- MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #3.941
Odin1978
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War beim Cupra schon immer alles schwarzUnabhängig von irgendwelchen Paketen.
Personaler, das Problem sehe ich eher, dass man eine Email an Seat schreibt und gleich wieder die inflationäre "Schadensersatzkeule" schwingt. Klage auf Schadensersatz? Wofür? Nach dem deutschen Recht ist keinem einzigen Kunden ein Schaden entstanden, dadurch, dass sie hässliche Emble bekommen oder Farben, die sie eigentlich nicht wollten.
In einem Punkt gebe ich dir recht, das man bevor man die Schadensersatzkeule schwingt, sich erst mal mit dem Verkäufer zusammen setzt und versucht eine unbürokratische Lösung zu finden.
Denn Fakt ist erst mal, das daß gelieferte Fahrzeug und ich beziehe mich dabei explizit nur auf die Farbe und nicht auf die Embleme, nicht der bestellten Farbe entspricht.
Das wurde auch bereits in einem Urteil des Langgerichtes Ansbach und komischerweise betrifft dieses sogar noch SEAT, als Grund für einen Schadensersatz anerkannt.
Bestellt wurde da laut Kaufvertrag Track-Grau Metallic, aber geliefert wurde das Fahrzeug in Pirineos Grau. Das wollte der Käufer so nicht akzeptieren und hat die
Umlackierung als Schadensersatz geltend gemacht und vom Amtsgericht und dann auch vom Landgericht recht bekommen.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/alles-grau-in-grau-falsche-farbe-beim-neuwagen_062787.html
Natürlich wird SEAT seine Mail nicht so beantworten und mitteilen, oh es tut uns leid für die falsche Farbe und wohin dürfen wir die Entschädigung überweisen.
Wenn man es wirklich darauf ankommen läßt und tatsächlich Schadensersatz haben möchte, so kann dieses nur mit einem Anwalt erfolgen.
Da der Vertragspartner der Händler ist, so kann man auch nur diesen auf Schadensersatz verklagen. SEAT Deutschland direkt nicht.
Ich selber stehe vor dem gleichen Problem.
Bisher hat es der Händler nicht für notwendig gehalten mich über die Farbänderung zu informieren bzw. meine Zustimmung zu holen.
Ist das denn eigentlich zuviel verlangt.
Der Kunde hat ja zum Zeitpunkt der Bestellung aus einem bestimmten Grund diese "Wunschfarbe" ausgesucht und war bereit dafür einen Aufpreis zu bezahlen.
Und der Absatz 7 Neuwagen-Verkaufsbedingungen der SEAT Deutschland GmbH
"Abweichungen im Farbton seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berück-
sichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind." ist eigentlich vor Gericht teilweise ungültig.
Denn wenn der Verkäufer es nicht mal für notwendig hält, den Kunden unverzüglich nach bekanntwerden der Farbänderung oder anderer Änderungen zu informieren,
dann Frage ich mich, wo und wann hat er die Interessen des Käufers berücksichtigt hat und vor allem wie will der Verkäufer ohne Rücksprache
für den Käufer entscheiden was zumutbar ist.
Und genau das würde dem Verkäufer vor Gericht die Niederlage bringen, da dieser Passus zu Allgemein gehalten ist und dir Kriterien nicht genau definiert.
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