Nordschleifentest mit dem CUPRA 280 DSG

Diskutiere Nordschleifentest mit dem CUPRA 280 DSG im 5F - Erfahrungsberichte Forum im Bereich Der Leon 3; Die meisten Versicherungen haben eine extra Klausel die Fahrten auf Rundkursen bzw. explizit den Nürburgring ausschließt.
  • Nordschleifentest mit dem CUPRA 280 DSG Beitrag #21
Die meisten Versicherungen haben eine extra Klausel die Fahrten auf Rundkursen bzw. explizit den Nürburgring ausschließt.
 
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  • Nordschleifentest mit dem CUPRA 280 DSG Beitrag #22
Kann man da eigentlich was nachbuchen?
Sodass die Vollkasko für einen Tag gültig ist?
 
  • Nordschleifentest mit dem CUPRA 280 DSG Beitrag #24
Dankeschön!
Genau das was ich gesucht habe.
 
  • Nordschleifentest mit dem CUPRA 280 DSG Beitrag #25
tapete
Würde aber auf jeden Fall VORHER mit der Versicherung klären ob das Auto da versichert ist, auch wenn kein Wort das es nicht ist in den AGB steht. Die YT Videos sind teilweise spachteln bis hin zusammen kehren. Selbst Profifahrer haben da schon Totalschäden erzeugt.
 
  • Nordschleifentest mit dem CUPRA 280 DSG Beitrag #26
So ein Quark, steht es nicht in den AGB - oder besser AVB -, ist es nicht ausgeschlossen....pacta sunt servanda...wie der Lateiner zu sagen pflegt, was bei Abschluss gilt, gilt! ;)
 
  • Nordschleifentest mit dem CUPRA 280 DSG Beitrag #27
Stimmt. AVB..Versicherungs Bestimmungen. Was man aber nicht vergessen sollte, Nordschleife gilt als Rennstrecke (ohne diese StVO), da diese von der Straße mit einer Schranke abgesperrt werden kann. Jeder Versicherungsanwalt sagt dann, nicht vertragsgemäße Nutzung, da Rennstrecke. Die haben genug Geld, selbst bei Verlust, durch alle drei Instanzen zu gehen. Die (meisten) Kläger nicht!

Knall doch deinen 184er mal auch so weg und berichte dann. *zynischgrins*
 
  • Nordschleifentest mit dem CUPRA 280 DSG Beitrag #28
Leon Style ST: Lese mal meinen link, so einfach ist es nicht. Die Nordschleife ist eine Mautstrasse, auf der die StVO gilt (bei Touristenfahrten)....eine Mautstrasse wie eine AB in z.B. Frankreich ;)
 
  • Nordschleifentest mit dem CUPRA 280 DSG Beitrag #29
Gelesen habe ich den und verstanden. Den Thread eben meinem GV gesendet das er was zum Lachen hat. Wenn der Bär recht hat, bitte ich um den sachlichen Nachweis, siehe Post #26/#28 in Bezug zu #27.

Ab Post 14







OLG sagt versichert.





Gibt solche (zahlt) und solche (zahlt nicht) Fälle. Ich persönlich mache es nicht. Rate jedem an, fragt die Versicherung an ob ihr dort Fahrtraining machen könnt um den Wagen besser zu beherschen. Sagen die ja, sind die mit im Boot.

---------- Beitrag am 07.08.2014 um 14:12 Uhr ergänzt ---------- letzte Änderung am 06.08.2014 um 23:08 Uhr ----------

Antwort von meiner Verscherung. Dem GV den Thread hier gesendet. AXA sagt: Das gilt als Wettfahrt... die sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen..
 
  • Nordschleifentest mit dem CUPRA 280 DSG Beitrag #30
Leon Style ST: Jetzt darf ich auch mal lachen: Ha Ha Ha!…Touristenfahren sind "keine" Wettfahrt.

