Moin, da ich kein Bock habe bis nächstes Jahr auf mein 4Drive zu warten, möchte ich mich mit dem Gedanken einer Stornierung auseinander setzen und frage euch ob sich jemand wirklich auskennt.
Meine Information ist, dass ich sechs Wochen nach unverb. Liefertermin nochmal eine angemessene Nachfrist setzen muss um dann stornieren zu können.
Wie lange ist denn eine angemessene Nachfrist?
Oder ist aufgrund der bisher bekannten Veränderungen (7-Gang, Magnetic Grey, kein SSS) eh eine Stornierung möglich, weil sich das Fahrzeug erheblich ggü. dem Kaufvertrag verändert hat?
Bitte nur Antworten wenn sich jemand wirklich auskennt. Müsste und sollte habe ich hier schon ganz viel gelesen

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Danke & Gruß .Tx
Du hast, soweit ich das aus deinen Posts sehen konnte, am 31.03.2018 bestellt mir UVL 10/2018 (31.10.2018)
Dies bedeutet:
31.10.2018 + 6 Wochen = 12.12.2018 (Ablauf der 6 Wochen Frist)
Nach Ablauf dieser 6 Wochenfrist setzt du dem Händler eine 2 Wochen Frist.
In deinem Fall:
12.12.2018 + 2 Wochen = 26.12.2018
Sollte der Händler also dein Fahrzeug bis zum 26.12.2018 nicht liefern können, so kannst du vom Kaufvertrag zurück treten.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/abgas-diesel-fahrverbote/dieselkauf-abgasnorm/lieferverzug-neuwagen/
ggf. kannst du auch einen Verzugsschaden geltend machen, sofern du dem Händler leichte Fahrlässigkeit nachweisen kannst. Das wird aber ohne Anwalt nicht machbar sein.
In den Neuwagen-Verkaufsbedingungen der SEAT Deutschland GmbH gibt es unter Punkt IV-7 folgenden Textabschnitt.
Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des
Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten,
sofern die
Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für
den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der
Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht,
können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
Wichtig dabei ist der von mir hervorgehoben Satz.
Denn was ist zumutbar, und da gab es durchaus Urteile, wo aufgrund von Farbänderungen die Fahrzeuge nicht abgenommen wurden, weil eine Farbänderung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe, stellt im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers dar.
Denn in diesem Fall handelt es sich ja nicht um einen anderen Farbton, sondern um eine komplett andere Farbe.
Auf den Bildern welche man bisher sehen konnte vom Ibiza, ist das Magnetic grau viel dunkler und doch stark anders als Pirineus Grau.
Am besten ist es aber trotzdem, erst mal mit dem Händler zu sprechen und Ihm mitteilen das diese neue Farbe für dich nicht zumutbar ist.
Eventuell findest du eine andere Farbe die dir zusagt oder er bietet dir die kostenfreie Stornierung an.
Solltest du eine Schaden nach IV-3 dann geltend machen wollen, so wird dieses nicht ohne Anwalt möglich sein.
Das 7 Gang DSG statt 6 Gang oder dem Wegfall des SSS und dann stattdessen das Beats, sind keine Gründe eines Rücktritts,
das sind auch zumutbare Technische Änderungen.