Unterbodenlicht verboten oder nicht?

Diskutiere Unterbodenlicht verboten oder nicht? im 1M - Tuning Forum im Bereich Der Leon 1; hallo leute. ich hab auch erfahrung mit diesem zeug da ich ebenfalls eine etwas bedenkliche beleuchtung an meinem auto mitführe. ich mir eine...
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #161
hallo leute. ich hab auch erfahrung mit diesem zeug da ich ebenfalls eine etwas bedenkliche beleuchtung an meinem auto mitführe. ich mir eine blaue kaltlichtkathode hinter den frontschürtzenträger gebaut und einen schalter im innenraum versteckt. und eines ist klipp und klar: das ist verboten! das UBB als türausstiegsbeleuchtung eingetragen wird hab ich auch schon gesehen, aber spätestens wenn man damit auf der straße erwischt wird hat man ein ziemliches problem. und glaubt mir: tür war nicht zu zieht 100% nicht!
aber, und zwar großes ABER:
mir persönlich ist das relativ schnurze ob was erlaubt ist oder nicht, solange ich mir damit keinen großen ärger einhandel. mein lichtlein im grill haben die grünen auf dem parkplatz auch schon mehrfach gesehen. immer nur mit dem hinweiß das das verboten sei und ich es wenn ich losfahre ausschalten solle. und solange das licht nur auf dem parkplatz an ist, und zwar egal welches (UBB, rote seitenmarker die auch noch WEIT unter der mindesteinbauhöhe installiert waren, oranges(!!) standlicht in den blinkern, etc. pp.) geht es immer mit diesem hinweiß ab. und ob die mehr machen KÖNNEN ist mir dann eigentlich egal. ich hab hier ne menge bekannte (viele sind kfz-mechaniker lehrlinge) mit einbauten bei denen ich teilweiße nur noch den kopf schüttel, aber von denen hatte bis jetzt noch nie einer probleme wegen irgendwelchen leuchten am auto solange das zeug nur auf dem parkplatz an war. (einzige ausnahme: rotes standlicht vorne. sofort ausbauen + androhung einer strafe, aber DAS ist ja nun wirklich ne ganz bekloppte art beleuchtungsteile zu verbauen, ich sag nur "mit dem kopf schüttel")
und noch ein ABER:
das läuft zwar so ganz gut, aber wenn ich einen unfall bauen sollte habe ich immer das risiko das mir untergeschoben wird das mein auto keine betriberlaubniss hat, egal ob das licht an ist oder nicht. und je extremer der uzmbau, desto höher das risiko das dir im falle eines unfalls ?( sowas angehängt wird. das ist bei mir kalkuliertes risiko, und das hat man schon wenn man im winter ne treppe runterläuft.
in diesem sinne...
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #162
wo er recht hat hat er recht ....
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #163
Wie sieht es denn von dieser Seite her aus?

Ich baue eine UBB bei mir ein, mache die Schaltung aber genau so, das sie wie eine Einstiegsbeleuchtung funktioniert bzw. nur dann funktioniert solange die Zündung aus ist.
Gehen wir nun davon aus, der TÜV trägt mir das ein. Zwei Wochen später bau ich einen Unfall (wohlgemerkt ohne aktive UBB da diese ja im Fahr-Zustand nicht funktionstüchtig ist).
Erlischt die ABE meines KFZ??

Viele Grüße
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #164
Na ja, dazu müßte man wohl hellsehen können. Letztlich ist halt die Frage ob die Eintragung des TÜV's rechtens ist meiner Meinung nach NEIN.

Erklärung: Eine Einstiegsbeleuchtung wird nur als solche deklariert wenn sie wirklich den direkten Einstiegsbereich beleuchtet, außerdem muß sie auch wirklich Licht bringen, was letztlich nur mit weißem Licht gewährleistet ist. Rotes oder Blaues nützen da nicht wirklich. Ich glaub nicht das du das durchbekommst, hatten wir hier aber auch schon irgendwo diskutiert....
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #165
Also ich sehe das ganze so. Wenn ein TÜV-Prüfer mir das ganz offiziell einträgt (und ich dieses Ding tatsächlich nur im Stand nutzen kann und auch nutze), dann kann mir niemand was. Man kann schließlich auch nicht von mir verlangen jeden Paragraphen des Verkehrsrechts zu kennen.
Und für den Fall der Fälle bin ich gut Rechtschutzversichert. Ich werde mal sehen was sich da machen läßt.

Viele Grüße
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #166
Also ich sehe das ganze so. Wenn ein TÜV-Prüfer mir das ganz offiziell einträgt (und ich dieses Ding tatsächlich nur im Stand nutzen kann und auch nutze), dann kann mir niemand



:totlach:


Der TÜV ist nur eine Prüfstelle. Der Tüv hat nichts zu sagen. Der Tüv erlässt keine Gesetze oder überwacht die Einhaltung.

