Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen

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  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #9.461
Nunja, Du hast aber ja immerhin auch die 2. unterschriebene Bestellbestätigung, und wenn ich richtig verstanden habe gibt es von der ersten Bestellung auch keine Auftragsbestätigung. (bzgl. Steini78: in meiner 3 Wochen nach Bestellung erhaltenen Auftragsbestätigung waren übrigens alle Daten inkl. Ausstattungen aufgeführt)

Komische Situation. Steht denn in der 2. Bestellung evtl. irgendetwas von wegen "Änderung", "Anpassung", "Ersatz" etc.? Und wie ist es mit der Bestellnummer, ist diese neu oder evtl. sogar die alte? Also irgendein Hinweis auf eine Änderung etc.

Edit: Wobei ich gerade sehe, dass auf meiner Bestellung noch gar keine Nummer in irgendeiner Form enthalten war (z. B. Bestell- oder Auftragsnummer).

Edit2: Bzgl. Email Schriftverkehr: gibt es darin denn auch etwas zu der Änderung/Neubestellung oder nur, dass eine Anpassung gemacht werden soll?

Gruß
 
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  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #9.462
Die "Bestellbestätigung" stellt den Kaufvertrag dar. Diese zählt und insofern ist eine Auftragsbestätigung nicht rechtlich erforderlich. Selbst bei 2 Bestellbestätigungen zählt in Verbindung mit dem Mail-Verkehr die zweite als rechtlich bindend. Da ist ein Ordnungsmerkmal, mehr ist eine Bestellnummer nicht, von keiner Bedeutung aus Sicht des Kunden. Ein Vertrag wird nach Treu und Glauben abgeschlossen und der Käufer muss sich darauf verlassen können, dass der Verkäufer die Bestellung (also den Vertrag) auch erfüllt. Die Stornierung der ersten Bestellung war durch den Käufer beauftragt und eine neue Bestellung getätigt. Auf diese muss der Käufer sich verlassen können. Ob da Änderung, Anpassung oder Ersatz drauf steht, spielt keine Rolle. Wie soll der Käufer denn die Prozesse beim Verkäufer bewerten können. In diesem Fall kommt ja erschwerend hinzu, dass der Verkäufer im April eine Bestellung im System geändert/neu aufgegeben hat und dies zu diesem Zeitpunkt ging. Also war davon auszugehen, dass der Wagen auch so gebaut und geliefert werden kann. Jetzt im Nachhinein zu behaupten, dass die Änderung der Bestellung nicht mehr möglich war, halte ich für eine Schutzbehauptung des Verkäufers. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass er es verpennt hat, die erste Bestellung zu stornieren. Dies fällt ihm auf, als der Wagen jetzt geliefert wird, wie lt. erster Bestellung geordert. Die zweite Bestellung ist ggf. noch nicht in Produktion und wird storniert. Jetzt muss es dem Verkäufer nur noch gelingen, dem Kunden das zunächst bestellte Auto auszuliefern und seine Probleme sind gelöst.

Ich würde mich nicht darauf einlassen, sondern die Dinge aufarbeiten und dann entscheiden bzw. zum Anwalt gehen.
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #9.463
Zunächst wäre interessant wie weit der Mail-Austausch überhaupt geht:
- geht es da nur um die Möglichkeit wieder zu ändern, wenn es möglich ist, wie beschrieben, das wäre irrelevant
- oder ist die weiterführende Kommunikation bzgl. der 2. Bestellung ebenfalls über Email gegangen, z.B. dass die grauen Felgen der 2. Bestellung nicht mehr lieferbar sind oder irgendetwas anderes bzgl. der 2. Bestellung oder einer Stornierung der 1.

Meine Fragen bzgl. Änderung/Ersatz/Bestellnummern etc. usw zielen darauf ab, was denn wirklich gemacht wurde durch den Verkäufer:
Also Änderung oder Neubestellung mit Stornierung, was man eben ggf. an entspr. Nummern erkennen könnte. Insofern evtl. interessant, da eine Änderung unstrittig wäre. Eine Neubestellung mit (fehlender) Stornierung könnte man, eine gewisse Dreistigkeit vorausgesetzt, auch ausnutzen und einfach behaupten dass der Käufer zusätzlich noch ein 2. Auto gekauft hat, das erste eben nicht storniert hat (außer es liegt eine (schriftliche) Stornierung/Stornierungsauftrag vor, was hier aber scheinbar nicht der Fall ist)

