Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag

Diskutiere Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag im 5F - Allgemein Forum im Bereich Der Leon 3; Das glaube ich auch nicht. Das ist planerische Inkompetenz oder Böswilligkeit.
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.801
Das glaube ich auch nicht. Das ist planerische Inkompetenz oder Böswilligkeit.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.802
Hallo zusammen,

ich habe am 17.05.2018 auch einen Leon Cupra ST 4drive bestellt. 7 Extras + Garantieverlängerung.

Kleines Navi
Beats Sound
Panoramadach
Kamera
PDC Vorne und Hinten
Winterpaket
ACC


Unverbindliches Lieferdatum wurde mir der 30.11.2018 genannt. Ich gehe aber mal von Oktober, frühestens September aus.

Toll finde ich besonders, dass man die ganzen Assistenzsysteme weglassen kann. Ich fahre momentan ein Auto, welches vollgepackt mit diesem Kram ist und entweder nervig ist oder nicht gebraucht wird.

Gruß
Betzebub
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.803
Ich stimme euch zu, Jungs. Was da abläuft, ist wirklich unter aller Kanone. Kürzlich bestellte Fahrzeuge werden ausgeliefert und 11/17-01/18 bestellte werden "vergessen". Ich versteh es nicht. Hier sollte man vielleicht wirklich mal den bekannten TV-Magazinen die Sache zwecks Recherche stecken.
Dass es an den guten Preisen lag glaube ich nicht, dann diese verringern ja lediglich die Marge der Händler. Dem Seat-Konzern selbst dürfte es recht egal sein, wie viel Rabatt die Händler bieten. Und längst nicht alle hier haben 30% Rabatt bekommen. Bei vielen waren es die üblichen 19-24%, und das ist doch eher das Übliche.
Ich kann mir beim besten Willen keine nachvollziehbaren Gründe für dieses Dilemma vorstellen. Nur - was können wir tun?
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.804
Leider nur Abwarten und Tee trinken.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.805
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.806
Erst mal danke für die Glückwünsche, und glück habe ich wohl wirklich gehabt. Der Cupra welcher jetzt gekommen ist war ein vom Händler für den Hof bestellter, welcher für mich umkonfiguriert werden musste. Am 30.4 wurde in der Eile ein SC bestellt, was dann aufgefallen ist aber nicht mehr zu ändern war. Deswegen wurde dann der andere auf meine Konfig angepasst... "vermutlich" auch deswegen schnell geliefert.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.808
Bei mir ist nun tatsächlich Licht am Ende des Tunnels.

Bestellt: 30.10.2017 (Leon ST TGI, Pirineos Grau)
ULT: Februar 2018
Tatsächliche Produktion: KW 15 (Mitte April)
Ankunft beim Händler: Ende KW 23
Zulassung & Aufbereitung: KW 24
Übergabe: Voraussichtlich Montag KW25 (18.06.)

An alle wartenden viel Durchhaltevermögen und verabschiede mich somit!
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.809
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.810
So... Melde mich auch mal wieder, hatte immer nur fleissig gelesen...

Nachdem auch mein Auto eine ständige Hüpferei von einer PW zur nächsten hatte, steht nun die PW fest! Er wird in KW 26 gebaut! :loveyou:
Ich hoffe mal, dass er dann nicht zu lange bis zum Händler braucht und ich endlich wieder Seat fahren kann!
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.811
scheinen ja jetzt viele ältere Bestellungen mit Alcantara abgearbeitet zu werden... Wollen wir hoffen, dass das Schiff oder der Zug dann nicht allzu lange braucht.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.812
Hoffnung ?!! 🙈😳
Hab noch nichts gehört, aber auch noch nicht meinen Händler belästigt 😌
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.813
Hier ein interessanter Artikel für all die Besteller die bei ihrem Autohaus eventuell Verzug anmelden wollen und wie man dies am besten tut:

Die neuen Abgas-Regelungen können dazu führen, dass Autokäufer auf den bestellten Neuwagen warten müssen. Doch wie lang darf sich die Lieferfrist verzögern? Und wie verhalten sich Abnehmer am besten, wenn der Termin deutlich überschritten wird?

Dresden (dpa/tmn) - Mehrere Autohersteller haben derzeit Probleme mit dem neuen Abgastest WLTP, der ab 1. September für alle Neuwagen Pflicht ist. Einige Marken haben Produktionsengpässe angekündigt. Was können Kunden tun?

