- Leon Cupra 265/280 Beitrag #2.421
der_Bär
Gast
AW: Leon Cupra&Cupra 280 (2014)
Dass man nicht alleine die Probefahrt absolvieren soll, gab es vereinzelt auch schon früher. M.E. war das aber immer eine Entscheidung des Händlers, keinesfalls des Herstellers. Daher halte ich die Aussage des Händlers für "vorgeschoben". Wenn er nicht will, soll er es halt sagen, dann wird halt woanders gekauft…oder soll der Käufer bei Unterzeichnung des Kaufvertrags auch seinen Rechtsanwalt - oder besser Notar - mitbringen?!?

…und nicht, dass er meint, "begleitete" Probefahrt bedeutet, er fährt, der Kunde sitzt daneben :astonish:.
Allerdings kann ich den Händler auch verstehen, dass er nicht jedem "Jungspund" - nicht allgemein gemeint - so ein Geschoß in die Hände drücken mag….aber "persönlich" - also an der Person das Nachfragenden entscheiden sollte er es schon…immerhin ist es sein Risiko.
btw…fällt mir gerade ein….bei jeder Probefahrt soll es jetzt von Seat die Verpflichtung geben, einen "Vertrag" abzuschließen, in dem der Kunde namentlich genannt und ausgewiesen wird sowie die Versicherungsbedingungen - insb. Selbstbehalt des Kunden - geregelt werden.
Dass man nicht alleine die Probefahrt absolvieren soll, gab es vereinzelt auch schon früher. M.E. war das aber immer eine Entscheidung des Händlers, keinesfalls des Herstellers. Daher halte ich die Aussage des Händlers für "vorgeschoben". Wenn er nicht will, soll er es halt sagen, dann wird halt woanders gekauft…oder soll der Käufer bei Unterzeichnung des Kaufvertrags auch seinen Rechtsanwalt - oder besser Notar - mitbringen?!?
…und nicht, dass er meint, "begleitete" Probefahrt bedeutet, er fährt, der Kunde sitzt daneben :astonish:.
Allerdings kann ich den Händler auch verstehen, dass er nicht jedem "Jungspund" - nicht allgemein gemeint - so ein Geschoß in die Hände drücken mag….aber "persönlich" - also an der Person das Nachfragenden entscheiden sollte er es schon…immerhin ist es sein Risiko.
btw…fällt mir gerade ein….bei jeder Probefahrt soll es jetzt von Seat die Verpflichtung geben, einen "Vertrag" abzuschließen, in dem der Kunde namentlich genannt und ausgewiesen wird sowie die Versicherungsbedingungen - insb. Selbstbehalt des Kunden - geregelt werden.