MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten?

Diskutiere MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? im 5F - Allgemein Forum im Bereich Der Leon 3; Viel Spaß beim klagen, aber bei Sätzen, die mit "ich würde definitiv" beginnen, weiß man schon, dass man sie nicht zu ernst nehmen sollte.
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #1.501
Viel Spaß beim klagen, aber bei Sätzen, die mit "ich würde definitiv" beginnen, weiß man schon, dass man sie nicht zu ernst nehmen sollte.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten?

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  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #1.502
Schaut euch das mal an.
Hat hier CoolDog schon in nem anderen Thread gepostet.


Vor allem da das Schrieben auf den 09.03.18 datiert ist ist besonders interessant, da ja die Seat Partner somit schon lange wissen was sich grob ändert.

Da ich diesen Wisch mit dem Information über WLTP nicht erhalten habe hoffe ich das ich mein Cupra noch vor dem 01.09. bekomme

Ich hatte meine ende April bestellt, und habe den Wisch bekommen ... kann einfach sein das man es vergessen hat?
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #1.503
Viel Spaß beim klagen, aber bei Sätzen, die mit "ich würde definitiv" beginnen, weiß man schon, dass man sie nicht zu ernst nehmen sollte.

Du scheinst die Weisheit mit Löffeln gegessen zu haben. Ich hab mich mit dem Thema beschäftigt und weis genau das ich ein Schadensersatzanspruch habe wenn ich ein anderes Auto als bestellt geliefert bekomme und mir dadurch höhere Kosten entstehen. Du bist anscheint nicht selbstständig, sonst würdest du auch wirtschaftlich denken und den Schadensersatz definitiv in Anspruch nehmen.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #1.504
Das mit dem Schadensersatz dürfte in deinem Fall dann besonders spannend werden.

In erster Linie müsste geklärt werden ob es sich im Sinne der Neuwagen-Verkaufsbedingungen tatsächlich um einen Schaden handelt.

Da du ja wegen der höheren Steuern dann eventuell Schadensersatz fordern möchtest, handelt es sich nicht um einen Verzugsschaden.
Daher gilt folgender Passus dann für dich nicht.

Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Ver-
zugsschadens, beschränkt sich dieser bei
leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf
höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.


Bei einer Schadensersatzforderung müssen dann aber die jeweiligen Fristen eingehalten werden und zusätzlich musst du bedenken, das du dann zwar Schadensersatz fordern kannst, aber
keine Leistung mehr erhältst. (Im schlimmsten Fall hast du nachher hohe Anwaltskosten wenn du unterliegst und musst dann das Fahrzeug mit den höheren Steuern trotzdem abnehmen)
Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag
zurücktreten und/oder Schadensersatz statt
der Leistung
verlangen, muss er dem Verkäu-
fer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß
Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine
angemessene Frist zur Lieferung setzen.


Stellt sich dann heraus das ein Berechtigter Grund vorliegt, Schadensersatz zu fordern, so beschränkt sich dieser auf maximal 25% des Kaufpreises.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz
statt der Leistung, beschränkt sich der An-
spruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchs-
tens 25 % des vereinbarten Kaufpreises.


Da du das Fahrzeug aber gewerblich finanziert hast, gibt es da ein weiteres Problem Schadensersatz aufgrund von leichter Fahrlässigkeit zu fordern.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentli-
chen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder-
vermögen oder ein Unternehmer, der bei Ab-
schluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprü-
che statt der Leistung bei leichter Fahrlässig-
keit ausgeschlossen.


Sollte das bei dir tatsächlich zutreffen, so bleibt dir nur eine Schadensersatzforderung aufgrund von grober Fahrlässigkeit.

Die Haftungsbegrenzungen und Haftungs-
ausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für
Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des
Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters
oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


Und ob es sich dabei wirklich um grobe Fahrlässigkeit handelt, wird dann nicht leicht nachzuweisen, da der Händler nicht direkt verantwortlich ist,
das ab dem 01.09.2018 für dann neu zugelassene Fahrzeuge höhere Steuern anfallen.


Hier der Link zu den aktuell gültigen Neuwagen Verkaufsbedingungen des VDA, VDIK & ZDK.


