Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag

Diskutiere Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag im 5F - Allgemein Forum im Bereich Der Leon 3; JaBu mein Verkäufer war auch erstaunt über die Geschwindigkeit meines Cupras. Vielleicht liegt es wirklich an den WLTP Tests (oder wie die heißen)...
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.421
JaBu mein Verkäufer war auch erstaunt über die Geschwindigkeit meines Cupras. Vielleicht liegt es wirklich an den WLTP Tests (oder wie die heißen) und dem Stichtag 01.09. OPF die vermutlich erstmal nur die Cupras betrifft.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.422
Also die Vermutung, das man bei Zwischenhändlern länger warten muss als beim Händler vor Ort, kann ich nicht bestätigen. Habe meinen Leon ST Tgi im Oktober ganz normal in einem Autohaus in Augsburg bestellt und warte immernoch. Liefertermin wäre im Februar gewesen... angeblich ist er aber in KW15 (9.-15 April) gebaut worden, ich frag mich wie lange ein Auto unterwegs sein kann oder ob man mich nur hinhalten wollte.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.423
Erdgasfahrer
Lass Dir bei Deinem Händler die Historie Deines Wagens zeigen, die ist bei NADIN hinterlegt und sieht so aus
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  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.424
Ich kann nicht bestätigen dass es immer so chaotisch bei Seat läuft. Ich bestelle jetzt meinen dritten Seat innerhalb von 5 Jahren und die ersten 2 mal war der Wagen in weniger als 4 Monaten da. Der erste war ein Ibiza st und der zweite ein leon. Beides jedoch die damals aktuellen Sondermodelle.

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  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.425
Nachdem ich nun auch schon einige Zeit mitlese hier mal meine Daten (Firmen-Leasing):

Seat Leon ST FR 2.0 TDI 135 kW (184 PS)

Bestellt am 07.03.2018 | ULT: 07/2018

Mitgeteilt wurde mir zu Beginn, dass auch durchaus Juni schon drin ist... Naja, der Glaube daran schwindet so langsam, da ich bisher nichts gehört habe.

Der Leon ST hat an sich eine Lieferzeit von ca. 90 Tagen und der FR zusätzlich 12 Wochen (84 Tage), das macht zusammen dann 174 Tage. Nimmt man pro Monat 30 Tage, entspricht das einer Lieferzeit von 5,8 Monaten. So der "normale" Bestellablauf aber da bei Seat die Abarbeitung der Aufträge gewürfelt wird weiß man nie wann der eigene Wagen kommt.


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Die Zahlen hatte ich auch schon mal mitgelesen :/
Aber wie du schon richtig geschrieben hast, ist das auch nur eine Zahl, die man mal irgendwie festgelegt zu haben scheint. Da bleibt nur hoffen...
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.426
Kann man eigentlich pauschal sagen was schneller geht - Deutsches Fahrzeug über Händler direkt oder Vermittler oder EU-Wagen über einen Händler ?

Wird sich vermutlich nichts nehmen oder ?
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.427
@ Personaler: Stornierung wird auch mein nächster Schritt sein, sollte nach einer angemessenen Frist kein Auto vor der Tür stehen.
Werde dann wohl im BMW-Lager bleiben und mir dort was "Nettes" bestellen.

Ich fange gerade auch schon an, mich nach Alternativen umzuschauen. Ich bin diese Tage schon mal die 200PS Benzin Version der Alfa Giulia gefahren. Und es fängt an, in den Fingern zu jucken (Bin eigentlich Alfisti). Aber mein heimisches Regulativ, meine Frau, bremst mich noch. Na ja, Seat hat ja auch noch ein wenig Zeit bei mir, da ich noch 8 Tage in der ULT bin.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.428
Na dann sitzen ja einige im gleichen Boot wie ich...

Weiß jemand ob es unterschiede in der Lieferung/Priorisierung gibt zwischen Privat und Firmenbestellungen?
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.429
Kann man eigentlich pauschal sagen was schneller geht - Deutsches Fahrzeug über Händler direkt oder Vermittler oder EU-Wagen über einen Händler ?

