Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag

Diskutiere Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag im 5F - Allgemein Forum im Bereich Der Leon 3; Selbst wenn da unverbindlich steht hast du als Kunde Rechte und Möglichkeiten wieder zu stornieren.(6 Wochen nach ULT Frist setzen von 2 Wochen...
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.001
Selbst wenn da unverbindlich steht hast du als Kunde Rechte und Möglichkeiten wieder zu stornieren.(6 Wochen nach ULT Frist setzen von 2 Wochen, dann 8 Wochen nach ULT stornierbar...)
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.002
Heute ist meine AB gekommen, fast exakt 1 Monat nach Kaufvertrag. Kaufvertrag steht übrigens 09/18 in der AB jetzt 10/18.... was zählt nun ;)

Mahlzeit
Die Frage habe ich auch schon gestellt.
In meinem Vertrag steht 06/18, in der AB 3. Quartal/18... ?(
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.003
Heute ist meine AB gekommen, fast exakt 1 Monat nach Kaufvertrag. Kaufvertrag steht übrigens 09/18 in der AB jetzt 10/18.... was zählt nun ;)

Mahlzeit
Die Frage habe ich auch schon gestellt.
In meinem Vertrag steht 06/18, in der AB 3. Quartal/18... ?(

Kurze Nachfrage bei einem Freund der Anwalt ist. Es zählt das was in der Absichtserklärung beider Parteien steht und das ist der Kaufvertrag. Dort hat mir der Händler etwas angeboten und ich habe es durch meine Unterschrift angenommen. Da steht nämlich ganz oben: Verbindliche Bestellung... die gilt für beide
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.004
Wenn dein Freund schon Anwalt ist, dann vielleicht noch die nachfolgende Frage: Ab wann beginnt nun genau diese 6-wöchige Frist? Zum Monatsersten des ULT oder erst im Monat darauf? (Also beispielsweise bei ULT Mai 2018, dann Fristsetzung schon ab Mitte Juni 2018 oder erst Mitte Juli 2018?)
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.005
Wenn dein Freund schon Anwalt ist, dann vielleicht noch die nachfolgende Frage: Ab wann beginnt nun genau diese 6-wöchige Frist? Zum Monatsersten des ULT oder erst im Monat darauf? (Also beispielsweise bei ULT Mai 2018, dann Fristsetzung schon ab Mitte Juni 2018 oder erst Mitte Juli 2018?)

Hoffe das reicht Dir ;)

Wer ein neues Auto bestellt, möchte häufig gern wissen, wann er mit der Lieferung des Neuwagens rechnen kann. Der Autohändler wird sich kaum auf einen festen Lieferzeitpunkt festlegen. Grundsätzlich gibt es verbindliche und unverbindliche Lieferfristen. Für den Autokäufer ist eine verbindliche Lieferfrist natürlich die bessere Lösung: Liefert der Händler innerhalb dieser Frist nicht, kann der Kunde unter Erfüllung gewisser Auflagen vom Autokaufvertrag zurücktreten.

Auf eine solche Bindung zum Lieferzeitpunkt wird sich der Autohändler in der Regel nicht einlassen. Die Vereinbarung "unverbindlicher" Lieferfristen ist also grundsätzlich nicht unseriös. Die Rechte und Pflichten, die bei einem Neuwagenkauf für die Vertragsparteien bestehen, leiten sich meistens aus den Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) ab. Diese wurden vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK), vom Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA) und vom Verband der Importeure von Kraftfahrzeugen e.V. (VDIK) entwickelt. Es ist jedoch kein Autohändler gezwungen, diese Geschäftsbedingungen auch anzuwenden. Im Zweifel ist daher vor dem Autokauf zu prüfen, welches Vertragswerk dem Neuwagenkauf zugrunde liegt.

Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB)
Die Neuwagen-Verkaufsbedingungen tragen den langen Titel "Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen und Anhängern". Der Inhalt zu den Lieferbedingungen und Lieferfristen kann und wird durchaus unterschiedlich sein. Hierzu 2 Beispiele aus Verkaufsbedingungen zu Lieferung und Lieferverzug:

Beispiel 1: Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen, für Fahrzeuge, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
Beispiel 2: Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt sowie auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, behördliche Beschränkungen, unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen etc.) ermächtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Entsprechendes gilt, wenn die vorstehenden Hindernisse bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eingetreten sind.