Rechtsanwalt-Tipp:
Eine gesetzlicheDefinition für grobe Fahrlässigkeit gibt es nicht. Sie wird immer in jenen Fällen angenommen, in denen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt von einer Person in sehr hohem Maße außer Acht gelassen worden ist. Auch, wenn naheliegende Überlegungen nicht angestellt worden sind, wird von „grober Fahrlässigkeit“ gesprochen.

Quelle:
 
Zuletzt bearbeitet:
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #1.505
Das mit dem Schadensersatz dürfte in deinem Fall dann besonders spannend werden.

In erster Linie müsste geklärt werden ob es sich im Sinne der Neuwagen-Verkaufsbedingungen tatsächlich um einen Schaden handelt.

Da du ja wegen der höheren Steuern dann eventuell Schadensersatz fordern möchtest, handelt es sich nicht um einen Verzugsschaden.
Daher gilt folgender Passus dann für dich nicht.

Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Ver-
zugsschadens, beschränkt sich dieser bei
leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf
höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.


Bei einer Schadensersatzforderung müssen dann aber die jeweiligen Fristen eingehalten werden und zusätzlich musst du bedenken, das du dann zwar Schadensersatz fordern kannst, aber
keine Leistung mehr erhältst. (Im schlimmsten Fall hast du nachher hohe Anwaltskosten wenn du unterliegst und musst dann das Fahrzeug mit den höheren Steuern trotzdem abnehmen)
Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag
zurücktreten und/oder Schadensersatz statt
der Leistung
verlangen, muss er dem Verkäu-
fer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß
Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine
angemessene Frist zur Lieferung setzen.


Stellt sich dann heraus das ein Berechtigter Grund vorliegt, Schadensersatz zu fordern, so beschränkt sich dieser auf maximal 25% des Kaufpreises.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz
statt der Leistung, beschränkt sich der An-
spruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchs-
tens 25 % des vereinbarten Kaufpreises.


Da du das Fahrzeug aber gewerblich finanziert hast, gibt es da ein weiteres Problem Schadensersatz aufgrund von leichter Fahrlässigkeit zu fordern.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentli-
chen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder-
vermögen oder ein Unternehmer, der bei Ab-
schluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprü-
che statt der Leistung bei leichter Fahrlässig-
keit ausgeschlossen.


Sollte das bei dir tatsächlich zutreffen, so bleibt dir nur eine Schadensersatzforderung aufgrund von grober Fahrlässigkeit.

Die Haftungsbegrenzungen und Haftungs-
ausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für
Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des
Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters
oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


Und ob es sich dabei wirklich um grobe Fahrlässigkeit handelt, wird dann nicht leicht nachzuweisen, da der Händler nicht direkt verantwortlich ist,
das ab dem 01.09.2018 für dann neu zugelassene Fahrzeuge höhere Steuern anfallen.


Hier der Link zu den aktuell gültigen Neuwagen Verkaufsbedingungen des VDA, VDIK & ZDK.

Natürlich besitzt mein Gewerbe eine Rechtsschutzversicherung und am Ende wird nen Richter entscheiden inwiefern was mir zu steht oder nicht. Ich würde es aber nicht unversucht lassen so lange mir mein Anwalt Chance in Aussicht stellt.

Ich hoffe einfach das es gar nicht dazu kommen muss.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #1.506
Dann musst du aber gegen den Staat klagen. Die Steuern werden ja nicht von Seat festgelegt.

Ich hoffe übrigens, ein Fahrzeug nach September und WLTP zu erhalten. Du hast dann auch bei den Benzinern einen Partikelfilter und sie erfüllen Euro6d-temp. Damit ist der Wiederverkaufswert höher.
Und deinen Mitmenschen ersparst du Feinstaub!
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #1.507
Da ich hier zitiert wurde, wollte ich mich hier auch nochmal melden.

Ich gehe davon aus das diese Info echt ist, da ich dieses Infoschreiben zum WLTP-Zyklus bei 2 Händlern erhalten habe, auch schon gleich mit den Angeboten und zur Bestellung in der KW21. Diese ist ja Bestandteil der Info, der Wortlaut und die Formatierung sind identisch.

