Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag

Diskutiere Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag im 5F - Allgemein Forum im Bereich Der Leon 3; Manitu Habe fasst vollausstattung bis auf das große navigieren und PP konne mir das sonst nicht erklären
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #9.621
Manitu
Habe fasst vollausstattung bis auf das große navigieren und PP konne mir das sonst nicht erklären
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #9.622
Vielleicht weiß a alde Haggn ob die Lieferschwierigkeiten noch bestehen oder ob sich das normalisiert hat.

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  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #9.623
der_Bär
Nur weil man die Möglichkeiten nutzt, einen maximalen Rabatt beim Autokauf zu erzielen ist man kein "Billigkäufer". Deine Wortwahl stellt eine deutliche "Diskriminierung" der Käufer dar, die lediglich das tun was alle machen (auch Händler): KOSTEN sparen! Und ich finde es schon ein starkes Stück, dass deine Argumentation darauf basiert, die vermittelten Kunden als "Stückzahlenbringer" zu missbrauchen und wenn es dann um Service geht, genau diese Kunden links liegen zu lassen ( die dem gleichen Händler jedoch ermöglichen günstigere Preise beim Hersteller zu erzielen.
So wie du argumentierst heisst das: Ausbeuten der vermittelten Kunden zum eigenen Vorteil (hohe Stückzahl zum niedrigen Preis-kein Service für den Kunden) ist OK und sollte Standard sein.
Sorry... ganz ehrlich... deine Sichtweise ist echt völlig daneben und du solltest mal genau überlegen was du da eigentlich schreibst.
Roter_FR hat das völlig richtig dargestellt! So sollte eine echte Geschäftspraxis aussehen. Und wenn der Vertrieb richtig organisiert wird und auch die entsprechende Einstellung zum Kunden hat ist das auch gar kein Problem, diesen hier diskutierten Service zu leisten.
Ich habe auch über einen Vermittler bestellt aber von meinem :) innerhalb von 1 Tag die PW nach meiner Anfrage genannt bekommen. Also es geht! Wer es anders macht zeigt in meinen Augen lediglich Desinteresse am Kunden.

---------- Beitrag am 18.10.2016 um 20:22 Uhr ergänzt ---------- letzte Änderung am 18.10.2016 um 20:20 Uhr ----------

@LEONCUPRA290
Ich habe nicht die volle Ausstattung gebucht... sondern nur die für mich sinnvolle. Vielleicht ist es deshalb ja ein wenig schneller gegangen als bei dir ;-)
Hoffen wir mal, dass die PW bestehen bleibt. Dann kann das noch ein schönes Weihnachtsgeschenk werden.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #9.624
Manitu
Danke das du das mal so aussprichst. Ich hab hier echt schon an dem admin gezweifelt, der jeden "billigkäufer" bzw. Vermittlerkunden hier so in den dreck zieht.
Das viel mehr an den ganzen Aufträgen als reiner Gewinn am Auto hängt, wird ja Anscheind nicht beachtet.
So wie ich es von einem anderen deutschen Automobilhersteller kenne bekommen die Betriebe nämlich durch die hohen Stückzahlen bessere Konditionen (und das nicht nur auf Autos), Prämien auf Stückzahlen. Genauso gibt es Prämien (egal ob das jetzt Rabatt oder Zuschüsse sind) auf guten Service, der über die Kundenbefragungen ermittelt wird.
Deswegen wird man auch des Öfteren mal drauf hingewiesen alles sehr gut zu bewerten, falls man mal angerufen wird.

Grüße
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #9.625
Ich glaube Ihr versteht das falsch. "Billigkäufer" ist für mich der, der auf maximalen Rabatt geht, aber an dem Händler ansonsten nicht interessiert ist. Der Händler sieht diesen Käufer einmal, bei der Abholung des Wagens und dann nie wieder. Dass dieser "Käufer" von dem Händler nicht viel Service erwarten kann, sollte doch irgendwie einleuchten.

Hier zieht auch keiner die "Vermittlungskäufer" in den Dreck. Es ist eine freie Entscheidung, so zu kaufen, nur darf man dann halt nicht den Service für beispielsweise einen Stammkunden erwarten.