Unabhängig davon, ob die Lieferfrist nun verbindlich oder unverbindlich ist: Achten Sie immer darauf, dass die Lieferfrist genau bestimmt ist. Also: " Lieferung bis zum (Datum)". Oder: "Lieferung binnen X Wochen ab Bestellung". Das Lieferdatum sollte man mit Hilfe des Kalenders genau berechnen können. Vereinbaren Sie dagegen z.B. eine " sofortige" Lieferung, kann man diese Formulierung auslegen. "Sofort" heißt nämlich nach der Rechtsprechung nicht " auf der Stelle" sondern nur "innerhalb einer objektiv angemessenen Zeitspanne" (OLG München, NJW-RR 1992, 561) und dieser Begriff ist sehr dehnbar. Verlangen Sie z.B., dass Ihnen ein PKW der Luxusklasse schnellstmöglich geliefert wird, darf sich der Händler mit der Lieferung bis zu zwölf Wochen Zeit lassen (OLG Köln, NJW-RR 1992, 561). Es sind also möglichst kalendermäßig berechenbare Fristen zu vereinbaren.

Bei einer unverbindlichen Lieferfrist hat der Händler nach den Neuwagenverkaufsbedingen (NWVB) die Möglichkeit, die vereinbarte Frist um bis zu sechs Wochen zu überschreiten. Diese Klausel in den Geschäftsbedingungen hat die Rechtsprechung akzeptiert (BGH NJW 1982, 331). Erst dann können Sie beim Händler auf Lieferung wie folgt drängen:

Am besten mahnen Sie den Händler schriftlich an, das Fahrzeug nun binnen weiterer 10 Tage zu liefern und setzen ihn damit in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB).
Liefert er dann immer noch nicht, müssen Sie ihm schriftlich eine weitere Frist (zweckmäßigerweise wieder von 10 Tagen) setzen und ihm androhen dass Sie, wenn er wieder nicht liefert, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen werden.

Diese Fristen sind unbedingt einzuhalten, weil Sie sonst gegen den Händler nicht wirksam vorgehen können! Bei einer verbindlichen Lieferfrist kommt der Händler hingegen mit Ablauf der Frist automatisch in Verzug, § 286 Abs. 2 BGB.

Danke an Finanztip.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.006
Über diesen Artikel bin ich auch schon gestoßen, aber speziell der Fall mit nur einer Monatsangabe als ULT wird dort auch nicht in den Beispielen aufgeführt und der Liefertermin ist so eben nicht genau mit Hilfe des Kalenders zu berechnen, weil z.B. mit ULT Mai 2018 dann die Lieferung am 01.05.2018 oder am 31.05.2018 sein könnte...
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.007
Genau, bis 31. Mai und ab da bzw ab 01.06 zählen dann die 6 Wochen.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.008
Vielen Dank - wäre jetzt auch meine Vermutung gewesen! Also sichern sich die Händler durch die Formulierung des ULT nur mit einer Monatsangabe so gesehen ein Zeitfenster von mindestens vier Wochen (28-31 Tage)..
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.009
Hallo Leute,
Neue Info von mir. Bin aktuell auf PW26

---------- Beitrag am 27.04.2018 um 12:56 Uhr ergänzt ---------- letzte Änderung am 27.04.2018 um 12:55 Uhr ----------

Das ist langsam echt zermürbend.


Das ist auch mein aktueller Stand von Freitag PW26.
Mitte März PW21
Anfang April PW23
27.04 PW26

Ich glaube den bekommen wir gemeinsam.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.010
Genau, bis 31. Mai und ab da bzw ab 01.06 zählen dann die 6 Wochen.

Korrekt, so ist es, hat mir mein Kumpel auch gestern noch bestätigt. Steht z.b. wie bei mir 10/18 läuft die 6 Wochen Frist ab 1. November - bis 13.12. und ab 14.12 kannst Du Ihn in Verzug setzen.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.011
Hallo zusammen,
ich habe einen Leon ST Cupra 4Drive mit allem außer PP/Schalensitzen am 09.02. bestellt.
Allein die Bestellbestätigung dauerte schon ein paar Wochen bis die da war. Mir genannter Grund war die aktuell hohe Nachfrage.

