Original von "Welche Farbe für Unterbodenlicht??"
Original von LastOne
kann ja sein das er es von einem TÜV'ler eingetragen bekommen hat, nur da urteilt jeder TÜV mitarbeiter anders. der nächste würd es nicht machen, aus der Zentrale des TÜV's kam mein ich auch mal nen nein dazu und außerdem hat das Schlußwort immer noch die Polizei. Sehen sie es, auch wenns nur über Türkontakt geht, dann können sie ihm den Wagen gleich stilllegen.
[...]
Dabei kam dann raus das die erteilte unbedenklichkeitsbescheinigung ungültig war und der inhaber die ubb sofort demontieren sollte.
Sorry, da muss ich dir etwas widersprechen!
Kleine Vorgeschichte dazu.
Ich hatte vor kurzem auch noch UBB (übrigens
grün
). Als ich im Sommer im Urlaub war, überließ ich meinem Kumpel mein Wagen zum Lackieren. Er hielt es jedoch für nötig, mit eingeschaltetem UBB durch die City zu fahren :angry: :baller:
Das Ende vom Liede, ich durfe ,aus dem Urlaub kommend, mit dem
(Gottseidank nur!) Mängelschein zu den Grünen.
Der Beamte war wirklich sehr freundlich (sein Sohn hat wohl auch sowas verbaut) und es entwickelte sich ein längeres Gespäch zu Vorschriften, Tüvgutachten und ABE's.
Folgendes kam dabei raus,Sprichwörtlich:
"Man kann erstmal alles am Fahrzeug ändern, man hat nur zwei Probleme. Den TÜV/DEKRA und die Zulassungsstelle."
Wenn also die UBB richtig im Fahrzeugschein, -brief (ich rede hier
nicht von einer Unbedenklichkeitsbescheinigung) eingetragen ist, können sich auch die Bullen auf den Kopfstellen und mit den Füßen Klavier spielen - man ist zunächst auf der sicheren Seite.
Jedoch glaube ich, dass diese dann veranlassen können, dass veranlasst wird (Bürokratie eben), dein Wagen zu einer anderen Prüfstellen zu schicken....
Und das Spiel beginnt von vorne, denn was die können... man geht halt auch wieder zu einem anderen ders macht