Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag

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  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.961
Och...... vielleicht auch mal nicht nur die letzten Posts lesen? ;) ....hier steht mehrfach, wie das abläuft!
Nach Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins kannst du den Händler schriftlich in Verzug setzen und die Lieferung binnen 6 Wochen fordern.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.962
Nach Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins kannst du den Händler schriftlich in Verzug setzen und die Lieferung binnen 6 Wochen fordern.
Tut mir leid, aber da muss ich Dich ein wenig korrigieren, da ich mich aus aktuellem Anlass intensiv mit dem Thema befasse. Nach Ablauf ULT ist es sinnvoll, den Händler schriftlich darauf hinzuweisen, dass man nach Ablauf von 6 Wochen die Inverzugsetzung vornehmen wird. Notwendig ist dies, zumindest bei Standard-Seat-Verträgen nicht. Nach Ablauf der 6-Wochen-Frist dann schriftlich mit Empfangsbestätigung des Händlers erfolgt die Inverzugsetzung. Die Frist, welche man dem Händler einräumt, kann man selber entscheiden. Sie sollte allerdings mindestens 2 Wochen betragen. Wesentlich ist auch die Ankündigung der Konsequenz, die man ziehen wird, wenn der Händler auch dann nicht liefern kann. Eben der Stornierung. Nur sollte man sich auch darüber im Klaren sein, dass man dann auch konsequent sein wird, also stornieren will. Innerhalb der o.g. 6-Wochen-Frist wird Seat dem Händler in der Regel Anreize zur Verfügung stellen, um den Kunden zu halten. Hierbei werden sie selbstverständlich auch betriebswirtschaftlich abwägen, ob sie dies überhaupt wollen. Denn wenn man zum Dumpingpreis einen Vertrag abgeschlossen hat, bleibt nicht viel Luft, um Anreize zu erhalten, weil sowohl Seat als auch der Händler ja ein wenig Marge haben will.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.963
Ja richtig, hatte mich etwas vergallopiert :D
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.964
Ok das meinte ich, die 6 Wochen Frist gilt also ab dem Zeitpunkt des ULT, auch wenn ich den Händler erst jetzt darüber informiere oder ab dem Zeitpunkt an dem er von mir die Info bzw. das Schreiben erhält?
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.965
Na selbstverständlich ab dem Zeitpunkt, an dem du ihn darüber informierst ;)
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.966
Die Spielregeln ändern sich allerdings für jene Leute die das Schreiben zur WLTP Änderung nicht unterschrieben haben oder zum Beispiel Motoren bestellt haben die nicht mehr geliefert und produziert werden und zu guter letzt jene, die Pirineosgrau bestellt hatten, welches zum MJ Wechsel ebenfalls wegfällt.

Ich bin kein Jurist oder dergleichen aber ich denke nicht, dass man in solchen Fällen irgendwelche großartigen Fristen eingehalten muss um vom Kauf zurück zu treten. Schließlich wird es zb keine Pirineosgrauen 1.4er mehr geben :/
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.967
Ok das meinte ich, die 6 Wochen Frist gilt also ab dem Zeitpunkt des ULT, auch wenn ich den Händler erst jetzt darüber informiere oder ab dem Zeitpunkt an dem er von mir die Info bzw. das Schreiben erhält?
Ich habe mein Schreiben auch nicht genau bei Ablauf der 6-Wochen-Frist an den Händler gesandt, sondern erst ein paar Tage später. Im Schreiben habe ich auf den Ablauf der 6-Wochen-Frist zum Ende Mai hingewiesen. Aus meiner Sicht, braucht es dieses Schreiben formell nicht. Es hat keinen rechtsbindenden Charakter, zumindest nicht bei den Standardverträgen, da hier der Ablauf klar umschrieben ist. Wesentlich ist das Schreiben nach Ablauf von sechs Wochen, wo bei auch hier nicht zwingend terminlich eine Punktlandung erfolgen muss. Man kann durchaus noch ein paar Tage warten.

