- Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.181
AndyTheke1212
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Hallo zusammen, hat jemand in nem neuen Cupra das VC schon serienmäßig drin?
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Seit 2018 ist das Serie soweit ich weißHallo zusammen, hat jemand in nem neuen Cupra das VC schon serienmäßig drin?
Am 4.5 ... angeblich ging das nur noch 30.4... interessant
Ja korrekt Sorry... nicht dran gedacht das jemand sich für einen Kombi interessieren könnte ;-)Am 4.5 ... angeblich ging das nur noch 30.4... interessant
Der Cupra ST 300 DSG 4Drive ist noch immer bestellbar.
nur der SC, 5D und ST Handschalter sowie DSG ohne 4Drive sind nicht mehr bestellbar.
Ein Blick in die Serienausstattung des Cupra zeigtJaBu Ja, wäre cool wenn das mal jemand 100 Prozent bestätigen könnte
nicht dran gedacht das jemand sich für einen Kombi interessieren könnte ;-)
Kurzes Update für den bestellten ST, TGI. Leasing-Vertrag am 29.12.2018, Bestellung raus am 03.01.2018, geplante Produktionswoche KW06, Auslieferung möglich ca. Ende Februar. Fahrzeug wird aber bis Mai eingelagert.
Update Nr. 2
Da sind uns Fehlinformationen ins Haus geflattert. Nix war mit KW 06, aktuell scheint er aber produziert, es gibt eine Fahrgestellnummer und ein Ticket nach München. Laut Auskunft des Händlers sollte er in 2 Wochen da sein, das wäre gerade noch innerhalb unserer Toleranzschwelle. Händler wurde nach Überschreiten des ULT in Verzug gesetzt, dann ging alles sehr schnell.
Ab wann genau setzt man denn in Verzug? Mein ULT war 04/18 das heißt ab 01.05. war er im Verzug.
Muss ich nun jetzt schriftlich mit der 6 Wochen Frist in Verzug setzen und danach nochmals 2 Wochen Nachfrist geben?
Oder kann ich auch erst in 6 Wochen schriftlich in Verzug setzen und sagen in 2 Wochen möchte ich das Auto sonst Storno?
Ich hatte es schonmal geschrieben, hier die Copy
Wer ein neues Auto bestellt, möchte häufig gern wissen, wann er mit der Lieferung des Neuwagens rechnen kann. Der Autohändler wird sich kaum auf einen festen Lieferzeitpunkt festlegen. Grundsätzlich gibt es verbindliche und unverbindliche Lieferfristen. Für den Autokäufer ist eine verbindliche Lieferfrist natürlich die bessere Lösung: Liefert der Händler innerhalb dieser Frist nicht, kann der Kunde unter Erfüllung gewisser Auflagen vom Autokaufvertrag zurücktreten.
Auf eine solche Bindung zum Lieferzeitpunkt wird sich der Autohändler in der Regel nicht einlassen. Die Vereinbarung "unverbindlicher" Lieferfristen ist also grundsätzlich nicht unseriös. Die Rechte und Pflichten, die bei einem Neuwagenkauf für die Vertragsparteien bestehen, leiten sich meistens aus den Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) ab. Diese wurden vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK), vom Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA) und vom Verband der Importeure von Kraftfahrzeugen e.V. (VDIK) entwickelt. Es ist jedoch kein Autohändler gezwungen, diese Geschäftsbedingungen auch anzuwenden. Im Zweifel ist daher vor dem Autokauf zu prüfen, welches Vertragswerk dem Neuwagenkauf zugrunde liegt.
Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB)
Die Neuwagen-Verkaufsbedingungen tragen den langen Titel "Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen und Anhängern". Der Inhalt zu den Lieferbedingungen und Lieferfristen kann und wird durchaus unterschiedlich sein. Hierzu 2 Beispiele aus Verkaufsbedingungen zu Lieferung und Lieferverzug:
Beispiel 1: Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen, für Fahrzeuge, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
Beispiel 2: Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt sowie auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, behördliche Beschränkungen, unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen etc.) ermächtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Entsprechendes gilt, wenn die vorstehenden Hindernisse bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eingetreten sind.
