- Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.801
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Das glaube ich auch nicht. Das ist planerische Inkompetenz oder Böswilligkeit.
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Aber schön dass die VW-Leute Vorträge auf Digitalisierungskongressen halten: https://www.manetch.com/events/digitale-innovation Thema: "Alte Systemwelt für die digitale Zukunft bereit machen". Sollten sie erstmal innerhalb des Konzerns transferieren. Stichwort: NADIN
Leider nur Abwarten und Tee trinken.



Mal so am Rande:
Was bringt es mir wenn ich den Händler in Verzug setze?
1. Kann der Händler selbst da ja gar nichts für, denn er ist auf SEAT selbst angewiesen.
2. Wenn ich den Händler in Verzug setze geht es auch nicht schneller. siehe Punkt 1.
3. Nach Ablauf der Frist wird der Händler noch immer nicht geliefert haben. siehe Punkt 1
4. Wenn ich vom Kaufvertrag zurücktrete passiert was genau?
Ich kann vom Kaufvertrag zurücktreten. --> Super
Was bringt mir das? --> ich habe noch immer kein Auto und müsste mir beim anderem Händler ein Auto bestellen. --> Lieferzeit?Bis dahin ist der Seat wohl dann doch da.
Außer ich nehme natürlich ein Fahrzeug was der Händler "zufällig" auf dem Hof stehen hat. --> Dieses kommt wahrscheinlich von jemandem der vor mir vom Vertrag zurückgetreten ist![]()
Du könntest einerseits zusätzlichen Verzugsschaden deinerseits dem Händler/Seat gegenüber geltend machen.
[...]
Du könntest einerseits zusätzlichen Verzugsschaden deinerseits dem Händler/Seat gegenüber geltend machen.
[...]
Wenn dir denn tatsächlich nachweislich ein Schaden entstanden ist! Zu langes Warten auf das Fahrzeug an sich ist kein Schaden, der einem entsteht![]()