Ob die Airbags etwas taugen oder nicht spielt m.E. keine Rolle, das ist nicht Gegenstand der objektiven Betrachtung. Zudem gibt es alleine schon im VAG Konzern div. Aussagen zu dem Mehrwert dieser Airbags (VW Konfigurator, Audi Konfigurator).
In meinem Josten Kaufvertrag steht: "Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind"
Die "Zumutbarkeit" kann man m.E. beim Entfernen eines Sicherheitsfeatures getrost vergessen (es sei denn, der Lieferant übernimmt die Nachrüstung - soweit möglich). In AGBs kann man auch nicht nach Belieben Inhalte hineinpacken, das Zivilrecht schwebt darüber, zudem haben wir das Thema "juristische Laiensphäre", Du kannst als Unternehmen nicht nach Belieben mit Privatkunden umspringen.
Nachdem mir vorliegenden Kaufvertrag und der Auftragsbestätigung inkl. Seitenairbags hinten würde ich eindeutig die Annahme verweigern. Ich bezweifle jedoch, dass man es soweit kommen lassen wird. Ansonsten ist es ein Fall für einen Anwalt und ich bestelle mir noch an dem Tag einfach ein anderes Fahrzeug.
EDIT: AGBs: Ich möchte der Vollständigkeit halber darauf hinweisen (da hier viele ebenfalls via Josten bestellt haben), dass in meinem Dokument "Verbindliche SEAT Bestellung" inkl. Anhang und E-Mail, keinerlei Referenz auf AGBs, "Allgemeine Geschäftsbedingungen" o.ä. enthalten ist. Es gilt also das, was in der verbindlichen Bestellung steht (in den Grenzen des Zivilrechts). AGBs spielen somit keine Rolle (muss auch nicht, der Vertrag regelt m.E. alles relevante).