Der liebe TÜV-Prüfer kann dir dein Auto als Mondfahrzeug zulassen und zum Schluss kam die Polizei dein Auto trotzdem stilllegen, wenn sie Mängel feststellt
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #167
Ob die Grünen das jetzt können oder nicht ist mir gerade egal. Zur Not schneide ich einfach vor denen ihren Augen das Kabel durch und gut ist. Wobei die IMHO nix zu meckern haben wenn das sauber eingetragen ist. Aber darum gehts nicht.

Mir ging es gerade mehr um die Versicherung in jenem beschriebenen Fall.

Viele Grüße
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #168
Wobei die IMHO nix zu meckern haben wenn das sauber eingetragen ist



Falsch absolut Falsch. Der Tüv kann dir alles Eintragen aber wenn es der Polizei nicht passt wird das Auto stillgelegt und du bekommst eine Strafe. Niemand sonst.


Ps: mit der Versicherung wird es sich ähnlich verhalten. Wenn die mitbekommen das etwas nicht in Ordnung war und du hätest das Auto gar nicht fahren dürfen ( egal ob es eingetragen war) werden sie sich wahrscheinlich weigern
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #169
Original von xentri
Ps: mit der Versicherung wird es sich ähnlich verhalten. Wenn die mitbekommen das etwas nicht in Ordnung war und du hätest das Auto gar nicht fahren dürfen ( egal ob es eingetragen war) werden sie sich wahrscheinlich weigern

Kannst Du mir da mal den tieferen Sinn verraten? Man kann von einem "Otto-Normal-Bürger" nicht verlangen das er weiß was alles erlaubt ist und was nicht. Also wendet er sich an den TÜV, der sowas wissen sollte... der sagt ok, nimmt es ab und trägt es ein.
Ein unbescholtener Bürger ist nun vollkommen zufrieden und freut sich... und plötzlich soll das nicht gehen?
Da fehlt mir dann auch irgendwie das Unrechtsbewußtsein wenn eine übergeordnete Stelle das absegnet. :dontknow:

Viele Grüße
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #170
willkommen in Deutschland





Ich gebe dir ja recht : Es hat keinen Sinn aber so ist es halt nun mal.


Ps: in Östereich ist es von der Polizei her schlimmer aber dort wurden die Tüv-abnahmestellen angewiesen genau auf soetwas zu achten
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #171
Ich kann einfach nicht glauben das es da noch keinen Präzidentsfall gibt...
Ich werde mich jetzt einfach mal erkundigen ob man mir das beim TÜV eintragen würde... dann spreche ich mit meinem Anwalt und je nachdem was die beiden sagen... lasse ich es drauf ankommen. :evil:

Viele Grüße
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #172
Im Prinzip kommt es weil es keine Gesetze gibt für Tuning.

Es gibt Richtlinien an denen man sich Orientieren kann. Aber man müsste nicht.

Jetzt ist es aber so das die Polizei ihre Verkehrpolizisten schult. z.b. LKW-bremsen oder auch Tuning und die Polizei wird so geschult das diese Richtlinien für sie verbindlich sind.

Als Tüv -kunde bist du der dumme.

BSP. Du lässt dein Auto tieferlegen(hast keine Ahung vom Tuning und wendest dich an Fachmänner) gehst zum Tüv und lässt es abnehmen.
Später wirst du von der Polizei angehalten und diese lässt dich nicht weiterfahren da z.b. ein Fahrwerksteil nur wenige cm vom Boden entfernt ist. Dumm gelaufen.

Ich denke das du nicht mal dein Geld vom Tüv zurück bekommst.

Es gibt ja TÜv´s die gehen da nach dem Motto fährt das Auto noch über die grube ist alles in Ordnung. Die Polizei misst halt mit den Massband nach.

oder die nehmen Augenmass schließlich dürfen die ja auch Geschwindigkeit schätzen
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #173
Original von xentri
oder die nehmen Augenmass schließlich dürfen die ja auch Geschwindigkeit schätzen

In Österreich vielleicht, aber nicht in Deutschland!

Viele Grüße
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #174
Original von xentri
oder die nehmen Augenmass schließlich dürfen die ja auch Geschwindigkeit schätzen

Vllt bei dir in den Bergen. In D ist das schaetzen normaler weise verboten. :))

Zur Diskusion: Es kommt immer darauf an wie man mit den Leuten spricht. Macht es niemals waehrend der Fahrt an. Dann seit ihr immer am A....!

Solltet ihr das, wie Thr real skunk, nur auf dem Parkplatz benutzen, also zu show zwecken, dann muss man einfach nur vernuenftig mit den Leuten in gruen reden.