Halten Autohändler die Liefertermine von Neuwagen nicht ein, müssen die Käufer erst einmal geduldig sein. Denn in der Regel geben Händler keine exakten Lieferdaten an, sondern unverbindlich einen Zeitraum, etwa eine Kalenderwoche, sagt Verkehrsrechtsexperte Christian Janeczek.

Ein unverbindlicher Zeitraum kann als genaues Datum - etwa «unverbindlicher Liefertermin 03.10.2018» angegeben werden, oder aber auch mit Ablauf einer Kalenderwoche: «unverbindliche Lieferung bis Ende 30 KW/18» oder auch monatsweise mit unverbindlicher Lieferung bis Ende 10/18. «Fällig wird dann jeweils die Lieferung mit Ablauf des Datums», sagt der Rechtsanwalt. Dann könne zur Lieferung aufgefordert werden. Diese Frist sollte zwei bis sechs Wochen betragen.

Beim Neuwagengeschäft kommen häufig Musterbedingungen zum Einsatz, die für den unverbindlichen Liefertermin nicht vorrätiger Neuwagen noch eine sechswöchige Schonfrist vorsehen. Das bedeutet: Mit Ablauf des unverbindlichen Liefertermins muss der Käufer den Verkäufer zur Lieferung innerhalb der sechswöchigen Schonfrist auffordern. «Ist diese Frist dann abgelaufen, muss der Käufer nochmals zur Lieferung innerhalb von mindestens zwei Wochen auffordern und kann erst dann vom Vertrag zurücktreten», sagt Janeczek.

Teilt dagegen der Verkäufer bereits vor dem Liefertermin ernsthaft und endgültig mit, nicht zu liefern oder erst deutlich später, dann kann der Kunde bereits vor Ablauf des Termins vom Vertrag zurücktreten. «Die Übernahme einer Garantie für die Lieferung ist in der Praxis quasi nie bei Neuwagen anzutreffen, die nicht vorrätig sind». Etwas anderes gelte, wenn höhere Gewalt oder Betriebsstörungen wie etwa Streik, Aussperrung, Maschinenausfall beim Lieferanten oder Verkäufer die Lieferung verzögern», sagt der Rechtsanwalt.

Dann könne sich der Lieferpflicht um die Zeit dieser Hindernisse bis maximal vier Monate hinausschieben. Allerdings: «Dass der Hersteller sein Fahrzeug nicht WLTP-konform bekommt, dürfte keine Betriebsstörung oder höhere Gewalt sein», erklärt Janeczek.

Bei einem garantierten Liefertermin kommt der Verkäufer sofort ohne Fristsetzung in Verzug. Dann können Kunden vom Kaufvertrag zurücktreten und auch Schadenersatz etwa für einen Mietwagen verlangen. «Die erforderlichen Mietwagenkosten können mit Eintritt des Verzuges verlangt werden», sagt der Rechtsanwalt.

Was gilt, wenn der Hersteller zugleich Verkäufer ist? «Er wird es schwerer haben, die Nichtmöglichkeit rechtzeitiger Leistung zu beweisen», sagt Janeczek. Das ist dann etwa der Fall, wenn der Hersteller auch Betreiber des Autohauses ist. «Was dadurch erkennbar ist, dass diese Häuser als Niederlassungen fungieren». Manchmal ist es auch so, dass der Händler nur als Vermittler auftritt und der Vertrag zwischen Hersteller und Kunde geschlossen wird.

Quelle:
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.814
Ja aber das hatten wir hier doch schon mehrere tausend Male ?(
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.815
Mal so am Rande:

Was bringt es mir wenn ich den Händler in Verzug setze?

1. Kann der Händler selbst da ja gar nichts für, denn er ist auf SEAT selbst angewiesen.
2. Wenn ich den Händler in Verzug setze geht es auch nicht schneller. siehe Punkt 1.
3. Nach Ablauf der Frist wird der Händler noch immer nicht geliefert haben. siehe Punkt 1 :)
4. Wenn ich vom Kaufvertrag zurücktrete passiert was genau?

Ich kann vom Kaufvertrag zurücktreten. --> Super
Was bringt mir das? --> ich habe noch immer kein Auto und müsste mir beim anderem Händler ein Auto bestellen. --> Lieferzeit? :D Bis dahin ist der Seat wohl dann doch da.

Außer ich nehme natürlich ein Fahrzeug was der Händler "zufällig" auf dem Hof stehen hat. --> Dieses kommt wahrscheinlich von jemandem der vor mir vom Vertrag zurückgetreten ist :D
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.816
Du könntest einerseits zusätzlichen Verzugsschaden deinerseits dem Händler/Seat gegenüber geltend machen.
Je nach Vertrag unterschiedlich, maximal 5% des LP.

