Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag

Diskutiere Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag im 5F - Allgemein Forum im Bereich Der Leon 3; Hans Wick Glückwunsch zu einem ausgezeichneten Geschmack :D Meine Konfiguration ist ähnlich, nur hab ich den 150ps Benziner und Panoramadach...
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.601
Hans Wick

Glückwunsch zu einem ausgezeichneten Geschmack :D Meine Konfiguration ist ähnlich, nur hab ich den 150ps Benziner und Panoramadach. Ansonten fast gleich. Habe auch über Sixt bestellt. Welche Lieferzeit wurde dir am Anfang mitgeteilt, also in der Mail mit der Annahmebestätigung?

Gruß
Christoph
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.602
LaPantera09


Danke, danke. Das Panoramadach stand zur Debatte, konnte jedoch nicht überzeugen. Bin dann doch eher der Kellermensch. :D

Mir wurde zunächst der 11/2018 bestätigt.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.603
Kellermensch :D

Danke für die Info. Mir wurde Januar 2019 mitgeteilt,dann habe ich ja so einen Funken Hoffnung das es evtl. Bei mir auch früher klappt.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.604
Schönen guten Tag in die Runde!

Nun mal meine Zahlen/Daten/Fakten.

Umfang der Bestellung:
- Leon Cupra ST 300 DSG (kein 4 Drive!)
- Midnight Schwarz
- Schalensitze Alcantara
- Panorama-Dach
- Navi Plus + Connect Box
- DAB
- Seat Sound
- Fahrer-Assi 4
- Kessy o.A.
- Rückfahrkamera inkl. Ultraschall v.+h.
- Verlängerung Herstellergarantie um 3 Jahre o. 150tsd km (hat wenig Auswirkung auf die Prod-Zeit ^^)

Information über die Produktion/Lieferung
1. Bei Abschluss Kaufvertrag am 27.12.2017 war 04/2018 angegeben.
2. Nach Zugang Auftragsbestätigung ( Ende Januar 2018 ) war auch noch 04/2018 angegeben.
3. Aussage AH am 20.02.2018 sollte der Wagen in KW9 oder 10 in Produktion gehen un in KW 21ausgeliefert werden.
4. Aussage AH am 09.03.2018 Produktionsplan (noch nicht "in Trichter") für KW 21 und Auslieferung + 4-5 Wochen danach, also KW 26
5. Aussage AH am 12.04.2018 Produktion für KW16 und Auslieferung in KW23[/B]
6. Aussage AH am 15.05.2018 Fahrzeug befindet sich im Zwischenlager in Potsdam. Geplante Übergabe Ende KW22

Grundsätzlich verstehe ich ja, dass eine gewisse Lieferzeit vorhanden sein muss aber 6 Monate??? Zumindest hat mir das AH die volle
Übernahmegarantie (für die damals vereinbarte Summe der Inzahlungnahme) für mein Altfahrzeug (kein Altdiesel!) gegeben, da ich dieses ja
nun auch 2 Monate länger bewegen muss und in diesem Zeitraum auch die große Inspektion mit Zahnriemen fällig wird.

Gruß,
Masgrin

Update unter "Information über die Produktion/Lieferung" - Punkt 6.

Das Ende scheint in Sicht zu sein. Aber die Aussage unter Punkt 6 habe ich erneut einfordern müssen. Sie teilten mir mit,
dass ich einer der Ausnahmen wäre, nach dem Standort des Autos zu fragen ... :astonish: :rolleyes:


Das Ende ist zu 99% in Sicht. Heute hole ich ihn um 16 Uhr vom :) ab. Dann ist es geschafft und der Spaß kann beginnen!!!!

Es ist vollbracht. Hier ist er:

Anhang anzeigen 42250

Darüber hinaus gab anstelle des Originalen Cockpit das virtuelle ... für lau. Ich habe es nicht bestellt,
möchte es aber auch nicht mehr missen :D

So long - ich drücke euch weiterhin die Daumen, dass euch die Geduld nicht verlässt und verabschiede mich
erst einmal ... *winke winke*

Naja, für lau kann man schon sagen ABER alle Cupras die in 2018 produziert werden haben das VC. Das Analoge gibt es für die Ausstattung nicht mehr, ob man es bestellt hat oder nicht ist irrelevant ;-)
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.605
Wow, Du hast ein Mail von Deiner Verkäuferin erhalten? Das hätte ich auch gerne mal. Wenn ich meinem Verkäufer schreibe,kann ich mal 1 bis 2 Wochen warten (Mail wurde natürlich nach einer Minute gelesen)danach ein zweites Mail schreiben, ob er mit mir keinen Kontakt haben will, erst dann bekomme ich Antwort. Auf solche Verkäufer stehe ich. Leider bedenkt er nicht, dass meine Frau heuer auch noch ein neues Auto bestellen will. Wird aber sicher nicht mehr dort bestellt
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.606
Wow, Du hast ein Mail von Deiner Verkäuferin erhalten? Das hätte ich auch gerne mal. Wenn ich meinem Verkäufer schreibe,kann ich mal 1 bis 2 Wochen warten (Mail wurde natürlich nach einer Minute gelesen)danach ein zweites Mail schreiben, ob er mit mir keinen Kontakt haben will, erst dann bekomme ich Antwort. Auf solche Verkäufer stehe ich. Leider bedenkt er nicht, dass meine Frau heuer auch noch ein neues Auto bestellen will. Wird aber sicher nicht mehr dort bestellt

