[5D] Zerkratzte Felgen bei Neuwagen

Diskutiere Zerkratzte Felgen bei Neuwagen im 5F - Mängelliste Forum im Bereich Der Leon 3; Hallo, es wäre nett wenn ihr mir hier helfen könntet. Wir haben Ende November 2 neue Cupras beim Händler gekauft. Mit den Blackline-Felgen, die...
  • Zerkratzte Felgen bei Neuwagen Beitrag #1
Bonnie0705

Bonnie0705

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Hallo,
es wäre nett wenn ihr mir hier helfen könntet.
Wir haben Ende November 2 neue Cupras beim Händler gekauft. Mit den Blackline-Felgen, die aber wegen den Winterreifen nicht auf dem Auto waren, sondern in Folie verpackt schon im Kofferraum der Neuwagen lagen.
Zuhause beim Auspacken haben wir gesehen, dass ALLE 8 Felgen auf der Innenseite (Felgenhorn) total zerkratzt sind (als hätte sie jemand am Boden entlang geschoben). Dazu kommt, dass 2 der Felgen auch "Einschläge" auf der sichtbaren Seite (auf dem blank polierten Alu) haben. Wir haben das gleich dem Händler gemeldet, der meinte das gleiche Problem hat ein anderer Cupra auch, der an dem Tag gekommen ist und sie geben das an SEAT weiter.
Nach mehrmaligem Nachfragen habe ich heute, 2 Monate danach, die Antwort erhalten, dass das bei ALLEN Cupras des Händlers der Fall war in der Zwischenzeit der Fall ist! Aber seitens Seat können wir nach Aussage des Händlers mit nichts rechnen. :angry:
Ich möchte das so nicht hinnehmen - wir haben nagelneue Autos gekauft mit nagelneuen Felgen.
Habt ihr hier schön ähnliche Erfahrungen? Was kann man hier eurer Meinung nach fordern? Im Anhang auch noch Bilder...

Danke für eure Hilfe!!!
 

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  • Zerkratzte Felgen bei Neuwagen Beitrag #2
So ein Ärger!
Also das die Innenseite des Felgenhorn so angeschraubt aussieht kommt ggf. vom montieren.
Aber die Schäden im glänzenderen Bereich sind echt übel.
Und wenn ich mir die Bilder genau ansehe frage ich mich ob die Felgen überhaupt neu sind!
Da sind schon viele Kratzer drauf...und wenn ich das richtig verstanden habe sollen die doch neu sein,oder?


Kleine Anmerkung dazu meinerseits noch....ich hatte mal nen Kleinwagen....bei dem ich als er nagelneu war nach 500 KM die Reifen wegen Unwucht reklamiert habe.Da es vor dem Winter war, bot mir das Autohaus an das ich h die Räder bei Ihnen lasse.
Es wurde mir ein Zustandsprotokoll ausgehändigt das ich nagelneue ,unbeschädigte Räder abgegeben habe.
Nachdem die Reklamation durch war ( also die dér schlechten Reifen) würde ich gefragt ob ich gleich neue Reifen beim Händler montieren lassen möchte.
Das habe ich abgelehnt....und dem Händler mitgeteilt das ich nur die Felgen abholen werde.

Ich bin dann zum Händler...und habe die Felgen holen wollen.
Die standen verpackt zur Abholung bereit....komischerweise in Kartons die ich nicht kannte.
Da habe ich die Felgen ausgepackt....und beim öffnen des ersten Karton musste ich feststellen das die Felgen übel beschädigt waren.....der Lack war bis zur Grundierung ab.....bei allen 4 Felgen.
Als ich mein Übernahmeprotokoll vorgezeigt habe ...würde es dem Mitarbeiter etwas komisch......
Lange Rede kurzer Sinn.
Mein Felgen wurden ersetzt gegen neue die der Händler kaufen musste.....
Und als einzige Erklärung die mir hinter vorgehaltener Hand mitgeteilt wurde war...das jemand seine beschädigten wohl in der Firma während der Winterzeit gegen mein neuen getauscht hatte. :-(
 
  • Zerkratzte Felgen bei Neuwagen Beitrag #3
Dem Händler muss zunächst eine Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Wichtig hierbei ist das ein fixer Termin anberaumt wird.
Sollte dies nicht funktionieren, würde ich mit Seat Deutschland in Kontakt treten.
Scheitert auch dies, kann man (meine eigene Meinung) über den Rücktritt des Kaufvertrages reden bzw. mal mit einem Anwalt Rücksprache halten.
 
