Unterbodenlicht verboten oder nicht?

Diskutiere Unterbodenlicht verboten oder nicht? im 1M - Tuning Forum im Bereich Der Leon 1; Auch wenn nachgewiesen wird das die Beleuchtung nicht unmittelbar vor dem Unfall aktiviert war? Kann man dies eigentlich auch bei LEDs...
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #181
Original von raider
laut StvO ist und bleibt diese verboten, somit wird die Executive als auch die Judikative diese Verfehlung ahnden, damit hat jede Versicherung die Basis für eine Nicht-Übernahme der Versicherungskosten.

Auch wenn nachgewiesen wird das die Beleuchtung nicht unmittelbar vor dem Unfall aktiviert war?

Kann man dies eigentlich auch bei LEDs feststellen oder funktioniert das nur bei normalen Neonröhren?

Viele Grüße
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #182
eine UBB darf dir kein Tüv Prüfer in D eintragen. Wenn er es trotzdem macht und das kommt raus bekommt derjenige mächtig Ärger. Also auch wenn dein bester freund beim TÜV bringt das nichts, ausser er geht das Risiko ein
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #183
Blödsinn! Wie bitte schön soll man Tage danach feststellen können ob UBB aktiviert war? Das kann man kein bischen technisch nachweisen, ausser man hat die UBB noch durch ein Schalter aktiviert und nicht ausgeschalten oder Unfallgegner geht vor Gericht und die Richter glauben den, das die UBB an war. Ausser es wäre Relaisgesteuert, welches noch angezogen ist. Keine Ahnung! Gibt es den für so 'ne UBB eine Schaltbox o.ä.?
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #184
Original von Dome
Blödsinn! Wie bitte schön soll man Tage danach feststellen können ob UBB aktiviert war? Das kann man kein bischen technisch nachweisen, ausser man hat die UBB noch durch ein Schalter aktiviert und nicht ausgeschalten oder Unfallgegner geht vor Gericht und die Richter glauben den, das die UBB an war. Ausser es wäre Relaisgesteuert, welches noch angezogen ist. Keine Ahnung! Gibt es den für so 'ne UBB eine Schaltbox o.ä.?

Hmm, ne spezielle Schaltbox wirds wohl nicht geben, aber ich hatte sowieso vor das nicht über Schalter sondern über ein Relais laufen zu lassen (ähnlich wie das mit den Scheinwerfern bei Mercedes beim aufschließen des Autos... sobald die Zündung an ist, soll die UBB aus gehen).

Viele Grüße
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #185
Original von Dome
Blödsinn! Wie bitte schön soll man Tage danach feststellen können ob UBB aktiviert war? Das kann man kein bischen technisch nachweisen, ausser man hat die UBB noch durch ein Schalter aktiviert und nicht ausgeschalten oder Unfallgegner geht vor Gericht und die Richter glauben den, das die UBB an war. Ausser es wäre Relaisgesteuert, welches noch angezogen ist. Keine Ahnung! Gibt es den für so 'ne UBB eine Schaltbox o.ä.?

so etwa snachzuweisen ist für jeden guten unfallgutachter ein kinderspiel! man analysiert einfach den zustand wie die röhre ausschaut und kann anahnd der zerstörung rückschlüsse über temperatur und ähnlichen ziehen, schon hat man das ergebnis. was denkst du den wie die rekonsturktion von unfällen und brandstiftung abläuft? so etwas zu glauben ist leider recht naiv!
und wenn der wagen ne UBB ist, die defintiv nicht STVO-zulässig ist hat jeder versicherung denke ich einen zweifelsfreien grund die zahlung abzulehnen. wie das sich verhält wenn da ne UBB über relai angeschlossne ist ist wzar etwas kniffeliger aber ich denke es zeiht in die selbe richtung, da es grundsätzlich verboten ist eine UBB im bereich der STVO zu nutzen (ergo auch nicht beim parken oder so).

mfg schnuf
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #186
Immer dieses "wie diskutiere ich was unrechtes recht" :rolleyes:

@Clawfinger

Willst oder kannst du es nicht verstehen? Sorry, versteh es nicht falch, aber UBB ist verboten, wie auch immer du es anstellst. Da kannst du noch so lang mit deinem Anwalt diskutieren und dich erkundigen wie du willst. Ein Diebstahl is auch nich weniger ein Diebstahl nur weil du sagst du hast etwas mitgenommen von dem dir niemand gesagt hat das du es nich mitnehmen darfst.

Egal in welchem Bereich, es gilt immer noch: Unwissendheid schützt vor Strafe nicht!