Kleiner Tipp: Mal bei Seat direkt dem Support schreiben und denen mitteilen, dass du etwas unzufrieden bist. Ich hab selbiges getan nachdem mein Händler etwas merkwürdig (für mich zumindest) gehandelt hat. Eine Woche Später hatte ich Post mit Entschuldigung und ohne den merkwürdigen Part ;)
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.607
So, ich war eben in der Mittagspause mal kurz beim Händler. Leider weiter keine PW im System. Das Autohaus versteht es auch nicht mehr. Sie haben mittlerweile Autos aus Bestellung März und April ausgeliefert und neben meiner noch einige weitere Bestellungen offen. Einige Mitwartende (@Chup, Delta 47, etc.) sind ja noch in einer ähnlichen Situation. Ich werde das Autohaus jetzt anschreiben und auf Lieferverzug hinweisen, dies haben wir eben auch so vereinbart, da der ULT gestern abgelaufen ist.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.608
Mach ich dann auch mal, nebenbei hat mir mein BMW-Verkäufer die aktuellen Angebote geschickt.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.609
So, ich war eben in der Mittagspause mal kurz beim Händler. Leider weiter keine PW im System. Das Autohaus versteht es auch nicht mehr. Sie haben mittlerweile Autos aus Bestellung März und April ausgeliefert und neben meiner noch einige weitere Bestellungen offen. Einige Mitwartende (@Chup, Delta 47, etc.) sind ja noch in einer ähnlichen Situation. Ich werde das Autohaus jetzt anschreiben und auf Lieferverzug hinweisen, dies haben wir eben auch so vereinbart, da der ULT gestern abgelaufen ist.

Ich werde nächste Woche auch mal in Düsseldorf anrufen und nachfragen, ob es bei mir eine PW im System gibt.
Wenn nein werde ich auch freundlich darauf hinweisen, dass ich sie in gut 5 Wochen in Verzug setzen werde...
Nicht dass das was ändert, aber man will sich ja auch alle Optionen offen halten :D
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.610
Mein unverbindlicher Liefertermin ist heute abgelaufen. (bestellt wurde Mitte Dezember) !!!!! Lt. Seat Händler soll der FR in der 28 KW kommen, es gibt noch keine PW aber er ist wohl eingeplant. Was auch immer das heißt. Er kommt dann wohl gerade in der 6 Wochen Frist nach der unverbindlichem Lieferung, falls er nicht kommt, gibts Lieferverzug Androhung und nach 2 Wochen dann Rücktritt vom Kaufvertrag. Ehrlich gesagt, glaub ich nicht, dass er nach 6 Wochen kommt.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.611
whitehavenDa würde ich mich nicht darauf verlassen. Woher hat Dein Händler denn die Info. Ich werde jetzt schreiben, da die 6-Wochen-Frist jetzt beginnt. Wurde mir vom AH vom Vorgehen auch so bestätigt, obwohl Ratgeber im Netz was anderes aussagen. Naja, schaden wird es nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.612
Danke für den Hinweis Personaler, aber ich denke das ist rechtlich ganz klar geregelt. 6 Wochen nach 31.05. Händler mit 2 Wochen Frist in Lieferverzug setzen und darauf hinweisen, dass man nach diesen 2 Wochen vom Kaufvertrag zurücktritt. Dann kauf ich mir den FR halt gebraucht in der Ausstattung, ob Neu oder 6 Monate alt, ist mir ziemlich schnuppe.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.613
whitehavenHabe ich auch schon drüber nachgedacht. Nur ich habe mich bewusst für Leasing entschieden, da man nicht einschätzen kann, wie sich der ganze Irrsinn mit der Abgasdiskussion weiterentwickelt und ich einfach mal das Risiko minimieren wollte. 2011 bin ich von einem EURO3 Diesel auf einen EURO4 Diesel mit grüner Plakette umgestiegen, damit ich in die Umweltzonen fahren konnte, in die ich beruflich auch mußte. Für das alte Auto habe ich nur noch ein Taschengeld erhalten. Mit meinem jetzigen EURO4 Diesel wird es das gleiche sein. Jetzt will ich erstmal abwarten und da kam das gute Angebot von Seat eigentlich richtig. Nur irgendwann ist auch mal Schluß mit der Ungewissheit und ich habe keine Lust, in den ollen Diesel, für den ich eh nichts mehr bekomme, noch weiter Geld zu stecken. Sommer- und Winterreifen sind so gut wie runter, Zahnriemen steht eigentlich an und der Rußpartikelfilter will auch nicht mehr so. Deshalb werde ich auch langsam stinkig auf Seat (nicht auf den Händler, der ist gut).
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.614
So, ich war eben in der Mittagspause mal kurz beim Händler. Leider weiter keine PW im System. Das Autohaus versteht es auch nicht mehr. Sie haben mittlerweile Autos aus Bestellung März und April ausgeliefert und neben meiner noch einige weitere Bestellungen offen. Einige Mitwartende (@Chup, Delta 47, etc.) sind ja noch in einer ähnlichen Situation. Ich werde das Autohaus jetzt anschreiben und auf Lieferverzug hinweisen, dies haben wir eben auch so vereinbart, da der ULT gestern abgelaufen ist.

