- Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #161
the real Skunk
Clubmember
- Beiträge
- 1.985
- Reaktionen
- 19
hallo leute. ich hab auch erfahrung mit diesem zeug da ich ebenfalls eine etwas bedenkliche beleuchtung an meinem auto mitführe. ich mir eine blaue kaltlichtkathode hinter den frontschürtzenträger gebaut und einen schalter im innenraum versteckt. und eines ist klipp und klar: das ist verboten! das UBB als türausstiegsbeleuchtung eingetragen wird hab ich auch schon gesehen, aber spätestens wenn man damit auf der straße erwischt wird hat man ein ziemliches problem. und glaubt mir: tür war nicht zu zieht 100% nicht!
aber, und zwar großes ABER:
mir persönlich ist das relativ schnurze ob was erlaubt ist oder nicht, solange ich mir damit keinen großen ärger einhandel. mein lichtlein im grill haben die grünen auf dem parkplatz auch schon mehrfach gesehen. immer nur mit dem hinweiß das das verboten sei und ich es wenn ich losfahre ausschalten solle. und solange das licht nur auf dem parkplatz an ist, und zwar egal welches (UBB, rote seitenmarker die auch noch WEIT unter der mindesteinbauhöhe installiert waren, oranges(!!) standlicht in den blinkern, etc. pp.) geht es immer mit diesem hinweiß ab. und ob die mehr machen KÖNNEN ist mir dann eigentlich egal. ich hab hier ne menge bekannte (viele sind kfz-mechaniker lehrlinge) mit einbauten bei denen ich teilweiße nur noch den kopf schüttel, aber von denen hatte bis jetzt noch nie einer probleme wegen irgendwelchen leuchten am auto solange das zeug nur auf dem parkplatz an war. (einzige ausnahme: rotes standlicht vorne. sofort ausbauen + androhung einer strafe, aber DAS ist ja nun wirklich ne ganz bekloppte art beleuchtungsteile zu verbauen, ich sag nur "mit dem kopf schüttel")
und noch ein ABER:
das läuft zwar so ganz gut, aber wenn ich einen unfall bauen sollte habe ich immer das risiko das mir untergeschoben wird das mein auto keine betriberlaubniss hat, egal ob das licht an ist oder nicht. und je extremer der uzmbau, desto höher das risiko das dir im falle eines unfalls ?( sowas angehängt wird. das ist bei mir kalkuliertes risiko, und das hat man schon wenn man im winter ne treppe runterläuft.
in diesem sinne...
aber, und zwar großes ABER:
mir persönlich ist das relativ schnurze ob was erlaubt ist oder nicht, solange ich mir damit keinen großen ärger einhandel. mein lichtlein im grill haben die grünen auf dem parkplatz auch schon mehrfach gesehen. immer nur mit dem hinweiß das das verboten sei und ich es wenn ich losfahre ausschalten solle. und solange das licht nur auf dem parkplatz an ist, und zwar egal welches (UBB, rote seitenmarker die auch noch WEIT unter der mindesteinbauhöhe installiert waren, oranges(!!) standlicht in den blinkern, etc. pp.) geht es immer mit diesem hinweiß ab. und ob die mehr machen KÖNNEN ist mir dann eigentlich egal. ich hab hier ne menge bekannte (viele sind kfz-mechaniker lehrlinge) mit einbauten bei denen ich teilweiße nur noch den kopf schüttel, aber von denen hatte bis jetzt noch nie einer probleme wegen irgendwelchen leuchten am auto solange das zeug nur auf dem parkplatz an war. (einzige ausnahme: rotes standlicht vorne. sofort ausbauen + androhung einer strafe, aber DAS ist ja nun wirklich ne ganz bekloppte art beleuchtungsteile zu verbauen, ich sag nur "mit dem kopf schüttel")
und noch ein ABER:
das läuft zwar so ganz gut, aber wenn ich einen unfall bauen sollte habe ich immer das risiko das mir untergeschoben wird das mein auto keine betriberlaubniss hat, egal ob das licht an ist oder nicht. und je extremer der uzmbau, desto höher das risiko das dir im falle eines unfalls ?( sowas angehängt wird. das ist bei mir kalkuliertes risiko, und das hat man schon wenn man im winter ne treppe runterläuft.
in diesem sinne...