Der Zeitpunkt der Info ist wohl im März mit den damaligen Kenntnissen und Planungen verfasst worden, was nun 4 Monate später alles wieder obsolet sein kann, duch die Engpässe bei den Prüfständen.

Es zeigt aber auf jeden Fall die Richtung die Seat bzw. VW geplannt haben, wie es mit der Einführung des WLTP-Prüfzyklus weiter gehen soll. Das einzig jetzt interessante ist der wirkliche Zeitpunkt der Einführung und wann diese Fahrzeuge ausgeliefert werden können.

Ich bin da echt gespannt. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass diese Infos auch nicht durchgestellt werden in bestimmten Autohäusern aus Angst Kunden könnten verunsichert werden oder auch aus Firmenpolitik. Hab das sehr oft bei BMW erlebt, da kam eine Info zu einem Fehler rein, der für den Kunden kostenlos behoben werden sollte, in einem Autohaus war das bekannt und es wurde proaktiv damit umgegangen und in anderen Autohäusern war diese Info nicht bekannt und ich wurde vertröstet. Hab auch erlebt, dass mir gesagt wurde, wir schauen uns diese Infos generell nicht an.

Ich muss sehen wie ich in den nächsten 2 Wochen Zeit finde und dann werde ich meinen Händler aufsuchen und den Verkäufer mal nach dem aktuellen Stand der Dinge fragen, aber nur Auge in Auge, um seine Reaktionen einschätzen zu können.

Ich wünsche euch erstmal ein schönes Wochenende.
Viele Grüße
Elmar
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #1.508
Wenn du tatsächlich wirtschaftlich denken würdest, wären dir die 30 Kröten, die dich die KFZ-Steuer dann mehr kostet, definitiv NICHT den ganzen Stress wert. Alleine der Anruf beim Anwalt und das Erstgespräch, werden selbst mit dem Stundensatz eines Mindestlöhners den Kostenrahmen sprengen. Es ist für mich nicht verständlich, wie man so etwas als wirtschaftlich erachten kann.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #1.509
Den höheren Wiederverkaufswert sehe ich hier noch nicht.
Das Fzg liegt in der Steuer höher und bringt auf Grund der besseren Abgasnorm keine Vorteile.
Zudem ist die aufwendigere Technik verbaut, die auch noch minimal Leistung kostet.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #1.510
Natürlich besitzt mein Gewerbe eine Rechtsschutzversicherung und am Ende wird nen Richter entscheiden inwiefern was mir zu steht oder nicht. Ich würde es aber nicht unversucht lassen so lange mir mein Anwalt Chance in Aussicht stellt.

Ich hoffe einfach das es gar nicht dazu kommen muss.

Natürlich würde ich mich in deiner Stelle zumindest Anwaltlich beraten lassen, ob da eine Chance besteht Erfolg zu haben.
Was ich mit dem ganzen nur sagen wollte ist, das für dich die Hürden Schadensersatz zu fordern, höher sind als für einen nicht gewerblichen.

Dir bleibt eigentlich nur der Weg über die grobe Fahrlässigkeit.
ArneFFM, nein er muss nicht gegen den Staat klagen. Was hat der Staat den mit dem Kauf des Fahrzeugs zu tun?.
Sein Vertragspartner ist der SEAT Händler und daher kann er nur gegen Ihn klagen.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #1.511
Der Wiederverkaufswert ist mit 6d temp höher und in ein paar Jahren wesentlich höher.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #1.512
Was ich irgendwie nicht verstehe ist folgendes.

Alle anderen Konzernmarken geben eine Information aus sobald man vesucht ein neuen Fahrzeug in deren Konfigurator zu konfigurieren!
Vokswagen:
Zusätzlicher Hinweis
Aufgrund der Umstellung auf das neue Zulassungsverfahren nach WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) kann das von Ihnen gewählte Modell bei Auslieferung nach Modelljahreswechsel hinsichtlich technischer Eigenschaften und Ausstattungen abweichen. Für weitere Informationen besuchen Sie oder fragen Sie Ihren Handelspartner


Skoda:
Wichtiger Hinweis.
Aufgrund der Umstellung auf das neue Zulassungsverfahren nach WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) ist es momentan leider nicht möglich, ein Fahrzeug aus dem aktuellen Angebot des Modelljahres 2019 im Car Configurator zusammenzustellen. Gerne möchten wir Ihnen dennoch die Möglichkeit geben, sich weiterhin ein Bild Ihres bevorzugten Modells an dieser Stelle zu machen.
Für detaillierte Informationen zum Modelljahr 2019 wenden Sie sich bitte an Ihren ŠKODA Vertriebspartner. Dieser kann Ihnen ein aktuelles Angebot unterbreiten oder Ihnen attraktive Lagerwagen anbieten.