Original von navysailor
Aber man muss dazu sagen das wenn die Beleuchtung aus ist kein Verstoss vorliegt und auch keine Gefaehrdung des Verkehrs.

Definitiv falsch! Es liegt schon im Angebauten und funktionsfähigem Zustand ein Verstoß vor! Ob eingeschaltet oder nicht, seltbst mit Relais gesichert, ist völlig irrelevant.

Original von navysailor
Solltet ihr das, wie Thr real skunk, nur auf dem Parkplatz benutzen, also zu show zwecken, dann muss man einfach nur vernuenftig mit den Leuten in gruen reden.

Original von Clawfinger
@ navysailor: Du hast zweifellos recht, wie man in den Wald hineinruft, so schallt es herraus. Man kann mit Polizisten eigentlich immer reden (habe mit denen eigentlich bisher nur positive Erfahrungen gemacht).

Ich find das kann man nich so pauschalisieren. Kommt immer auf die Gegend an. war nun schon von Norden nach Süden in ein paar Städten/Orten und hatte auch schon nen paar Begegnungen. Ob es nu um die Wegbeschreibung ging oder sonst was. In München und Berlin waren die zB alle sehr freundlich. Aber in manchen Gegenden trift man auch gern mal wen der ziemlich unfreundlich und nicht gerad umgänglich ist. Gerade wenn es keine Großstadt aber auch keine ländliche gegend is. Da spielen sich manche mal gern auf.

Original von navysailor
Ich duerfte meine Scheiben vorne auch nicht getoent haben weil ich durch D fahre und die mich da trotzdem bestrafen koennen (was ich fuer ausgesprochen unfair halte). i

Bist du dir da sicher? Der Wagen is nich in Deutschland zugelassen, er unterliegt belgischen Bestimmungen, und darauf haben die glaub ich keinen richtigen Einfluss.

Original von xentri
Wobei die IMHO nix zu meckern haben wenn das sauber eingetragen ist

Falsch absolut Falsch. Der Tüv kann dir alles Eintragen aber wenn es der Polizei nicht passt wird das Auto stillgelegt und du bekommst eine Strafe. Niemand sonst.

Genauso sieht es aus. Es ist letzlich gleich was der TÜV schreibt, wenn die sich außerhalb der erlaubniss bewegt haben mit der Eintragung kann jeder Polizist das Rückgängig machen bzw eine Nachprüfung veranlassen. Je nach Fall auch vor Ort stillegen. Wäre nich der erste Fall trotz TÜV Eintragung. Die Polizei hat immer das letzte Wort!

Original von schnufel
die versicherung schaut ob dein auto so wie es war ordnungsgemäss zulässig war (mit UBB ist da definitiv NICHT der fall) und dann verweigern die aus prinzip die zahlung. du kannst dann mit deinem anwalt zwar ewig rumprozessieren, aber ob es das wer t ist musst du selber wissen. fakt ist du bekommst im falle eines unfalls auf alle fälle einiges an probs. versicherungen versuchen immer sich der zahlung zu entziehen!

mfg schnuf

Sehe ich auch so!

Original von Dome
Blödsinn! Wie bitte schön soll man Tage danach feststellen können ob UBB aktiviert war? Das kann man kein bischen technisch nachweisen, ausser man hat die UBB noch durch ein Schalter aktiviert und nicht ausgeschalten oder Unfallgegner geht vor Gericht und die Richter glauben den, das die UBB an war. Ausser es wäre Relaisgesteuert, welches noch angezogen ist. Keine Ahnung! Gibt es den für so 'ne UBB eine Schaltbox o.ä.?

Wie heißt es so schön? Wenn man keine Ahnung hat sollte man sich nen bißchen zurückhalten. Und ob die das Nachweisen können. Ob Röhre oder LED ist dabei völlig egal. Wenns drauf ankommt kann dir ein kriminaltechnisches Labor etc so ziemlich ALLES nachweisen.
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #187
Oha was nen Staement :D

Also mit den Scheiben bin ich mir nicht sicher....McAnakin ist Polizist und mit dem hab ich das diskutiert. Er meinte das die in Sachsen alle raus fischen und jeder der getoente Scheiben bis vorne hat muss zahlen. Die aus dem Ausland sofort und wenn es ein deutscher Fahrer ist dann kriegt er ne Anzeige.

Ich empfinde dieses als grosse Frechheit. Damit erdreistet sich deutschland den anderen Laendern zu bestimmen was sie machen duerfen und was nicht oder sie muessen halt draussen bleiben.:angry:

Und wie gesagt ich kam bisher mit jedem Polizisten klar. Bis auf einem wenn ich mich recht entsinne :angry:

@all

Hab ich eigentlich schon erwaehnt das ich mir naechste Woche Montag UBB drunter bastel :))
Ich glaub ich kann mir dann gleich ein ganzen SchalterBlock verbauen im Inneraum weil na iss ja auch wurscht....falscher Threat

MFG Uli
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #188
Viele finden das ja kitschig und total bescheiden, aber ich finde es voll super. Schaut echt klasse aus.