---------- Beitrag am 20.06.2018 um 11:14 Uhr ergänzt ---------- letzte Änderung am 20.06.2018 um 11:07 Uhr ----------

Die Spielregeln ändern sich allerdings für jene Leute die das Schreiben zur WLTP Änderung nicht unterschrieben haben oder zum Beispiel Motoren bestellt haben die nicht mehr geliefert und produziert werden und zu guter letzt jene, die Pirineosgrau bestellt hatten, welches zum MJ Wechsel ebenfalls wegfällt.Ich bin kein Jurist oder dergleichen aber ich denke nicht, dass man in solchen Fällen irgendwelche großartigen Fristen eingehalten muss um vom Kauf zurück zu treten. Schließlich wird es zb keine Pirineosgrauen 1.4er mehr geben :/
Auch hier gilt, zunächst einmal der Blick in den Vertrag. Denn dieser sieht unter gewissen Umständen durchaus vor, dass der Produzent Anpassungen vornehmen kann, die man als Kunde hinnehmen im Zweifel muss. Sollte das Fahrzeug mit einem 1.5er geliefert werden und keine Preisanpassung erfolgen, so ist dies vertragskonform und kein Grund für einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Selbst bei einer Preiserhöhung bis zu 5% besteht kein Rücktrittsgrund. Bei der Farbe bin ich mir nicht sicher.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.968
VORWEG: Einseitige Änderungen von Verträgen sind grundsätzlich nicht möglich. Andere Farbe? Oh Booooy, SEAT hat danach einen neuen Wagen für ihre "sofort Verfügbaren". Werden die, solange du es nicht annimmst, auch nicht mit durchkommen. Wäre noch schöner, wenn Autoverkäufer die Regenbogenklausel einfügen könnten und Farben würfeln gehen.

Klar, Seat hat eine Preisanpassungsklausel und die bewegt sich im Rahmen (5% nur O.K., wenn LZ länger als 4 Monate nach Vertragsabschluss)
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.969
VORWEG: Einseitige Änderungen von Verträgen sind grundsätzlich nicht möglich. Andere Farbe? Oh Booooy, SEAT hat danach einen neuen Wagen für ihre "sofort Verfügbaren". Werden die, solange du es nicht annimmst, auch nicht mit durchkommen. Wäre noch schöner, wenn Autoverkäufer die Regenbogenklausel einfügen könnten und Farben würfeln gehen.Klar, Seat hat eine Preisanpassungsklausel und die bewegt sich im Rahmen (5% nur O.K., wenn LZ länger als 4 Monate nach Vertragsabschluss)
Ich kenne Deinen Vertrag nicht, jedoch die in meinem Leasingvertrag relevanten Passagen habe ich als Anhang dargestellt. Ergo, ist die einseitige Änderung schon möglich, weil man der bei Vertragsunterzeichnung in gewissen Grenzen zugestimmt hat. Farben würfeln tut Seat ja gerade nicht. Sie werden im Zweifel Grau durch ein anderes Grau ersetzen. Ob man dies hinnehmen will, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ob man es im Streitfall hinnehmen muss, entscheidet ein Richter. Ob die Lösung in der Mitte liegt, entscheiden Seat und der Käufer.
 

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  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.970
Update am 20.06.2018 = noch keine Produktionswoche vergeben

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Update am 14.05.2018 = noch keine Produktionswoche vergeben

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Bestellt am 26.03.2018, unverbindlicher Liefertermin lt. AB = 07/2018

