So eine Konstellation ist ja eigentlich nur vorstellbar, wenn der Händler das Auto auf seinen Namen bestellt und ein Vorkaufsrecht einräumt. Alles andere wäre ja an Fahrlässigkeit kaum zu überbieten und ist auch ganz sicher nicht damit zu erklären, dass man "sich kennt". Wie ChrisEngel schon angemerkt hat, gibt es bei einem Vorführer, den es noch gar nicht gibt, weder konkrete Aussagen hinsichtlich des Zustandes, noch über den Kilometerstand des Fahrzeuges. Und wie hoch soll denn der Rabatt sein, um sich auf so einen - entschuldigt den Ausdruck - Kuhhandel einzulassen. Der Nachlass müsste ja schon mindestens bei 30% liegen, wenn man den derzeit höchsten Rabattsatz, den man bei Vermittlungsgeschäften erzielen kann, als Bezugsgröße nimmt.
Kann natürlich auch sein, dass man diese Dinge alle im Vorfeld minutiös ausgearbeitet und vertraglich fixiert hat. Da täusche ich mich sehr gerne.