- Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #17.801
Gast28876
Gast
War das ein Fernabsatzgeschäft? Dann hast du nach Eingang der AB ein vierzehntägiges Widerrufsrecht, da der Kaufvertrag normalerweise erst mit der AB rechtskräftig ist.
---------- Beitrag am 24.07.2018 um 13:03 Uhr ergänzt ---------- letzte Änderung am 24.07.2018 um 12:53 Uhr ----------
Gemutmaßt, dass es so gelaufen ist: Kunde konfiguriert sein Auto auf dem Portal und äußert den Bestellwunsch. Portalbetreiber/Autohaus fordert mittels verbindlicher Bestellunterlagen zur Abgabe der ersten Willenserklärung auf. Kunde unterschreibt die Unterlagen. Autohaus bestätigt per AB die verbindliche Bestellung (zweite übereinstimmende Willenserklärung). Kaufvertrag ist rechtskräftig. Ab dann habe ich zwei Wochen bei Fernabsatzgeschäften und oder gekoppelter Finanzierung.
---------- Beitrag am 24.07.2018 um 13:03 Uhr ergänzt ---------- letzte Änderung am 24.07.2018 um 12:53 Uhr ----------
Gemutmaßt, dass es so gelaufen ist: Kunde konfiguriert sein Auto auf dem Portal und äußert den Bestellwunsch. Portalbetreiber/Autohaus fordert mittels verbindlicher Bestellunterlagen zur Abgabe der ersten Willenserklärung auf. Kunde unterschreibt die Unterlagen. Autohaus bestätigt per AB die verbindliche Bestellung (zweite übereinstimmende Willenserklärung). Kaufvertrag ist rechtskräftig. Ab dann habe ich zwei Wochen bei Fernabsatzgeschäften und oder gekoppelter Finanzierung.