LED- Scheinwerfer

Diskutiere LED- Scheinwerfer im 5F - Allgemein Forum im Bereich Der Leon 3; Hoffentlich halten sie auch dem Preis entsprechend. 8o
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #141
Hoffentlich halten sie auch dem Preis entsprechend. 8o
 
Zuletzt bearbeitet:
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #142
Sind die LED's nicht Kettengeschaltet? Da fällt gleich das ganze Programm aus wenn sich eine verabschiedet?
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #143
Du hast 2 Jahre Garantie und kannst diese nochmal verlängern und dich da absichern wie ich es tun werde.

Die Anschlussgarantie deckt keine LED-Scheinwerfer ab! Lies dir dazu nochmal die Garantiebedingungen durch.

@Rachmaninow: Nein die LEDs sind nicht in Reihe geschaltet, zumindest bichtete bereits ein User in diesem Forum von einer defekten LED in einem Vorführer.

Also ich finde die LEDs in meinem Leon gut, aber mehr nicht! Das Bi-Xenon mit Kurvenlicht im Superb meines Vaters leuchtet definitiv heller, sowohl Abblendlicht als auch Fernlicht. Allerdings ist bei den LEDs die Ausleuchtung gleichmäsiger und weniger fleckig, was wiederum ein Vorteil ist.
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #144
Also man mag ja zu dem Autobild-Lichttest stehen wie man will, aber mit 4,5 Punkten beim Thema "Sehen (Beleuchtung)" ist man mit dem CLS (LEDs!) gleichauf und noch vor dem A7 (LEDs, nur 4 Punkte). Einzig das LED-Licht vom BMW 6er hat die vollen 5 Punkte bekommen. Also kann das LED-Licht so schlecht nicht sein. Zumindest sieht das die Autobild so. Und ich kann mir jetzt nicht unbedingt erklären, warum man im VAG-Konzern Interesse daran haben sollte den Premium-A7 bei nem Lichttest gegen den Billig-Leon schlecht abschneiden zu lassen.

In der Autoblöd steht ja auch wortwörtlich drin, dass die Scheinwerfer vom Leon mindestens das Niveau eines sehr guten Bi-Xenon-Systems erreichen, eher sogar besser wie im Test bestätigt.
Der VW CC mit Bi-Xenon hat übrigens schlechter abgeschnitten mit 4 von 5 Punkten beim relevanten Beleuchtungs-Test.

Also im 1P hier bin ich mit Kurvenlicht unterwegs. Ist ja ok, wenn man's hat, aber ich hab auch in anderen Fahrzeugen mit Xenon und ohne Kurvenlicht gefühlt nicht schlechter gesehen.

Aber zum Glück wird ja auch niemand gezwungen einen SEAT zu kaufen. Wer alle Technikoptionen des VAG-Konzern gerne haben möchte, der muss halt einen Golf oder A3 kaufen. Ich fänd's auch toll, wenn der Leon endlich mal selbstständig einparken könnte. Da würde ich sogar die ~200€ Aufpreis bei der Bestellung gerne zahlen. Aber das Feature bleibt den SEAT-Kunden wohl im Leon noch ein wenig verwehrt!
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #145
Die Garantieverlängerung deckt auch die LED-Scheinwerfer ab. Beim Kauf habe ich extra nachgefragt und man sagte mir, dass dies eine Verlängerung der Werksgarantie ist. Somit sind die Scheinwerfer inbegriffen.
Auch zählen die LEDs nicht zu den Verschleißteilen wie noch "normale" Lampen, da sie mit dem Scheinwerfer quasi eine Einheit bilden.