Und die "Vermittlungskäufer" sind nichts anders als "Stückzahlenbringer" für den Händler. An diesem einzelnen Kauf verdient der Händler wenig bis nichts, teilweise zahlt er sogar drauf. Rechnen "tut" es sich für ihn nur deshalb, weil er vom Hersteller nachträglich Volumenrabatte für alle in einer bestimmt Zeit erzielten Verkäufe bekommt. Ihr könnt es drehen, wie Ihr wollt, für den Händler ist ein "Vermittlungskunde" ein Kunde 2. Klasse. Er bekommt den Service, der ihm zusteht, aber keine Sonderbehandlung im Sinne von besonders "wohlwollend".
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #9.626
der_Bär
Und genau das ist der Punkt: Jeder kann den gleichen Service beim Kauf erwarten! Denn der Händler verdient sehr wohl an dem "Vermittlungskäufer" wie du eben sehr schön dargestellt hast. Also hat er auch ein Recht auf den gleichen Service bei der Kaufabwicklung wie jeder andere Kunde auch. Wenn ein Händler keinen Service für solche Kunden bieten möchte dann soll er auch keine solchen Kunden annehmen!! Denn Verdienen ohne Gegenleistung ist und bleibt Ausbeuten.
Und der Service den wir hier ansprechen ist bei weitem keine Sonderbehandlung sondern alle Kunden möchten in der Regel wissen wann ihr Auto produziert bzw. geliefert wird.
Und dass man auf maximalen Rabatt geht ist völlig normal... der Händler macht das gleiche über Stückzahlen. Keiner hat Geld zum Wegwerfen übrig! Wenn man dann solche Käufer als "Billigkäufer" bezeichnet ist das eine Wortwahl, die an Arroganz kaum zu überbieten ist.
Im übrigen scheinen sich gewisse Händler bei den Onlineplattformen freiwillig anzubieten im Stückzahlen zu machen. Also dürfen sie sich auch nicht über das Verlangen für Service vom Kunden beschweren. Denn diesen Händlern ist von vornherein klar, dass diese Kunden nicht im näheren Umfeld wohnen werden.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #9.627
Moin!
Wollen wir uns evtl. darauf einigen, dass es hier unterschiedliche Ansichten gibt und zum Thema zurück kehren?
Ich finde, das artet etwas aus...

Nix für ungut
tcs
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #9.628
tcs

Sehe ich genauso.
Aber scheinbar ist es so, dass Moderatoren über Themen, die nicht Teil eines Bereichs sind, diskutieren dürfen...
Andere hingegen werden direkt ermahnt.

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  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #9.629
Tja, das kann man eben so engstirnig sehen, oder aber, man sieht es so, dass es einfach jedem mal passiert, dass man seine Meinung verteidigt und der Aufschrei nur immer sehr groß ist, wenn einer vom Team sich auch mal so verhält, wie es rund 70% hier ständig tun. Fast eben so, wie wenn ein Politiker mal den Mittelfinger zeigt.
Dann heißt es "[...]aber scheinbar ist es so, dass Moderatoren[...] Andere hingegen werden direkt ermahnt". Dabei geht natürlich aber wieder unter, dass hier eben nicht ausschließlich nur ein Moderator, sondern auch andere User an der Diskussion beteiligt waren.
Man erkennt aber immer wieder, wie sehr sich User freuen, Grüppchen bilden, und sich gegenseitig zusprechen, wenn sich auch mal ein Teammitglied nicht ganz korrekt verhält. ;)
Btw: Ich fand das Verhalten korrekt, da es hier nicht um Themenfremde Bereiche ging ;)


In der Tat sollte nun aber (von welcher Seite auch immer) Schluss mit dem OT sein. Und auch DIESEN Post, muss man jetzt nicht noch 10 mal kommentieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #9.630
CrunkJuice: ....und täglich steht einer auf, um "noch" einen intelligenten Beitrag "hinterherzuschmeißen". ;)

Ausgangspunkt war die Überlegung einiger, während der Wartezeit gleichsam ständig über den Stand ihrer Bestellung informiert zu sein. Sei es um die "Wartezeit" zu überbrücken, sei es irgendein persönliches Befinden zu befriedigen. Damit gehört diese Frage schon zur "Wartezeit".

