Folgendes: Du kannst in einer Bedienungsanleitung keiner Einschränkung der zum Kauf zugesicherten grundsätzlichen, die Kaufsache bestimmenden, Eigenschaften machen. Das entzieht deiner Einwilligung in den Vertrag die Grundlage. Du hast 110kW gekauft, dann hast Du auch 110kW (innerhalb der in Präzedenzfällen entschiedenen Toleranzen, die sich auf die Fertigung beziehen) die Du immer abrufen darfst. Der Hersteller steht dafür mit seiner "Garantie" ein.
Bist Du vom Händler vor dem Kauf darauf hingewiesen worden, dass das erworbene Produkt erst nach XXXXkm sein Leistungsversprechen einhält? Ich bin das nicht und wurde das auch noch nie bei einem Autokauf. Also gilt das vertraglich vereinbarte, egal ob Auto, Waschmaschine oder sonstwas.
phchecker17 Du unterstellst "falsche Sicherheit", ich unterstelle "Gerüchte", "verrückt machen" und "Unsicherheit streuen".
Du wirst hier keine Rechtsberatung bekommen, das es hierfür gesetzliche Hürden gibt.