Wird sich vermutlich nichts nehmen oder ?
ob beim Händler oder über Vermittler beim Händler ist doch das selbe.


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  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.430
da stimmt natürlich - und wie sieht es mit EU Wagen aus ?
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.431
also meiner ist nen Firmenleasing deswegen total bescheiden von Seat man ist ja auch auf das Auto angewiesen. Hinzu kommt vor Vertragsabschluss meinte der Vermitter (natürlich mündlich) das es zwischen 3-4 Monate Wartezeit gibt. In der Ab aber dann 8 Monate bis zum ULT angegeben sind finde ich recht frech und frage mich ob man da echt nix gegen machen kann? ich habe die AB natürlich auch erst nach 4 Wochen erhalten somit konnte ich die 14 tage Widerrufsrecht nicht nutzen.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.432
und was steht im Vertrag den du unterschrieben hast ??

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  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.433
Neben Dir und Delta 47 bin ich mindestens der Dritte im Bunde. Gottfried Schultz kann jedoch nichts dafür. Scheint bei Seat mittlerweile nach dem Motto "Last-in - First-out" zu funktionieren. Habe meinem VK auch schon die Stornierung in Aussicht gestellt.

Das komische ist ja, dass alle Autos in etwa zur gleichen Zeit von Gottfried Schultz bestellt worden sein müssten. Meiner ist auch irgendwo im Nirwana, also keine PW
mehr hinterlegt. Priorisierung, angefragt, ob´s was gebracht hat... Bisher bezweifele ich es...

Ich hatte hier mal mit wem Kontakt, der zeitgleich, also am selben Tag Tag, bestellt hatte. Sein Auto war bereits Mitte Februar abholbereit, hat er dann aber wohl aufgrund nicht vorhandener Winterbereifung erst im März abgeholt. Fakt ist, irgendwann stehen die Kisten plötzlich da.

Also: 500 Fahrzeuge, gleicher Händler, absolut identische Ausstattung und in etwa identischer Bestellzeitpunkt.

Kein, aber wirklich kein System zu erkennen, wie die Dinger produziert und ausgeliefert werden.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.434
Hallo zusammen,
ich melde mich nach längerem stillen mitlesen hier auch mal unter den Mitleidenden.
Auch ich habe mitte November das Leasingtime Angebot von Gottfried Scchulz abgeschlossen.
Auch bei mir war es ein Auf und Ab... von März bis Juli war alles dabei.

Stand vor 3 Wochen bei der letzten Nachfrage: PW 28
Der Verkäufer sagte aber auch hier, dass die PW fast täglich schwanken.

Ich finde es echt ziemlich willkürlich wie SEAT seine Produktion angeht.
Da scheinen die Leasingtime CUPRAs allesamt wohl mit sehr niedriger Priorität behandelt zu werden.

Es beruhigt mich aber, obwohl dass nicht wirklich befriedigend ist, dass es kein Einzelfall zu sein scheint...
Viele Grüsse,
Immi
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.435
Update bei mir. PW 25 aktuell im System... Also Lieferung nicht vor Juli! sprich 3 Monate nach ULT!!!
bin gespannt ob es dabei bleibt
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.436
Ich hätte noch eine Frage bezüglich des Seat Händlers in Verzug setzen:
Ich habe laut Vertrag ULT 05/2018 -> Plus 6 Wochen, also könnte ich den Händler Mitte Juli in Verzug setzen.
Hier habe ich gelesen, dass man die Lieferung mit einer Frist von 2 Wochen verlangen kann.
Wenn dann der Händler dann bis Ende Juli nicht liefern kann:
- Habe ich sofort die Möglichkeit von Leasingvertrag zurückzutreten? Zieht das wohl grössere Proteste seitens des Händlers nach sich?
- Im Leasingvertrag steht auch etwas von einem Verzugschaden. Ist hiermit die Wertminderung meines alten Fahrzeugs gemeint, über die man dann ggf. streiten müsste?

