- Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #8.341
isarauen
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Natürlich hast Du das behauptet, zudem gibt auch anders lautende Urteile.
Und jetzt ist wirklich Ruhe mit der Mietwagen-Panikmache, ist ja furchtbar.
Weil ein Mangel die Abweichung vom Sollzustand ist.Warum sollte der Umstand, dass es sich um einen ehemaligen Mietwagen handelt, um einen Sachmangel handeln?
Das Landgericht Kaiserslautern hat in einem Urteil vom 25. März die Rechtsauffassung bestätigt, dass die Besonderheit der Vornutzung eines Kauffahrzeuges als Mietwagen keinen Sachmangel begründet. Durch diese besondere Nutzung findet keine für einen Mangel ausreichende Wertverschlechterung des Kfz statt (AZ: 2 O 498/08).
Und jetzt ist wirklich Ruhe mit der Mietwagen-Panikmache, ist ja furchtbar.