Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag

Diskutiere Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag im KL - Allgemein Forum im Bereich Der Leon 4; @Danielson: Nachhaltigkeit wäre für mich, ein Fahrzeug mind. 10 Jahre zu fahren und nicht nach zwei Jahren einen neuen anzuschaffen. Lieber das...
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.081
@Danielson: Nachhaltigkeit wäre für mich, ein Fahrzeug mind. 10 Jahre zu fahren und nicht nach zwei Jahren einen neuen anzuschaffen. Lieber das Geld in die Möglichkeit der Reparierbarkeit von Artikeln stecken. Wenn ich höre das ein ID.3 in die Presse geht wenn der Akku Schrott ist weil ein wechsel nicht vorgesehen ist seitens VW dann kann soetwas nicht Nachhaltig sein meiner Meinung nach. Klar gibt VW Garantie auf den Akku, aber wenn der garnicht Tauschbar ist? So eine Zelle geht schnell mal Hops, da braucht es nur ein passendes Schlagloch. Aber man muss diese Meinung ja nicht teilen.
Aber wir driften vom Thema ab! Meiner kommt diese oder nächste Woche beim Händler an. :)
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.083
Ok wir reden hier von Hybriden, da haben wir doch schon die Utopie mit der in meinen Augen sinnlosen Förderung die ich bei mir nicht drin habe. Hoffentlich wird dieses Konstrukt bald abgeschafft, Nachhaltigkeit sieht für mich anders aus als alle zwei Jahre ein neues Auto zu bestellen weil es eine schöne Förderung gibt. Vom Betrug auf dem Rücken der Steuerzahler mal abgesehen.

Nimm es bitte nicht persönlich, aber wenn du solche Preise als Luftschloss empfindest, dann kennst du dir besonders attraktive Seite des Privatleasings nicht.

Wenn Du dich über die 340 Euro freust und es für dich ein top Preis ist, dann gratuliere ich dir dazu! Jeder hat nun mal ein anderes Preisgefühl.

Ich lease schon Jahrelang Autos und für mich wäre der Preis eher einer um wieder rückwärts aus dem Autohaus zu gehen. PS: Ganz allein mein Empfinden :)
Ich bin was Marken angeht total flexibel und greife immer von Herstellern Subventionierte Modelle ab (nicht verwechseln mit Umweltprämie).
Ein Passat mit LP 53.000 Euro und 30.000 Km/pro Jahr fuer 199 Euro im Monat inkl Winterreifen war auch schon dabei:

Auch der Preis wurde damals von einigen mit “So viel zahlt du für ein Auto” kommentiert. Solange man es sich leisten kann und der Preis für einen fair ist, soll jeder am Ende des Tages machen bzw fahren was er möchte :)

Ich kann nur die einschlägigen Leasingvergleichsportale empfehlen, da lässt sich extrem viel sparen.

—————

So aber nun zurück zum Thema.
Meiner soll endlich in KW16 produziert werden, was mir heute nochmal bestätigt wurde. Bestellt im Mai21. Hoffen wir mal, dass es dabei bleibt
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.084
@derdachs: ich gebe dir ja in den meisten Punkten auch Recht. Nur sind solche Preise, wenn man den Wertverlust des Fahrzeuges mal betrachtet nicht korrekt bzw. ein riesiges Verlustgeschäft!

Mein Leon hatte LP knapp 51.000€ und der Händler nannte einen geschätzten Restwert von 26.700€ nach 48Monaten/60.000. Dies entspricht einem Wertverlust von knapp 24.000€ was bei 48 Raten genau 500€ sind da Leasing, soweit ich das verstanden habe, diese Kosten abdecken soll. Da sind 400€ wohl realistischer als 199€ und klingt für mich eben nach einem großen Verlustgeschäft für den Hersteller bzw. legt er da ordentlich drauf (und selbst bei 400€ wäre in meinem Fall der Leasingfaktor noch unter 1!).
Gefreut hätte ich mich tatsächlich auch über 200€!:D
Hatte einen Golf R angefragt hier lokal, da waren es 690€ Rate!! Also da hört der Spaß wirklich auf…..
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.085
und klingt für mich eben nach einem großen Verlustgeschäft für den Hersteller bzw. legt er da ordentlich drauf (und selbst da wäre der Leasingfaktor noch unter 1!).
Nein. Das ist eine Mischkalkulation und kein Verlustgeschäft.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.086
Wir haben gerade einen 204PS Cupra Hybrid bestellt.
Ich habe vorher verhandelt dass wir für die Wartezeit, wenn unser aktueller Leaser ausläuft, einen Wagen zur verhandelten Leasingrate bekommen und wenn die Bafa nicht mehr verfügbar ist, dass ich vom Vertrag kostenlos zurücktreten kann.

