Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag

Diskutiere Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag im 5F - Allgemein Forum im Bereich Der Leon 3; Wie ich das hier so sehe, ist ja immer noch alles beim Alten. Die Fraktion Okt-Dez 17 Besteller warten immer noch und alle Anderem bekommen die...
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #18.641
Wie ich das hier so sehe, ist ja immer noch alles beim Alten. Die Fraktion Okt-Dez 17 Besteller warten immer noch und alle Anderem bekommen die Autos vorher. Unglaublich.
Ich glaube Juan ist nach Berlin versetzt worden. Der arbeitet jetzt auf dem Flughafen.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #18.642
Hallo allerseits,

Nach langem Mitlesen hier meine Geschichte in Kurzform:

Bestellt Cupra ST 4drive (Seitenairbags hinten!): 16.12.2017, ULT: 04/2018, nie PW oder Trichter genannt bekommen,
AH hat meinen 7er GTI abgelöst und übernommen, den habe ich nach Ablauf ULT von Mai bis 18.07.18 kostenfrei weitergefahren.
Seit 18.7.18 (Abgabe GTI) Übernahme eines 1.8er FR-Vorführers (nagelneu) zur ebenfalls kostenfreien Nutzung ohne weitere Auflagen.
Cupra ist angeblich wie bestellt da und Auslieferung war fix für 24.8.18 geplant, musste aber kurzfristig wegen WLTP Ausnahmeprozedur beim Amt verschoben werden, bis heute kein neuer Termin.
Mal sehen, wie es weitergeht...

VG schalral
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #18.643
Hallo allerseits,

Nach langem Mitlesen hier meine Geschichte in Kurzform:

Bestellt Cupra ST 4drive (Seitenairbags hinten!): 16.12.2017, ULT: 04/2018, nie PW oder Trichter genannt bekommen,
AH hat meinen 7er GTI abgelöst und übernommen, den habe ich nach Ablauf ULT von Mai bis 18.07.18 kostenfrei weitergefahren.
Seit 18.7.18 (Abgabe GTI) Übernahme eines 1.8er FR-Vorführers (nagelneu) zur ebenfalls kostenfreien Nutzung ohne weitere Auflagen.
Cupra ist angeblich wie bestellt da und Auslieferung war fix für 24.8.18 geplant, musste aber kurzfristig wegen WLTP Ausnahmeprozedur beim Amt verschoben werden, bis heute kein neuer Termin.
Mal sehen, wie es weitergeht...

VG schalral

Da hat aber mal ein Händler so richtig Blödsinn erzählt. Wenn der Wagen angeblich gebaut wäre, dann könnte er auch zugelassen werden. WLTP greift erst ab September und gilt für neu gebaute Fahrzeuge. Für bereits gebaute Fahrzeuge kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Bis zu 10 % der gebauten Jahresproduktion des Herstellers ist möglich.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #18.644
Cupra ist angeblich wie bestellt da und Auslieferung war fix für 24.8.18 geplant, musste aber kurzfristig wegen WLTP Ausnahmeprozedur beim Amt verschoben werden, bis heute kein neuer Termin.

Wenn er denn wirklich da ist, ruf deinen Händler an und mach ihm Beine das er den bis Freitag zulässt!
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #18.645
Eines sollte bei allem Ärger in Bezug auf die Mobilitätspauschale nicht vergessen werden. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung von Seat an den Händler, die im Einzelfall vom Händler bei Seat beantragt werden kann, um den Kunden mobil zu halten. Es besteht kein Anspruch von Seiten des Kunden, schon gar kein Rechtsanspruch. Sie soll Härtefälle abmildern und den Kunden von der Stornierung abhalten.

