- Rabatt/Finanzierung/Leasing - was ist möglich? Beitrag #5.581
ChrisEngel
- Beiträge
- 8.292
- Reaktionen
- 3.952
dk_XCELLENCE, ich denke es wird immer klarer, dass du schon seit Seiten von etwas ganz anderem sprechen musst, als der Rest hier 
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Du gibst das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand an deinen SEAT Partner zurück, der dann die Schlussrate für dich begleicht. Dieses Rückgaberecht wird von deinem Autohaus – weshalb es natürlich auch nur dort gelten kann – sogar ausdrücklich verbrieft. Dein SEAT Partner trägt somit das Gebrauchtwagenrisiko.
Jetzt verkomplizierst Du aber die spannende Diskussion mit Deiner Frage.
Ich habe dies bisher so nicht erlebt. Wenn der Brief bei der Bank oder bei Deinem Händler ist, sollte es doch wohl ausreichend sein, denn dann ist er jedenfalls im Machtbereich von Seat bzw. des Händlers. Wenn die Seat-Bank die Finanzierung doch bestätigt hat, dürfte es an sich kein Problem darstellen, Dir das Auto auszuhändigen. Fände ich schon eigenartig, wenn der Händler erst abwartet, ob die Seat-Bank die Kohle überweist. Was steht denn im FInanzierungsvertrag?
Na, dann macht mal weiter. Ich halte mich ich raus. Ich habe irgendwann mal einen Leasingvertrag abgeschlossen. Da geht das Auto zurück und die Option werde ich nicht ziehen.Oder bringt frischen Wind![]()
Personaler
Oder bringt frischen Wind
FullBlack
Sprechen wir über eine Finanzierung über die Seat Bank oder ein anderes Kreditinstitut?
Ich kenn' es bei einer Finanzierung über die Autobank nur so, dass die Anzahlung vor Zulassung und Fahrzeugübergabe beim Händler eingegangen sein muss.
Dies liegt daran, dass die Bank den Kreditbetrag abzgl. Anzahlung auszahlt.
Übrigens hab' ich bezüglich verbriefter Rückgabe beim Seat Autocredit nachgeschaut und kann bestätigen, dass sich die Bedingungen von denen anderer Autobanken unterscheiden.
Es handelt sich zwar ebenso um eine Vereinbarung zwischen Händler und Kunde, aber es wird als Rückkaufpreis die Schlussrate definiert. Abweichende Kilometerleistungen über 2500 km reduzieren oder erhöhen den Rückkaufpreis. Außerdem kann der Händler den Rückkaufpreis auf Grund gröberer Beschädigungen reduzieren (ausgenommen sind normale Gebrauchsspuren). Das ganze ist aber so formuliert, dass im Zweifelsfall ein Sachverständiger (dessen kosten zu gleichen Teilen von beide Parteien getragen werden) den Rückkaufswert festlegt. Heißt auf Deutsch: liegt der Marktwert unter der Schlussrate zahlt der Kunde die Differenz.