Seat Leon ST FR 1.8 TSI DSG

Farbe: Nevada weiß metallic
- FR-Plus-Paket (Panorama-Dach, Leder-Paket, 18" Performance Felgen)
- Businesspaket-Infotain (Navigation, DAB+, Full-Link, Beats-Audiosystem, Connectivity-Box)
- Anhängervorrichtung, abnehmbar
- Chromleisten an den Seitenfenstern
- Ablagen-Paket
- Dachhimmel schwarz
- Virtual Cockpit
- Voll-LED-Scheinwerfer
- Licht+Sicht-Paket
- Fahrerassistenz-Paket IV (Stau-, Fernlich-, Spur-, Fernlichtassistent, ACC, Verkehrszeichenerkennung)
- Kessy
- Sicherheits-Paket
- Dynamic-Paket
- Rückfahrkamera
- Ultraschall-Einparkhilfe, vorne und hinten mit optischer Einparkhilfe
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.971
VORWEG: Einseitige Änderungen von Verträgen sind grundsätzlich nicht möglich. Andere Farbe? Oh Booooy, SEAT hat danach einen neuen Wagen für ihre "sofort Verfügbaren". Werden die, solange du es nicht annimmst, auch nicht mit durchkommen. Wäre noch schöner, wenn Autoverkäufer die Regenbogenklausel einfügen könnten und Farben würfeln gehen.Klar, Seat hat eine Preisanpassungsklausel und die bewegt sich im Rahmen (5% nur O.K., wenn LZ länger als 4 Monate nach Vertragsabschluss)
Ich kenne Deinen Vertrag nicht, jedoch die in meinem Leasingvertrag relevanten Passagen habe ich als Anhang dargestellt. Ergo, ist die einseitige Änderung schon möglich, weil man der bei Vertragsunterzeichnung in gewissen Grenzen zugestimmt hat. Farben würfeln tut Seat ja gerade nicht. Sie werden im Zweifel Grau durch ein anderes Grau ersetzen. Ob man dies hinnehmen will, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ob man es im Streitfall hinnehmen muss, entscheidet ein Richter. Ob die Lösung in der Mitte liegt, entscheiden Seat und der Käufer.

Stimme ich dir in dem Fall zu. Nur zu der einseitigen Vertragsänderung - ist es das wirklich? Stimmst ja einer gewissen Abweichung zu, womit das dann doch schon deine Einwilligung in die Änderung darstellt. Der Akt der Änderung ist dann natürlich nur Einseitig; übereinstimmende Willenserklärungen bis zu einem Änderungsgrad X bleiben aber bestehen. (Darauf eine PN, wenn du dem widersprichst. Bin offen für sowas :) )

Ich hatte nur von "Wegfall" und "Grau" gelesen - darauf folgende Änderungen, Vertrag hin oder her, würden beim Anwalt landen, sollte Seat und K nicht mit der dann "gewürfelten" (Angenommen Seat, was Seat nicht macht, hält keine Rücksprache) Farbe übereinkommen.

Generell ist das halt typisch schwammig formuliert. Erstmal ist davon auszugehen, dass solange etwas nicht unzumutbar ist, es durchkommt. Fraglich sind da eher so Sachen wie Rot -> Orange? Schwarz -> Gelb? und nicht GrauX -> Graux.
(Einzelfall regiert aber auch hier, weshalb ich nichts 100% Verbindliches sagen werde und alle Aussagen als dispositiv angesehen werden dürfen :) )

Wir bewegen uns jedoch da schon in einem sehr fiktiven Raum, was deren "bösartiges" Handeln angeht. - fiktiv und Seat, a never ending story.

Gut beraten ist man immer mit dem Gang zum Anwalt, wenn man sich unwohl fühlt. Damit belassen wir es (Möglicherweise etwas Off)? - Wollte auch keinen zu "starren" Eindruck vermitteln.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.972
Hans Wick
So fiktiv ist der Sachverhalt ja gar nicht. Beispiel WLTP: Nicht alle haben den Zusatzwisch von Seat, der aus meiner Sicht lediglich eine Kundeninformation ist, unterschrieben, da sie deutlich vorher bestellt haben und immer noch auf ihr Auto warten. Weiter gibt es in der Regel zum Modelljahreswechsel häufig Änderungen. Mal profitiert man, mal nicht. Aktuell verhält es sich aber so, dass Motor/Getriebekombinationen wegfallen werden und sich die Besteller, die diese geordert haben, Sorgen machen. Es entsteht der Eindruck, dass Seat prioritär 1.8er HS produziert, da diese Kombi definitiv wegfallen wird. So verhält es sich auch mit anderen Ausstattungsmerkmalen. Die offiziellen Informationen seitens Seat, die auch ich schmerzlich vermisse, sind einfach nicht vorhanden. Ich wünsche allen, dass sie ihr bestelltes Fahrzeug so erhalten, wie sie es auch bestellt haben. Allerdings zweifel ich immer mehr daran. Gestern hat ein Forenmitglied geschrieben, dass er seit 257 Tagen (Stand gestern) auf sein Auto wartet. PW nicht in Sicht. Ja, was ist das denn. Kann mir doch keiner weismachen, dass die Teile, die gerade zum Bau seines Autos notwendig wären in dem Zeitraum nicht vorhanden waren und eine Produktion nicht möglich gewesen ist. Das ist einfach nur pure Schlamperei und der Umgang mit ihm ist an Arroganz nicht zu überbieten.