  • Zerkratzte Felgen bei Neuwagen Beitrag #4
...wegen zerkratzter Felgen wird es wohl keinen Rücktritt vom Kaufvertrag geben ( unverhältnismäßig)
Aber das mit der 2 fachen Nachbesserung stimmt leider.
Und wenn sich der Händler stur stellt....dann einfach mal bei Seat direkt anrufen.
 
  • Zerkratzte Felgen bei Neuwagen Beitrag #5
Erstmal Danke für die schnellen Antworten!
Der Händler will die Felgen vor Ort (der ist nur leider 350km entfernt von mir) zu nem Lackierer bringen. Für die Innenseite seh ich das auch ein, aber die sichtbare Seite wird man nie so ausgebessert bekommen, dass man den Schaden nicht mehr sieht. Aber eine Neulierung müsste doch auch infrage kommen, oder?
 
  • Zerkratzte Felgen bei Neuwagen Beitrag #6
sicher das dies Kratzer auf der Innenseite sind?

hatte meine Performance Felge auch und nach bissl ruppeln mitn Finger war es weg
wären einfach noch Rückstände von der Montage

Der Schaden im Sichtbaren Bereich ist natürlich net OK.
 
  • Zerkratzte Felgen bei Neuwagen Beitrag #7
Ja leider, da ist richtig der Lack ab :(
 
  • Zerkratzte Felgen bei Neuwagen Beitrag #8
Aber seitens Seat können wir nach Aussage des Händlers mit nichts rechnen. :angry:
Das kann dir auch egal sein, denn das ist das Problem deines Händlers. Der versucht sich offenkundig aus der Verantwortung zu stehlen. Ansprüche hast du ihm gegenüber, und das würde ich dem Händler auch klar machen.

Zum Thema Nachlackieren: Erstens ist das bei glanzgedrehten Felgen ohnehin schwierig, zweitens verlieren damit Teile des Fahrzeuges die Eigenschaft "fabrikneu". Das waren doch Neuwägen, richtig? Die Möglichkeit nachzulackieren hat also dein Händler sowieso nicht. Im Grunde genommen hätte er die Mängel bereits vor der Übergabe beseitigen müssen, was er aber leider nicht getan hat. Nun hat er dir kein fabrikneues Fahrzeug übergeben, und damit seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.

Es gibt hier eigentlich nur eine Möglichkeit für den Händler nachzubessern: Er muss dir fabrikneue, also nicht nachlackierte, Felgen zur Verfügung stellen. Und das wäre auch keinesfalls unverhältnismäßig. Den Mangel anerkannt hat er ja längst. Hast du die Aussage vom Händler evtl. sogar schriftlich?

Sollte der Händler sich nicht kooperativ zeigen würde ich zunächst den Mangel schriftlich rügen, deine Vorstellungen zur Nachbesserung forumlieren und eine Frist setzen. Damit hast du dann die Voraussetzungen für weitere Maßnahmen geschaffen. Sollten alle Stricke reißen kannst du den Rechtsweg beschreiten. Die Felgen sind ja einiges Wert. Deine Chancen dürften gut stehen. Ich bin aber davon überzeugt, dass der Händler sich letztendlich einsichtig zeigen wird.
 
  • Zerkratzte Felgen bei Neuwagen Beitrag #9
Das schaut mir schwer nach Transportschäden aus. Dafür hat der Händler eine Versicherung. Die steht dafür ein (oder der Händler wenn er keine hat).

Ein Garantieschaden ist es m.E. allerdings nicht, denn ich bin sicher, dass die beiden Cupra Martorell mit intakten Felgen verlassen haben.
 
  • Zerkratzte Felgen bei Neuwagen Beitrag #10
...das Problem mit dem Transportschaden wird aber wohl werden das auf die Felgen bei der Anlieferung keiner richtig geschaut hat.
Für mich sehen die Felgen nicht " neu" aus...da gibt's schon zu viele Kratzerchen.....
Hast Du das Auto gesehen wie noch die Blacklines drauf waren...und wurde danach auf die WR gewechselt...oder hast du dein Auto...bzw. die Autos erst gesehen als die WR drauf waren?

