Du stellst alles trotzdem an den Händler.
Ob / wo der Händler sein Geld wiederbekommt ist etwas anderes.
In D ist der Händler dein Vertragspartner und somit auch für dich Ansprechpartner für Mängel.
/Edit/ Kleine Ergänzung dazu:
Ausgeliehen von der IHK Osnabrück aber sehr gut erklärt meiner Meinung nach:
(
Link)
Der Händler haftet für den Mangel dann, wenn er schon bei Gefahrübergang (in der Regel bei der Übergabe der Sache) vorhanden war. Ob der Mangel zu diesem Zeitpunkt erkennbar war, spielt keine Rolle. Auch Material- oder Verarbeitungsfehler, die erst später zu Problemen führen, sind also Sachmängel.
Kann ich als Händler meinen Kunden an den Hersteller verweisen?
Wenn es um die Gewährleistung geht, ist immer der Händler der Ansprechpartner des Kunden. Nur er ist ja der Vertragspartner. Dem Kunden kann es rechtlich vollkommen egal sein, bei wem der Händler seine Waren bezogen hat und was dessen Lieferant zu der Reklamation sagt. Wenn der Kunde eine Zurückweisung der Reklamation nicht akzeptieren will, kann und muss er den Händler verklagen, nicht irgendeinen Vorlieferanten oder Hersteller.
Anders sieht es nur bei der Herstellergarantie aus. Wenn der Kunde sich auf eine Herstellergarantie beruft, muss er die Sache auch mit dem Hersteller klären.
Wichtig für dich auch: Du willst einen Mangel auf Gewährleistungsbasis beheben, nicht auf Basis der Herstellergarantie.