Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag

Diskutiere Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag im KL - Allgemein Forum im Bereich Der Leon 4; Ich habe heute ebenfalls einen Anruf bekommen, mit der Aussage wir bekommen hoffentlich nächste Woche neue Infos zu ihrem Wagen. Ist bislang...
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.101
Ich habe heute ebenfalls einen Anruf bekommen, mit der Aussage wir bekommen hoffentlich nächste Woche neue Infos zu ihrem Wagen. Ist bislang leider noch nicht zur Produktions eingeplant. Nach ganzen 8 Monaten. Ich werde ebenfalls in 6 Wochen in Verzug setzen, bis dahin wird der Wagen mit Sicherheit nicht kommen.
Sie versuchen zumindest eine Lösung zu finden, z.b. ein Lagerfahrzeug mit ähnlicher Ausstattung. Sollte dafür aber 4.000€ mehr zahlen. Nein Danke.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.102
Jo. Ist halt momentan so. In den nächsten Wochen verstärkt sich die Halbleiterkrise auch nochmal.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.103
Man wolle mir bis zur Lieferung ein Leihwagen zur Verfügung stellen. Ich müsse mich um nichts kümmern. Bloß 100€/Monat dafür zahlen 🤣
Ganz ehrlich? Ich verstehe das Problem nicht.
Das das Auto nicht kommt, dafür kann der Händler nichts, muss aber dafür gerade stehen.
Wäre Dein Auto schon da, wäre die Leasingrate und Zusatzkosten oder beim Kauf der Preis und die Zusatzkosten sicherlich viel höher als 100€.
Jetzt startet Dein Leon einfach später, Du hast dadurch keine höheren Kosten aber kannst bequem ein Fahrzeug für 100€/ Monat fahren.
Und ist ein ULT nicht immer unverbindlich?
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.104
Die Sichtweise ist plausibel. Viel günstiger kann man ja eigentlich überhaupt nicht Autofahren!
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.105
Darum geht es nicht. Es ist ein Auto bestellt worden und ein Vertrag wurde abgeschlossen. In diesem Fall ein Leasingvertrag mit einer entsprechenden Laufzeit. Vereinbart wurde ein unverbindlicher Liefertermin und dieser ist vom Vertragspartner um den vertraglich möglichen Zeitraum überschritten worden. Also kann der Kunde Verzug einleiten und entsprechenden Verzugsschaden geltend machen. Das Angebot, einen, wohlgemerkt nicht vergleichbaren, Ersatzwagen zur Verfügung zu stellen und dafür auch noch Geld zu verlangen, entspricht nicht den vertraglichen Vereinbarungen und "verlängert" die vertragliche Bindung, dies ungewollt zu Lasten des Kunden. Also handelt der Kunde vollkommen richtig, wenn er von seinen Rechten, den Lieferungsverzug einzuleiten und Schadenersatz geltend zu machen, Gebrauch macht. Der Händler versucht, sich "billig" aus dem Verzug herauszukaufen in dem er, statt den entstehenden Verzugsschaden zu begleichen oder aber zumindest die in Aussicht gestellte Mobilitätspauschale zu gewähren, in dem einen Fall einen Mietwagen anbietet. Im anderen Fall bietet ein anderer Händler seinem Kunden ein Bestandsfahrzeug zu erheblichen Mehrkosten an. Das ist schon frech und dreist, wenn man bedenkt, dass der Kunde nichts für den Umstand kann, dass die Händler bei Vertragsschluss unrealistische ULT zugesagt haben.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.106
Wie wird denn der Verzugsschaden ermittelt? In diesem konkreten Falle erhält der Leasingnehmer ja zu deutlich vergünsten Konditionen einen Mietwagen vor die Türe gestellt. Er kommt in der Zeit nicht für über die Leasingrate hinausgehende Versicherungskosten und Steuern seines in Verzug geratenen Leon auf, auch Wartungsintervalle beginnen nicht zu laufen. Damit sollte – nach meiner Meinung – der Verzugsschaden doch pauschal ersetzt worden sein? Würde er den Wagen kostenlos bekommen, wäre das ja auch nur Ersatz in pauschalierter Form!
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.107
Sofern es um einen Barkauf geht, könnt ihr ja mal versuchen, euer Fahrzeug – wenn es dann irgendwann mal abholbereit ist – erst 4 Monate später zu bezahlen.
Wäre ja nur konsequent, wenn der Händler bzw. SEAT kein Problem damit haben, dass man sich nicht an vertragliche Vereinbarungen hält 🤡
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.108
@Personaler