Fand ich mehr als fair.
Laut meinem Händler ist er gesetzlich verpflichtet, dich nach zweimaliger Inverzugsetzung kostenlos vom Vertrag zurücktreten zu lassen. Ich bin kein Jurist, aber wenn er das so sagt, wird das wohl keine Fairness sein, sondern einfach seine Pflicht. Letztendlich bringt es dir auch nicht viel. Wo nimmst du so schnell Ersatz her wenn du zurück trittst? So wie es momentan aussieht ist dann die einzige Möglichkeit ein überteuerter Gebrauchtwagen.

Das mit dem Übergangswagen finde ich allerdings tatsächlich fair. Solange er dir für die Rate keinen Kleinwagen hinstellt.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.087
Wenn die Konditionen stimmen spricht doch nichts gegen einen Nutzungsüberlassungsvertrag oder einen atypischer Mietvertrag wie man Leasing auf deutsch nennen kann. Ich kaufe meine Fahrzeuge im Moment noch und damit gehören sie halt auch mir und ich kann auch von "meinem" Fahrzeug sprechen (ohoh...auf den Shitstorm bin ich jetzt mal gespannt 😂). Klar ist eine Mietwohnung auch irgendwie meine Wohnung aber eine Eigentumswohnung ist halt definitiv meine Wohnung...jedenfalls wenn sie abgezahlt ist.

Für 200€ im Monat kann man nicht alle 2 Jahre ein neues Auto kaufen aber bei günstigen Voraussetzungen teilweise auch mit der Hilfe von unseren Steuergeldern (Bafa) sogar einen Cupra Hybriden und ehrlich gesagt bezweifele ich das dieses ohne mein Steuerzuschuß möglich wäre (na kommt nicht der nächste Shitstorm😂).
Deshalb Glückwunsch an alle, die solch günstige Leasingverträge abschließen konnten, denn Niemand hat etwas zu verschenken und verwerflich ist es ja auch nicht seinen persönlich besten Deal zu finden.

Ich glaube allerdings auch, daß gerade im Bezug auf die reinen Elektrofahrzeuge die Autoabo's und das Leasing den normalen Autokauf ablösen werden. Im Moment würde für mich , wenn überhaupt, ein reines Elektrofahrzeug nur als Leasingfahrzeug in Frage kommen.

Aber wer weiß was kommt...ich jedenfalls weiß es nicht! 😉
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.088
Nachtrag: Eigentlich gehört dieser Beitrag hier garnicht rein, aber das Thema wurde halt hier angeschnitten und deshalb lasse ich ihn einfach mal hier stehen! 😆
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.089
Laut meinem Händler ist er gesetzlich verpflichtet, dich nach zweimaliger Inverzugsetzung kostenlos vom Vertrag zurücktreten zu lassen. Ich bin kein Jurist, aber wenn er das so sagt, wird das wohl keine Fairness sein, sondern einfach seine Pflicht. Letztendlich bringt es dir auch nicht viel. Wo nimmst du so schnell Ersatz her wenn du zurück trittst? So wie es momentan aussieht ist dann die einzige Möglichkeit ein überteuerter Gebrauchtwagen.

Das mit dem Übergangswagen finde ich allerdings tatsächlich fair. Solange er dir für die Rate keinen Kleinwagen hinstellt.
Ich habe als UV Termin Dez. 2022 bekommen.
Die schriftliche Absprache ist, wenn ich die Bafa nicht mehr bekommen kann, dann kann ich sofort kostenlos zurücktreten.
Ob ich dann doch noch warte (und so lange ein Auto bekomme), bleibt mir überlasen.
Dann kann ich immer noch schauen…
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.090
Laut meinem Händler ist er gesetzlich verpflichtet, dich nach zweimaliger Inverzugsetzung kostenlos vom Vertrag zurücktreten zu lassen. Ich bin kein Jurist, aber wenn er das so sagt, wird das wohl keine Fairness sein, sondern einfach seine Pflicht. Letztendlich bringt es dir auch nicht viel. Wo nimmst du so schnell Ersatz her wenn du zurück trittst? So wie es momentan aussieht ist dann die einzige Möglichkeit ein überteuerter Gebrauchtwagen.

Das mit dem Übergangswagen finde ich allerdings tatsächlich fair. Solange er dir für die Rate keinen Kleinwagen hinstellt.
[/QUOTE]
Es geht doch darum das der Verkäufer praktisch für die fehlende Förderung gerade steht.
Das ist auf keinen Fall seine Pflicht.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.091
Ich habe mittlerweile meine FIN erfahren und habe für die Wartezeit zwischen ULT 12/21 bis jetzt noch 2 Stück 17" Winterkompletträder im SEAT Flake Design dazu bekommen. Finde ich eine nette Geste und bis zum 15. April brauche ich eh noch Winterreifen.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.092
Laut meinem Händler ist er gesetzlich verpflichtet, dich nach zweimaliger Inverzugsetzung kostenlos vom Vertrag zurücktreten zu lassen. Ich bin kein Jurist, aber wenn er das so sagt, wird das wohl keine Fairness sein, sondern einfach seine Pflicht. Letztendlich bringt es dir auch nicht viel. Wo nimmst du so schnell Ersatz her wenn du zurück trittst? So wie es momentan aussieht ist dann die einzige Möglichkeit ein überteuerter Gebrauchtwagen.

