- Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.141
Pyro
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Haupsache wir bekommen unsere Leons vor dem 01.09 angemeldet, ansonsten zahlen wir alle steuerlich drauf.
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da angeblich die Produktionshütte vom Kunstledermacher abgebrannt ist.
Kurzes Update für den bestellten ST, TGI. Leasing-Vertrag am 29.12.2018, Bestellung raus am 03.01.2018, geplante Produktionswoche KW06, Auslieferung möglich ca. Ende Februar. Fahrzeug wird aber bis Mai eingelagert.
Update Nr. 2
Da sind uns Fehlinformationen ins Haus geflattert. Nix war mit KW 06, aktuell scheint er aber produziert, es gibt eine Fahrgestellnummer und ein Ticket nach München. Laut Auskunft des Händlers sollte er in 2 Wochen da sein, das wäre gerade noch innerhalb unserer Toleranzschwelle. Händler wurde nach Überschreiten des ULT in Verzug gesetzt, dann ging alles sehr schnell.
Kannst den Händler nicht in Verzug setzen und erwarten dass er innerhalb von 2 Wochen dir ein Auto übergibt.
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Kannst den Händler nicht in Verzug setzen und erwarten dass er innerhalb von 2 Wochen dir ein Auto übergibt.
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Es steht geschrieben, die erste Frist 6 Wochen nach Überschreiten des ULT, die zweite Frist 2 Wochen.
und dann bringt das in Verzug setzen auch nichts. Ich denke, das bringt nur etwas, wenn man wirklich vom Vertrag zurück treten würde...
Kannst den Händler nicht in Verzug setzen und erwarten dass er innerhalb von 2 Wochen dir ein Auto übergibt.
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Es steht geschrieben, die erste Frist 6 Wochen nach Überschreiten des ULT, die zweite Frist 2 Wochen.
Kurzes Update für den bestellten ST, TGI. Leasing-Vertrag am 29.12.2018, Bestellung raus am 03.01.2018, geplante Produktionswoche KW06, Auslieferung möglich ca. Ende Februar. Fahrzeug wird aber bis Mai eingelagert.
Update Nr. 2
Da sind uns Fehlinformationen ins Haus geflattert. Nix war mit KW 06, aktuell scheint er aber produziert, es gibt eine Fahrgestellnummer und ein Ticket nach München. Laut Auskunft des Händlers sollte er in 2 Wochen da sein, das wäre gerade noch innerhalb unserer Toleranzschwelle. Händler wurde nach Überschreiten des ULT in Verzug gesetzt, dann ging alles sehr schnell.
Ab wann genau setzt man denn in Verzug? Mein ULT war 04/18 das heißt ab 01.05. war er im Verzug.
Muss ich nun jetzt schriftlich mit der 6 Wochen Frist in Verzug setzen und danach nochmals 2 Wochen Nachfrist geben?
Oder kann ich auch erst in 6 Wochen schriftlich in Verzug setzen und sagen in 2 Wochen möchte ich das Auto sonst Storno?
Beispiel 1: Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen, für Fahrzeuge, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
Beispiel 2: Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt sowie auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, behördliche Beschränkungen, unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen etc.) ermächtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Entsprechendes gilt, wenn die vorstehenden Hindernisse bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eingetreten sind.
Beispiel 1: Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen, für Fahrzeuge, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
Beispiel 2: Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt sowie auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, behördliche Beschränkungen, unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen etc.) ermächtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Entsprechendes gilt, wenn die vorstehenden Hindernisse bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eingetreten sind.
Danke dir nochmalsBeispiel 2 wäre dann bei mir wie folgt:
ULT 04/18 - Verzug ab 01.05.2018. 6 wochen später am 12.06. (KW 24) setze ich schriftlich in Verzug und fordere auf, binnen der nächsten 2 Wochen zu liefern.
Richtig?