- Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #14.201
Gast28876
Gast
Mach dich bitte noch mal schlau, was die Inverzugsetzung und eventuelle Schadensersatzansprüche beim Neuwagenkauf angeht, denn die Fristen sind hier ganz anders als du darstellst.Sicher kannst du zurücktreten die Option hast du ja.
Und soweit ich mich erinnere, kann man 5% vom Kaufpreis gelten machen bei leichter Fahrlässigkeit ? Sofern der Händler nichts dafür kann.
Was in vielen Fällen ja auch so ist.
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Erst sechs Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin kannst du in Verzug setzen. Wie lange dann die Frist ist, die man als angemessen ansieht, ist nicht klar definiert, wird aber mit ca. zwei Wochen wohl genügen. Ob und ggf. wie hoch ein eventueller Schaden geltend gemacht werden kann, ist sicherlich nicht pauschal, wie von Dir beschrieben, mit 5% vom Kaufpreis, zu beziffern, sondern richtet sich nach dem tatsächlichen Schaden, der dem Käufer entstanden ist. Dieser wie auch immer geartete Schaden muss nachgewiesen werden.
zum Status meiner Bestellung erkundigt. Er konnte mir bis jetzt noch keine Antwort geben. Nach mittlerweile 4 Monaten hätte ich schon gerne so langsam eine PW.