Hallo,
nachdem auf den letzten 3 Seiten ziemlich viel Wahres, aber auch ziemlich viel Unsinn verbreitet wurde, versuche ich nochmal das Thema Ballonfinanzierung/Leasing zusammenzufassen. Ich beziehe mich bei der Finanzierung auf eine Finanzierung mit verbrieftem Rückgaberecht im VW-Konzern. Eine sog. Ballonfinanzierung ist vergleichbar dem Leasing, mit dem Unterschied, dass man bei der Finanzierung am Ende der Laufzeit entscheiden kann, ob man den Wagen zurückgibt, ihn weiterfinanziert oder ihn übernimmt. Beim Leasing wird in der Regel das Auto nach Ende der Laufzeit zurückgegeben. Nun zur Vertragsgestaltung. Bei Vertragsabschluss werden verschiedene Parameter festgelegt. Die wichtigsten sind die Laufzeit, die gefahrenen KM und der Restwert bzw. die Restrate am Ende der Laufzeit. Den Restwert legt selbstverständlich der Händler aufgrund der vorliegenden Parameter (Laufzeit/KM) und gewisser Erfahrungswerte fest. Er trägt schließlich am Ende das Risiko. Verbrieftes Rückgaberecht heißt, der Händler muss das Auto zu dem im Vertrag festgelegten Restwert zurücknehmen, egal wie in z.B. 4 Jahren der Marktpreis ist. Der Händler löst dann die Restrate bei der SEAT/VW/Skoda-Bank ab und versucht dann, das Auto mit Gewinn zu verkaufen. In der Regel hat der Kunde die Möglichkeit, das Auto am Ende der Laufzeit selbst zu verkaufen. Er muss dann aber die Restrate bei der Bank ablösen. Erzielt er einen Verkaufspreis, der über der Restrate liegt, hat er Glück und generiert zusätzliche Einnahmen. Die Höhe der monatlichen Raten wiederum hängt von mehreren Faktoren ab. Einfach formuliert ergibt sich die monatliche Rate aus dem Listenpreis, abzgl. Rabatt, abzgl. einer evtl. Anzahlung, abzgl. Restrate, zzgl. Zinsen geteilt durch die Anzahl der Raten. Sicher hat der Händler einen gewissen Spielraum bei der Festlegung der Restrate. Er wird aber bemüht sein, diese so niedrig wie möglich anzusetzen. Zuviel oder zuwenig gefahrene KM werden am Ende separat abgerechnet. In der Regel bleiben 2.500 KM unberücksichtigt. Was darüber hinausgeht wird vergütet oder muss nachgezahlt werden. Als Beispiel für zuviel gefahrene KM 6,x cent/KM Nachzahlung, für zuwenig gefahrene KM 4,x cent/KM Vergütung. Ich hoffe, das Thema einigermaßen verständlich zusammengefasst zu haben.
Die User ChrisEngel, Schnitzelesser und Dennis30 haben im Großen und Ganzen recht mit ihren Aussagen.
Die User dk_XCELLENCE und Simsi1986 haben aus meiner Sicht das Prinzip der Ballonfinanzierung und die damit zusammenhängenden Auswirkungen nicht oder noch nicht richtig verstanden.