ULT zum Bestellzeitpunkt: September 2018 8o

Habe jetzt nochmal per mail angefragt ob die mir was konkreteres sagen können. Nach knapp 2 Monaten Wartezeit wäre wenigstens eine voraussichtliche Produktions und/oder Lieferwoche nett.
Bin gespannt was da jetzt kommt.

Ich hatte vor der Bestellung auch bei verschiedenen Händlern für Angebote angefragt. Ein anderer Händler meinte, dass man mit 6 Monaten Wartezeit aktuell wohl nicht hinkommen würde. Kann das jemand bestätigen, der auch nen Cupra ST bestellt hat?
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.012
Ich hatte vor der Bestellung auch bei verschiedenen Händlern für Angebote angefragt. Ein anderer Händler meinte, dass man mit 6 Monaten Wartezeit aktuell wohl nicht hinkommen würde. Kann das jemand bestätigen, der auch nen Cupra ST bestellt hat?

Ich hab paar Tage vor dir bestellt allerdings mit Schalensitzen und habe 08/2018 als ULT bekommen. Die AB kam nach zwei Wochen.


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  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.013
Hi zusammen,

lese hier leider kaum etwas über die Wartezeiten von Diesel Bestellungen. Mich würden die aktuellen Lieferzeiten der 2l 150 / 184 PS FR / Xcellence Modelle interessieren.

Hat jemand aktuell bestellt oder wurde beliefert und kann berichten? :)

Danke und Gruß

renndachserl

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  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.014
Ich hab paar Tage vor dir bestellt allerdings mit Schalensitzen und habe 08/2018 als ULT bekommen. Die AB kam nach zwei Wochen.

Hmm, das freut und enttäuscht mich zugleich :totlach:

Einerseits doof, dass es bei dir auch so lange dauert, aber wenigstens beruhigt es mich, dass es vielleicht nicht länger wird. Das wird jetzt mein dritter bestellter Seat und bisher war es immer so, dass der Wagen früher als angekündigt kam. Hoffen wir mal das Beste!
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.015
Hi zusammen,

lese hier leider kaum etwas über die Wartezeiten von Diesel Bestellungen. Mich würden die aktuellen Lieferzeiten der 2l 150 / 184 PS FR / Xcellence Modelle interessieren.

Hat jemand aktuell bestellt oder wurde beliefert und kann berichten? :)

Danke und Gruß

renndachserl

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Wichtiger wie der Motor ist auch die Ausstattung. FR Paket liegt glaub ich aktuell bei +12 Wochen zu den normal 12 Wochen (3 Monaten) Standartlieferzeit
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.016
Als ich Anfang/Mitte März mich intensiv mit Seat beschäftigt hatte, wurde mir in meinem Fall Cupra ST mit 4Drive von jedem Händler (ca. 10 Stück) immer gesagt die Lieferzeit beträgt in der Regel 3 Monate und in meinem Fall da ich Schalensitze wollte 6 Monate. So ist es auf meiner Bestellung und auf meiner AB ULT 09/18
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.017
Also ich habe nen Cupra St 4Drive ohne PP, Schalensitzen und Panoramadach Ende Februar beim größten Seathändler in Deutschland bestellt und mir wurden direkt 6 Monate Lieferzeit genannt.
Ich soll mich Ende Mai mal bei Ihm melden, eventuell kann er mir dann etwas genaueres sagen.
Aber drei Monate für nen Cupra ST 4drive, schön wäre es aber ich glaube nicht das das zu halten ist, nachdem was ich bereits hier im Forum so gelesen hab.



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  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.018
Kann ich hier mal ne Frage stellen, möchte nicht extra einen neuen Thread aufmachen dafür...

Was hat man eigentlich für Möglichkeiten, wenn man einen Mangel bei der Abholung hat, oder wenn etwas bestelltes nicht dabei ist? z.B. Das Soundsystem, oder falsches Navi?
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.019
Stornieren oder eine Reduzierung um den Preis des Austattungsmerkmal. (Quelle: eigene Erfahrung...)
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #16.020
Ok, also wenn ich das Auto so nicht annehme, wird vom Händler ein neues bestellt und ich muß halt die nochmalige Wartezeit in kauf nehmen.

Na dann drücken wir mal die Daumen :)

Danke
 
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