Übrigens toll, dass Du Dein Statement nachvollziehbar und begründet darstellst. In vielen anderen Foren kommt immer nur zynisches Blabla. Gut, hier auch manchmal.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.109
Bei der Taktik von SEAT, sich wochenlang totzustellen, die Situation aussitzen zu wollen und wenn der Kunde sich damit nicht zufrieden gibt, ein , bleibt einem nicht mehr viel außer Zynismus.
Recht haben und Recht bekommen sind vor allem gegen einen Weltkonzern leider zwei verschiedene Dinge.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.110
Auch bei mir hat sich der Händler gemeldet. War auch so vereinbart bei unserem letzten Gespräch (auch darüber freue ich mich schon). Man wolle sich erkundigen. Ergebnis also heute: Mobi-Pauschale ist ab 6 Wochen nach ULT zugesagt. Also ab Verzugsdatum. Die Pauschale soll bis zur Lieferung gezahlt werden.
Mein Leon stünde nach wie vor bei PW 37, wäre aber im Trichter. Es könnte sich aber auch noch was an der PW ändern (positiv wie negativ).
Ok, damit kann ich zurzeit ganz gut leben, denn ich hab ein gutes Auto das ich so lange weiterfahren kann. Die Pauschale deckt den Wertverlust des Alten ab und ich kann mir jetzt in Ruhe einen Anwalt für die Verzugssetzung suchen (hab hier irgendwo gelesen es sei unbedingt ratsam das über einen Anwalt zu tun).
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.111
Ganz ehrlich? Ich verstehe das Problem nicht.
Das das Auto nicht kommt, dafür kann der Händler nichts, muss aber dafür gerade stehen.
Wäre Dein Auto schon da, wäre die Leasingrate und Zusatzkosten oder beim Kauf der Preis und die Zusatzkosten sicherlich viel höher als 100€.
Jetzt startet Dein Leon einfach später, Du hast dadurch keine höheren Kosten aber kannst bequem ein Fahrzeug für 100€/ Monat fahren.
Und ist ein ULT nicht immer unverbindlich?
Personaler hat zwar schon in aller Ausführlich geantwortet, aber die Frage ging ja an mich.
Ein Leihwagen wäre für mich vollkommen in Ordnung, dein Gedankengang hatte mein Verkäufer auch "dein Auto müsstest du ja auch bezahlen" - korrekt. Dann würde ich aber MEINEN Wagen fahren, einen Cupra Leon Kombi für 146€/Monat und keinen Toyota Yaris Hybrid für 99€! Zumal wir ab Anfang Juli auch noch Zwillingsnachwuchs erwarten. Auf die Information kam nur ein "...ein größeres Leihfahrzeug kostet natürlich auch mehr".

Natürlich kann weder mein Verkäufer, noch der Händler etwas für den Verzug, ich jedoch noch viel weniger! In anderen Fällen gewährt der Händler (bzw. Seat) den Kunden eine Mobilitätspauschale die von Seat gezahlt wird. Ich soll nun aber auf eigene Kosten "abgewickelt" werden.

Die ULT von 05/21 wird übrigens am 15.7. ablaufen und dann wird der Händler in Verzug gesetzt.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.112
Wie wird denn der Verzugsschaden ermittelt? In diesem konkreten Falle erhält der Leasingnehmer ja zu deutlich vergünsten Konditionen einen Mietwagen vor die Türe gestellt. Er kommt in der Zeit nicht für über die Leasingrate hinausgehende Versicherungskosten und Steuern seines in Verzug geratenen Leon auf, auch Wartungsintervalle beginnen nicht zu laufen. Damit sollte – nach meiner Meinung – der Verzugsschaden doch pauschal ersetzt worden sein? Würde er den Wagen kostenlos bekommen, wäre das ja auch nur Ersatz in pauschalierter Form!
Nach Ablauf der gesetzten Frist und nach Einleitung des Lieferungsverzug, die nach ständiger Rechtsprechung mindestens 2 Wochen beträgt, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Man kann als Kunde aber auch eine längere Frist setzen. Ich rate auch dazu, schriftlich nachzufragen, welche durch den Käufer beeinflussbaren Kriterien die Produktion des Fahrzeugs verhindern. Dies alleine schon, um im Falle eines Rechtsstreites deutlich zu machen, dass man Interesse an der Vertragserfüllung hatte und ggf. bereit war, die Ausstattung zu überdenken, wenn der Lieferverzug dadurch vermieden werden kann. Dies ist vor Gericht immer hilfreich, da man darlegen kann, dass man die Interessen beider Parteien bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigt hat.

