- LPG im Cupra R Beitrag #201
Marso
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also mal was von mir zu diesem RUMHEULTHEMA hinter/vor/neben/unter der .... Tankstutzen Anbringgeschichte
also in den techn.Bereichen bei uns ist es so, das
eine Anlage die geplant wird, nach den zur Zeit der Planung geltenden Regeln geplant und gebaut/errichtet wird
wenn die Errichterfase z.B. 2,5Jahre dauern würde, dann würde diese aber noch weiterhin nach den "ALTEN" Reglen gebaut werden dürfen,
auch wenn sich im 1 1/4Jahr etwas an den Regeln ändern würde
erst bei einer Revision, muß man dann die neuen Regeln einfliesen lassen
das würde im Falle der Gasanlage für mich/uns folgendes bedeuten
wenn bei der 25000km Dichtigkeitsprüfung eine Undichtigkeit am Befüllstutzen auftritt, und dieser ausgewechselt werden muß,
muß dieser dann dummerweise nach den geltenden Regelwerk ausgewechselt, d.h. an anderer Stelle (als hinter das hintere Nummernschild)neu untergebracht werden
(meine Anlage hat ein Wartungsbuch mitbekommen, welches mir vorschreibt
1. nach 5000km die Gasanalge prüfen zu lassen
2. danach aller 25.000km) ihr doch auch?? oder?!)
ich will jetzt hier also nichts mehr darüber hören, von irgendwelchen um die ecke gehört und angst vor TÜV, Regeln sind dazu da diese
zu brechen und § erst recht, so gummiartig wie die ausgelegt sind
will ich doch mal sehen wer mich zu diesem UMBAU vor dem wirklichen kaputt gehen zwingen will
diese PErson gibt es nicht/und wird es auch niemals geben
also in den techn.Bereichen bei uns ist es so, das
eine Anlage die geplant wird, nach den zur Zeit der Planung geltenden Regeln geplant und gebaut/errichtet wird
wenn die Errichterfase z.B. 2,5Jahre dauern würde, dann würde diese aber noch weiterhin nach den "ALTEN" Reglen gebaut werden dürfen,
auch wenn sich im 1 1/4Jahr etwas an den Regeln ändern würde
erst bei einer Revision, muß man dann die neuen Regeln einfliesen lassen
das würde im Falle der Gasanlage für mich/uns folgendes bedeuten
wenn bei der 25000km Dichtigkeitsprüfung eine Undichtigkeit am Befüllstutzen auftritt, und dieser ausgewechselt werden muß,
muß dieser dann dummerweise nach den geltenden Regelwerk ausgewechselt, d.h. an anderer Stelle (als hinter das hintere Nummernschild)neu untergebracht werden
(meine Anlage hat ein Wartungsbuch mitbekommen, welches mir vorschreibt
1. nach 5000km die Gasanalge prüfen zu lassen
2. danach aller 25.000km) ihr doch auch?? oder?!)
ich will jetzt hier also nichts mehr darüber hören, von irgendwelchen um die ecke gehört und angst vor TÜV, Regeln sind dazu da diese
zu brechen und § erst recht, so gummiartig wie die ausgelegt sind
will ich doch mal sehen wer mich zu diesem UMBAU vor dem wirklichen kaputt gehen zwingen will
diese PErson gibt es nicht/und wird es auch niemals geben