- Zerkratzte Felgen bei Neuwagen Beitrag #61
der_Bär
Gast
Dieselnator: Richtig und falsch. 8o
Handelt es sich um eine Garantiesache - Fehler tritt während der Garantiezeit auf - sehen die "freiwilligen" Seat-Garantiebedingungen keinen Kostenersatz für oder einen Ersatzwagen vor.
Handelt es sich um eine Gewährleistungssache - Fehler lag bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vor - ist der Händler in der Pflicht und es gilt das von Dir gesagte, was auch den Kostenersatz für ein Ersatzfahrzeug - als Schadenersatz - mit umfasst.
Richtig ist aber auch, dass die Händler ihre eigene Gewährleistung gerne hinter der Herstellergarantie "verstecken".
Handelt es sich um eine Garantiesache - Fehler tritt während der Garantiezeit auf - sehen die "freiwilligen" Seat-Garantiebedingungen keinen Kostenersatz für oder einen Ersatzwagen vor.
Handelt es sich um eine Gewährleistungssache - Fehler lag bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vor - ist der Händler in der Pflicht und es gilt das von Dir gesagte, was auch den Kostenersatz für ein Ersatzfahrzeug - als Schadenersatz - mit umfasst.
Richtig ist aber auch, dass die Händler ihre eigene Gewährleistung gerne hinter der Herstellergarantie "verstecken".