- 70mm Abgasanlage für Leon Sport 20VT Beitrag #81
flieger-baby
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Mich interessiert es wirklich ob die dB-Werte im Brief einfach geändert werden dürfen. ?(
Und vor allem wer sowas machen darf und wie hoch die Werte sein dürfen.
Ich habe folgendes beim TÜV erfahren (ist der Prüfer in unserem Hause):
Die zulässige Lautstärke eines Sportauspuffs ist nicht von den Serienwerten abhängig sondern von den gesetzlich vorgegebenen Maximalwerten im Zulassungsjahr.
BSP: 1992 waren bei nem Mittelklassewagen 99dB (erfundener Wert) das Maximum.
Also darf ein Mittelklassewagen Bj. 1992 max 99dB aufweisen. Auch im Jahr 2006.
Der gleiche Wagen (z.B. Golf 3 Bj. 98) darf nur 94dB laut sein weil 1998 der gesetzliche Maximalwert auf 94dB festgesetzt war.
Wenn beide Autos in ne Kontrolle geraten kann es also sein daß einer weiterfahren darf und einer stillgelegt wird obwohl sie beide 97dB laut sind.
Das ganze erschein mir auch logisch da manche Oldtimer mehr Krach machen als nen LKW.
Und vor allem wer sowas machen darf und wie hoch die Werte sein dürfen.
Ich habe folgendes beim TÜV erfahren (ist der Prüfer in unserem Hause):
Die zulässige Lautstärke eines Sportauspuffs ist nicht von den Serienwerten abhängig sondern von den gesetzlich vorgegebenen Maximalwerten im Zulassungsjahr.
BSP: 1992 waren bei nem Mittelklassewagen 99dB (erfundener Wert) das Maximum.
Also darf ein Mittelklassewagen Bj. 1992 max 99dB aufweisen. Auch im Jahr 2006.
Der gleiche Wagen (z.B. Golf 3 Bj. 98) darf nur 94dB laut sein weil 1998 der gesetzliche Maximalwert auf 94dB festgesetzt war.
Wenn beide Autos in ne Kontrolle geraten kann es also sein daß einer weiterfahren darf und einer stillgelegt wird obwohl sie beide 97dB laut sind.
Das ganze erschein mir auch logisch da manche Oldtimer mehr Krach machen als nen LKW.