Wettfahrten sind nach der Rspr. - vgl. OLG Karlsruhe Urteil v. 06.09.2007 - 12 U 107/07 - Fahrten zur Erzielung eine Höchstgeschwindigkeit und Platzierung. Sog. Touristenfahren auf Rennstrecken unter den Regeln der StVO fallen nicht unter diese Definition, so dass die KfZ-Versicherung - hier Kasko - zur Deckung des bei der Touristenfahrt zwischen 2 Fahrzeugen entstandenen Schaden verpflichtet ist. Gegenstand der Entscheidung war ein Unfall anlässlich einer Touristenfahrt auf dem Hockenheimring (!).

Ich wundere mich, das Du Dich mit der fehlerhaften Antwort des Versicherungsvertreters zufrieden gibst. (nja Axa :D), wo Du doch sonst ein so streitbarer Geselle bist. ;)
 
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  • Nordschleifentest mit dem CUPRA 280 DSG Beitrag #31
Bärchen...
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Der ist zwar von Beruf Versicherungsmann, aber persönlicher Freund. Das mehr wert als den zu ärgern. OLG ist kein letztinstandliches Urteil, nur eine Richtung. Wie hier im Topic auch steht, Allianz macht ganz dicht bei sowas. Gestern mir mal 2,5 Stunden YT Crashcompilations eingezogen, vom Golf 1 bis zum 911 GT3. Da kommst aus dem Lchen nicht mehr raus wie die sich versenken und was für Wagen.

Selbst wenn man Deckung bekommt, SF Klasse geht gut hoch.

Nachtrag: Das beste Video, mit dem würde ich auch fahren, bzw. ihm mein Wagen überlassen als Fahrer, links sitzt diese Moderatorin Sonja wasweisich, rechts Walter Röhrl. Sie zuckt, zittert und schreit ohne Worte im Sitz hin und her, er fährt einfach und macht noch sein Einkaufszettel gedanklich und im Gesicht sieht man, Kiste Eier, 5 Brötchen, Lenor, Mülltüten, Seife, Rindswurst. Da meinst der fährt mit 50 auf der Landstraße, während sie nebenan fast stirbt.

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  • Nordschleifentest mit dem CUPRA 280 DSG Beitrag #32
Leon Style ST: Das OLG Urteil ist "rechtskräftig" und obergerichtliche Rechtsprechung….Du verstehst, was das heisst?!?. Richtig!…dass sich auch ein Versicherer daran zu halten hat, solange bis eine abweichende Entscheidung eines anderen OLG oder des BGH vorliegt. So ein OLG gibt keine "Richtung" vor, sondern spricht "Recht".

…und dass die SF-Einstufung bei einer Inanspruchnahme der Vollkasko steigt, hat auch nichts mit "Touristenfahrten" zu tun. ;)
 
  • Nordschleifentest mit dem CUPRA 280 DSG Beitrag #33
...oder der Versicherer versagt das direkt in seinen AVB. Dann hat er Ruhe davor.
 
  • Nordschleifentest mit dem CUPRA 280 DSG Beitrag #34
Nein, das würde unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OLG bei einer Klauselkontrolle als unzulässige Beschränkung angesehen werden. (so zumindest mein Kommentar (Buch (!)) zur Kraftfahrtversicherung)

Ich gebe zu, im Vergleich zu #26 bin ich jetzt etwas schlauer geworden.
 
  • Nordschleifentest mit dem CUPRA 280 DSG Beitrag #35
Wie hier im Topic auch steht, Allianz macht ganz dicht bei sowas.

Das stimmt so pauschal auch nicht, ein Kumpel von mir hat gerade mit denen telefoniert und bekam ganz klar gesagt, dass Touristenfahrten auf der Nordschleife abgedeckt sind ;)
 
  • Nordschleifentest mit dem CUPRA 280 DSG Beitrag #36
Mir wäre es zu schade mein Auto damit zu versemmeln. Man investiert alles an Zeit und Geld und dann BUMM und Lei(d)tplanke einmal rundrum.