Aber mal sehen was rauskommt, ansonsten müssen eben leider die Juristen ran...
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #9.464
So jetzt nochmal ein Update nach dem Gespräch mit den Verkäufern:
Die haben mir gesagt, dass sie den Wagen so geliefert haben wie in der ursprünglichen Bestellung und alles rechtskräftig ist. Die Bestelländerung (es war keine neue Bestellung, auch wenn der Vertrag für mich so aussieht) wurde wohl beantragt, aber konnte nicht umgesetzt werden, da der Wagen angeblich schon zu weit in der Produktion war. Das könne halt immer passieren haben sie gesagt. Die Auftragsbestätigung vom ersten Vertrag habe ich jetzt doch gefunden vom Juli letzten Jahres.
In diversen E-Mails wurde mir gesagt, dass sie die Änderungen problemlos übernommen werden können. Und bis heute war ich eben fest davon überzeugt, dass der Wagen jetzt alles drin hat (ausser die grauen Felgen).
Was soll ich jetzt machen? Der Händler will natürlich, dass ich den Wagen nehme und versucht mir einzureden, dass alles richtig gelaufen ist (bis auf die fehlende Benachrichtigung, dass die Änderungen nicht mehr gemacht werden konnten. Den zweiten Vertrag mit den ganzen Änderungen ist also rechtlich wertlos?
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #9.465
Ich würde zum Anwalt gehen wenn der Händler mir so kommt und keinerlei Einsicht zeigt. Der Anwalt kann immer noch am besten beurteilen was rechtens ist und was nicht. Ich bin der Meinung dass der Händler im Unrecht ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #9.466
Ja, entweder Anwalt oder eben akzeptieren. Auf eigene Faust wird da nichts bringen...
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #9.467
Ich würde zum Anwalt gehen wenn der Händler mit so kommt und keinerlei Einsicht zeigt. Der Anwalt kann immer noch am besten beurteilen was rechtens ist und was nicht. Ich bin der Meinung dass der Händler im Unrecht ist.
Würde ich genauso machen wenn das per Mail so abgesprochen war. Der Händler hat das garantiert vergessen die Bestellung zu ändern wie oben schon gesagt wurde, und du sollst es jetzt ausbaden.
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #9.468
Es ist eigentlich relativ klar. Wenn es ein zweites Bestelldokument gibt, wovon ich ausgehe, dann gibt es einen neuen Vertrag, der bindend für beide Seiten ist. Als Käufer ist man nicht für die rechtssichere Prozessgestaltung des Händlers zuständig. Das liegt in seinem organisatorischem Zuständigkeitsbereich und hat er zu verantworten. Im April wurde ein neuer Vertrag abgeschlossen oder ein Vertrag geändert. Um dies genauer beurteilen zu können, bedarf es näherer Infos. Den Wagen erst einmal nicht abzunehmen und in Ruhe die Informationen zu sammeln, zu sortieren und bei einem Anwalt einen Rat einzuholen, halte ich für sinnvoll. Mir sind allerdings bei der kurzen Schilderung noch einige andere Dinge ins Auge gefallen, die mich zweifeln lassen, ob die Rechtsauffassung und -position des Händlers von seiner Seite richtig eingeschätzt wurde.
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #9.469
@wally5080 Folgendes: "Die Bestelländerung (es war keine neue Bestellung, auch wenn der Vertrag für mich so aussieht) wurde wohl beantragt,[…]", klingt ziemlich unscharf...was bedeutet wurde WOHL beantragt? Du musst doch etwas haben, worauf du diese Annahme stützt? Was bedeutet, es war keine neue Bestellung, sah für dich aber so aus? Du sprichst von einem Vertrag? Es gibt also ein Dokument, dass die Neubestellung oder Bestelländerung dokumentiert?
Wenn dem so ist, dann kann ich mich dem Personaler nur anschließen. Für dich ist die Sache dann klar. Er hats gut formuliert. Die rechtssichere Prozessgestaltung obliegt dem Händler, nicht dir!

Als Qualität kann ich wieder nur einen Grundsatz in den Raum schmeißen: "Was nicht dokumentiert ist, hat nie stattgefunden!" Und das ist auch so. Wichtig ist, dass immer irgendwas hat, womit man den Hergang etc. belegen kann.