Naja, so ganz freiwillig ist diese Leistung nicht. Nach dem BGB steht dem Käufer grundsätzlich ja bei Lieferungsverzug (neben anderen Rechten und unter gewissen Voraussetzungen) ein Schadensersatz auch in dem Fall zu, wenn er nicht zurücktritt, sondern auf der Leistung bestehen bleibt. Heißt erst mal: entsteht ein Schaden und ist dieser zu beziffern und ist der Grund des Verzugs vom Verkäufer zu vertreten, dann hat der Verkäufer z. B. für die fragliche Zeit die Kosten für einen Ersatzwagen zu tragen.

Ich vermute, dass SEAT diese Mobilitätspauschale anbietet, um damit viel Bürokratie und Ärger zu ersparen, denn:
- Der Verkäufer (Händler!) ist schadensersatzpflichtig (laut BGB), der aber argumentieren wird, dass nicht er den Verzug zu vertreten hat, sondern der Hersteller. Der Händler würde sich also seinerseits beim Hersteller um Ersatz des Schadens bemühen.
- Im Sinne der Schadenminderungspflicht (die ja jeder praktisch immer und überall hat) gibt es (bestimmt in Gerichtsurteilen nachzulesen) auch Grenzen (also nicht Mii bestellen und als Ersatzwagen BMW X5 fahren).
- Wer keinen Mietwagen nimmt, hat es im Zweifel schwer, den konkret entstandenen Schaden zu beziffern.

Viele der möglicherweise auftretenden Probleme lassen sich durch die Pauschale (heißt ja pauschal, also ohne viel Prüfung und Bürokratie; auch wenn im Einzelfall vielleicht ein höherer Schaden entstünde... wie auch immer der zu ermessen ist) umgehen.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #18.646
Hallo allerseits,

Nach langem Mitlesen hier meine Geschichte in Kurzform:

Bestellt Cupra ST 4drive (Seitenairbags hinten!): 16.12.2017, ULT: 04/2018, nie PW oder Trichter genannt bekommen,
AH hat meinen 7er GTI abgelöst und übernommen, den habe ich nach Ablauf ULT von Mai bis 18.07.18 kostenfrei weitergefahren.
Seit 18.7.18 (Abgabe GTI) Übernahme eines 1.8er FR-Vorführers (nagelneu) zur ebenfalls kostenfreien Nutzung ohne weitere Auflagen.
Cupra ist angeblich wie bestellt da und Auslieferung war fix für 24.8.18 geplant, musste aber kurzfristig wegen WLTP Ausnahmeprozedur beim Amt verschoben werden, bis heute kein neuer Termin.
Mal sehen, wie es weitergeht...

VG schalral

Da hat aber mal ein Händler so richtig Blödsinn erzählt. Wenn der Wagen angeblich gebaut wäre, dann könnte er auch zugelassen werden. WLTP greift erst ab September und gilt für neu gebaute Fahrzeuge. Für bereits gebaute Fahrzeuge kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Bis zu 10 % der gebauten Jahresproduktion des Herstellers ist möglich.

Vielleicht habe ich mich schlecht ausgedrückt. Es geht um die administrative Abwicklung eben dieser Ausnahmegenehmigung im Rahmen der 10 %, da ist der Stapel beim Amt wohl auch hoch...
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #18.647
Vielleicht habe ich mich schlecht ausgedrückt. Es geht um die administrative Abwicklung eben dieser Ausnahmegenehmigung im Rahmen der 10 %, da ist der Stapel beim Amt wohl auch hoch...

Was für eine Ausnahmegenehmigung? Die Interessiert erst ab 01.09.! Wir haben noch August und damit kann das Auto bis Freitag Abend ganz einfach zugelassen werden.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #18.648
Vielleicht habe ich mich schlecht ausgedrückt. Es geht um die administrative Abwicklung eben dieser Ausnahmegenehmigung im Rahmen der 10 %, da ist der Stapel beim Amt wohl auch hoch...
Aber der Wagen kann diese Woche noch zugelassen werden, ohne dass es diese Genehmigung braucht. Also, wenn die Papiere und das Auto da sein sollten, dann bleiben noch zwei Tage für die Zulassung ohne diesen Blödsinn.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #18.649
Laut Aussage meines Verkäufers besteht das Amt bei betroffenen Fahrzeuge bereits seit dem 16.8.18 auf der Anwendung des Verfahrens für die Ausnahmegenehmigung. Was soll ich sagen ... ich fahre ja erst mal auf deren Kosten den FR, der Druck ist beim Autohaus...?

