Immer dieses "wie diskutiere ich was unrechtes recht"
@Clawfinger
Willst oder kannst du es nicht verstehen? Sorry, versteh es nicht falch, aber UBB ist verboten, wie auch immer du es anstellst. Da kannst du noch so lang mit deinem Anwalt diskutieren und dich erkundigen wie du willst. Ein Diebstahl is auch nich weniger ein Diebstahl nur weil du sagst du hast etwas mitgenommen von dem dir niemand gesagt hat das du es nich mitnehmen darfst.
Egal in welchem Bereich, es gilt immer noch: Unwissendheid schützt vor Strafe nicht!
Original von navysailor
Aber man muss dazu sagen das wenn die Beleuchtung aus ist kein Verstoss vorliegt und auch keine Gefaehrdung des Verkehrs.
Definitiv falsch! Es liegt schon im Angebauten und funktionsfähigem Zustand ein Verstoß vor! Ob eingeschaltet oder nicht, seltbst mit Relais gesichert, ist völlig irrelevant.
Original von navysailor
Solltet ihr das, wie Thr real skunk, nur auf dem Parkplatz benutzen, also zu show zwecken, dann muss man einfach nur vernuenftig mit den Leuten in gruen reden.
Original von Clawfinger
@ navysailor: Du hast zweifellos recht, wie man in den Wald hineinruft, so schallt es herraus. Man kann mit Polizisten eigentlich immer reden (habe mit denen eigentlich bisher nur positive Erfahrungen gemacht).
Ich find das kann man nich so pauschalisieren. Kommt immer auf die Gegend an. war nun schon von Norden nach Süden in ein paar Städten/Orten und hatte auch schon nen paar Begegnungen. Ob es nu um die Wegbeschreibung ging oder sonst was. In München und Berlin waren die zB alle sehr freundlich. Aber in manchen Gegenden trift man auch gern mal wen der ziemlich unfreundlich und nicht gerad umgänglich ist. Gerade wenn es keine Großstadt aber auch keine ländliche gegend is. Da spielen sich manche mal gern auf.
Original von navysailor
Ich duerfte meine Scheiben vorne auch nicht getoent haben weil ich durch D fahre und die mich da trotzdem bestrafen koennen (was ich fuer ausgesprochen unfair halte). i
Bist du dir da sicher? Der Wagen is nich in Deutschland zugelassen, er unterliegt belgischen Bestimmungen, und darauf haben die glaub ich keinen richtigen Einfluss.
Original von xentri
Wobei die IMHO nix zu meckern haben wenn das sauber eingetragen ist
Falsch absolut Falsch. Der Tüv kann dir alles Eintragen aber wenn es der Polizei nicht passt wird das Auto stillgelegt und du bekommst eine Strafe. Niemand sonst.
Genauso sieht es aus. Es ist letzlich gleich was der TÜV schreibt, wenn die sich außerhalb der erlaubniss bewegt haben mit der Eintragung kann jeder Polizist das Rückgängig machen bzw eine Nachprüfung veranlassen. Je nach Fall auch vor Ort stillegen. Wäre nich der erste Fall trotz TÜV Eintragung. Die Polizei hat immer das letzte Wort!
Original von schnufel
die versicherung schaut ob dein auto so wie es war ordnungsgemäss zulässig war (mit UBB ist da definitiv NICHT der fall) und dann verweigern die aus prinzip die zahlung. du kannst dann mit deinem anwalt zwar ewig rumprozessieren, aber ob es das wer t ist musst du selber wissen. fakt ist du bekommst im falle eines unfalls auf alle fälle einiges an probs. versicherungen versuchen immer sich der zahlung zu entziehen!
mfg schnuf
Sehe ich auch so!
Original von Dome
Blödsinn! Wie bitte schön soll man Tage danach feststellen können ob UBB aktiviert war? Das kann man kein bischen technisch nachweisen, ausser man hat die UBB noch durch ein Schalter aktiviert und nicht ausgeschalten oder Unfallgegner geht vor Gericht und die Richter glauben den, das die UBB an war. Ausser es wäre Relaisgesteuert, welches noch angezogen ist. Keine Ahnung! Gibt es den für so 'ne UBB eine Schaltbox o.ä.?
Wie heißt es so schön? Wenn man keine Ahnung hat sollte man sich nen bißchen zurückhalten. Und ob die das Nachweisen können. Ob Röhre oder LED ist dabei völlig egal. Wenns drauf ankommt kann dir ein kriminaltechnisches Labor etc so ziemlich ALLES nachweisen.