Du hast natürlich recht, bei Änderungen, die preisrelevant sind bzw. die man nicht hinnehmen will, sollte man einen Anwalt einschalten. Ich für meinen Teil habe mich entschieden. Ich werde nach Ablauf der Fristen stornieren, da mir das langsam auf den Geist geht und ich kein Interesse daran habe, noch Geld in meinen EURO4-Diesel zu investieren. Ich schaue mich dann nach irgendeinem Lagerwagen um, der mir zusagt (auch preislich) und fertig ist. Ob ich Seat wegen Nichterfüllung in Regress nehme, wird sich dann zeigen. Meinen letzten Neuwagen habe ich aus der Ausstellung gekauft und alle anderen Wagen waren Jahreswagen oder in jungen Jahren alte Kisten. (Ausnahme Firmenwagen, die wurden bestellt)
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.973
Personaler dieses Schreiben habe ich bis heute noch nicht gesehen. Im April bestellt; müsste ich das nicht auch bekommen haben?

Fiktiv war auf die Absicht Seats, als Konzern, böswillig zu handeln bezogen. Natürlich gibt es da immer mal vereinzelt Fälle. Nur darf man sich nicht von relativen Zahlen ablenken lassen und vergessen, dass sehr viele Kunden immer noch sehr zufrieden sind.

Wobei ich mir schäbig vorkomme, ausgerechnet Dir das zu erwidern. Habe den Mist mit dir und Seat ebenfalls mitbekommen, wie du sicher weißt. Halt die Ohren steif. 😁

PS: Arrogante Trottel sind die stellenweise, ja. Vor allem, wenn der Kunde was will.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.974
Erstmal Hallo in die Runde. Habe bisher nur als Lesender teilgenommen 8) Ich reihe mich dann auch mal in die Liste der Wartenden ein. Habe am 30.05 bei einem Vermittler für Gewerbekunden bestellt:

Leon Cupra 300 ST 4drive in Nevada Weiß und folgender Ausstattung:

Connectivity Box im Ablagefach der Mittelkonsole für Media System Plus oder Navi
Digitaler Radioempfang DAB+
Full Link
Navigationssystem
SEAT Sound System
Ultraschall-Einparkhilfe, vorne und hinten mit optischer Einparkhilfe
Winter-Paket
Panorama-Glas-Schiebedach
Fahrassistenz-Paket III
Schlüsselloses Schließ- und Startsystem "Kessy"

Unverbindliche Lieferzeit lt. Vertrag ist 11/2018. Bei Bestellung wurde mir gesagt, ich solle mich auf 7-9 Monaten einstellen. Er sollte also spätestens im Februar 2019 kommen :D. Bin mal gespannt. Aber bei den Konditionen konnte ich nicht nein sagen ...

Na dann liegen wir ja ungefähr auf gleicher Höhe was die Bestellung angeht. Sobald bei mir Neues gibt werde ich davon berichten. Habe meinem Verkäufer mal ganz freundlich geschrieben und wegen der Umstellung bei Seat gefragt, aber er äußert sich nicht dazu und meinte nur, er würde so gebaut werden wie das Fahrzeug bestellt wurde.

