- Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #6.101
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Es ist zwar OT, aber zunächst mal klingt es nicht so, als ob dies rechtlich haltbar wäre. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vorgibt, einen PHEV als Dienstwagen zu nutzen, dann muss er auch die damit verbundenen Kosten tragen und kann diese nicht auf den AN abwälzen. Genauer ist dies allerdings nur zu beurteilen, wenn die konkreten Umstände bekannt sind.Bei uns in der Firma gibt es jetzt ein Dokument, das zu unterschreiben ist, wenn man einen Hybrid als Dienstwagen bestellen muss.
Man verpflichtet sich, falls der Wagen zu spät kommt, den Ausfall der Umweltprämie aus eigener Tasche zu bezahlen.
Umstieg auf Elektromobilität geht anders. Und ich bezweifele, dass das Rechtens ist.

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