Aber ihr könnt wirklich diskutieren wie ihr wollt. Es ist verboten und wenn ein Grüner mal schlechte Laune hat dann seit ihr bescheiden dran. Egal ob das nicht während der Fahrt ging oder nicht

Zu navysailor: Die Grünen dürfen dir in D nicht die Tönung rausreissen. Es ist wie LastOne geschrieben hat. Du unterliegst belgischen Bestimmungen und wenn es laut denen in Ordnung ist dann darfst du damit in D rumfahren. Du wirst nur Probleme haben wenn du ihn dann mal in D anmelden willst

Zu navys UBB: Wenn das auch in Belgien verboten ist dann darf dich (IMHO) auch die deutsche Polizei belangen. Da würd ich mich nochmal erkundigen ;) ?(
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #189
In Belgien fahren manchmal Autos rum da denkste dir kommt nen voll geschmueckter Weihnachtsbaum entgegen :D
Ihr koennt ja mal McAnakin hier in die Diskusion einladen. Der ist da ganz anderer Meinung und der ist Polizist.

Zum Thema anmelden: In zwei Jahren bau ich alles ab was in D verboten ist. Das Risiko ist mir zu hoch deswegen Strafe zu zahlen. Auch wenn es schade ist. Aber wo ich schon mal die Chance hatte vorne getoente Scheiben zu haben da wollte ich es auch ausnutzen :))

MFG Uli
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #190
na dann erkundige dich aber wie das mit der Türgriffrationalisierung ausschaut. Denn nicht das du das hier nur mit Fernbedieung machst und dann bekommst du das nicht vom Tüv eingetragen in 2 Jahren ;)
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #191
Andere Länder - andere Sitten

Original von navysailor
Oha was nen Staement :D

Also mit den Scheiben bin ich mir nicht sicher....McAnakin ist Polizist und mit dem hab ich das diskutiert. Er meinte das die in Sachsen alle raus fischen und jeder der getoente Scheiben bis vorne hat muss zahlen. Die aus dem Ausland sofort und wenn es ein deutscher Fahrer ist dann kriegt er ne Anzeige.

Ich empfinde dieses als grosse Frechheit. Damit erdreistet sich deutschland den anderen Laendern zu bestimmen was sie machen duerfen und was nicht oder sie muessen halt draussen bleiben.:angry:




MFG Uli

Da ist Deutschland nicht besser oder schlechter als andere Länder.

Beispiel: Du willst mit deinem deutschen Wagen in England rumfahren. Fakt ist, dass du dann deine Scheinwerfer mittels Blenden auf den Linksverkehr umrüsten mußt.
In den USA durften nur deutsche Autos verkauft werden, die mit einem Katalysator bestückt waren, als es in D noch gar kein Thema war.

Die Regelung ist doch absolut nachvollziehbar :dontknow: Oder möchtest du vielleicht von einem belgischen "Weihnachtsbaum" angefahren werden, nur weil in Belgien laschere Sicherheitsvorschriften gelten?
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #192
Original von LastOne
@Clawfinger

Willst oder kannst du es nicht verstehen?

Ich würde sagen.... beides. Dennoch danke für dein Statement... ich glaube ich werds nun doch lassen. Dennoch will ich es nicht einsehen. :evil:

Viele Grüße
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #193
Unterbodenlicht ist (nicht) verboten!

Hi Leute!

Ich habe hier schon viel von Euch über dieses Thema gelesen. Heute War ich bei Curpra-SHG und wir haben uns auch darüber unterhalten. Waren eigentlich beide sehr daran interessiert, also sind wir kurzerhand mal zum TÜV gefahren. Der Prüfer gab uns eine Sehr schnelle Antwort darauf. Nein!! Als wir fragten warum, weil man es doch als Wegausleuchtung, mit Anschluss über die Innenbeleuchtung, nutzen könnte. Er sagte uns, dass das schon ginge. Jetzt Achtung!!!! Die Leuchten dürften nur nicht aussen dran befestigt sein! Das heißt sobald ihr die Leuchten ins Fahrzeug einbaut und nicht aussen anschraubt, habt ihr durchaus Chancen eine Eintragung zu bekommen.
Im Strassenverkehr fahren dürft Ihr aber trotzdem nicht. Ist halt nur eine Wegausleuchtung zum Einsteigen im Dunkeln.

