Kennt sich mit dem Thema höhere Gewalt jemand wirklich aus? Für mich wird das vermutlich auch noch interessant werden, in Foren wird aber auch viel Halbwissen verbreitet.
Deshalb mal die Frage ob sich evtl. Jemand Beruflich o.ä mit sowas beschäftigt oder bereits beschäftigt hat?
Zählt corona/Chipmangel zu höherer Gewalt?
Der Chipmangel ist ja indirekt auch Einfluss von u.A Corona. Natürlich spielen der Brand in einem großen Werk auch mit rein.
In Deiner Fragestellung sind mehrere Faktoren, die es zu berücksichtigen gilt und die bei einer juristischen Prüfung nach meinem Kenntnisstand wahrscheinlich auch unabhängig voneinander bewertet werden.
Fangen wir mit dem wahrscheinlich einfachstem Thema an - Corona. Alle Fahrzeuge, die bestellt und noch nicht geliefert wurden, wurden ja während der Pandemie bestellt. Hier kann man davon ausgehen, dass Corona zwar von Gerichten als höhere Gewalt eingestuft wird, da eine Pandemie dies ja unzweifelhaft auch ist, allerdings wurden unter dem Kenntnisstand, dass es eine pandemische Lage gibt Verträge geschlossen und Lieferfristen mit entsprechenden Nachfristen in den AGB vereinbart. Der Hersteller und die an ihn vertraglich gebundenen Händler haben es allerdings unterlassen, besonders darauf hinzuweisen, dass es in Folge der Pandemie zu Lieferschwierigkeiten durch Produktionsausfälle im Betrieb des Herstellers kommen kann. Es wäre ein leichtes gewesen, einfach längere Lieferzeiten zu vereinbaren. Das hat man aber nicht getan. Auch wurden ja bekanntlich und nachweisbar Fahrzeuge, die ebenfalls in dieser Phase bestellt wurden, produziert und ausgeliefert, teilweise sogar mit identischen Ausstattungen. Hier muss der Händler darlegen und auch beweisen, warum im konkreten Einzelfall der Vertrag nicht eingehalten wurde. Es kommt bei einer juristischen Prüfung im Zivilrecht auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Ich vermute, dass dies dem Händler und auch dem Produzenten nicht gelingen wird. Es gilt ja nach wie vor der Grundsatz von Treu und Glauben im Vertragsrecht.
Die Halbleiter-Thematik ist da etwas komplexer. Alleine der Umstand, dass nicht ausreichend Halbleiter am Markt verfügbar sind, reicht wohl auch nicht aus. Auch hier hätte der Hersteller durch entsprechende Verträge sicherstellen können, dass seine Produktion nicht gefährdet ist. In der Regel werden in der Automobilindustrie langfristige Lieferverträge mit Lieferanten abgeschlossen, die eben Produktionsausfällen vorbeugen sollen. Um Kosten zu sparen, wird weitestgehend auf eine Lagerhaltung beim Produzenten verzichtet und Verträge mit Just-in-Time-Lieferungen vereinbart. Auch werden bei Teilen, die in der Regel dem Patentschutz unterliegen, mit den Lieferanten Vereinbarungen getroffen, bei denen im Falle des Ausfalls der Produktion beim Zulieferer, andere Zulieferer in Lizenz produzieren. Dies ist ein komplexes Thema, aber ist bei vielen Bauteilen die Regel. Beispiele: Radlager, Antriebsteile etc. Bei Steuergeräten bzw. den hierfür benötigten Halbleitern kann es aber auf Grund der Marktsituation anders aussehen. Diese Teile werden in vielen anderen Geräten eingesetzt und hier dürfte die Bereitschaft der Hersteller, sich auf o.g. Verträge einzulassen, nicht besonders hoch sein. Sie beliefern denjenigen, der den besten Preis zahlt und scheinbar hat die Automobilindustrie bei einer deutlich gestiegenen Nachfrage am Markt die schlechteren Karten. Von höherer Gewalt ist allerdings zunächst nicht auszugehen. Das Risiko trägt in diesem Fall der Autohersteller, wenn er am Markt nicht die Mengen beschaffen kann, die er zur Produktion benötigt. Er hätte ja entsprechend vorbeugen können, bzw. mit seinen Kunden längere Lieferzeiten vereinbaren können, da auch diese Entwicklung unzweifelhaft abzusehen und sogar bekannt war.
Der Brand bei einem bedeutenden Zulieferer ist allerdings eindeutig als höhere Gewalt einzustufen und auch die daraus resultierenden Folgen. Allerdings gilt auch hier wieder, dass es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt. Wurden Verträge in Kenntnis dieser Umstände geschlossen und kommt es darauf hin zu Lieferproblemen, wird man sich nicht auf die höhere Gewalt berufen können. Anders dürfte es bei Verträgen aussehen, die bereits vorher geschlossen wurden.
Beim Modelljahreswechsel 2018 gab es das Alcantara-Problem. Die Lage war, bis auf Corona, vergleichbar. Höhere Nachfrage am Markt und ein Brand in einer bedeutenden Fabrik sorgten für Engpässe. Hier ist Seat dann hergegangen und hat den Bestellern ein Upgrade auf Leder ohne Mehrkosten angeboten oder aber Stoffausstattung mit entsprechender Preiskorrektur. Dies wird bei Halbleitern nicht möglich sein. Trotzdem kann es eine Indizwirkung sein.
Mein Rat: Man sollte auf jeden Fall anwaltliche Unterstützung hinzuziehen, wenn man aus dem Vertrag möchte oder aber Schadenersatz beansprucht.