---------- Beitrag am 20.06.2018 um 17:15 Uhr ergänzt ---------- letzte Änderung am 20.06.2018 um 17:07 Uhr ----------

VORWEG: Einseitige Änderungen von Verträgen sind grundsätzlich nicht möglich. Andere Farbe? Oh Booooy, SEAT hat danach einen neuen Wagen für ihre "sofort Verfügbaren". Werden die, solange du es nicht annimmst, auch nicht mit durchkommen. Wäre noch schöner, wenn Autoverkäufer die Regenbogenklausel einfügen könnten und Farben würfeln gehen.Klar, Seat hat eine Preisanpassungsklausel und die bewegt sich im Rahmen (5% nur O.K., wenn LZ länger als 4 Monate nach Vertragsabschluss)
Ich kenne Deinen Vertrag nicht, jedoch die in meinem Leasingvertrag relevanten Passagen habe ich als Anhang dargestellt. Ergo, ist die einseitige Änderung schon möglich, weil man der bei Vertragsunterzeichnung in gewissen Grenzen zugestimmt hat. Farben würfeln tut Seat ja gerade nicht. Sie werden im Zweifel Grau durch ein anderes Grau ersetzen. Ob man dies hinnehmen will, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ob man es im Streitfall hinnehmen muss, entscheidet ein Richter. Ob die Lösung in der Mitte liegt, entscheiden Seat und der Käufer.

Stimme ich dir in dem Fall zu. Nur zu der einseitigen Vertragsänderung - ist es das wirklich? Stimmst ja einer gewissen Abweichung zu, womit das dann doch schon deine Einwilligung in die Änderung darstellt. Der Akt der Änderung ist dann natürlich nur Einseitig; übereinstimmende Willenserklärungen bis zu einem Änderungsgrad X bleiben aber bestehen. (Darauf eine PN, wenn du dem widersprichst. Bin offen für sowas :) )

Ich hatte nur von "Wegfall" und "Grau" gelesen - darauf folgende Änderungen, Vertrag hin oder her, würden beim Anwalt landen, sollte Seat und K nicht mit der dann "gewürfelten" (Angenommen Seat, was Seat nicht macht, hält keine Rücksprache) Farbe übereinkommen.

Generell ist das halt typisch schwammig formuliert. Erstmal ist davon auszugehen, dass solange etwas nicht unzumutbar ist, es durchkommt. Fraglich sind da eher so Sachen wie Rot -> Orange? Schwarz -> Gelb? und nicht GrauX -> Graux.
(Einzelfall regiert aber auch hier, weshalb ich nichts 100% Verbindliches sagen werde und alle Aussagen als dispositiv angesehen werden dürfen :) )

Wir bewegen uns jedoch da schon in einem sehr fiktiven Raum, was deren "bösartiges" Handeln angeht. - fiktiv und Seat, a never ending story.

Gut beraten ist man immer mit dem Gang zum Anwalt, wenn man sich unwohl fühlt. Damit belassen wir es (Möglicherweise etwas Off)? - Wollte auch keinen zu "starren" Eindruck vermitteln.

Bin ich definitiv auf Deiner Seite. Ich bestelle ein Fahrzeug wie es der Hersteller mir anpreist und da werde ich ganz bestimmt keine andere Farbe hinnehmen. Für die langen Liefertermine kann ich ja nichts, ebenso wenig für eventuelle Umstellungen bei Seat. Es wird ein Haufen Geld verlangt für Neuwägen und man weiß das der Wertverlust innerhalb der ersten Jahre riesig ist. Daher gehe ich da auch keine Kompromisse ein. Wenn ich Kompromisse in diesem Ausmaß eingehe, kann ich auch gleich nach einem Gebrauchtwagen suchen. Ein Gang zum Anwalt ist nie verkehrt, schließlich sind die ja nicht nur zum Klagen da.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.975
Die Spielregeln ändern sich allerdings für jene Leute die das Schreiben zur WLTP Änderung nicht unterschrieben haben oder zum Beispiel Motoren bestellt haben die nicht mehr geliefert und produziert werden und zu guter letzt jene, die Pirineosgrau bestellt hatten, welches zum MJ Wechsel ebenfalls wegfällt.

Ich würde gerne selber gucken, aber wenn man nach der Farbe sucht gibts einfach zu viele Posts. Bedeutet das, dass die Autos mit Pirineos Grau alle vorher noch abgearbeitet werden sollen? Stell ich mir irgendwie schwierig vor wenn manche nach einem halben Jahr noch nicht da sind und sich das noch bis vor kurzem auswählen ließ. Wollte gerade nochmal gucken, aber wenn man bei Seat einen Cupra konfigurieren will bekommt man nur den Cupra R, ein Bug?
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.976
Die Spielregeln ändern sich allerdings für jene Leute die das Schreiben zur WLTP Änderung nicht unterschrieben haben oder zum Beispiel Motoren bestellt haben die nicht mehr geliefert und produziert werden und zu guter letzt jene, die Pirineosgrau bestellt hatten, welches zum MJ Wechsel ebenfalls wegfällt.