Wenn das so ist...also du hast das Auto erst mit WR gesehen...könnte man auch zu Grunde legen das man den Schaden vertuschen wollte.
Wirst aber nicht um den Besuch beim :) rumkommen.
Und ich drück dir die Daumen das dass ein gutes Ende findet.Aber ohne Mängel der auf dem Übergabeprotokoll vermerkt war wirds schwierig werden.
Aber...lackieren kannst die vergessen!
 
  • Zerkratzte Felgen bei Neuwagen Beitrag #11
Dieselnator, gibt es eine Mängelanzeige bei Übernahme der "Ware"? Ich konnte davon nichts lesen. Wenn nicht, mit welcher Begründung soll da der Händler den Kopf hinhalten? Ich möchte hiermit dem TE noch dem Händler keinesfalls was unterstellen.

PS: Aber meine Empfehlung an den TE ist, sich rechtlich beraten zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Zerkratzte Felgen bei Neuwagen Beitrag #12
Wenn der Händler bereits eingeräumt hat die Felgen nachzubessern, also zu seinen Lasten zum Lackierer zu bringen, muss man ihm diese Möglichkeit geben, ungeachtet der Entfernung.
Wenn diese Nachbesserung nicht den gewünschten Erfolg bringt, kann man über eine Rechtsberatung nachdenken.
 
  • Zerkratzte Felgen bei Neuwagen Beitrag #13
Wenn der Händler bereits eingeräumt hat die Felgen nachzubessern, also zu seinen Lasten zum Lackierer zu bringen, muss man ihm diese Möglichkeit geben, ungeachtet der Entfernung.
Nein, wenn es ein Neuwagen war nicht, da dadurch die Eigenschaft "fabrikneu" verloren ginge (vgl. AZ 3 O 356/11).

gibt es eine Mängelanzeige bei Übernahme der "Ware"? [...] Wenn nicht, mit welcher Begründung soll da der Händler den Kopf hinhalten?
Wieso sollte eine Mängelanzeige bei Übernahme der Ware denn erforderlich sein? Der Händler hat doch längst eingeräumt, dass der Mangel bei Übergabe bereits bestand. Und "den Kopf hinhalten" muss er als Vertragspartner des Themenerstellers. Wer sollte denn sonst für Sachmängel haften?
 
  • Zerkratzte Felgen bei Neuwagen Beitrag #14
Dieselnator

Ganz ehrlich, normalerweise neige ich nicht zu solchen Äußerungen, sehe mich aber bei dir und deiner ständigen Besserwisserei dazu genötigt:

Lies dich zuerst richtig in ein Thema ein, bevor du hier zum wiederholten Mal irgendwelche Behauptungen aufstellst.
Da ist nicht zielführend. :rolleyes:

Hast du das Aktenzeichen, das du da anführst, auch mal gelesen? Scheint mir nicht so, denn dann wüsstest du, das damit deine eigene Aussage, die du eigentlich stützen wolltest, widerlegt wird.

Der Kläger war gleichwohl aufgrund dieser Umstände noch nicht zum Rücktritt berechtigt, vielmehr hatte er der Beklagten grundsätzlich die Möglichkeit der Nacherfüllung einzuräumen

Ich habe dir das jetzt mal hier eingefügt und weise dich erneut darauf hin. Wenn es um Kaufvertrag geht, kannst du mir ruhig glauben. Da weiß ich, wovon ich rede. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Zerkratzte Felgen bei Neuwagen Beitrag #15
Gast28876: In wie fern wird das denn da widerlegt? Kann ich jetzt nicht nachvollziehen? ?(

---Nachtrag---

Okay, du hast deinen Beitrag jetzt ergänzt. Dann weise ich dich hiermit darauf hin, dass ich nirgendwo geschrieben habe, dass der Themenersteller zum Rücktritt berechtigt wäre.

Ich habe geschrieben, dass sein Händler die Felgen aus zwei Gründen nicht nachlackieren kann:
1. Lassen sich glanzgedrehte Felgen wie die des Cupra nicht vernünftig nachlackieren und
2. ginge dadurch die Eigenschaft "fabrikneu" verloren, für die der Themenersteller bezahlt hat.

Dass der Händler grundsätzlich nicht zur Nachbesserung berechtigt wäre habe ich hingegen nicht geschrieben!