Das mit dem Übergangswagen finde ich allerdings tatsächlich fair. Solange er dir für die Rate keinen Kleinwagen hinstellt.
Es geht doch darum das der Verkäufer praktisch für die fehlende Förderung gerade steht.
Das ist auf keinen Fall seine Pflicht.
[/QUOTE]
Ich bin jetzt auch mal gespannt.
Angeblich bekomme ich ein vorbestelltes, noch nicht gebautes Fahrzeug, welches also im Vorlauf war.
Das hat jetzt meine Wunschkonfiguration bekommen und soll relativ zeitnah geliefert werden (August-Oktober).
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.093
Ich habe als UV Termin Dez. 2022 bekommen.
Die schriftliche Absprache ist, wenn ich die Bafa nicht mehr bekommen kann, dann kann ich sofort kostenlos zurücktreten.
Ob ich dann doch noch warte (und so lange ein Auto bekomme), bleibt mir überlasen.
Dann kann ich immer noch schauen…

Glückwunsch zur Bestellung... aber ehrlich gesagt kannst Du direkt stornieren, da Du mit Sicherheit nicht vor 2023 Dein Auto erhalten wirst. Aber Förderung wird es auch dann noch geben. Nur halt eine andere, als bislang
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.094
Glückwunsch zur Bestellung... aber ehrlich gesagt kannst Du direkt stornieren, da Du mit Sicherheit nicht vor 2023 Dein Auto erhalten wirst. Aber Förderung wird es auch dann noch geben. Nur halt eine andere, als bislang
Vielleicht hat er ja Glück.
Er hat ja auch geschrieben das er wie früher in der DDR eine Bestellung gekauft hat die schon einige Jahre läuft 🤣
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.095
Wir haben gerade einen 204PS Cupra Hybrid bestellt.
Ich habe vorher verhandelt dass wir für die Wartezeit, wenn unser aktueller Leaser ausläuft, einen Wagen zur verhandelten Leasingrate bekommen und wenn die Bafa nicht mehr verfügbar ist, dass ich vom Vertrag kostenlos zurücktreten kann.

Fand ich mehr als fair.
Ich denke du kannst gleich wieder zurücktreten!
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.096
Laut meinem Händler ist er gesetzlich verpflichtet, dich nach zweimaliger Inverzugsetzung kostenlos vom Vertrag zurücktreten zu lassen. Ich bin kein Jurist, aber wenn er das so sagt, wird das wohl keine Fairness sein, sondern einfach seine Pflicht. Letztendlich bringt es dir auch nicht viel. Wo nimmst du so schnell Ersatz her wenn du zurück trittst? So wie es momentan aussieht ist dann die einzige Möglichkeit ein überteuerter Gebrauchtwagen.

Das mit dem Übergangswagen finde ich allerdings tatsächlich fair. Solange er dir für die Rate keinen Kleinwagen hinstellt.
Es geht doch darum das der Verkäufer praktisch für die fehlende Förderung gerade steht.
Das ist auf keinen Fall seine Pflicht.
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Das ist Schwachsinn, der Händler steht nicht für die Förderung gerade sonst würde er sie ja übernehmen. Er lässt ihn aus dem Vertrag raus und das eh nur weil er weiß das dass Fahrzeug sowieso nicht am ULT da ist.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.097
Warum wusste ich schon vorher das sich ein Klugscheißer an meiner Formulierung aufhängt 🤦‍♂️
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.098
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Vielleicht passt ja doch alles und ich bekomme ihn noch dieses Jahr.

Zum Übergangswagen: ein kleiner reicht mir erst mal.
Für den Skiurlaub wurde mir schon ein größerer in Aussicht gestellt.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.099
Warum wusste ich schon vorher das sich ein Klugscheißer an meiner Formulierung aufhängt 🤦‍♂️
Du bist wirklich ein richtig sympathischer Mensch. Die ganze Zeit machst du hier die Leute blöd an. Respekt ist nicht so deins Wa!
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.100
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, nach zweimaliger Aufforderung den Vertrag zu stornieren. Es gibt Rechtsprechung dazu und in den Verkaufsbedingungen, also dem Kleingedruckten, steht es ausführlich beschrieben. Ansonsten einfach mal die SuFu bemühen. Es ist im Forum x-fach diskutiert und beschrieben worden. 😉
 
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