Kauft/Least er sich ein anderes Fahrzeug, sollte man zur Ermittlung des tatsächlichen Schadens, darauf achten, dass es sich um ein vergleichbares Fahrzeug handelt. Hierbei hat der Kunde natürlich auch darauf zu achten, dass er entsprechende Angebote einholt und bei Vertragsschluss mit einem anderen Händler, auch einer anderen Marke, den Schaden für den Händler in Grenzen hält. Beispiel: Bestellt wurde ein Cupra e-Hybrid, der nicht geliefert wird und ich gehe zu BMW und lease einen 330e. Dies ist nicht vergleichbar und der Händler hat auch die Differenz. die sich aus den unterschiedlichen Leasingraten ergibt, nicht zu tragen. Idealerweise handelt es sich um ein Bestandsfahrzeug mit vergleichbarer Ausstattung oder ein Fahrzeug in der gleichen Fahrzeugklasse mit vergleichbarer Ausstattung. Angenommen der Cupra hat eine vertraglich vereinbarte Leasingrate von 200 € und ein Vergleichsfahrzeug ist im besten Fall für 300 € zu haben. Der Händler hat die Differenz in Höhe von 100 € Leasingrate zu tragen. Kommen jetzt noch weitere Kosten hinzu, weil man sich ein Mietfahrzeug nehmen muss, bis das neue Fahrzeug geliefert wird, so fallen auch diese Kosten mit in die Berechnung der Schadenssumme. Auch entstehende Kosten für anwaltliche Beratung oder anderweitige Aufwendungen, die durch den Lieferungsverzug entstehen, sind zu erstatten. Hierzu gibt es im Netz reichlich Literatur.

Aber Achtung: Wenn dem Käufer für eine Übergangszeit ein ÖPNV-Ticket zuzumuten ist, fallen nur diese Kosten an. Es kommt, wie immer im Zivilrecht, auf den konkreten Einzelfall an und deshalb sollte man sich immer anwaltlich durch einen einschlägigen Fachanwalt beraten lassen.

Weiterhin ist natürlich Vorsicht geboten, da es aktuell keine Rechtsprechung zu pandemiebedingten Auswirkungen gibt und wie die Halbleiterthematik von Gerichten bewertet wird.

Das Angebot, einen Kleinwagen als Ausgleich für den Verzugsschaden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen und somit den Schaden einzugrenzen, gleicht nicht wirklich den entstehenden Schaden aus. Der Händler ist säumig und muss dafür aufkommen. Der Kunde ist allerdings auch berechtigt, ein solches Angebot abzulehnen, da es nicht wirklich die Interessen beider Parteien ausgewogen berücksichtigt. Am Ende ist es eine Frage der Zumutbarkeit und @ammon1ak hat seine Situation dargestellt. Ein Yaris ist über einen langen Zeitraum nicht wirklich in seiner Situation zumutbar.

...ich kann mir jetzt in Ruhe einen Anwalt für die Verzugssetzung suchen (hab hier irgendwo gelesen es sei unbedingt ratsam das über einen Anwalt zu tun).
Den braucht es für die Einleitung des Verzuges nicht wirklich.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.113
@ Personaler: Dankeschön für deine fachlich fundierten und auch verständlichen Ausführungen 👍
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.114
Wie kommt es, das wir (angeblich!) in knapp 6 Wochen unseren Anfang April bestellten Leon Hybrid (fast alles verbaut - es fehlen nur Panoramadach, AHK, Connectivity Box, Precrash, Airbags hinten und Dynamic-Paket) erhalten, während andere nur vertröstet werden und schon ewig auf ihr Auto warten? Wäre es von seiten Seat nicht sinnvoller, erstmal die Aufträge von hinten abzuarbeiten? Gibt es tatsächlich priorisierte Autohändler, die vorgezogen werden? Oder welcher Logik folgt das Chaos?
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.115
Eins sollte man aber festhalten. Die Händler sind wirklich in den Allerwertesten gekniffen und müssen die ganze Misere ausbaden und können gar nichts dafür.

