- MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #1.501
the bruce
- Beiträge
- 678
- Reaktionen
- 521
Viel Spaß beim klagen, aber bei Sätzen, die mit "ich würde definitiv" beginnen, weiß man schon, dass man sie nicht zu ernst nehmen sollte.
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Schaut euch das mal an.
Hat hier CoolDog schon in nem anderen Thread gepostet.
https://www.seatforum.de/attachment.php?attachmentid=69998&d=1525504504
Vor allem da das Schrieben auf den 09.03.18 datiert ist ist besonders interessant, da ja die Seat Partner somit schon lange wissen was sich grob ändert.
Da ich diesen Wisch mit dem Information über WLTP nicht erhalten habe hoffe ich das ich mein Cupra noch vor dem 01.09. bekomme
Viel Spaß beim klagen, aber bei Sätzen, die mit "ich würde definitiv" beginnen, weiß man schon, dass man sie nicht zu ernst nehmen sollte.
Das mit dem Schadensersatz dürfte in deinem Fall dann besonders spannend werden.
In erster Linie müsste geklärt werden ob es sich im Sinne der Neuwagen-Verkaufsbedingungen tatsächlich um einen Schaden handelt.
Da du ja wegen der höheren Steuern dann eventuell Schadensersatz fordern möchtest, handelt es sich nicht um einen Verzugsschaden.
Daher gilt folgender Passus dann für dich nicht.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Ver-
zugsschadens, beschränkt sich dieser bei
leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf
höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
Bei einer Schadensersatzforderung müssen dann aber die jeweiligen Fristen eingehalten werden und zusätzlich musst du bedenken, das du dann zwar Schadensersatz fordern kannst, aber
keine Leistung mehr erhältst. (Im schlimmsten Fall hast du nachher hohe Anwaltskosten wenn du unterliegst und musst dann das Fahrzeug mit den höheren Steuern trotzdem abnehmen)
Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag
zurücktreten und/oder Schadensersatz statt
der Leistung verlangen, muss er dem Verkäu-
fer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß
Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine
angemessene Frist zur Lieferung setzen.
Stellt sich dann heraus das ein Berechtigter Grund vorliegt, Schadensersatz zu fordern, so beschränkt sich dieser auf maximal 25% des Kaufpreises.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz
statt der Leistung, beschränkt sich der An-
spruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchs-
tens 25 % des vereinbarten Kaufpreises.
Da du das Fahrzeug aber gewerblich finanziert hast, gibt es da ein weiteres Problem Schadensersatz aufgrund von leichter Fahrlässigkeit zu fordern.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentli-
chen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder-
vermögen oder ein Unternehmer, der bei Ab-
schluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprü-
che statt der Leistung bei leichter Fahrlässig-
keit ausgeschlossen.
Sollte das bei dir tatsächlich zutreffen, so bleibt dir nur eine Schadensersatzforderung aufgrund von grober Fahrlässigkeit.
Die Haftungsbegrenzungen und Haftungs-
ausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für
Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des
Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters
oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Und ob es sich dabei wirklich um grobe Fahrlässigkeit handelt, wird dann nicht leicht nachzuweisen, da der Händler nicht direkt verantwortlich ist,
das ab dem 01.09.2018 für dann neu zugelassene Fahrzeuge höhere Steuern anfallen.
Hier der Link zu den aktuell gültigen Neuwagen Verkaufsbedingungen des VDA, VDIK & ZDK.
http://www.vdik.de/fileadmin/images/Arbeitsgebiete/Recht_Vertrieb/Neuwagen_Verkaufsbedingungen_12_2016.pdf
Natürlich besitzt mein Gewerbe eine Rechtsschutzversicherung und am Ende wird nen Richter entscheiden inwiefern was mir zu steht oder nicht. Ich würde es aber nicht unversucht lassen so lange mir mein Anwalt Chance in Aussicht stellt.
Ich hoffe einfach das es gar nicht dazu kommen muss.
