Naja, so ganz freiwillig ist diese Leistung nicht. Nach dem BGB steht dem Käufer grundsätzlich ja bei Lieferungsverzug (neben anderen Rechten und unter gewissen Voraussetzungen) ein Schadensersatz auch in dem Fall zu, wenn er nicht zurücktritt, sondern auf der Leistung bestehen bleibt. Heißt erst mal: entsteht ein Schaden und ist dieser zu beziffern und ist der Grund des Verzugs vom Verkäufer zu vertreten, dann hat der Verkäufer z. B. für die fragliche Zeit die Kosten für einen Ersatzwagen zu tragen.
Ich vermute, dass SEAT diese Mobilitätspauschale anbietet, um damit viel Bürokratie und Ärger zu ersparen, denn:
- Der Verkäufer (Händler!) ist schadensersatzpflichtig (laut BGB), der aber argumentieren wird, dass nicht er den Verzug zu vertreten hat, sondern der Hersteller. Der Händler würde sich also seinerseits beim Hersteller um Ersatz des Schadens bemühen.
- Im Sinne der Schadenminderungspflicht (die ja jeder praktisch immer und überall hat) gibt es (bestimmt in Gerichtsurteilen nachzulesen) auch Grenzen (also nicht Mii bestellen und als Ersatzwagen BMW X5 fahren).
- Wer keinen Mietwagen nimmt, hat es im Zweifel schwer, den konkret entstandenen Schaden zu beziffern.
Viele der möglicherweise auftretenden Probleme lassen sich durch die Pauschale (heißt ja pauschal, also ohne viel Prüfung und Bürokratie; auch wenn im Einzelfall vielleicht ein höherer Schaden entstünde... wie auch immer der zu ermessen ist) umgehen.