Audi:
Hinweis: Im aktuellen Modelljahr (2018) ist der Audi S3 Sportback bereits ausverkauft und daher ab sofort nicht mehr individuell konfigurierbar. Jedoch stehen für Sie fertige, bereits produzierte Fahrzeuge zur Verfügung. Sprechen Sie einfach mit Ihrem Audi Partner oder besuchen Sie online die Audi Neu- oder Gebrauchtwagenbörse.

Außer bei SEAT, da gibt es gar nix. Null Information und das nicht nur auf der Deutschen Seite.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #1.513
Das mit dem Schadensersatz dürfte in deinem Fall dann besonders spannend werden.

In erster Linie müsste geklärt werden ob es sich im Sinne der Neuwagen-Verkaufsbedingungen tatsächlich um einen Schaden handelt.

Da du ja wegen der höheren Steuern dann eventuell Schadensersatz fordern möchtest, handelt es sich nicht um einen Verzugsschaden.

Vielen Dank für diesen super Beitrag. Kann ich nur absolut unterstützen. Ergänzend möchte ich noch zu zwei Punkten meine Meinung äußern.

Gehen wir mal davon aus, dass Seat Preisänderungen in Form von Preiserhöhungen bzw. anderer Motor am Beispiel des 1.4er, der ggf. durch den 1.5er ersetzt wird, nicht an die Kunden weitergibt, entsteht zunächst auch mal erst kein Schaden, denn wie @ absolut treffend hergeleitet hat, ist ja die Entscheidung einen Schadenersatz geltend zu machen und nicht den Lieferungsverzug. Eine steuerliche Änderung, die liegt ja ggf. vor, ist kein Schaden, den der Händler oder Seat zu vertreten hat. Der Gesetzgeber kann morgen am Tag die Mehrwertsteuer um 10% erhöhen und trotzdem ist dies kein Schaden, den der Händler zu vertreten hat. Steuerliche Nachteile sind durch den Händler nicht beeinflussbar und er muss auch nicht darauf hinweisen.

Grobe Fahrlässigkeit wird man nicht herleiten können. Denn dann wird der Kläger unter Beweisantritt in einer Verhandlung darlegen müssen, dass der Händler zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags bereits Kenntnis von den eintretenden Ereignissen hätte haben müssen. Viel Spaß dabei. Dies wird m.E. nicht gelingen.

Wenn du tatsächlich wirtschaftlich denken würdest, wären dir die 30 Kröten, die dich die KFZ-Steuer dann mehr kostet, definitiv NICHT den ganzen Stress wert. Alleine der Anruf beim Anwalt und das Erstgespräch, werden selbst mit dem Stundensatz eines Mindestlöhners den Kostenrahmen sprengen. Es ist für mich nicht verständlich, wie man so etwas als wirtschaftlich erachten kann.

Genau so ist es. Und deshalb wird auch schon die Rechtsschutzversicherung abwinken. Die Anwaltskosten müssen ggf. letztendlich selbst getragen werden. Bei den Stundensätzen sind die Anwaltskosten höher als der steuerliche Nachteil über die Leasinglaufzeit.

Der Wiederverkaufswert ist mit 6d temp höher und in ein paar Jahren wesentlich höher.

Wo nimmst Du diese Weisheit wieder her?
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #1.514
Schöne Aussage, aber kannst du deine Meinung auch begründen?!

Bei den Otto-Motoren sieht man die letzten 10 Jahre wieviel Euro 4,5 und 6 ausgemacht haben.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #1.515
Der Reiter Zubehör im Konfigurator ist wieder online.. Jedoch ziemlich abgespeckt...
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #1.516
Was ich irgendwie nicht verstehe ist folgendes.