Und wann man dann noch in Betracht zieht, das global in den Logistikketten das pure Chaos herrscht, wundere ich mich manchmal schon, wie die diversen Industrieunternehmen es trotzdem schaffen zu produzieren. Von den diversen Produktionsunterbrechungen samt Kurzarbeit ganz zu schweigen.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.116
Gebe ich dir recht. Nur als Kunde ist man genauso gekniffen.
In meinem Fall z.B.:
Bestellt Oktober mit schon langer ULT von Juni. Ist bis heute nicht eingeplant, dementsprechend vermutlich keine Lieferung in den nächsten 8 Wochen.
Ich möchte das Auto eigentlich schon gar nicht mehr haben, kann aber erst in gut 2 Monaten zurück treten.
Ich würde mir etwas mehr Kulanz in der Situation wünschen!
Wenn der Händler weiß dass der Wagen nicht kommt bis ich zurück treten kann und ich dies auch vor habe, könnte man meiner Meinung nach auch den Kunden aus dem Vertrag entlassen.
Die verkaufen den Wagen auch gut als Lagerfahrzeug.
Ich muss nun weiter warten bevor ich mich nach etwas anderem umschauen kann, obwohl man weiß das das Auto nicht kommt.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.117
Zur Zeit, und auch für die nächsten Monate, sollte man auf Lagerfahrzeuge zurück greifen, egal welche Marke.

Finanzielle Zugeständnisse vom Händler sind schwierig, wenn er keine Unterstützung vom Hersteller bekommt.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.118
Kann ich auch nur empfehlen.
Es soll die nächsten Monate unter anderem mit den Halbleitern noch schlimmer werden.
Erste Häfen in China schließen wieder, es gibt kaum noch freie Container etc.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.119
In anderen Branchen hat das ganze Chaos ja noch größere Wogen geschlagen.
Ein Hersteller von Rasenmäher hat uns da letzthin die Ankündigung zur Preiserhöhung um 10 % geschickt und gleich dazu noch eine Erhöhung der Frachtkosten um 400 %.
So ein Container hat wohl früher mal ca 1500 € gekostet und wird im Moment mit 10000 € gehandelt.
Lieferzeiten von 18 Monaten sind im Moment auch keine Seltenheit mehr und so ein Rasenmäher ist weniger komplex als ein Auto.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.120
@CU111
Stimmt nur bedingt. Die Händler vereinbaren in dem Wissen, dass sie wahrscheinlich nicht pünktlich liefern können, unrealistische Lieferzeiten.

Mein Mitgefühl hält sich mit den Händlern in Grenzen und bei den Herstellern, die nach wie vor ihre Hausaufgaben nicht machen, ebenso. Am Ende trifft es das schwächste Glied, den Käufer und dieser sollte die ihm zur Verfügung stehenden Mittel in Anspruch nehmen können, wenn es notwendig ist. Seat hat dies eh in der Wirtschaftsplanung eingeplant. 😉

Ich kann @Timo95 gut verstehen. In seinem Fall war der ULT ja sogar mit langer Vorlaufzeit angegeben und deshalb ist es um so ärgerlicher, wenn der Wagen nicht kommt, man aber immer wieder mitbekommt, dass andere Kunden mit ähnlicher Konfiguration ihr Auto nach wenigen Monaten bereits erhalten haben. Wenigstens ein Entgegenkommen wäre wünschenswert, aber stattdessen wird ein Lagerwagen mit 4K€ Aufpreis angeboten. Das ist frech.

Durch die formularmäßigen Verträge unterliegt der Kauf-/Leasingvertrag nach BGB der Inhaltskontrolle. In den Verträgen sind einige Regelungen enthalten, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standgehalten haben und auch zukünftig nicht standhalten werden. Trotzdem werden sie weiterhin angewandt, um den Kunden zunächst unter Druck zu setzen. Dies ist natürlich nicht fair und darauf zu hoffen, dass es mal fair zugehen könnte, ist naiv. Gerade deshalb sollte man sich auch zur Wehr setzen und die wenigen Möglichkeiten, die man hat, auch nutzen.

Als Händler sollte man im Einzelfall gut abwägen, ob es nicht besser ist, dem Kunden, wie bei @ammon1ak , auch noch ein Mietwagenangebot von 100€/Monat zu unterbreiten. Die Stornierung und eine mögliche erfolgreiche Geltendmachung von Schadenersatz könnte erheblich teurer werden, als kostenlos ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, insbesondere wenn im Vorfeld schon eine Zusage für die Mobi-Pauschale gemacht wurde.

Bei der aktuellen Halbleiterthematik sollte ein vernünftiger Händler auch realistische ULT vereinbaren und nicht den Kunden mit einer Lieferzeit von 3-6 Monaten ködern.
 
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