Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag

Diskutiere Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag im 5F - Allgemein Forum im Bereich Der Leon 3; Haupsache wir bekommen unsere Leons vor dem 01.09 angemeldet, ansonsten zahlen wir alle steuerlich drauf.
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.141
Haupsache wir bekommen unsere Leons vor dem 01.09 angemeldet, ansonsten zahlen wir alle steuerlich drauf.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.142
Jetzt weiß ich endlich, wie das bei Seat funktioniert. Beim Hochwerfen scheint meine Bestellung wohl an der Decke kleben geblieben zu sein.

Ich war 14 Jahre im Personalbereich im Handel beschäftigt. Mitarbeiter, die nicht auf die Kunden eingingen wurden hinter vorgehaltener Hand als Kundenabwehrkanonen bezeichnet. Seat ist eine einzige Kundenabwehrkanone.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.143
Ich habe heute mal wieder mit meinem Händler telefoniert. Irgendwie habe ich das Gefühl, er wollte ein wenig um den heißen Brei herumreden und mich bisschen ablenken. Jedenfalls wurde der Cupra auf jeden Fall schon produziert. Außerdem erzählte er mir, dass es wohl einen Werkstransport (oder so ähnlich) gibt, wo das Fahrzeug aus Spanien in ein Zwischenlager nach Deutschland gebracht wird und dann gibt es den Händlertransport, wo der Wagen aus diesem Lager zum Händler transportiert wird.

Darin befinde ich mich wohl. Ich weiß nicht genau, ob er den Logistikprozess an sich meinte oder das Zwischenlager. Ich vermute aber mal Letzteres, da er meinte, das Auto wäre normalerweise 3 Wochen nach Produktion (bei mir PW17) abholbereit.

Somit würde es passen, wenn er sich momentan im Lager befindet, diese Woche beim Händler eintrifft und nächste Woche abholbereit wäre.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.145
Hab ich mir auch gedacht, obwohl der Händler es mit der Aussage ernst meinte. Zumindest habe ich nur das Stoffgestühl im Auslauf SC bekommen.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.146
Bei mir gibt es ein Update. Ich hatte gestern bei meinem Verkäufer angerufen, um mit diesem eigentlich über eine ganz andere Angelegenheit zu sprechen. So nebenbei habe ich dann erfahren, dass mein Auto im Trichter gelandet ist und im System die KW 22 hinterlegt ist. Wenn sich daran nichts mehr ändert wäre mein 2. ULT einzuhalten (oder wird vielleicht sogar noch unterschritten).
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.147
Kurzes Update für den bestellten ST, TGI. Leasing-Vertrag am 29.12.2018, Bestellung raus am 03.01.2018, geplante Produktionswoche KW06, Auslieferung möglich ca. Ende Februar. Fahrzeug wird aber bis Mai eingelagert.

Update Nr. 2

Da sind uns Fehlinformationen ins Haus geflattert. Nix war mit KW 06, aktuell scheint er aber produziert, es gibt eine Fahrgestellnummer und ein Ticket nach München. Laut Auskunft des Händlers sollte er in 2 Wochen da sein, das wäre gerade noch innerhalb unserer Toleranzschwelle. Händler wurde nach Überschreiten des ULT in Verzug gesetzt, dann ging alles sehr schnell.

Ab wann genau setzt man denn in Verzug? Mein ULT war 04/18 das heißt ab 01.05. war er im Verzug.
Muss ich nun jetzt schriftlich mit der 6 Wochen Frist in Verzug setzen und danach nochmals 2 Wochen Nachfrist geben?

Oder kann ich auch erst in 6 Wochen schriftlich in Verzug setzen und sagen in 2 Wochen möchte ich das Auto sonst Storno?
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.148
Wir haben sofort nach Überschreiten des ULT in Verzug gesetzt, mit Frist 6 Wochen. Wenn nichts passiert wäre, wäre nach 6 Wochen eine erneute Verzugsetzung mit 2 Wochenfrist raus gegangen. Alles per Einschreiben/Rückschein und Vorbehalt Schadensersatzforderungen.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.149
Kannst den Händler nicht in Verzug setzen und erwarten dass er innerhalb von 2 Wochen dir ein Auto übergibt.

Gesendet von meinem F5321 mit Tapatalk
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.150
Kannst den Händler nicht in Verzug setzen und erwarten dass er innerhalb von 2 Wochen dir ein Auto übergibt.

Gesendet von meinem F5321 mit Tapatalk

Es steht geschrieben, die erste Frist 6 Wochen nach Überschreiten des ULT, die zweite Frist 2 Wochen.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.151
Kannst den Händler nicht in Verzug setzen und erwarten dass er innerhalb von 2 Wochen dir ein Auto übergibt.

Gesendet von meinem F5321 mit Tapatalk

Es steht geschrieben, die erste Frist 6 Wochen nach Überschreiten des ULT, die zweite Frist 2 Wochen.