Ich duerfte meine Scheiben vorne auch nicht getoent haben weil ich durch D fahre und die mich da trotzdem bestrafen koennen (was ich fuer ausgesprochen unfair halte). Ich wurde bereits 6 mal angehalten. Nie kam eine Strafe und 5 mal wurde ich angehalten nur deswegn. Einmal sassen sie zu fuenft in meinem Auto und wollten sich das mal bei geschlossenen Tueren von drinnen angucken und sie fanden es absolut in Ordnung. (war vorm Eingang beim VW Treffen wo sie bekanntlich besonders spitz sind)

MFG Uli
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #175
@ navysailor: Du hast zweifellos recht, wie man in den Wald hineinruft, so schallt es herraus. Man kann mit Polizisten eigentlich immer reden (habe mit denen eigentlich bisher nur positive Erfahrungen gemacht). Ich hätte es auch nur vor als "Einstiegs-" bzw. "Auffindbeleuchtung" anzuschließen und unter keinen Umständen während der Fahrt.

Nur ging es mir jetzt weniger um die Polizisten sondern viel mehr um die Frage mit der Versicherung... was die macht wenn es zum Unfall kommen sollte und die mir einfach mal unterstellen es hätte was mit der UBB zu tun (obwohl ich sie ja eintragen lassen würde).

Viele Grüße
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #176
In Österreich vielleicht, aber nicht in Deutschland!


stimmt das wahr aber auch eine Anspielung auf die Österreicher die es das wesentlich schwerer haben als wir in D.

Aber wer weiß vielleicht kommt das auch noch bei uns ;)


Nur ging es mir jetzt weniger um die Polizisten sondern viel mehr um die Frage mit der Versicherung... was die macht wenn es zum Unfall kommen sollte und die mir einfach mal unterstellen es hätte was mit der UBB zu tun (obwohl ich sie ja eintragen lassen würde).


schon klar ich glaube nicht das die Versicherung anders handel würde als die Polizei schließlich geht es ja um Geld und wenn man was sparen kann etc.
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #177
Original von Clawfinger
Nur ging es mir jetzt weniger um die Polizisten sondern viel mehr um die Frage mit der Versicherung... was die macht wenn es zum Unfall kommen sollte und die mir einfach mal unterstellen es hätte was mit der UBB zu tun (obwohl ich sie ja eintragen lassen würde).

Viele Grüße

die versicherung schaut ob dein auto so wie es war ordnungsgemäss zulässig war (mit UBB ist da definitiv NICHT der fall) und dann verweigern die aus prinzip die zahlung. du kannst dann mit deinem anwalt zwar ewig rumprozessieren, aber ob es das wer t ist musst du selber wissen. fakt ist du bekommst im falle eines unfalls auf alle fälle einiges an probs. versicherungen versuchen immer sich der zahlung zu entziehen!

mfg schnuf
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #178
Aber man muss dazu sagen das wenn die Beleuchtung aus ist kein Verstoss vorliegt und auch keine Gefaehrdung des Verkehrs. Ich denke das die Versicherung da schon ein wenig ins Rudern kommt.

Ich frag mal am WE meine Mutter wenn ich dran denke. Die ist Orgaleiterin bei einer mitelgrossen Versicherung.

MFG Uli
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #179
Es dürfte aber reichlich schwer sein nachzuweisen das die UBB zum Zeitpunkt des Unfalls aus bzw. eingeschaltet war. Und da es eingetragen ist, sehe ich auch keinen Verstoss.

@ Navy: Wäre nicht schlecht wenn du deine Mutter fragen könntest, würde mich mal interessieren was die dazu meint.

Ich kann und will mich damit nicht abfinden das es rein rechtlich nicht möglich ist.

Viele Grüße
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #180
Original von Clawfinger
Es dürfte aber reichlich schwer sein nachzuweisen das die UBB zum Zeitpunkt des Unfalls aus bzw. eingeschaltet war. Und da es eingetragen ist, sehe ich auch keinen Verstoss.

...

Die Ingenieure sind heute technisch so weit, dass die bei einem Unfall trotz zerstörter Lampen genau feststellen können wann die Lampe zerstört wurde und ob die vor dem Unfall aktiv war, somit ist die obige Aussage nicht richtig. UBB ist verboten, das ist Fakt und auch wenn der eine oder andere hier evtl. vom TÜV eine Freigabe bekommt, laut StvO ist und bleibt diese verboten, somit wird die Executive als auch die Judikative diese Verfehlung ahnden, damit hat jede Versicherung die Basis für eine Nicht-Übernahme der Versicherungskosten.
 
Thema:

Unterbodenlicht verboten oder nicht?

Oben