Wenn ich wirklich falsch liege, wäre das schon eine arge Täuschung des Kunden. Im Moment kann ich nur leider nicht in die Garantiebedingungen schauen.
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #146
Also ich finde die LED SW echt top, vor allem auch bei nassen Verhältnissen leuchten sie in meinen Augen ein wenig besser als Xenon (hatte ich früher mal im A6 und TT). Also ich würde sie auf jeden Fall wieder dazu buchen. Und wie Top20VT schon sagt, es wird ja niemand gewzungen sich einen Seat mit diesen LED's zu kaufen..
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #147
Könnte jemand den Test der Bild einscannen , wäre klasse.

Oder gibt's den auch online?
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #148
Die Anschlussgarantie deckt keine LED-Scheinwerfer ab! Lies dir dazu nochmal die Garantiebedingungen durch.



Falsch. Genau das - Durchlesen - habe ich gestern getan, da habe ich nämlich "noch schnell vor Ende März" die Anschlussverlängerung für 24 Monate unterschrieben.
Dort werden die LED-Lichter einmal sogar explizit erwähnt, allerdings nur im Zusammenhang mit der Funktionsgarantie, was also nur den Zeitraum NACH dem Ablauf der Garantieverlängerung betrifft.

Ansonsten hat Oetti recht, die LEDs gelten nicht als Verschleißteil aus dem genannten Grund.

---------- Beitrag am 23.03.2013 um 13:50 Uhr ergänzt ---------- letzte Änderung am 23.03.2013 um 13:26 Uhr ----------

@bennyle, schau mal in den Thread für Tests.
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #149
Genau so ist es. Die Seat "Garantieverlängerung" deckt die LED Scheinwerfer mit ab. Bei anderen "Garantieversicherungen" mag das nicht der Fall sein, dafür sind diese meistens auch günstiger.
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #150
Bei Xenon war es so: Steuergerät ja (wurde auch getauscht nach 3 Jahren)
Brenner=Verschleißteil: NEIN

also aufpassen ob wirklich alles abgedeckt ist.
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #151
Jau, nur gibt es bei den LEDs ja derzeit noch kein Äquivalent zu den Xenon-Brennern (weil der Austausch einzelner LEDs oder LED-Gruppen keine Option ist) - und man wird nicht versuchen, den kompletten 800-Euro-Scheinwerfer als Verschleißteil zu "verkaufen".
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #152
Dort werden die LED-Lichter einmal sogar explizit erwähnt, allerdings nur im Zusammenhang mit der Funktionsgarantie, was also nur den Zeitraum NACH dem Ablauf der Garantieverlängerung betrifft.

Hä? Bei meinen vom Händler zugeschickten Garantiebedingungen des Volkswagen Versicherungsdienstes stand drin, dass "Lampen mit LED-Technik" von der Garantie ausgenommen sind. Sonst wird nirgends was mit LED erwähnt. Mein Händler meinte dazu, dass das dann auf Kulanz gemacht wird (wenn das Serviceheft gepflegt ist)?!

Hast du ne andere Garantie abgeschlossen? Hab bisher nur diese Bedingungen vorab per Mail erhalten - kommt demnächst nochmal was per Post - vllt. steht's da anders drin.
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #153
also die ganze Zeit wird was von einer Verlängerung der Werksgarantie erzählt und von SEAT so angepriesen.
Da sagt mein gesunder Menschenverstand, dass da keine Versicherung oder andere Dienstleister dazwischengeschalten sein sollte. Die Werks-Garantie kann ja auch nur SEAT verlängern.
Alles andere ist dann ne gewöhnliche Garantieverlängerung mit zig verschiedenen Ausschlüssen, und wenn ein Händler dann meint, wenns drauf ankommt greift die Kulanz, dann ist das meiner Meinung nach Augenwischerei, weil Kulanz ne freiwillige Leistung ist und kein Anspruch darauf besteht, sagt ja schon das Wort.
Das einzige was hier zählt ist ne schriftliche Bestätigung, dass zusätzlich zu der Garantieleistung über den Versicherungsdienst die Leistungen einer Werksgarantie gelten.

