Hallo,
ich habe KW25 ein Cupra 300 bestellt. Nach Rückfrage wegen Auftragsbestätigung wurde mir mitgeteilt das ich eine bekommen kann, wenn ich unbedingt eine will, es wird dort aber kein Liefertermin aufgeführt sein. Was jetzt der genaue Grund ist, warum es keine AB gibt, habe ich nicht gecheckt.
Im Vertrag steht:
"Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt."
Bedeutet das man ohne AB dann nach drei Wochen zurücktreten kann? Das ist doch nicht im Interesse des Händlers? Oder gibt es soviel potentielle Kunden für ein Cupra 300 (wahrscheinlich auch für andere Leon-Modell) das dies ein Händler riskiert? Naja, ich hätte mit Kusshand ein anderen Vertrag übernommen, wenn ich den Liefertermin verkürzen könnte.
Wo ist da der Haken das ein Händler keine AB ausstellt, wenn obiger Satz im Standardvertrag von Seat drin steht? ?(
BTW: Produktionswoche war KW37, Auto soll die nächsten Tagen ankommen. Ich hoffe mal das dann auch zügig die Fahrzeugpapiere da sind, damit ich den Wagen zulassen kann. Ich kann es nur schwer noch aushalten...

---------- Beitrag am 25.09.2017 um 17:56 Uhr ergänzt ---------- letzte Änderung am 25.09.2017 um 17:31 Uhr ----------
@Perish1812:
Ich habe heute gesagt bekommen das der Wagen in zwei Tagen da wäre und fragte dann nach, wie es mit den Fahrzeugpapieren aussieht. Die sollten dann auch bald folgen.
Dann kann ich den Wagen anmelden, gleich zum Versicherungsvertreter fahren und nochmal sicherstellen das die Vollkasko gleich gilt. Bisher habe ich ja nur die Zuassungsnummer und eine mündliche Zusage das die Vollkasko gilt. Wäre aber bei mir kein Problem, da ich schon einige Neuwagen gehabt habe und immer Vollkasko hatte. Nur schriftlich bestätigen will es der Vertreter nicht. Hotline der Versicherung meinte das ich das auch über die Hotline angeben kann, dann gilt die Vollkasko bereits ab Anmeldung und nicht erst ab Vertragsunterzeichnung und Zahlungseingang.
Dann fahre ich zur Bank und überweise die Kaufsumme. Sobald das Geld eingegangen ist, erhalte ich den Wagen.
Beim letzten Wagen habe ich mit Landeszentralbankscheck bezahlt, der garantierte Auszahlung. Da gab es dann den Scheck gegen Wagen/Fahrzeugpapiere.
Ich dürfte zwar gerne auch mit Bargeld oder Scheck ankommen, aber den Wagen gibt es dann doch erst nach Prüfung und dann habe ich auch nichts gewonnen, außer das ich mich unwohl fühle mit soviel Geld rumzufahren. Also vertraue ich mal das der Händler so groß ist das da nichts passiert. Der hat hier im Umkreis diverse Niederlassungen diverser Automarken und beliefert auch kleinere Händler.