Vielleicht habe ich mich schlecht ausgedrückt. Es geht um die administrative Abwicklung eben dieser Ausnahmegenehmigung im Rahmen der 10 %, da ist der Stapel beim Amt wohl auch hoch...

Was für eine Ausnahmegenehmigung? Die Interessiert erst ab 01.09.! Wir haben noch August und damit kann das Auto bis Freitag Abend ganz einfach zugelassen werden.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #18.650
Laut Aussage meines Verkäufers besteht das Amt bei betroffenen Fahrzeuge bereits seit dem 16.8.18 auf der Anwendung des Verfahrens für die Ausnahmegenehmigung.

Ich kann sicherlich nicht ausschließen das es bei diesem Amt so sein könnte, jedoch mutet das schon etwas komisch an. Die Frist ist am 01.09. und laut Gesetz ist dein Auto problemlos zulassungsfähig bis 31.08.

Solche Fristen sind ja nicht einfach willkürlich gewählt sondern eben klar im Vorraus definiert damit jeder planen kann.

Kommst du aus Berlin und dein Händler hat es eventuell einfach verschlafen sich rechtzeitig einen Termin beim Amt zu besorgen? Was man so hört soll das dort ja mit Zulassungen nicht mal eben in 1-2 Stunden möglich sein.

der Druck ist beim Autohaus...?

Solange du noch nicht gezahlt hast, ja :D
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #18.651
Naja, so ganz freiwillig ist diese Leistung nicht. Nach dem BGB steht dem Käufer grundsätzlich ja bei Lieferungsverzug (neben anderen Rechten und unter gewissen Voraussetzungen) ein Schadensersatz auch in dem Fall zu, wenn er nicht zurücktritt, sondern auf der Leistung bestehen bleibt. Heißt erst mal: entsteht ein Schaden und ist dieser zu beziffern und ist der Grund des Verzugs vom Verkäufer zu vertreten, dann hat der Verkäufer z. B. für die fragliche Zeit die Kosten für einen Ersatzwagen zu tragen.

Ich vermute, dass SEAT diese Mobilitätspauschale anbietet, um damit viel Bürokratie und Ärger zu ersparen, denn:
- Der Verkäufer (Händler!) ist schadensersatzpflichtig (laut BGB), der aber argumentieren wird, dass nicht er den Verzug zu vertreten hat, sondern der Hersteller. Der Händler würde sich also seinerseits beim Hersteller um Ersatz des Schadens bemühen.
- Im Sinne der Schadenminderungspflicht (die ja jeder praktisch immer und überall hat) gibt es (bestimmt in Gerichtsurteilen nachzulesen) auch Grenzen (also nicht Mii bestellen und als Ersatzwagen BMW X5 fahren).
- Wer keinen Mietwagen nimmt, hat es im Zweifel schwer, den konkret entstandenen Schaden zu beziffern.

Viele der möglicherweise auftretenden Probleme lassen sich durch die Pauschale (heißt ja pauschal, also ohne viel Prüfung und Bürokratie; auch wenn im Einzelfall vielleicht ein höherer Schaden entstünde... wie auch immer der zu ermessen ist) umgehen.