Also an alle, die schon eine Werksgarantie-Verlängerung gekauft haben, könnt ihr mal bitte in den AGB's schauen bzw. gibts ne schriftliche Aussage, dass die Werksgarantie verlängert wird und läuft dies über einen Versicherungsdienst ???
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #154
Bei meinen vom Händler zugeschickten Garantiebedingungen des Volkswagen Versicherungsdienstes stand drin, dass "Lampen mit LED-Technik" von der Garantie ausgenommen sind.

Genau das stand bei mir auch drin.
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #155
Also doch von SEAT vermittelt über einen Versicherungsdienst...

Auf der SEAT Seite heisst es so:


Uneingeschränkte Fahrfreude – bis zu 5 Jahre lang. Mit der Garantieverlängerung* sind Sie auch nach Ablauf der 2-jährigen Herstellergarantie mit Ihrem SEAT vor unerwarteten Reparaturkosten geschützt:

Bis zu weitere 3 Jahre Garantieschutz im vollen Umfang der Herstellergarantie
15% Frühbucherrabatt auf den Einmalbeitrag, wenn die Garantie beim Neuwagenkauf abgeschlossen wird
Keine Selbstbeteiligung – volle Kostenübernahme bis zur vereinbarten Gesamtfahrleistung
Individuell gestaffelte Beiträge
Reparaturen mit SEAT Original Teilen®

Noch keine Garantieverlängerung abgeschlossen?
Kein Problem – bis zu einem Fahrzeugalter von 2 Jahren und einer Laufleistung von max. 100.000 km können Sie die Versicherung auch noch nachträglich abschließen.





* Vermittelt durch den SEAT VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Versicherungsleistungen gemäß Bedingungen der Volkswagen Versicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #156
Aaaaalso, mir liegen die Unterlagen komplett als PDF vor, ich zitiere daraus per copy/paste. Es handelt sich also um die Bedingungen der Garantieverlängerung:

Zum Versicherungsunternehmen
"Angaben zu Ihrem Versicherer
Sie schließen den Versicherungsvertrag mit der Volkswagen Versicherung Aktiengesellschaft, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig."

Dann hier der Passus mit dem Ausschluss für LEDs - aber Achtung! Wie ich schon vorher schrieb, wird hier nur für die Funktionsgarantie ausgeschlossen!

"2. Funktionsgarantie
Im Rahmen der Funktionsgarantie wird kein Ersatz geleistet
für die in der Garantieverlängerung nicht versicherten Positionen
(Ziffer IV. 1. a) bis c) ) sowie für die nachfolgenden Teile
und Schäden und alle damit im Zusammenhang stehenden
Kosten:
a) Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke,
Federn, Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederdämpfer, Batterien,
Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und außen,
wie z. B. Glühlampen, Lampen mit LED- und/oder Xenon-
Technik; (...)"

So, damit wir alle verstehen, was die Funktionsgarantie ist, hier noch die entsprechende Stelle:

"2. Funktionsgarantie (Vertragsverlängerung)
Die Funktionsgarantie schließt sich nach Ablauf der vereinbarten
Laufzeit an die Garantieverlängerung an. Im Rahmen der
Funktionsgarantie leisten wir Ersatz für die Kosten von Reparaturen,
die dadurch erforderlich werden, dass ein mechanisches
oder elektrisches Bauteil des versicherten Fahrzeugs während
des Bestehens des Versicherungsschutzes der Funktionsgarantie
seine Funktionsfähigkeit unmittelbar verliert. Eine Funktionsunfähigkeit
liegt dann vor, wenn eines oder mehrere der
versicherten Teile ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung
innerhalb des Fahrzeuges aufgrund eines technischen Defektes
nicht mehr nachkommt / nachkommen."

Daneben steht auch eine Gafik die das erläutert und unterscheidet in 1. Vertragsphase (Garantieverlängerung) und 2.Vertragsphase (Funktionsgarantie).

