- Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #7.601
ChrisEngel
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Ist es nicht möglich, zusätzlich zu den regulären 24% Rabatt noch die vollen 5000€ zu bekommen
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Nein .
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Ist es nicht möglich, zusätzlich zu den regulären 24% Rabatt noch die vollen 5000€ zu bekommen
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@ leme co
wie kann das sein, wenn die EU-Verordnung erst 2015 verabschiedet wurde?
Ab 31.März 2018 müssen laut EU Verordnung (EU) 2015/758 alle neuen Fahrzeugmodelle (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) serienmäßig mit einem eCall-Notrufsystem ausgerüstet sein.
ok, hat sich erledigt, habs selbst gefunden
eCall Pflicht? Die europäische Gesetzeslage
Das Notrufsystem eCall soll in Europa zur Pflicht werden. Eine EU-Verordnung diesbezüglich wurde 2015 beschlossen.
Ab 31. März 2018 müssen alle neuen Automodelle in den 28 Staaten der Europäischen Union (EU) standardmäßig mit der eCall-Technik ausgestattet sein. Ist dies nicht der Fall, bekommt das neue Fahrzeugmodell keine Typengenehmigung und kann infolgedessen nicht auf dem europäischen Markt verkauft werden.
Die passende Infrastruktur, welche die eCall-Notrufe annimmt, muss von den EU-Mitgliedsstaaten bis Oktober 2017 eingerichtet werden und bereit stehen. Das entsprechende Gesetz wurde bereits im Juni 2014 beschlossen.
Neumodell ist in diesem Fall nicht mit Neuwagen zu verwechseln: Bei alten, bereits bestehenden Fahrzeugmodellen muss kein eCall-System in Neuwagen eingebaut werden.
Auch in Gebrauchtwagen muss das Notrufsystem eCall nicht nachgerüstet werden.
@ leme co
wie kann das sein, wenn die EU-Verordnung erst 2015 verabschiedet wurde?
Ab 31.März 2018 müssen laut EU Verordnung (EU) 2015/758 alle neuen Fahrzeugmodelle (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) serienmäßig mit einem eCall-Notrufsystem ausgerüstet sein.
ok, hat sich erledigt, habs selbst gefunden
eCall Pflicht? Die europäische Gesetzeslage
Das Notrufsystem eCall soll in Europa zur Pflicht werden. Eine EU-Verordnung diesbezüglich wurde 2015 beschlossen.
Ab 31. März 2018 müssen alle neuen Automodelle in den 28 Staaten der Europäischen Union (EU) standardmäßig mit der eCall-Technik ausgestattet sein. Ist dies nicht der Fall, bekommt das neue Fahrzeugmodell keine Typengenehmigung und kann infolgedessen nicht auf dem europäischen Markt verkauft werden.
Die passende Infrastruktur, welche die eCall-Notrufe annimmt, muss von den EU-Mitgliedsstaaten bis Oktober 2017 eingerichtet werden und bereit stehen. Das entsprechende Gesetz wurde bereits im Juni 2014 beschlossen.
Neumodell ist in diesem Fall nicht mit Neuwagen zu verwechseln: Bei alten, bereits bestehenden Fahrzeugmodellen muss kein eCall-System in Neuwagen eingebaut werden.
Auch in Gebrauchtwagen muss das Notrufsystem eCall nicht nachgerüstet werden.
Wieso sollte denn ausgerechnet der 4-drive mit einem Fahrverbot belegt werden?
Leon_STallione: Das ist doch ein "Sturm-im-Wasserglas". Der Cupra wird die Schadstoffeinstufung haben, die er für die Zulassung benötigt. Zudem, erfüllen muss er 6c und die erfüllt er bereits mit 6b, weil nur das Messverfahren, nicht aber die Grenzwerte anders sind. Richtig spannend wird es für bereits typzugelassene Fahrzeuge erst zum 01.09.2019, wenn sie 6d-TEMP erfüllen müssen.
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Ist es nicht möglich, zusätzlich zu den regulären 24% Rabatt noch die vollen 5000€ zu bekommen
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Nein .