Alle anderen Konzernmarken geben eine Information aus sobald man vesucht ein neuen Fahrzeug in deren Konfigurator zu konfigurieren!
Vokswagen:
Zusätzlicher Hinweis
Aufgrund der Umstellung auf das neue Zulassungsverfahren nach WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) kann das von Ihnen gewählte Modell bei Auslieferung nach Modelljahreswechsel hinsichtlich technischer Eigenschaften und Ausstattungen abweichen. Für weitere Informationen besuchen Sie oder fragen Sie Ihren Handelspartner


Skoda:
Wichtiger Hinweis.
Aufgrund der Umstellung auf das neue Zulassungsverfahren nach WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) ist es momentan leider nicht möglich, ein Fahrzeug aus dem aktuellen Angebot des Modelljahres 2019 im Car Configurator zusammenzustellen. Gerne möchten wir Ihnen dennoch die Möglichkeit geben, sich weiterhin ein Bild Ihres bevorzugten Modells an dieser Stelle zu machen.
Für detaillierte Informationen zum Modelljahr 2019 wenden Sie sich bitte an Ihren ŠKODA Vertriebspartner. Dieser kann Ihnen ein aktuelles Angebot unterbreiten oder Ihnen attraktive Lagerwagen anbieten.


Audi:
Hinweis: Im aktuellen Modelljahr (2018) ist der Audi S3 Sportback bereits ausverkauft und daher ab sofort nicht mehr individuell konfigurierbar. Jedoch stehen für Sie fertige, bereits produzierte Fahrzeuge zur Verfügung. Sprechen Sie einfach mit Ihrem Audi Partner oder besuchen Sie online die Audi Neu- oder Gebrauchtwagenbörse.

Außer bei SEAT, da gibt es gar nix. Null Information und das nicht nur auf der Deutschen Seite.

Seat versteht unter Marketing "Bunte Bilder" - bei allen anderen Themen müssen sie noch dazulernen.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #1.517
Wenn du tatsächlich wirtschaftlich denken würdest, wären dir die 30 Kröten, die dich die KFZ-Steuer dann mehr kostet, definitiv NICHT den ganzen Stress wert. Alleine der Anruf beim Anwalt und das Erstgespräch, werden selbst mit dem Stundensatz eines Mindestlöhners den Kostenrahmen sprengen. Es ist für mich nicht verständlich, wie man so etwas als wirtschaftlich erachten kann.

Ich glaube du hast noch nicht die Funktion und zweck einer Rechtsschutzversicherung verstanden. Wenn ich Aussicht auf Erfolg habe bei einer Klage übernimmt die Versicherung alle anfallenden Kosten.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #1.518
Wenn du tatsächlich wirtschaftlich denken würdest, wären dir die 30 Kröten, die dich die KFZ-Steuer dann mehr kostet, definitiv NICHT den ganzen Stress wert. Alleine der Anruf beim Anwalt und das Erstgespräch, werden selbst mit dem Stundensatz eines Mindestlöhners den Kostenrahmen sprengen. Es ist für mich nicht verständlich, wie man so etwas als wirtschaftlich erachten kann.

Ich glaube du hast noch nicht die Funktion und zweck einer Rechtsschutzversicherung verstanden. Wenn ich Aussicht auf Erfolg habe bei einer Klage übernimmt die Versicherung alle anfallenden Kosten.

Es geht nicht um die Prozesskosten und Beträge die durch den Rechtsschutz gedeckt werden, sondern um die Zeit, die du bis zur Erreichung eines Urteils mit ungewissem Ausgang investieren musst und die dir niemand zahlt. Diese Kosten übersteigen deine Mehrausgaben durch die KFZ-Steuer um ein Vielfaches.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #1.519
Glaube das Thema gleitet etwas ab. :rolleyes:

.....aber so ist das halt ohne den Bären. Langsam wirds unübersichtlich hier.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #1.520
Es geht um die krebserregenden Partikel bei Di-Motoren. Diese könnten zu Fahrverboten in Zukunft führen.
 
Thema:

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