UweHe - 13. 8. 2004 um 07:38
Ok Leute,
ich habe mich noch mal intensiv mit der Stoßstangenbefestigung auseinandergesetzt. Ich hab´heute nacht die STVZO gelesen ;-))Und ich sag Euch was: Ich find es lächerlich.
Das folgende gibt also nicht (!!!) meine Meinung wider. Ich hatte gerade ein Telefonat, mit dem Schulungsleiter meiner GAP-Schulung. Hab´ ihn einfach mal angerufen Ergebnis war folgendes:
1. Stvzo §30Abs.3 "Für die Verkehrs- oder Betriebssicherheit wichtige Fahrzeugteile, die besonders leicht abgenutzt oder beschädigt werden können, müssen einfach zu überprüfen und leicht auswechselbar sein."
Da der der Stoßfänger einen Aufpralldämpfer darstellt, ist das auswechseln erschwert.
2. Damit wirkt dann §19Abs.1Satz1 aktiv, in dem es heißt:"Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung, den zu ihrer Ausführung erlassenen Anweisungen des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und den Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (ABl. EG Nr. L 370 S. 8) entspricht."
3. Lt. ECE R67-01 Abschnitt 17.1.6 heisst es:"Beim Einbau der LPG-Anlage ist auf bestmöglichen Schutz gegen Beschädigung, z.B. durch bewegliche Fahrzeugteile,Zusammenstoß, Steinschlag oder beim Be- und Entladen des Fahrzeugs oder bei Ladungsverschiebung zu achten." Wie gesagt, der Stoßfänger hat die Aufgabe eines Aufpralldämpfers.
4. Noch ein paar Auszüge aus dem Telefonat mit meinem Schulungsleiter (S):
S: Der Stutzen muß so montiert sein, daß er bei einem Unfall nicht beschädigt wird.
U: Was ist denn bei ´nem seitlichen Aufprall, bei dem die Seitenwand beschädigt wird.
S: Dabei wird davon ausgegangen, daß das Fzg. danach nicht mehr Fahrbereit ist, somit ist das dann hinfällig. Bei ´ner Stossfängerbeschädigung geht man davon aus, daß das Auto dann noch fahrbereit ist.
Ich find´s ziemlich dämlich, zumal, wenn denn mal ´n Schlauch abreissen sollte, macht sowieso sofort ´n Ventil zu. Aber wohlgemerkt, der Stoßfänger wird im Gesetz immer als Aufpralldämpfer betrachtet. Tja, als logisch denkender Mensch würde man sagen, was wohl so´n Haufen Plastik für Stösse dämpfen kann. ;-)
So, ich hoffe, es wird jetzt für Euch etwas klarer. Also....für mich nicht!!!

Is´aber halt das, was mir jetzt so gesagt wurde.
In diesem Sinne,
viel Spass beim nachforschen.
CU,
Uwe