@ FFL:
Dazu mal ein paar Zitate aus der StVO:
§ 17 Beleuchtung:
(1) "Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen..."
(2) "Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden"
"Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren."
Dazu: StVO §18 (6):
"Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn
1. die Schlussleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder
2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind."
--> Daraus ergibt sich eindeutig,dass grundsätzlich mit Fernlicht zu fahren ist. Egal ob Stadt, Land oder Autobahn wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Wie Kiter schon gesagt hat, die Geschwindigkeit ist den aktuellen Sichtverhältnissen anzupassen.