Unterbodenlicht verboten oder nicht?

Diskutiere Unterbodenlicht verboten oder nicht? im 1M - Tuning Forum im Bereich Der Leon 1; Sorry hab das auf mein Beitrag bezogen :alk:
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #261
Sorry hab das auf mein Beitrag bezogen :alk:
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht?

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  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #262
Es macht doch keinen Sinn darüber zu diskutieren. Es ist eine Einstiegsbeleuchtung, mehr nicht.

Und wer lesen kann... :rolleyes:

Weisse LED´s, mit Chromring, 2 x 4 Einzelleuchten als Einstiegsbeleuchtung mit TÜV-Gutachten
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #263
Ach da war ich wieder schneller....viiieeelllll schneller :D



MFG Uli
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #264
Wollt mich auch mal melden:

Der Versicherungsschutz erlischt nicht!
Es ist höchstens eine Obliegenheitsverletzung, bei der die Versicherung einen in Regress nehemen kann!

Großer Unterschied

Erlöschen des Versicherungsschutz -> Straftat nach dem PflVersG

Edit: Ich würds trotzdem nicht drauf ankommen lassen, man kann sein Auto auch StVZO konform aufmotzen dass es geil ausschaut!
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #265
Glaub ich ja net.... :astonished:

Gerad auf Vox, hat nen Ami (Armee) in Kaiserslautern UBB angehabt. Erklärt ihm der Master Seargent das das in D nur im Stand erlaubt wär, nich wärend der Fahrt. Und unser Ordnungsamt stand mit dabei....

Es is echt ne Frage wen man Fragt.... :nene:
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #266
Das sind halt Amis...

mfG
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #267
Wenn er nen USA Kennzeichen hat :dontknow:
Hier fahren auch ein paar Amis mit ihren USA Kennzeichen rum. Zwar hab ich noch nie eine während der Fahrt eingeschaltete UBB gesehn aber sonstige nicht TÜVkonforme Umbauten sind bei denen kein Problem und scheinen keinen zu stören :evil:
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #268
Ja, richtig. Sie stören halt keinen. Und da auch viele Autos importiert werden gelten da scheinbar auch andere Massstäbe. Mein Nachbar hat ne Harley und nen Chevrolet auch den Staaten und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen wie er die Teile über den TÜV bekommt. :nene: Das Motorrad hört man schon aus 2 km Entfernung.

mfG
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #269
hhhmmm wir haben uns damit mal beschäftig, da ein Kumpel sich einen Eclipse aus den USA importieren wollte (keine Diskussion das es bescheuert is ein noch nie zuvor live gesehenes geschweige denn gefahrenes Fahrzeug zu importieren :rolleyes: ). Haben mal an ein paar US Kasernen die ansässigen US Händler angefragt. Ist kein Problem über die ein Fahrzeug zu beschaffen und nach D zu brngen. Allerdings kommt hier der Knackpunkt: Wenn die Zulassung auf ein USA kennzeichen läuft (z.B. Militärangehörige) muß nur eine Untersuchung auf technische Mängel/Schadstoffausstoss (weiß nimmer genau was aber jedenfalls nix Ernstes) gemacht werden. Bei Zulassung auf ein deutsches Kennzeichen muß eine komplette Abnahme gemacht werden und es werden die normalen deutschen TÜV Regularien verwendet....also tschüß Aluspoiler, tschüß UBB, tschüß 'illegales' Xenon usw. ...und nicht ganz günstig!

Ich denke es ist vergleichbar mit Navysailor der eine Zulassung in Belgien hat. Also darf er das fahren aber wohl nicht benutzen... ?(
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #270
Im Stand ist doch Unterbodenleuchte erlaubt wenn die Handbremse angezogen ist und kein Schlüssel in Zündung steckt ;)
Stimmt das überhaupt?
wenn ja dann wie schlisst man die UBB am besten an ich hab kein Plan :(
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #271
UBB hinbauen ist strafbar in D... also egal ob mit und ohne handbremse!!!

einzige möglichkeit sind die komischen LED dinger (4 stk in weiß) und die nur gekoppelt mit ausstieg...

alles andere is verboten und wird es vorerst bleiben vorallem farben wie blau ...
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #272
Der Versicherungsschutz erlischt nicht!
Es ist höchstens eine Obliegenheitsverletzung, bei der die Versicherung einen in Regress nehemen kann!

Großer Unterschied

Erlöschen des Versicherungsschutz -> Straftat nach dem PflVersG

Kannst Du das mal etwas genauer ausführen? :baby:

mfG
 
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