Unabhängig davon, ob die Lieferfrist nun verbindlich oder unverbindlich ist: Achten Sie immer darauf, dass die Lieferfrist genau bestimmt ist. Also: " Lieferung bis zum (Datum)". Oder: "Lieferung binnen X Wochen ab Bestellung". Das Lieferdatum sollte man mit Hilfe des Kalenders genau berechnen können. Vereinbaren Sie dagegen z.B. eine " sofortige" Lieferung, kann man diese Formulierung auslegen. "Sofort" heißt nämlich nach der Rechtsprechung nicht " auf der Stelle" sondern nur "innerhalb einer objektiv angemessenen Zeitspanne" (OLG München, NJW-RR 1992, 561) und dieser Begriff ist sehr dehnbar. Verlangen Sie z.B., dass Ihnen ein PKW der Luxusklasse schnellstmöglich geliefert wird, darf sich der Händler mit der Lieferung bis zu zwölf Wochen Zeit lassen (OLG Köln, NJW-RR 1992, 561). Es sind also möglichst kalendermäßig berechenbare Fristen zu vereinbaren.
Bei einer unverbindlichen Lieferfrist hat der Händler nach den Neuwagenverkaufsbedingen (NWVB) die Möglichkeit, die vereinbarte Frist um bis zu sechs Wochen zu überschreiten. Diese Klausel in den Geschäftsbedingungen hat die Rechtsprechung akzeptiert (BGH NJW 1982, 331). Erst dann können Sie beim Händler auf Lieferung wie folgt drängen:
Am besten mahnen Sie den Händler schriftlich an, das Fahrzeug nun binnen weiterer 10 Tage zu liefern und setzen ihn damit in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB).
Liefert er dann immer noch nicht, müssen Sie ihm schriftlich eine weitere Frist (zweckmäßigerweise wieder von 10 Tagen) setzen und ihm androhen dass Sie, wenn er wieder nicht liefert, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen werden.
Diese Fristen sind unbedingt einzuhalten, weil Sie sonst gegen den Händler nicht wirksam vorgehen können! Bei einer verbindlichen Lieferfrist kommt der Händler hingegen mit Ablauf der Frist automatisch in Verzug, § 286 Abs. 2 BGB.
Danke an Finanztip.
Naja ich steig um vom scirocco.... Verkäufer wollte mir ein sc aufdrehen.... da wäre Schritt auf ST zu krass xDnicht dran gedacht das jemand sich für einen Kombi interessieren könnte ;-)
ganz schön Mutig... [emoji14]
Optisch finde ich den ST viel ansprechender als den SC und den 5D. Ich finde er sieht sportlicher aus.
einzig beim Auspuff des SC und 5D *höre* ich neidisch ...
Ein Blick in die Serienausstattung des Cupra zeigtJaBu Ja, wäre cool wenn das mal jemand 100 Prozent bestätigen könnte![]()
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daher meine FrageFühlt sich gerade auch komisch an ... zu wissen das ich ihn abgeben... Liebe in aber 2.0 tdi (den ich defitiv nicht mehr brauche) passend auch kam auch mal wieder Post vom kba ... zum Thema update.Ja der Scirocco ist schon schickhab auch damals mit geliebäugelt, aber wie JaBu... als Daddy braucht man zumindest 5 Türen... und der 5D hat mir persönlich optisch nicht zugesagt. Wenn ich dem Klang doch sicherlich hinterhertrauere
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Ich hab gar keine bekommen und meiner wurde schon gebaut.Wann habt ihr die BA erhalten? Habe meinen Cupra ST 4Drive Ende März bestellt. ULT 10/2018. Im April noch das Gepäcknetz hinzugefügt. Bisher habe ich leider noch keine Vertragsbestätigung bekommen.
Genau das hab ich mir auch gedachtEr kommt mit VC. Die werden in Spanien ja nicht nur für dich noch Analogen verbauen
Aber tolle Aussage des Händlers...
ich habe das Gefühl das manche Automobilverkäufer von der Straße geholt werden die noch nie ein Auto hatten und es gerade mal ausschreiben können.
Zumal man sich mit seinem Job identifizieren sollte...
Gilt natürlich nicht für alle. Die meisten verstehen zum Glück ihr Handwerk.
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ne, alles gut, wollte nur nochmal sichergehen. Danke für die schnellen Infos!!