Also Leute, dann viel Spass beim tüfteln. Cupra-SHG und ich haben uns das jetzt aus dem Kopf geschlagen. Sein neuer Ibiza ist übrigens nicht schlecht hat ganz schön Dampf!

Darkside
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #194
RE: Unterbodenlicht ist (nicht) verboten!

@megaherz

Ich verstehe das schon aber im Falle von getoenten Rueckleuchten oder ein wenig getoenten Seiten Scheiben zwischen A und B Saeule sollte man die Sache mal nen bissl locker sehen.

Ich mache nichts falsch und gefaerde niemanden. Jeder der mein Auto kennt kann das bestaetigen. (staerke der Toenung)

MFG Uli
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #195
An die Schweizer

Hab mich mal bisschen erkundigt. Fahr nen Cupra R, drinnen hab ich ja schon blaue Neon lichter vorne auf beiden Seiten. Von Aussen sieht man die nicht, ich hab sie auch nachts meistens an, hab son kleinen Schalter, wenn ich die Grünen sehe, schalte ich es schnell aus, ist aber auch schon vorgekommen, dass ich das net ausgeschaltet hab und wurde net angehalten.

Und jetzt zu dem Unterbodenbeleuchtung. Und das was ich sage, stimmt 100%.

JA, man darf es machen.

ABER, nur für Showzwecke. Eintragen muss man das Teil auch nicht. ALso wenn ihr das Ding anmacht, dann darf der Motor auf jeden Fall nicht laufen. Das heisst also auf Parkplätzen usw dürft ihr es anmachen, egal wo das ist. Dann können die euch nichts machen.

Und ob die bei einem Kontrolle etwas finden, ist doch gleich, solange es für Showzwecke ist, ist es kein Problem. Aber wer haltet sich schon daran :tongue: :tongue:
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #196
@ SeatCUpraR

Ja das stimmt schon, ist aber nichts neues :tongue:
UBB ist erlaubt, genau so wie NOS auch, man darf es wärend der Fahrt einfach nicht benützen, resp. einschalten.
sobald der MOtor aus ist, no Problemo
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #197
Original von SeatCupraR
JA, man darf es machen.

ABER, nur für Showzwecke. Eintragen muss man das Teil auch nicht. ALso wenn ihr das Ding anmacht, dann darf der Motor auf jeden Fall nicht laufen. Das heisst also auf Parkplätzen usw dürft ihr es anmachen, egal wo das ist. Dann können die euch nichts machen.

Und ob die bei einem Kontrolle etwas finden, ist doch gleich, solange es für Showzwecke ist, ist es kein Problem. Aber wer haltet sich schon daran :tongue: :tongue:

lööööl die Schweizer wieder :D

Ist verboten auch wenn das teil aus ist ;) Aber wenn du schon einen schalter für die innenbeleuchtung hast freu dich auf die nächste Kontrolle ich glaube da kackst du in die hossen :D
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #198
Original von otti20vt
Original von SeatCupraR
JA, man darf es machen.

ABER, nur für Showzwecke. Eintragen muss man das Teil auch nicht. ALso wenn ihr das Ding anmacht, dann darf der Motor auf jeden Fall nicht laufen. Das heisst also auf Parkplätzen usw dürft ihr es anmachen, egal wo das ist. Dann können die euch nichts machen.

Und ob die bei einem Kontrolle etwas finden, ist doch gleich, solange es für Showzwecke ist, ist es kein Problem. Aber wer haltet sich schon daran :tongue: :tongue:


Ist verboten auch wenn das teil aus ist

nö ist es net, und sowieso, wurde bis jetzt einmal kontrolliert und da fragten sie auch nur nach Ausweis und Abgaskontrolle. Wieso auch? Fahren so viele mit komplettgetönten Scheiben, riesen Auspuff. Wieso sollen sie mich da kontrollieren? :D ;)
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #199
Unterbodenbeleuchtung

Hi Leute.
Ich wollte eigentlich nur mal fragen, ob mir jemand sagen kann wie es mit der Unterbodenbeleuchtung aussieht?
Wie ich die einsetzen darf?
Und vielleicht hat ja jemand einen einen Nachweis das man sie auch so einsetzen darf.

MFG
ChrisBlack
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #200
Kannste knicken ist verboten.
Du darfst maximal ne Beleuchtung installieren ,die angeht wnen dei Türen aufgehen.Also als Ausstiegsbelecuhtung.

Obs dann zu 100% eingetragen wird weiss ich jedoch auch nit ?(
 
Thema:

Unterbodenlicht verboten oder nicht?

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