Ausserdem hätte ich ganz einfach meinen rechtlichen Spielraum insofern ausgenutzt als dass ich die freie Wahl habe ob ich weiter warten möchte oder mir lieber etwas anderes suche.
Andersherum würde dich dein Händler wenn du Leasing- oder Finanzierungsraten nicht rechtzeitig zahlen würdest auch sofort in Verzug setzten oder doof anmachen, einfach weil es zur beidseitigen Erfüllung des Vertrages gehört die Bedingungen zu erfüllen.


Mal so am Rande:

Was bringt es mir wenn ich den Händler in Verzug setze?

1. Kann der Händler selbst da ja gar nichts für, denn er ist auf SEAT selbst angewiesen.
2. Wenn ich den Händler in Verzug setze geht es auch nicht schneller. siehe Punkt 1.
3. Nach Ablauf der Frist wird der Händler noch immer nicht geliefert haben. siehe Punkt 1 :)
4. Wenn ich vom Kaufvertrag zurücktrete passiert was genau?

Ich kann vom Kaufvertrag zurücktreten. --> Super
Was bringt mir das? --> ich habe noch immer kein Auto und müsste mir beim anderem Händler ein Auto bestellen. --> Lieferzeit? :D Bis dahin ist der Seat wohl dann doch da.

Außer ich nehme natürlich ein Fahrzeug was der Händler "zufällig" auf dem Hof stehen hat. --> Dieses kommt wahrscheinlich von jemandem der vor mir vom Vertrag zurückgetreten ist :D
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.817
Du könntest einerseits zusätzlichen Verzugsschaden deinerseits dem Händler/Seat gegenüber geltend machen.

[...]

Wenn dir denn tatsächlich nachweislich ein Schaden entstanden ist! Zu langes Warten auf das Fahrzeug an sich ist kein Schaden, der einem entsteht ;)
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.818
Wir haben unseren Händler mit Androhung von Schadensersatzforderungen in Verzug gesetzt, ein paar Tage später hatten wir eine PW. Der Händler wird sich gegenüber dem Hersteller auch in irgendeiner Art und Weise absichern und somit entstehende Kosten für Ersatzmobilität o. ä. Schadensersatzforderungen weitergeben.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.819
Die Inverzugsetzung des Händlers sorgt erst einmal dafür, dass ich mir als Käufer alle Optionen offen halte. Der Händler ist beim Kauf nun einmal der Vertragspartner. Selbstverständlich kann der arme Händler nichts dafür. Nur dieser setzt in der Regel seinen Lieferanten bereits ebenfalls in Verzug und erhält dafür ggf. Anreize den Kunden, der droht vom Vertrag zurückzutreten, zu halten. Ob es schneller geht, kann keiner mit Bestimmtheit sagen. Sollte der Händler nach Ablauf der sechs Wochen nicht liefern können, kann man ihn zur Lieferung unter Fristsetzung auffordern. Die Frist, die man einräumt, bestimmt der Kunde selbst, sie sollte nur nicht 2 Wochen unterschreiten. Nach Ablauf der Verzugsfrist kann man vom Kaufvertrag zurücktreten, muss man aber nicht. Wenn man vom Vertrag zurücktritt, ist dieser nun mal storniert. Sollte während der o.g. Fristen eine PW bzw. Lieferung terminiert werden, wird in der Regel kaum jemand den Vertrag stornieren, denn man will ja das Auto. Gerade vor dem Hintergrund der Risiken rund um das Thema Produktion nach den Werksferien in Verbindung mit WLTP und ggf. Preiserhöhungen bis zu 5%, sollte man die Stornierung ins Auge fassen, selbst wenn diese nur als Druckmittel für Nachverhandlungen dient. Ausserdem bauen auch andere Firmen gute Autos und irgendwann ist das Maß nun mal voll und man muss eine Entscheidung treffen.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.820
Ein zusätzlicher Wertverlust (vor allem als Vielfahrer relevant) des Altautos wäre aber ein zusätzlicher Schaden.
Und im Falle der neuen, höheren, KFZ Steuer ab Herbst wäre dies ein weiterer Schaden den ich nicht bereit wäre zu tragen.

Du könntest einerseits zusätzlichen Verzugsschaden deinerseits dem Händler/Seat gegenüber geltend machen.

[...]

Wenn dir denn tatsächlich nachweislich ein Schaden entstanden ist! Zu langes Warten auf das Fahrzeug an sich ist kein Schaden, der einem entsteht ;)
 
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