Funktionsgarantie.gif

Edit: Ich habe gerade auch noch mal mit der PDF-Suche über alle 18 Seiten gesucht - dies ist die einzige Stelle in dem Dokument, wo die buchstaben "LED" stehen - gut, an einer anderen Stelle kommt noch das Wort LEDiglich vor :)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #157
Wenn ich also meine Herstellergarantie um zwei Jahre verlängere, dann habe ich ab dem 5. Jahr nach Zulassung eine Funktionsgarantie?! Hab ich das richtig verstanden?
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #158
@Oetti
so les ich das auch... aber ist ja eigentlich nicht der springende Punkt, weil was steht unter der 1. Vertragsphase bezüglich der LED's?
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #159
So, und als letztes hier noch der komplette Passus mit den Ausschlüssen (was also nicht versichert ist)
Dies ist der Teil VOR der Funktionsgarantie:

"b) Nicht versicherte Teile
Nicht versichert sind:
aa) Teile, die nicht vom Hersteller genehmigt sind;
bb) Teile, die im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeuges
vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschen
sind;
cc) Zünd- und Glühkerzen, es sei denn, ihr Ersatz ist technisch
erforderlich und steht in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang
mit einem ersatzpflichtigen Schaden;
dd) Betriebsstoffe und Hilfsmittel, wie beispielsweise Öle, Ölfilter
und Frostschutzmittel, es sei denn, sie werden in unmittelbar
ursächlichem Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen
Schaden erforderlich;
ee) Kupplungsscheibe und Bremsbeläge, -trommel, -scheiben
und -klötze, Felgen, Reifen;
ff) Aufbauten und technische Anbauten bei Nutzfahrzeugen;
gg) nicht werkseitig eingebaute Teile, wie insbesondere nicht
werkseitig eingebaute Radios, CD-Spieler, CD-Wechsler, Antennen,
Unterhaltungselektronik, Navigationssystem, Telefon
und Freisprecheinrichtung, Audio- und Videosysteme, bewegliches
und unbewegliches Mobiliar, z. B. bei Individualeinbauten
wie Camping-,Wohnmobil- und Businessausstattung;
hh) Datenträger (z. B. DVD, CD-ROM) für Navigationsgeräte.

c) Nicht versicherte Schäden und Arbeiten
Nicht ersetzt werden:
aa) Lack- und Korrosionsschäden;
bb) Verunreinigungen im Kraftstoffsystem, es sei denn, sie
treten in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem
nach diesen Bedingungen ersatzpflichtigen Schaden auf;
cc) mittelbare Schäden, wie z. B. Abschleppkosten, Ab- und
Einstellgebühren, Mietwagenkosten, Entschädigung für entgangene
Nutzung u. ä.;
dd) Wartungsarbeiten;
ee) Auswuchten der Räder;
ff) Test-, Mess-, Prüf- und Einstellarbeiten, es sei denn, sie
sind in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem
nach diesen Bedingungen ersatzpflichtigen Schaden erforderlich."

---------- Beitrag am 24.03.2013 um 00:13 Uhr ergänzt ---------- letzte Änderung am 24.03.2013 um 00:05 Uhr ----------

@Oetti
so les ich das auch... aber ist ja eigentlich nicht der springende Punkt, weil was steht unter der 1. Vertragsphase bezüglich der LED's?

...genau das habe ich Euch im hier oben in diesem zusammengeführten Post reingpastet.
Und wie gesagt (siehe mein Edit im ersten Post #156) - der Begriff LED kommt in dem Dokument NUR an der Stelle mit der Funktionsgarantie vor. Habe die PDF-Sufu genutzt.
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #160
Danke @Volker!

okay, das liest sich schon beruhigender, wenn ichs richtig lese, ist alles was herstellerseitig verbaut wurde versichert, mit Ausnahme von Kupplung und Bremse, Zündkerzen (außer sie sind vom Schaden mit betroffen).
 
Thema:

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