Hier nochmal die entscheidenden Passagen aus dem Urteil:
Transportschäden – hier: geringfügige Lackschäden – sind bei einem Neuwagen nur dann kein Mangel, wenn sie bis zur Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer sach- und fachgerecht in Werksqualität behoben werden.
Ein als Neuwagen verkaufter Pkw, der nach Verlassen des Herstellerwerks nicht ganz unerhebliche Lackschäden erlitten hat, ist auch dann nicht mehr fabrikneu, wenn die Schäden vor Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer durch eine Neulackierung ausgebessert werden.

Deshalb habe ich darauf verwiesen, dass der Hersteller nur in Form eines Komplettaustausches der beschädigten Felgen nacherfüllen kann. Nicht mehr und nicht weniger. Mein Hinweis auf einen möglichen Rücktritt ist unter der Voraussetzung zu sehen, dass die Nachbesserung wiederholt fehlschlägt oder verweigert wird.

Also lies du bitte zukünftig sorgfältig!
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Zerkratzte Felgen bei Neuwagen Beitrag #16
@TE, wurde mündlich oder schriftlich über diese Unzulänglichkeit mit dem Händler "gesprochen"?
 
  • Zerkratzte Felgen bei Neuwagen Beitrag #17
Mein Hinweis auf einen möglichen Rücktritt ist unter der Voraussetzung zu sehen, dass der Händler die Nachbesserung wiederholt fehlschlägt oder verweigert wird.

Unter was dein Hinweis zu verstehen ist, können die hier Beteiligten nicht raten, das solltest du schon von Vornherein dazu schreiben. ;)

1. Lassen sich glanzgedrehte Felgen wie die des Cupra nicht vernünftig nachlackieren
2. Ginge dadurch die Eigenschaft "fabrikneu" verloren, für die der Themenersteller bezahlt hat

Was erst noch zu beweisen wäre. Bis dahin bleibt auch dieser Satz zunächst eine Behauptung.
 
  • Zerkratzte Felgen bei Neuwagen Beitrag #18
Gast28876: Offen gesagt kann ich gerade in meinen Beiträgen weiter oben überhaupt keinen Hinweis auf einen Rücktritt finden. Ich weiß nicht wieso du dir einbildest ich hätte das geschrieben. Ich habe sogar ausdrücklich von "nachbessern" gesprochen, und in letzter Konsequenz "den Rechtsweg beschreiten" (nicht Zwecks eines Rücktritts). Bitte nochmal sorgfältig lesen.

Eine glanzgedrehte Felge lässt sich nur sehr aufwändig reparieren, zumal im Falle des Themenerstellers sogar das Felgenhorn beschädigt ist. Da ist es mit einfachem Nachlackieren unter Umständen gar nicht getan. Es ist unwahrscheinlich, dass sich der Schaden durch eine Reparatur komplett beseitigen ließe. Von den unzähligen Kratzern mal abgesehen. So hat eine fabrikneue Felge nicht auszusehen. Du kannst ja gerne mal selbst Google bemühen und Preise für die Reparatur einer glanzgedrehten Felge mit Bi-Color-Lackierung ermitteln. Das wäre noch nicht einmal wirtschaftlich, und allein deshalb dem Themenersteller nicht zuzumuten. Der Händler wäre ziemlich blöd, wenn er sowas überhaupt ernsthaft machen wollte.

Es ist ja nett von dir mir "Besserwisserei" zu unterstellen, aber vielleicht gibst du jetzt einfach mal zu, dass du falsch gelegen hast? Ich habe mittlerweile den Eindruck du torpedierst aus Prinzip meine Aussagen!
 
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  • Zerkratzte Felgen bei Neuwagen Beitrag #19
Es ist ja nett von dir mir "Besserwisserei" zu unterstellen
Bitte, dazu stehe ich auch. ;)

Du interpretierst in dieses Urteil etwas hinein, das es nicht hergibt. Du unterstellst zunächst, hier läge ein "nicht unerheblicher Fall" vor, denn du behauptest ja im ersten Beitrag auch sofort, der Händler habe ausschließlich die Möglichkeit der Nachbesserung durch nagelneue Felgen. Du bist also Gutachter und Richter in einem. Sehr gut. Dann unterstellst du, die Felgen sind nicht nachbesserbar. Okay, ich bin kein Lackierer, du schon eher. Das kann ich schlecht beurteilen, behaupte aber, dass man dem Händler zunächst die Möglichkeit geben muss, nachzubessern, notfalls auch dadurch, dass er die Felgen zum Lackierer bringt. Wenn diese, oder die zweite Nachbesserung, nicht zum gewünschten Ergebnis führt, kann man sich rechtlich beraten lassen und entsprechende Schritte einleiten. Hierin sind wir uns ja dann einig.