Normal bringt das jetzt noch nix mit dem Verzug, sollte aber auch Dein Händler wissen, ich hatte es hier schonmal geschrieben, Auszug eines Anwalts für KFZ:
Wer ein neues Auto bestellt, möchte häufig gern wissen, wann er mit der Lieferung des Neuwagens rechnen kann. Der Autohändler wird sich kaum auf einen festen Lieferzeitpunkt festlegen. Grundsätzlich gibt es verbindliche und unverbindliche Lieferfristen. Für den Autokäufer ist eine verbindliche Lieferfrist natürlich die bessere Lösung: Liefert der Händler innerhalb dieser Frist nicht, kann der Kunde unter Erfüllung gewisser Auflagen vom Autokaufvertrag zurücktreten.

Auf eine solche Bindung zum Lieferzeitpunkt wird sich der Autohändler in der Regel nicht einlassen. Die Vereinbarung "unverbindlicher" Lieferfristen ist also grundsätzlich nicht unseriös. Die Rechte und Pflichten, die bei einem Neuwagenkauf für die Vertragsparteien bestehen, leiten sich meistens aus den Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) ab. Diese wurden vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK), vom Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA) und vom Verband der Importeure von Kraftfahrzeugen e.V. (VDIK) entwickelt. Es ist jedoch kein Autohändler gezwungen, diese Geschäftsbedingungen auch anzuwenden. Im Zweifel ist daher vor dem Autokauf zu prüfen, welches Vertragswerk dem Neuwagenkauf zugrunde liegt.

Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB)
Die Neuwagen-Verkaufsbedingungen tragen den langen Titel "Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen und Anhängern". Der Inhalt zu den Lieferbedingungen und Lieferfristen kann und wird durchaus unterschiedlich sein. Hierzu 2 Beispiele aus Verkaufsbedingungen zu Lieferung und Lieferverzug:

Beispiel 1: Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen, für Fahrzeuge, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
Beispiel 2: Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt sowie auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, behördliche Beschränkungen, unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen etc.) ermächtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Entsprechendes gilt, wenn die vorstehenden Hindernisse bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eingetreten sind.

Unabhängig davon, ob die Lieferfrist nun verbindlich oder unverbindlich ist: Achten Sie immer darauf, dass die Lieferfrist genau bestimmt ist. Also: " Lieferung bis zum (Datum)". Oder: "Lieferung binnen X Wochen ab Bestellung". Das Lieferdatum sollte man mit Hilfe des Kalenders genau berechnen können. Vereinbaren Sie dagegen z.B. eine " sofortige" Lieferung, kann man diese Formulierung auslegen. "Sofort" heißt nämlich nach der Rechtsprechung nicht " auf der Stelle" sondern nur "innerhalb einer objektiv angemessenen Zeitspanne" (OLG München, NJW-RR 1992, 561) und dieser Begriff ist sehr dehnbar. Verlangen Sie z.B., dass Ihnen ein PKW der Luxusklasse schnellstmöglich geliefert wird, darf sich der Händler mit der Lieferung bis zu zwölf Wochen Zeit lassen (OLG Köln, NJW-RR 1992, 561). Es sind also möglichst kalendermäßig berechenbare Fristen zu vereinbaren.

