- Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.161
DennisSTFR
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Beispiel 1: Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen, für Fahrzeuge, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
Beispiel 2: Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt sowie auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, behördliche Beschränkungen, unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen etc.) ermächtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Entsprechendes gilt, wenn die vorstehenden Hindernisse bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eingetreten sind.
Danke dir nochmalsBeispiel 2 wäre dann bei mir wie folgt:
ULT 04/18 - Verzug ab 01.05.2018. 6 wochen später am 12.06. (KW 24) setze ich schriftlich in Verzug und fordere auf, binnen der nächsten 2 Wochen zu liefern.
Richtig?
Vom 1.5. an exakt 6 Wochen ist der 11.6. richtig, dann setzt Du den Händler in Verzug und forderst eine Lieferung innerhalb 2 Wochen. Gib die Forderung am besten gegen Unterschrift direkt im Autohaus ab. Wie bei einer Kündigung, vor Gericht (mein Schwiegervater war Richter) ist selbst ein Einschreiben mit Rückschein anfechtbar, eine persönliche Übergabe gegen Unterschrift nicht.
Besten Dank