Wir sind schon wieder in sehr harten Ecken hier abgerutsch, aber so, wie es sich hier liest, möchtest du den aktuellen Wagen offenbar nicht nehmen? Dann wirst du die Boxhandschuhe anziehen müssen ;)
(oder eben ohne....dann gibts barnacle auf die Fresse 😎 )
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #9.470
Also ich habe eine neue verbindliche Bestellung unterschrieben, diese war im Sinne des Verkäufers eine Bestelländerung (inklusive neuen Preisen und Vereinbarungen, vom Dokument her, aber genauso aufgebaut wie meine erste Bestellung)) und sollte dann auch so an Seat weitergeleitet werden. Über diese Änderung habe ich allerdings keine Bestätigung bekommen, aber auch keine Absage. Mir wurde immer wieder zugesagt, dass eine solche Änderung möglich sei und kein Problem darstelle. Gut zwei Monate später wird mir dann mitgeteilt, dass meine Änderungen nicht übernommen werden konnte.
Der Händler argumentiert jetzt, dass die Bestelländerung nicht mehr durchführbar war und deshalb der ursprüngliche Vertrag Gültigkeit hat und auch entsprechend ausgeliefert wurde. Meiner Meinung nach wäre der Händler verpflichtet gewesen, mir mitzuteilen, dass die Änderung nicht ausgeführt werden konnte: "Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt."
Ich habe jetzt bei dem Händler nach einer Bescheinigung gefragt, dass mein Änderungswusch auch so an Seat weitergeleitet wurde und eine Absage zeitnah beim Händler eintraf, nur um sicherzustellen, dass dies nicht komplett vergessen wurde.
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #9.471
Also wenn wir ehrlich sind, hat der Verkäufer sicher falsch gehandelt.
Wenn es allerdings so ist, dass du eine Änderung durchführen lassen wolltest, diese jedoch nicht mehr umsetzbar war, hat der Verkäufer grundsätzlich recht. Denn diese Änderung wird vom Hersteller genehmigt oder eben nicht. Allerdings bedarf es rein vertragsrechtlich einer schriftlichen Ablehnung einer solchen Änderung, da dies rechtlich einen Neuantrag darstellt.
Insofern muss es ein entsprechendes Dokument geben und man hätte dich informieren müssen. Denn eine Bestellung/Änderung gilt erst dann als angenommen und akzeptiert, wenn der Händler bzw. in diesem Fall der Hersteller, deinen Antrag auch bestätigt. In deinem Fall scheint eine Ablehnung vorgenommen worden zu sein.

Fakt ist: Man hätte dich darüber informieren müssen. Allerdings wirst du definitiv Schwierigkeiten bekommen, irgendetwas durchzusetzen ohne die Kulanz des Händlers/Verkäufers. Du hast eine verbindliche Bestellung in 2018 getätigt und diese, wie ich lese, auch schriftlich bestätigt bekommen. Diese Vereinbarung ist verbindlich. Deine gewünschten Änderungen wurden mittels eines Änderungsantrages weitergeleitet, waren jedoch nicht mehr umsetzbar. Insofern erhältst du also die Ware wie ursprünglich gewünscht. Einen Mangel seitens Seat oder ähnliches stellt dieser Umstand nicht dar, da du so bestellt hast und sämtliche Widerrufsfristen ohnehin verstrichen waren, als du die Änderung vollzogen hast. Rein Vertragsrechtlich hast du also erstmal keine Möglichkeiten und musst, sofern du etwas rausschlagen willst, auf die Kulanz des Händlers hoffen.

Alternativ kann der ULT ein Strohhalm sein. Dafür hättest du den Händler allerdings entsprechend in Verzug setzen müssen, was du voraussichtlich auch aufgrund Änderung nicht getan hast.

Für mich ist die Sache daher klar: Entweder du stellst dich mit deinem Händler gut oder du wirst leer ausgehen. Ein Anwalt wird voraussichtlich auch nicht helfen.
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #9.472
@SuperSTortler_FR , ich denke, das siehst du etwas falsch. Denn der Punkt ist, wie oben schon angesprochen, dass alle rechtlichen Grundlagen etc. Obliegenheit des Händler sind!
Zwischen dem Käufer und dem Händler gibt es offenbar eine neue Bestellung und/oder ein Bestelländerung. Eine Auftragsbestätigung ist gemäß geltendem Recht nicht notwendig. Das heißt, in dieser Beziehung ist die Sache klar.
Was zwischen dem Händler und Seat dann lief oder läuft, ist nicht mehr die Angelegenheit des Endkunden.

Der Hersteller und was dieser genehmigt oder bestätigt ist für den Endkunden erstmal irrelevant, denn dieser geht einen Vertrag mit dem Händler ein. Und diesen neuen Vertrag, entsprechend den Änderungswünschen, gibt es.

Dass die Änderung scheinbar aber gar nicht mehr möglich waren, ist nun Problem des Händlers.
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #9.473
Ok!
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #9.474
Zwischen dem Käufer und dem Händler gibt es offenbar eine neue Bestellung und/oder ein Bestelländerung. Eine Auftragsbestätigung ist gemäß geltendem Recht nicht notwendig. Das heißt, in dieser Beziehung ist die Sache klar.
Was zwischen dem Händler und Seat dann lief oder läuft, ist nicht mehr die Angelegenheit des Endkunden.

