- Vorankündigung: Scheinwerfer mit TFL für Leon 1P Beitrag #681
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Gast
Hi,Hm also so auf die schnelle:
ABE ist immer das bessere, e-Prüfzeichen reicht aber aus (z.B. man käuft sich im Baumarkt Halogen-lamoen die in die Normale fassung passen, dann ist da auch nur die e1 kennung drauf und keine ABE dabei (was soll da auch drin stehen? Für alle Lampenfassungen zugelassen? Für VW, Seat...das wäre ja ewig viel)
Sobald die e1 Kennung drauf ist, braucht man vor den Cops keine Angst mehr haben, aber Achtung: e1 = Deutschland; e4=Tschechien dann natürlich nicht mehr da die ja eine andere StVZO haben.
Ich persönlich würde alles rein machen...hauptsache nicht blau...diese Farbe ist nämlich der Polizei, Feuerwehr etc. im Straßenverkehr reserviert...und da wird's dann schon kritisch(und die sind auch nie nie nie zugelassen!)
Wenn du denoch so was verbaust und wirst erwischt, dann muss ich mal schauen was das kostet!
Aber vorsicht! Das größte Problem ist nicht die Polizei, sondern z.B. du hast einen Unfall wo du nicht schuld bist, und der Gegenüber oder dessen Gutachter, sieht deine nicht vorschiriftsmäßigen TFL, dann kann dem seine Verischerung oder Verkehrsrechtsschutz dir eine schöne Teilschuld aufbügeln, da du ja ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug in Betrieb nahmst...und somit der andere Verkehrsteilnehmer abgelenkt wurde...z.B.
Noch Fragen?! Ziemliche Problematik die Thematik! :wave:
das nur das e1 Prüfzeichen (in Deutschland geprüft) in Deutschland zulässig ist, ist falsch.
Oft handelt sich um importierte Ware aus Taiwan, die z.B. in GB geprüft wird (dann E11).
Der Genehmigungsablauf: Der Leuchtenhersteller (in diesem Fall aus Taiwan) hat die Leuchten einem Prüfungsinstitut zur lichttechnischen Vermessung vorzulegen. Dieses Institut (in diesem Fall auch aus Taiwan) bestätigt die Zulassungsfähigkeit der Leuchte und legt die Prüfungsergebnisse der Zulassungsbehörde eines Landes im Geltungsbereich der ECE-Regelungen vor (in diesem Fall Großbritannien). Diese Behörde erteilt auf Basis der Prüfungsergebnisse die ECE-Typprüfung und vergibt die landesbezogene Typprüfnummer (E 11 für Großbritannien). Damit ist der Verkauf dieser Leuchten in Europa gestattet. War vor Jahren bei Rückleuchten auch skeptisch und verlange eine Bescheinigung vom Händler, dieser weigerte sich. Die Prüfbescheinigung gibt es zwar, ist aber nicht für den Endkunden gedacht. Also kontaktierte ich das KBA uns siehe da der Händler hatte Recht. Keine zusätzlich Beschinigung ist mitzuführen und E11 ist auch in D kein Problem. Den Schrieb hab ich mir aufgehoben und bewahrte einen Cousin auch schon vor unwissenden Polizisten...
Grüße und gute Fahrt