Ich würde gerne selber gucken, aber wenn man nach der Farbe sucht gibts einfach zu viele Posts. Bedeutet das, dass die Autos mit Pirineos Grau alle vorher noch abgearbeitet werden sollen? Stell ich mir irgendwie schwierig vor wenn manche nach einem halben Jahr noch nicht da sind und sich das noch bis vor kurzem auswählen ließ. Wollte gerade nochmal gucken, aber wenn man bei Seat einen Cupra konfigurieren will bekommt man nur den Cupra R, ein Bug?

Nein kein Bug, weil du genauso wenig den st mit FWD noch konfigurieren kannst.
Haben sie aus dem konfigurator genommen weil er aktuell nicht bestellbar ist. (frag mal beim händler nach einem neuen seat leon cupra...) bekommst gerade fast nirgends mehr..
Wltp lässt grüßen

Grüße Donny
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.977
Oh krass, hätte gedacht die hätten ne Lösung dafür wenn es heißt nach den Werksferien gehts mit Partikelfilter weiter. Mhm, weiß nicht ob mir das Hoffnung machen oder rauben soll :D
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.978
Hans Wick
Erstmal vielen Dank für die guten Wünsche. Die Hoffnung stirbt zuletzt.8)

Das erwähnte Schreiben ist sowohl hier im Forum, als auch bei MotorTalk gepostet worden. Aber das Schreiben ist letztendlich eine reine Marketinggeschichte und entfaltet aus meiner Sicht keine Rechtsbindung. So weit zu gehen, Seat Böswilligkeit zu unterstellen, würde ich nicht. Sicherlich sind die meisten Kunden sehr zufrieden. Das wäre ich ja auch gerne, wenn ich endlich Gelegenheit hätte, einen Leon regelmäßig zu nutzen:]. Es ist ja nicht so, dass ich mich nicht darauf freuen würde. Nur langsam werde ich halt ungeduldig:evil:. Mit meinem Verkäufer und dem Händler bin ich persönlich ja auch sehr zufrieden. Die können auch nichts dafür. Was anderes ist es bei dem erwähnten Poster, der seit 258 Tagen auf seinen Wagen wartet. Das ist eine echte Sauerei.
Betzebub342
Von gänzlich anderer Farbe hat auch niemand gesprochen. In den von mir geposteten Vertragsbedingungen ist von "Abweichungen im Farbton" die Rede. Darauf habe ich hingewiesen. Sollte also statt dem gewünschten Grau ein anderes ähnliches Grau geliefert werden, so ist dies m.E. gem. Vertrag möglich, ohne vom Vertrag zurücktreten zu können. Sollte er blau sein, dann selbstverständlich.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.979
Personaler

Mir ergeht es ähnlich wie Dir. Mein Händler hat mir vor 3 Wochen mitgeteilt, dass die Produktionswoche für mein Fahrzeug innerhalb der nachfolgenden 2-3 Wochen festgelegt werden sollte. Er würde sich bei neuen Informationen umgehend bei mir melden.

Bei meiner Nachfrage gestern per Mail, gab es eine Abwesenheitsnotiz bis morgen. Wenn ich morgen keine konkrete Auskunft habe, werde ich auch Alternativen ausloten. Bei mir ist die sechswöchige Verzugsfrist seit anderthalb Wochen abgelaufen...

Eigentlich will ich ja nur ein neues Auto und der Händler bzw. der Hersteller ein bisschen Geld verdienen. Trotzdem kommen wir nicht so richtig zusammen... schade. Ich hätte mir halt gewünscht, dass man bei der Alcantara Problematik mehr Transparenz an den Tag gelegt hätte. Bei der massiven Verzogerung wäre ich auch zu Kompromissen bereit gewesen. So langsam braucht sich auch meine Geduld auf.
 
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