Ob es höchstrichterliche Urteile zu bestimmten Ereignissen gibt oder nicht ist doch vor dem Hintergrund eines noch nicht zustande gekommenen Vertrages irrelevant. Wenn ich meinen künftigen Versicherer frage, ob er den o.g. Fall abdeckt und er nein darauf antwortet, werde ich den Teufel tun, das auszutesten und mich dann schließend mit ihm vor Gericht zu treffen um das auszufechten. Natürlich stehen meine Chancen darauf, als Sieger aus dem Prozess hervor zu gehen, sehr gut, dennoch bleibt doch der ganze Ärger und der minimale Restzweifel, am Ende doch zahlendes Mitglied zu werden. Insofern müsste man schon ein ziemlich ausgekochtes Schlitzohr sein, um das aufs Spiel zu setzen.
Ich bin da ganz bei Leon Style ST. Klarheit hilft hier, wenn überhaupt, weiter. Und wenn der Versicherer nicht klar ausformuliert, welches Risiko versichert ist, sollte man, was das angeht, auch kein Risiko eingehen. Wie dumm nämlich, gucke ich aus der Wäsche, wenn z.B. der Versicherer, der in der Regel bei Rechtsstreitigkeiten einen sehr langen Atem hat, ein Urteil vor dem BGH erreicht, das ihm und nicht mir Recht gibt. Dann kann ich mir mein OLG Urteil in die Haare schmieren.
In Verträgen kann, solange niemand dagegen vorgeht, ne ganze Menge drin stehen. Und insofern gilt das auch erst mal, was beide Vertragsparteien miteinander vereinbart haben. Es mag nichtige Klauseln geben. Aber keine Klausel ist so nichtig, als dass ich sie, um Recht zu bekommen, nicht erst anfechten müsste.
Was ich hier im Thread lese, geht mir zu sehr in die Richtung Harakiri.
Und selbst dann, wenn ich bereits versichert bin und mein Versicherer sagt, eine Fahrt auf der Schleife ist nicht versichert (also zumindest mein eigener Schaden), würde ich das nicht austesten wollen.