Der Hersteller und was dieser genehmigt oder bestätigt ist für den Endkunden erstmal irrelevant, denn dieser geht einen Vertrag mit dem Händler ein. Und diesen neuen Vertrag, entsprechend den Änderungswünschen, gibt es.

Dass die Änderung scheinbar aber gar nicht mehr möglich waren, ist nun Problem des Händlers.
Ich sehe das genauso wie ChrisEngel. Allerdings muss die Änderung des ursprünglichen Auftrags bewiesen werden. Wenn dies dem TE gelingt, hat er ganz gute Karten :)
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #9.475
Genau darauf stütz ja meine Argumentation. Denn er schreibt ja, dass es diesen neuen Vertrag, bzw. einen Änderungsvertrag gibt.
Es ist ja nicht so, dass er mit dem Händler über Änderungen gesprochen hat und er zugesichert hat, das mal mit Seat abzuklären. Die Änderung und/oder die Neubestellung wurde hier durch den Händler ganz klar vertraglich zugesagt.
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #9.476
Danke schonmal euch allen für eure Ratschläge und Hilfe, das weiß ich sehr zu schätzen!
Ich werde versuchen mit dem Hädler einen Kompromis einzugehen, damit es nicht eskaliert. Sie machen sich gerade schlau, was es kosten würde Alcantara nachzurüsten, da dieses Ausstattungsmerkmal für mich am wichtigsten ist, die anderen fehlenden Komponenten (VC, DCC und Fahrassi II) kann ich verkraften. Wenn Sie mir preislich dabei entgegenkommen, würde ich den Wagen akzeptieren. Aber ohne Alcantara würde ich gerne vom Kaufvertrag zurücktreten und neubestellen mit der Wunschkonfiguration. Das Problem ist nur, dass ich dann die bereits abgelaufene Umweltprämie nicht mehr bekomme.
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #9.477
Das Problem ist nur, dass ich dann die bereits abgelaufene Umweltprämie nicht mehr bekomme.

Das ist vollkommen egal, da diese eh mit den üblichen Rabatten verrechnet wurde, wodurch es keinen Unterschied gemacht hat, ob man eine Umweltprämie bekommen hat oder nicht.
Ohne Prämie ist dann der Rabatt wieder entsprechend höher.
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #9.478
Der Händler argumentiert jetzt, dass die Bestelländerung nicht mehr durchführbar war und deshalb der ursprüngliche Vertrag Gültigkeit hat und auch entsprechend ausgeliefert wurde. Meiner Meinung nach wäre der Händler verpflichtet gewesen, mir mitzuteilen, dass die Änderung nicht ausgeführt werden konnte: "Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt."
Unverzüglich heißt "ohne schuldhaftes Verzögern". Das ist etwas anderes als unmittelbar oder sofort. In dem Moment, in dem es der Händler unterlässt, Dir mitzuteilen, dass der Wagen nicht wie bestellt gebaut und geliefert wird, handelt er schuldhaft und hat die Folgen dieser Verzögerung zu tragen.

Ich rate Dir dazu, sofern Du eine RV hast, diese in Anspruch zu nehmen und Dir eine anwaltliche Unterstützung zu holen. Dies hat nichts mit einer Eskalation zu tun, sondern stellt Chancengleichheit dar.
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #9.479
So, kurzes Update. Nachdem der 184PS-Diesel (den ich die letzen 3,5 Jahre liebgewonnen habe) nicht mehr bestellbar war, bin ich in mich gegangen und zum Entschluss gekommen, dass der 150PS-Diesel zum Pendeln auch mehr als ausreicht. Mit meinem aktuellen SC bin ich ab und an mal Spielen gegangen (Trackdays). Das will ich zukünftig mit dem Seat nicht mehr machen.

Also habe ich meinen ST mit dem 150PS-Diesel/DSG bestellt. Bei den Extras wurden nur Navi+, Müdigkeitserkennung, Panoramadach und Alarmanlage nicht angekreuzt. Also ziemlich volle Hütte.

Von den gesparten 1000 Euro kann ich mir den kleinen Motor dann so richtig schön saufen... 😂😂
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #9.480
Bin heute einen 5F 4Türer FR mit dem 184er Diesel in Verbindung mit DSG probegefahren - finde die Leistung echt genial.
Habe im Autohaus jedoch davor mich mal in ein Facelift (5D Cupra) gesetzt - finde allein das öffnen und schliessen der Türen soviel "wertiger" als beim Vorfacelift - ist das normal?
Oder hat sich das jetzt nur so angefühlt, weil es ein Cupra war?
 
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