Der Hinweis, dass man die Möglichkeit zur Nachbesserung geben muss, besagt zunächst nicht, wie das zu geschehen hat. Das Urteil, das du anführst, erstreckt sich auf Lackschäden an Kofferraumdeckel, die rechte Seitenwand, das Dach, den Heckstoßfänger und die Motorhaube, ist insoweit also kein gutes Beispiel. Hier geht es um die Felgen.

Es bringt darüber hinaus keinem etwas, wenn du hier irgendwelche Aktenzeichen in die Runde wirfst und darauf deine Argumentation aufbaust. Die Vorgehensweise beim Kaufvertrag und der Mängelrüge sind immer gleich. Erst wenn die Nachbesserung nicht den gewünschten Erfolg bringt, kann man sich streiten. Was dann dabei heraus kommt, hängt von vielen Kleinigkeiten ab, wie Gutachten, Gegengutachten Umstände des Einzelfalles etc.

Ich finde es immer wieder interessant, dass in solchen Threads immer gleich die höchstrichterliche Keule geschwungen wird und irgendwelche OLG Urteile ihren Weg hier ins Forum finden. Lasst doch erst mal den ersten Schritt gehen und dann sehen wir weiter. ;)
 
  • Zerkratzte Felgen bei Neuwagen Beitrag #20
Gast28876:

Du bist schon der Schärfste.

Erst dichtest du mir Sachen an, die ich nachweislich nie gesagt habe, unsterstellst mir ich hätte mich nicht richtig eingelesen, und nennst mich deshalb einen "Besserwisser". Dafür entschuldigst du dich natürlich nicht. Bereits das ist ein Hinweis auf charakterliche Defizite. Dann unterstellst du mir, ich mache hier nur Behauptungen, ohne diese zu beweisen. Anschließend machst du genau das, nämlich lauter Behauptungen aufstellen, ohne diese zu beweisen. Auf mein Argument der Wirtschaftlichkeit und der Eigenschaft "farbrikneu" gehst du selbstverständlich zu keinem Zeitpunkt ein, obwohl das wesentlich ist. Alleine dies lässt nämlich eine Nachbesserung im Sinne von Nachlackieren unsinnig erscheinen. Der TE muss sich auf nichts einlassen was erstens unwirtschaftlich und zweitens unzumutbar ist. Die Analogie zum vorliegenden Urteil sehe ich hier sehr wohl, allerdings ist dem Händler ein Austausch im konkreten Fall sogar noch eher zuzumuten, da Felgen als Anbauteile sehr leicht zu tauschen sind und ein Austausch angesichts des hohen Reparaturaufwandes im Verhältnis zum Wert der Felgen, wie gesagt, auch keineswegs unverhältnismäßig wäre.

Ich kann dem Themenersteller nur wünschen, dass er sich nicht an deine geistrichen Ratschläge hält, denn das würde ihn unangemessen benachteiligen. Ich bin weder Gutachter noch Richter. Ich hoffe das trifft auf dich auch zu, nachdem was du hier vom Stapel lässt. Der Themenersteller wird aber auch nicht diesen Anspruch an seine Ratgeber gehabt haben, denn er hat seine Frage in einem Internetforum (!) gestellt. Da wird er mit einem höchst richterlichen Urteil kaum gerechnet haben. Ich hoffe er tut das richtige und bekommt was was ihm zusteht. Möglichst ohne Anwalt und Gericht. Genau so hatte ich es in meinem ja auch schon formuliert - wenn "alle Stricke reißen". Von "höchstrichterliche Keule" kann also überhaupt nicht die Rede sein. Auch das ist ein völlig unbegründeter Vorwurf mir gegenüber. In Summe ist dein Verhalten mir gegenüber an Unverschämtheit eigentlich kaum zu überbieten.
 
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Zerkratzte Felgen bei Neuwagen

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