Da stellen sich tatsächlich mehrere Fragen, die aber in unterschiedlichen Konstellationen bereits im Forum diskutiert wurden. Zunächst mal darf zu Deinem Nachteil nicht ein bestehender Vertrag einfach so geändert werden, denn im Grundsatz ist Vertrag bindend. Fehlt es jetzt bei Lieferung z.B. an einer zugesicherten Eigenschaft, so liegt erst mal ein Mangel vor. Da kann der Händler auch gerne bereits zuvor einen Hinweis geben, es ändert zunächst aber nichts am Bestand des Mangels. Ich würde erst einmal abwarten, ob der Händler sich auf die Zubehörfelgen einläßt und dies durchaus auch schriftlich dokumentieren. Im nächsten Schritt ist der Vorschlag von @wiesel_ gut. Diesen würde ich auch schriftlich machen. Wahrscheinlich wird der Händler allerdings beide Vorschläge ablehnen. Dies sollte er dann auch schriftlich machen bzw. Du solltest darauf bestehen. Eine gute Dokumentation hilft immer. Was das Mietwagenangebot angeht, wäre es gut, wenn Du darstellen würdest, wann der vertragliche ULT bei Bestellung ist. Nicht, welchen der Händler ggf. im Nachgang gemeldet hat, sondern der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Von diesem Termin ausgehend, kannst Du den Händler nach 6 Wochen in Lieferungsverzug setzen und Verzugsschäden geltend machen. Näheres hierzu einfach mal über die Suchfunktion mit den Begriffen "Mobipauschale", "Mobilitätspauschale" und "Lieferungsverzug" suchen und da dürften so einige interessante Hinweise für weitere Gespräche mit dem Händler zu finden sein.