Ja so ist es...Egal wie auch immer, selbst wenn ich ihm die 8 Wochen Frist (zusammen) gebe, werde ich da mein Auto nicht haben. Das wäre dann KW 25. Mein Auto wird vorraussichtlich nach Priorisierung in KW 26 gebaut werden. Bis es dann da ist wäre es mitte/ende Juli.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.152
und dann bringt das in Verzug setzen auch nichts. Ich denke, das bringt nur etwas, wenn man wirklich vom Vertrag zurück treten würde...
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.153
Seat gibt dann eine Mobilisierungsgarantie, die stellen dann einen Wagen zur Verfügung.
Zumindest ist das mein Wissensstand.

Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.154
und dann bringt das in Verzug setzen auch nichts. Ich denke, das bringt nur etwas, wenn man wirklich vom Vertrag zurück treten würde...

Natürlich bringt es etwas, bspw. Schadensersatz in Form von Ersatzmobilität, finanzieller Ausgleich oder tatsächlich der Rücktritt und oh Wunder, 1 Woche nach Verzugsetzung gab es einen Produktionstermin. Wenn da mal keine Zusammenhänge bestehen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.155
Kannst den Händler nicht in Verzug setzen und erwarten dass er innerhalb von 2 Wochen dir ein Auto übergibt.

Gesendet von meinem F5321 mit Tapatalk

Es steht geschrieben, die erste Frist 6 Wochen nach Überschreiten des ULT, die zweite Frist 2 Wochen.

Ja so ist es...Egal wie auch immer, selbst wenn ich ihm die 8 Wochen Frist (zusammen) gebe, werde ich da mein Auto nicht haben. Das wäre dann KW 25. Mein Auto wird vorraussichtlich nach Priorisierung in KW 26 gebaut werden. Bis es dann da ist wäre es mitte/ende Juli.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.156
einen finanziellen Ausgleich hat mir mein Verkäufer bereits mitgeteilt. ersatzmobilität wäre schön, aber da bekomme ich bestimmt die letzte hitsche... hat jemand schon mal etwas angeboten bekommen?
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.157
Aus aktuellem Anlass (bestellt Mitte November 2017):

16.04. Übergabe Produktion
05.05. Start Karosseriebau
07.05. Start Lackierung
08.05. Start Montage

Zumindest können sie ihn jetzt nicht mehr verschieben (hoffe ich... "Niente Alcantara? Stell in Ecke, machen wir später fertig")

Nun kann ich mich in den anderen Wartezeiten-Thread einarbeiten :D
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.158
Kurzes Update für den bestellten ST, TGI. Leasing-Vertrag am 29.12.2018, Bestellung raus am 03.01.2018, geplante Produktionswoche KW06, Auslieferung möglich ca. Ende Februar. Fahrzeug wird aber bis Mai eingelagert.

Update Nr. 2

Da sind uns Fehlinformationen ins Haus geflattert. Nix war mit KW 06, aktuell scheint er aber produziert, es gibt eine Fahrgestellnummer und ein Ticket nach München. Laut Auskunft des Händlers sollte er in 2 Wochen da sein, das wäre gerade noch innerhalb unserer Toleranzschwelle. Händler wurde nach Überschreiten des ULT in Verzug gesetzt, dann ging alles sehr schnell.

Ab wann genau setzt man denn in Verzug? Mein ULT war 04/18 das heißt ab 01.05. war er im Verzug.
Muss ich nun jetzt schriftlich mit der 6 Wochen Frist in Verzug setzen und danach nochmals 2 Wochen Nachfrist geben?

Oder kann ich auch erst in 6 Wochen schriftlich in Verzug setzen und sagen in 2 Wochen möchte ich das Auto sonst Storno?

Ich hatte es schonmal geschrieben, hier die Copy ;)

Wer ein neues Auto bestellt, möchte häufig gern wissen, wann er mit der Lieferung des Neuwagens rechnen kann. Der Autohändler wird sich kaum auf einen festen Lieferzeitpunkt festlegen. Grundsätzlich gibt es verbindliche und unverbindliche Lieferfristen. Für den Autokäufer ist eine verbindliche Lieferfrist natürlich die bessere Lösung: Liefert der Händler innerhalb dieser Frist nicht, kann der Kunde unter Erfüllung gewisser Auflagen vom Autokaufvertrag zurücktreten.

Auf eine solche Bindung zum Lieferzeitpunkt wird sich der Autohändler in der Regel nicht einlassen. Die Vereinbarung "unverbindlicher" Lieferfristen ist also grundsätzlich nicht unseriös. Die Rechte und Pflichten, die bei einem Neuwagenkauf für die Vertragsparteien bestehen, leiten sich meistens aus den Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) ab. Diese wurden vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK), vom Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA) und vom Verband der Importeure von Kraftfahrzeugen e.V. (VDIK) entwickelt. Es ist jedoch kein Autohändler gezwungen, diese Geschäftsbedingungen auch anzuwenden. Im Zweifel ist daher vor dem Autokauf zu prüfen, welches Vertragswerk dem Neuwagenkauf zugrunde liegt.

Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB)
Die Neuwagen-Verkaufsbedingungen tragen den langen Titel "Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen und Anhängern". Der Inhalt zu den Lieferbedingungen und Lieferfristen kann und wird durchaus unterschiedlich sein. Hierzu 2 Beispiele aus Verkaufsbedingungen zu Lieferung und Lieferverzug:

Beispiel 1: Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen, für Fahrzeuge, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
Beispiel 2: Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt sowie auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, behördliche Beschränkungen, unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen etc.) ermächtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Entsprechendes gilt, wenn die vorstehenden Hindernisse bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eingetreten sind.

Unabhängig davon, ob die Lieferfrist nun verbindlich oder unverbindlich ist: Achten Sie immer darauf, dass die Lieferfrist genau bestimmt ist. Also: " Lieferung bis zum (Datum)". Oder: "Lieferung binnen X Wochen ab Bestellung". Das Lieferdatum sollte man mit Hilfe des Kalenders genau berechnen können. Vereinbaren Sie dagegen z.B. eine " sofortige" Lieferung, kann man diese Formulierung auslegen. "Sofort" heißt nämlich nach der Rechtsprechung nicht " auf der Stelle" sondern nur "innerhalb einer objektiv angemessenen Zeitspanne" (OLG München, NJW-RR 1992, 561) und dieser Begriff ist sehr dehnbar. Verlangen Sie z.B., dass Ihnen ein PKW der Luxusklasse schnellstmöglich geliefert wird, darf sich der Händler mit der Lieferung bis zu zwölf Wochen Zeit lassen (OLG Köln, NJW-RR 1992, 561). Es sind also möglichst kalendermäßig berechenbare Fristen zu vereinbaren.

Bei einer unverbindlichen Lieferfrist hat der Händler nach den Neuwagenverkaufsbedingen (NWVB) die Möglichkeit, die vereinbarte Frist um bis zu sechs Wochen zu überschreiten. Diese Klausel in den Geschäftsbedingungen hat die Rechtsprechung akzeptiert (BGH NJW 1982, 331). Erst dann können Sie beim Händler auf Lieferung wie folgt drängen:

Am besten mahnen Sie den Händler schriftlich an, das Fahrzeug nun binnen weiterer 10 Tage zu liefern und setzen ihn damit in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB).
Liefert er dann immer noch nicht, müssen Sie ihm schriftlich eine weitere Frist (zweckmäßigerweise wieder von 10 Tagen) setzen und ihm androhen dass Sie, wenn er wieder nicht liefert, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen werden.

Diese Fristen sind unbedingt einzuhalten, weil Sie sonst gegen den Händler nicht wirksam vorgehen können! Bei einer verbindlichen Lieferfrist kommt der Händler hingegen mit Ablauf der Frist automatisch in Verzug, § 286 Abs. 2 BGB.

Danke an Finanztip.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.159
Beispiel 1: Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen, für Fahrzeuge, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
Beispiel 2: Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt sowie auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, behördliche Beschränkungen, unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen etc.) ermächtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Entsprechendes gilt, wenn die vorstehenden Hindernisse bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eingetreten sind.

Danke dir nochmals :p Beispiel 2 wäre dann bei mir wie folgt:
ULT 04/18 - Verzug ab 01.05.2018. 6 wochen später am 12.06. (KW 24) setze ich schriftlich in Verzug und fordere auf, binnen der nächsten 2 Wochen zu liefern.

Richtig?
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.160
Beispiel 1: Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen, für Fahrzeuge, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
Beispiel 2: Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt sowie auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, behördliche Beschränkungen, unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen etc.) ermächtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Entsprechendes gilt, wenn die vorstehenden Hindernisse bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eingetreten sind.

Danke dir nochmals :p Beispiel 2 wäre dann bei mir wie folgt:
ULT 04/18 - Verzug ab 01.05.2018. 6 wochen später am 12.06. (KW 24) setze ich schriftlich in Verzug und fordere auf, binnen der nächsten 2 Wochen zu liefern.

Richtig?

Vom 1.5. an exakt 6 Wochen ist der 11.6. richtig, dann setzt Du den Händler in Verzug und forderst eine Lieferung innerhalb 2 Wochen. Gib die Forderung am besten gegen Unterschrift direkt im Autohaus ab. Wie bei einer Kündigung, vor Gericht (mein Schwiegervater war Richter) ist selbst ein Einschreiben mit Rückschein anfechtbar, eine persönliche Übergabe gegen Unterschrift nicht.
 
Thema:

Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag

Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag - Ähnliche Themen

Wichtiges zum Ablauf der Bestellung/Wartezeit Eures Löwen: Da viele Fragen zum Ablauf der Bestellung oder der anschließenden Wartezeit immer wieder aufs Neue gestellt werden - gefühlt jede zweite Seite -...
Oben