Das mit dem Schadensersatz dürfte in deinem Fall dann besonders spannend werden.
In erster Linie müsste geklärt werden ob es sich im Sinne der Neuwagen-Verkaufsbedingungen tatsächlich um einen Schaden handelt.
Da du ja wegen der höheren Steuern dann eventuell Schadensersatz fordern möchtest, handelt es sich nicht um einen Verzugsschaden.
Wenn du tatsächlich wirtschaftlich denken würdest, wären dir die 30 Kröten, die dich die KFZ-Steuer dann mehr kostet, definitiv NICHT den ganzen Stress wert. Alleine der Anruf beim Anwalt und das Erstgespräch, werden selbst mit dem Stundensatz eines Mindestlöhners den Kostenrahmen sprengen. Es ist für mich nicht verständlich, wie man so etwas als wirtschaftlich erachten kann.
Der Wiederverkaufswert ist mit 6d temp höher und in ein paar Jahren wesentlich höher.
Was ich irgendwie nicht verstehe ist folgendes.
Alle anderen Konzernmarken geben eine Information aus sobald man vesucht ein neuen Fahrzeug in deren Konfigurator zu konfigurieren!
Vokswagen:
Zusätzlicher Hinweis
Aufgrund der Umstellung auf das neue Zulassungsverfahren nach WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) kann das von Ihnen gewählte Modell bei Auslieferung nach Modelljahreswechsel hinsichtlich technischer Eigenschaften und Ausstattungen abweichen. Für weitere Informationen besuchen Sie www.volkswagen.de/wltp oder fragen Sie Ihren Handelspartner
Skoda:
Wichtiger Hinweis.
Aufgrund der Umstellung auf das neue Zulassungsverfahren nach WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) ist es momentan leider nicht möglich, ein Fahrzeug aus dem aktuellen Angebot des Modelljahres 2019 im Car Configurator zusammenzustellen. Gerne möchten wir Ihnen dennoch die Möglichkeit geben, sich weiterhin ein Bild Ihres bevorzugten Modells an dieser Stelle zu machen.
Für detaillierte Informationen zum Modelljahr 2019 wenden Sie sich bitte an Ihren ŠKODA Vertriebspartner. Dieser kann Ihnen ein aktuelles Angebot unterbreiten oder Ihnen attraktive Lagerwagen anbieten.
Audi:
Hinweis: Im aktuellen Modelljahr (2018) ist der Audi S3 Sportback bereits ausverkauft und daher ab sofort nicht mehr individuell konfigurierbar. Jedoch stehen für Sie fertige, bereits produzierte Fahrzeuge zur Verfügung. Sprechen Sie einfach mit Ihrem Audi Partner oder besuchen Sie online die Audi Neu- oder Gebrauchtwagenbörse.
Außer bei SEAT, da gibt es gar nix. Null Information und das nicht nur auf der Deutschen Seite.
Wenn du tatsächlich wirtschaftlich denken würdest, wären dir die 30 Kröten, die dich die KFZ-Steuer dann mehr kostet, definitiv NICHT den ganzen Stress wert. Alleine der Anruf beim Anwalt und das Erstgespräch, werden selbst mit dem Stundensatz eines Mindestlöhners den Kostenrahmen sprengen. Es ist für mich nicht verständlich, wie man so etwas als wirtschaftlich erachten kann.
Wenn du tatsächlich wirtschaftlich denken würdest, wären dir die 30 Kröten, die dich die KFZ-Steuer dann mehr kostet, definitiv NICHT den ganzen Stress wert. Alleine der Anruf beim Anwalt und das Erstgespräch, werden selbst mit dem Stundensatz eines Mindestlöhners den Kostenrahmen sprengen. Es ist für mich nicht verständlich, wie man so etwas als wirtschaftlich erachten kann.
Ich glaube du hast noch nicht die Funktion und zweck einer Rechtsschutzversicherung verstanden. Wenn ich Aussicht auf Erfolg habe bei einer Klage übernimmt die Versicherung alle anfallenden Kosten.