Grundsätzlich ist die Mobilhaltungspauschale erstmal eine freiwillige Leistung und ich habe nicht gesagt, dass man froh und dankbar sein sollte. Es handelt sich sicherlich, wie von Dir treffend dargestellt um eine Kompensation zur Vermeidung etwaiger gerichtlicher Auseinandersetzungen. Zunächst einmal ist der Händler unser Vertragspartner. Dieser verwendet in der Regel als Vertragshändler auch die von Seat empfohlenen Verkaufsbedingungen. In diesen ist die Einleitung des Lieferungsverzuges geregelt, ebenso die Folgen daraus. Daneben greift selbstverständlich auch das BGB nebst entsprechender Rechtsprechung und im Vertragsverhältnis zwischen Seat und dem Händler das HGB. Einen interessanten Aufsatz, der auch etwas zur Unmöglichkeit der Lieferung nach § 275 BGB aussagt.
In jedem Fall dürfte ein Schadenersatzprozess aufwendig für alle Beteiligten werden, da es in der Regel auf die konkreten Umstände des Einzelfalles ankommt. Bis dann dazu ein Urteil vorliegt, ist der Wagen geliefert. Außerdem kann man stornieren und versuchen, etwaigen Schadenersatz geltend zu machen, wofür allerdings die Ausgangslage ähnlich ist.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #18.652
Heute vom Händler auf Nachfrage die Info erhalten, dass in meinem Fall ab dem 8.8.2018 15€ gezahlt werden. Woher dieses Datum kommt bei eimem ult 06.2018...,wahrscheinlich sind das fast die 6 Wochen, ab wann er in Verzug gesetzt werden kann. Die eigentliche Verzugsetzung war erst eine Woche später, naja was solls. Muss man nicht verstehen. Steht aber halt auch nirgends :-/
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #18.653
Grundsätzlich ist die Mobilhaltungspauschale erstmal eine freiwillige Leistung und ich habe nicht gesagt, dass man froh und dankbar sein sollte. Es handelt sich sicherlich, wie von Dir treffend dargestellt um eine Kompensation zur Vermeidung etwaiger gerichtlicher Auseinandersetzungen. Zunächst einmal ist der Händler unser Vertragspartner. Dieser verwendet in der Regel als Vertragshändler auch die von Seat empfohlenen Verkaufsbedingungen. In diesen ist die Einleitung des Lieferungsverzuges geregelt, ebenso die Folgen daraus. Daneben greift selbstverständlich auch das BGB nebst entsprechender Rechtsprechung und im Vertragsverhältnis zwischen Seat und dem Händler das HGB. Einen interessanten Aufsatz, der auch etwas zur Unmöglichkeit der Lieferung nach § 275 BGB aussagt.
In jedem Fall dürfte ein Schadenersatzprozess aufwendig für alle Beteiligten werden, da es in der Regel auf die konkreten Umstände des Einzelfalles ankommt. Bis dann dazu ein Urteil vorliegt, ist der Wagen geliefert. Außerdem kann man stornieren und versuchen, etwaigen Schadenersatz geltend zu machen, wofür allerdings die Ausgangslage ähnlich ist.

Genau, ich wollte dir mit meinem Beitrag nicht widersprechen (habe dich richtig verstanden und bin ganz deiner Meinung!), sondern herausstellen, dass es eben nur bedingt kulant (= nett) von Seat ist, dies anzubieten, damit nicht der ein oder andere Leser tatsächlich noch denkt, er müsse dankbar sein und hätte sonst keine (rechtlichen) Möglichkeiten!
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #18.654
Das hatte ich auch nicht so verstanden. Aber der Darstellung wegen. :D Es könnte nervenzermürbend und zeitraubend sein, sich auf den Weg der Klage zu begeben.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #18.655
Da ist auch bei Josten bestellt habe und zumindest meine Emails ins Leere zu laufen scheinen: hat jemand schon Infos von Josten bzgl der Mobilitätspauschale erhalten, oder ist das ein Forumsgespenst, entstanden durch Hörensagen?

An wen mailst du denn da? Disposition ist schwierig xD
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #18.656
Laut Aussage meines Verkäufers besteht das Amt bei betroffenen Fahrzeuge bereits seit dem 16.8.18 auf der Anwendung des Verfahrens für die Ausnahmegenehmigung.

Ich kann sicherlich nicht ausschließen das es bei diesem Amt so sein könnte, jedoch mutet das schon etwas komisch an. Die Frist ist am 01.09. und laut Gesetz ist dein Auto problemlos zulassungsfähig bis 31.08.