Ei, macht doch alle was ihr wolld!
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  • Nordschleifentest mit dem CUPRA 280 DSG Beitrag #37
Ob es höchstrichterliche Urteile zu bestimmten Ereignissen gibt oder nicht ist doch vor dem Hintergrund eines noch nicht zustande gekommenen Vertrages irrelevant. Wenn ich meinen künftigen Versicherer frage, ob er den o.g. Fall abdeckt und er nein darauf antwortet, werde ich den Teufel tun, das auszutesten und mich dann schließend mit ihm vor Gericht zu treffen um das auszufechten. Natürlich stehen meine Chancen darauf, als Sieger aus dem Prozess hervor zu gehen, sehr gut, dennoch bleibt doch der ganze Ärger und der minimale Restzweifel, am Ende doch zahlendes Mitglied zu werden. Insofern müsste man schon ein ziemlich ausgekochtes Schlitzohr sein, um das aufs Spiel zu setzen.

Ich bin da ganz bei Leon Style ST. Klarheit hilft hier, wenn überhaupt, weiter. Und wenn der Versicherer nicht klar ausformuliert, welches Risiko versichert ist, sollte man, was das angeht, auch kein Risiko eingehen. Wie dumm nämlich, gucke ich aus der Wäsche, wenn z.B. der Versicherer, der in der Regel bei Rechtsstreitigkeiten einen sehr langen Atem hat, ein Urteil vor dem BGH erreicht, das ihm und nicht mir Recht gibt. Dann kann ich mir mein OLG Urteil in die Haare schmieren.

In Verträgen kann, solange niemand dagegen vorgeht, ne ganze Menge drin stehen. Und insofern gilt das auch erst mal, was beide Vertragsparteien miteinander vereinbart haben. Es mag nichtige Klauseln geben. Aber keine Klausel ist so nichtig, als dass ich sie, um Recht zu bekommen, nicht erst anfechten müsste.

Was ich hier im Thread lese, geht mir zu sehr in die Richtung Harakiri.

Und selbst dann, wenn ich bereits versichert bin und mein Versicherer sagt, eine Fahrt auf der Schleife ist nicht versichert (also zumindest mein eigener Schaden), würde ich das nicht austesten wollen.
 
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  • Nordschleifentest mit dem CUPRA 280 DSG Beitrag #39
Tja, wie man am Urteil sieht, sollte man höchstrichterliche Rechtsprechungen nicht so interpretieren, dass man im Zweifel dann für sich selbst auch Recht bekommt. Die gute Dame kann sich ihren 911er jetzt entweder für 20000 Mäuse reparieren oder hängt sich ein Bild vom Urzustand des Autos übers Bett.

Die Versicherung hat hier klar und detailliert formuliert was versichert ist (Fahrsicherheitstraining) und was nicht (jegliche Fahrten auf Rennstrecken) und somit Recht bekommen. Die Eigentümerin des schönen Porsche hat sich wohl, wie hier im Thread ja auch nachzulesen ist, auf frühere Rechtsprechungen berufen und verloren.

Nun ja, zumindest muss sie die Leitplanke nicht bezahlen, was sie angesichts des hohen Schadens an ihrem Auto aber wohl kaum besänftigen wird.
 
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  • Nordschleifentest mit dem CUPRA 280 DSG Beitrag #40
Allerdings sollte bei dem Urteil zwischen Haftpflichtdeckung - Leitplanke - und Kaskodeckung - Schaden am eigenen Fahrzeug - unterschieden werden. Eine Kaskodeckung kann anderen Bedingungen unterliegen als eine Haftpflichtdeckung. Zudem war es eine organisierte Fahrt und keine "freie" Touristenfahrt. Dennoch stellt das Urteil des OLG eine Konkretisierung der Rechtsprechung dar. Im Zweifel sollte man daher wohl eine gesonderte Versicherung für diese Art von Fahrten abschließen. ;)
 
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