Eigentlich will ich mich ja auf das Auto freuen, aber so langsam schwenkt das doch in Frust um...

Vielen Dank für die Antworten im Voraus :)
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.437
hansihans8
Freut mich für Dich, dass Du wenigstens schon eine PW hast. Das gibt mir ja Hoffnung, dass ggf. auch bei mir in absehbarer Zeit mal wieder was im System erscheint. Stand vor einer Woche: Nada in Nadin
Immi90
Ich habe keinen Cupra und bei Gottfried Schultz direkt über die Seat Bank den Leasingvertrag abgeschlossen. Scheint also nicht wirklich was mit Leasingtime zu tun zu haben. Ich glaube auch nicht, dass Gottfried Schultz da Probleme machen wird, wenn Du stornierst. Zumindest in Düsseldorf nicht. Der Verzugsschaden bezieht sich im Übrigen darauf, dass Du 5% Verzugszinsen auf den Kaufpreis geltend machen kannst, wenn die Frist abgelaufen ist. Dies bezieht sich nicht auf Deinen jetzigen Wagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.438
naja ich glaub bei Seat an nichts mehr... Wenn er vor mir steht und ich einsteigen kann, dann glaub ich das ich die Wartezeit überstanden hab. Bis dahin ist alles nur Spekulation! mein Verkäufer meint der Leon ist dann in kW 27 bei ihm... Bin ich gespannt...
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.439
Mein Wagen ist gestern beim Importeur angekommen. Der freundliche Händler redet nun nur noch von wenigen Tagen vis das Auto bei ihm ist.

Allerdings war heute auch ein weiterer Kunde da und sein Wagen ist seit dem 17.05. beim Importeur.
Hoffe mal, dass die den LKW nur voll machen müssen und dann schnell los kommen. Nicht das meiner da auch noch ne Woche steht....

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  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.440
hansihans8
Immi90
Ich habe keinen Cupra und bei Gottfried Schultz direkt über die Seat Bank den Leasingvertrag abgeschlossen. Scheint also nicht wirklich was mit Leasingtime zu tun zu haben. Ich glaube auch nicht, dass Gottfried Schultz da Probleme machen wird, wenn Du stornierst. Zumindest in Düsseldorf nicht. Der Verzugsschaden bezieht sich im Übrigen darauf, dass Du 5% Verzugszinsen auf den Kaufpreis geltend machen kannst, wenn die Frist abgelaufen ist. Dies bezieht sich nicht auf Deinen jetzigen Wagen.

Problematisch an der Sache ist, dass Leasing ein Dreiecksgeschäft ist: Leasinggeber ist die Seat Leasing GmbH, Leasingnehmer bist Du und der Händler ist der Lieferant des Leasinggebers. Die normalen Ansprüche aus der Sachmängelhaftung tritt der Leasinggeber i.d.R. an den Leasingnehmer ab. Bei nem Mangel ist also der Händler Dein Ansprechpartner.

Bei dem Rücktritt wegen Verzug sieht es anders aus. Den erklärst Du gegenüber dem Leasinggeber. Auch den Verzugsschaden machst Du beim Leasinggeber geltend. Steht auch in den AGB.

Ferner ist das mit den 5% vom BLP nicht ganz korrekt. Dabei handelt es sich lediglich um eine, aus meiner Sicht zulässige, Haftungsbeschränkung. Heißt: Du kannst bei leichter Fahrlässigkeit maximal 5% vom BLP als Verzugsschaden geltend machen. Z.B. Kosten für einen Mietwagen, Kosten für einen Reiserücktritt oder ähnliches. Verzugszinsen gib es nur bei "Geldschulden".

Ferner gibt es in den AGB auch einen lustigen Passus: Höhere Gewalt oder beim Leasing-Geber oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Leasing-Geber ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffer 1 bis 3 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

Ich sag nur: Alcantara ;)

Frage ist ob das rechtlich haltbar ist.
 
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