Solche Fristen sind ja nicht einfach willkürlich gewählt sondern eben klar im Vorraus definiert damit jeder planen kann.

Kommst du aus Berlin und dein Händler hat es eventuell einfach verschlafen sich rechtzeitig einen Termin beim Amt zu besorgen? Was man so hört soll das dort ja mit Zulassungen nicht mal eben in 1-2 Stunden möglich sein.

der Druck ist beim Autohaus...?

Solange du noch nicht gezahlt hast, ja :D

In Berlin wartest du auf ein Termin bei der Zulassung 6 Wochen
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #18.657
Kommst du aus Berlin und dein Händler hat es eventuell einfach verschlafen sich rechtzeitig einen Termin beim Amt zu besorgen? Was man so hört soll das dort ja mit Zulassungen nicht mal eben in 1-2 Stunden möglich sein.
Genau, das dicke B, alle Unterlage zur Zulasssung sind allerdings seit 18.7.18 beim Händler. Wie gesagt, bei mir ist es Jammern auf hohem Niveau, da kostenfreie Ersatzmobilität und noch nix bezahlt.

---------- Beitrag am 29.08.2018 um 20:20 Uhr ergänzt ---------- letzte Änderung am 29.08.2018 um 20:11 Uhr ----------

Laut Aussage meines Verkäufers besteht das Amt bei betroffenen Fahrzeuge bereits seit dem 16.8.18 auf der Anwendung des Verfahrens für die Ausnahmegenehmigung.

Ich kann sicherlich nicht ausschließen das es bei diesem Amt so sein könnte, jedoch mutet das schon etwas komisch an. Die Frist ist am 01.09. und laut Gesetz ist dein Auto problemlos zulassungsfähig bis 31.08.

Solche Fristen sind ja nicht einfach willkürlich gewählt sondern eben klar im Vorraus definiert damit jeder planen kann.

Kommst du aus Berlin und dein Händler hat es eventuell einfach verschlafen sich rechtzeitig einen Termin beim Amt zu besorgen? Was man so hört soll das dort ja mit Zulassungen nicht mal eben in 1-2 Stunden möglich sein.

der Druck ist beim Autohaus...?

Solange du noch nicht gezahlt hast, ja :D

In Berlin wartest du auf ein Termin bei der Zulassung 6 Wochen

So weit ich weiss, geht es für die Händler über separate Schalter. Die Zulassungsstellen brauchen da aktuell 1-2 Tage...s. hier:
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #18.658
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #18.659
Da ist auch bei Josten bestellt habe und zumindest meine Emails ins Leere zu laufen scheinen: hat jemand schon Infos von Josten bzgl der Mobilitätspauschale erhalten, oder ist das ein Forumsgespenst, entstanden durch Hörensagen?

An wen mailst du denn da? Disposition ist schwierig xD
Direkt dem Händler, die Dispo kann/darf da eh nichts entscheiden. ;-)

Ne selbst Händler und zulasset haben mittlerweile Wartezeiten von 4 Wochen. 2 Kollegen von mir haben gerade 4 Wochen auf ihre Zulassung durch den Händler warten müssen
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #18.660
Überlege gerade meine Leon zu stornieren und einen T-Roc als Tagezulassung zu nehmen. Ist in etwa so rabattiert wie der Leon, 190 statt 150 PS und 4 Motion. Austattungsmässig auch fast identisch, einiges mehr wie 19 Zoll Blind Spot Einparkassi, einiges weniger wie DCC und Rüchfahrkamera.
7000 teurer, allerdings hat der Roc Winteräder, der Leon nicht, also bereinigt sind es 6000.
Beim Roc stört mich etwas die Tageszulassung und der höhere Verbrauch, ansonsten nehm ich ihn glaub ich, wenn ich aus dem Vertrag rauskomme.
Was meint ihr, bei Seat gibt es ja auch viele Tagezulassung, sind die Nachteile gravierend?
 
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