Bei einer unverbindlichen Lieferfrist hat der Händler nach den Neuwagenverkaufsbedingen (NWVB) die Möglichkeit, die vereinbarte Frist um bis zu sechs Wochen zu überschreiten. Diese Klausel in den Geschäftsbedingungen hat die Rechtsprechung akzeptiert (BGH NJW 1982, 331). Erst dann können Sie beim Händler auf Lieferung wie folgt drängen:

Am besten mahnen Sie den Händler schriftlich an, das Fahrzeug nun binnen weiterer 10 Tage zu liefern und setzen ihn damit in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB).
Liefert er dann immer noch nicht, müssen Sie ihm schriftlich eine weitere Frist (zweckmäßigerweise wieder von 10 Tagen) setzen und ihm androhen dass Sie, wenn er wieder nicht liefert, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen werden.

Diese Fristen sind unbedingt einzuhalten, weil Sie sonst gegen den Händler nicht wirksam vorgehen können! Bei einer verbindlichen Lieferfrist kommt der Händler hingegen mit Ablauf der Frist automatisch in Verzug, § 286 Abs. 2 BGB.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.615
Das habe ich selbst auch schon gelesen. Aber danke für die Mühe. Zweck des Anschreibens wird sein, darauf hinzuweisen, daß ich das AH in 6 Wochen in Leferberzug setzen werde und welche Frist ich ihnen dann einräume. Somit können sie beim Hersteller eine Mobilitätspauschale beantragen.

Schaden wird es jedenfalls nicht. Ist ja wie eine Ermahnung😉
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.616
Ich denke das kann auch nach hinten losgehen. Klar sind die Händler interessiert alle Kunden zu beliefern, da sie ja auch was verdienen wollen. Aber ich kann mir vorstellen dass sich ab und an auch ein Händler denkt: Na wenn der "schon" mit der Anwaltskeule oder Rücktritt vom Kaufvertrag droht, dann lieber den Stress sparen, auslaufen lassen und den Wagen stornieren oder einem anderen Kunden verkaufen.

Gewissermaßen trifft es ja auch einfach den Falschen. Der Händler selbst hat absolut NICHTS davon, wenn seine Kunden ihre Autos nicht bekommen. Umso länger es sich verzögert umso weniger Geld kann er machen. Es ist also auch im Interesse des Händlers möglichst schnell den Kauf abzuwickeln um sich auf die nächsten Verkäufe kümmern zu können. Die Händler können, wenn überhaupt nur die Beschwerde an Seat selbst weitergeben. Aber ganz ehrlich... wird jeder Händler für jede Einzelbestellung seiner Kunden eine Beschwerde an Seat weiterleiten? Mitnichten!
Ich denke wir können mit Sicherheit davon ausgehen, dass zZ alle Seat/VW/etc-Händler Probleme haben beliefert zu werden. Kann es natürlich auch sehr gut verstehen, dass man irgendwann einfach sauer ist, weil man schon ein halbes Jahr oder noch viel länger wartet, aber ich denke bringen tut es nichts, es sei denn man will wirklich von seinem Recht im Anschluss Gebrauch machen und dann vom Kauf zurücktreten. Aber wird das wirklich was bringen??? Nehmen wir an man tritt nach ULT + Fristen und Nachfristen vom Kauf zurück und bestellt sich dann stattdessen im Anschluss von einer anderen Marke einen anderen Wagen. Dieser wird dann doch auch mindestens X Monate noch brauchen bis der da ist. Und bei anderen Herstellern ist ja auch nicht garantiert, dass es dort viel schneller geht.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.617
Ich habe diese Empfehlung von meinem Händler erhalten. Ich wollte auch erst einmal abwarten, jedoch haben sie mich darum gebeten und sollte es tatsächlich dazu kommen, daß Seat nicht liefert, was ich bezweifel, dann nehme ich irgendein Bestandsfahrzeug. Von Wunschbestellungen habe ich nämlich die Schnauze voll.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.618
Ich melde mich hier auch zum letzten mal.

Habe am 30.5 meinen Cupra endlich abholen können. Lieferzeit mit gut 6 Monaten doch relativ lange. Jedoch bin ich restlos begeister und das warten hat sich definitiv gelohnt.

Grüße Aus Österreich
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.619
Ich melde mich hier auch zum letzten mal.

Habe am 30.5 meinen Cupra endlich abholen können. Lieferzeit mit gut 6 Monaten doch relativ lange. Jedoch bin ich restlos begeister und das warten hat sich definitiv gelohnt.

Grüße Aus Österreich

Herzlichen Glückwunsch und gute Fahrt!
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.620
Ich werde beim gleichen Händler wie Personaler die gleiche Taktik jetzt durchziehen.
Langt jetzt auch mal.

Da ich bisher immer noch keine PW habe, wird es m.E. auch nichts mit einer Lieferung innerhalb von 31.05. + 6 Wochen + 2 Wochen.
Alleine die Lieferung zum Händler braucht ja ca. 3-4 Wochen + Briefbeantragung.

Das Abenteuer Seat endet damit für mich leider nicht ganz so vergnüglich, wie mit dem ersten Leon ST, der war nämlich klasse.
 
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