- Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #141
Maniac
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Jetzt scheints hier ja mal wieder richtig abzugehen ! 
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Mmh, vor rd. 4 Wochen hat er in seinen Auktionen noch angegeben, dassOriginal von LastChristmas
Den gehts gut oder....? ?( Meinen die das ernst? ?(
Aus für Lichterorgeln
Funkelndes Blaulicht im Cockpit des drängelnden Transporters hat schon manchen Kraftfahrer verschreckt. Damit soll jetzt endgültig Schluss sein. Die Länderbehörden haben laut Dekra die Prüfinstitutionen angewiesen, unzulässige Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen bei der Hauptuntersuchung als "erheblichen Mangel" zu bewerten. Eine Prüfplakette gibt es dann nicht.
Dies gilt für alle blinkenden Lämpchen, Lichterketten und beleuchteten Figuren an der Frontscheibe. Wer keine Strafe riskieren will, muss sich von diesem gefährlichen Zierrat trennen. Aber auch farbige Scheinwerfer an Lkw und Motorrädern sind tabu, teilen die Sachverständigen von Dekra mit.
Betroffen sind alle lichttechnischen Einrichtungen, die nicht zulässig oder falsch ans Fahrzeug angebaut sind - selbst dann, wenn sie nicht funktionieren. So zum Beispiel die beliebten Namensschilder mit umlaufendem Licht, farbige Punktstrahler oder andere nicht genehmigte Leuchten im Innenraum, die nach außen wirken. Als erhebliche Mängel eingestuft werden aber auch Scheinwerfer mit farbigem Licht, unzulässige Begrenzungs- und Umrissleuchten, beleuchtete Firmenschilder, beleuchtete Figuren wie das Michelin-Männchen oder Rückstrahler, die nach vorn wirken.
Original von raider
...denn es gibt ja genug Brummis und Sprinter, die mit hübsch beleuchteten Bäumchen unterwegs sind.
Eingetragen ist sie weder als UBB, noch Ein,- und Ausstiegshilfe sondern...... als "externe Arbeitsbeleuchtung."Eingetragen mit Trennrelais.