Auf eine derartige Auskunft besteht allerdings kein Anspruch. Im Kaufvertrag steht das voraussichtliche Lieferzeitpunkt. Ein "Informationsbedürfnis" besteht nur dann, wenn sich daran etwas ändert, sowohl nach vorn, wie nach hinten. Nun halten einige wohl die ständige Information als "zusätzliche", "mitbezahlte" Serviceleistung des Händlers. Wie schon gesagt ist das "nicht" der Fall. Ein derartige Kundenbetreuung löst für den Händler zusätzliche Kosten aus, die die - sagen wir besser - "Günstigkäufer" nicht honorieren wollen. Seltsamerweise ist diese "Erwartungshaltung" bei den "Günstigkäufern" wohl recht ausgeprägt.

P.S.: Wer sich an dem Begriff "Billigkäufer" stört, ist kein "Diskriminierter" - wohl "Selbstreflexion" -, sondern nichts weiter als ein Käufer, der besonders auf den Preis achtet. Wer "billig" mit "schlecht etc." gleichsetzt, sollte vielleicht seine eigene Wahrnehmung des Begriffs überprüfen und nicht anderen etwas vorwerfen, was nicht der Fall ist.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #9.631
ChrisEngel der_Bär

Jetzt hat jeder seine Meinung kund getan, so wie es sich in einem Forum gehört ;).
Zurück zum Thema!

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  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #9.632
der_Bär
Dein Kommentar zu CrunkJuice war nichts anderes... Auch nur einen noch intelligenteren Kommentar hintergeschmissen. Also nicht besser als die anderen.
Im übrigen habe ich den Eindruck, dass es dir darum geht, immer das letzte Wort zu haben und deine Meinung als die "einzig wahre" hinzustellen. Vielleicht solltest du lieber mal deine Wortwahl hier im Forum hinterfragen als den anderen zu unterstellen, dass sie ihre Wahrnehmung überprüfen sollen.
Denn die Reaktion auf deine Wortwahl hat gezeigt, dass sich mehrere daran stören and dann sollte man die Ursache nicht bei den anderen suchen sondern besser mal sich selbst hinterfragen.

Und wie CrunkJuice so schön gesagt hat... Zurück zum eigentlichen Thema :)
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #9.633
Manitu: Dem kann ich nur zustimmen. Das ist mir jetzt schon mehrmals aufgefallen. Ich lese oft erstmal den Beitrag und dann ab und zu wer ihn geschrieben hat. Bei den Beiträgen wusste man oft direkt von wem sie kommen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #9.634
Moin
Wie lange habt ihr gewartet von Pw bis Abholung? Komme aus Osnabrück wird es mit der Fähre kommen.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #9.635
Manitu: Bei dem, was Du geschrieben hast und anderen vorwirfst, würde ich mal in einen Spiegel schauen, vielleicht erkennst Du auch jemanden, auf den das zutreffen könnte. ;)

Aber eines sei noch angemerkt, weil es irgendwie ein falscher Eindruck entsteht. Ich vertrete hier kein "Evangelium", sondern wie ein normaler User auch, nur meine Meinung zu einem Thema. Diese kann mehrere "stören", obwohl "stören" eigentlich schon falsch ist, denn warum kann eine andere als die "eigene" Meinung "stören"? Mich "stören" Eure Meinungen nicht, nur bin ich halt anderer Meinung. Letztlich ist es hier so gelaufen, wie oft hier im Forum, einer hat eine Meinung, andere sind anderer Meinung, aber meinen, andere Meinungen nicht akzeptieren zu können oder wollen und starten (Gegen-)Angriffe - z.b. diese vermeintliche Diskriminierung. Eine ehrliche Diskussionskultur läuft anders. Aber vielleicht haben wir das über die Zeit verlernt oder es wird uns von außen so "vorgelebt".

Weil vorausgehender Absatz zwar zu denken geben soll, aber doch hier in der Tat OT ist, können wir gerne bei Interesse im OT-Bereich darüber weiter diskutieren.

Hier dürfen alle wieder - auf ihren 5F - warten. :baby:

LEONCUPRA290: Per Schiff dauert die Lieferung üblicherweise ca. 4-6 Wochen.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #9.636
Grade die Info bekommen das für die Produktion meines Fahrzeugs die KW 45 vorgesehen ist. Laut Händler sollte der Wagen dann in der KW 47 da sein, läge somit genau im Zeitraum des unverbindlichen Liefertermins am 21.11.16. =)
Bestellung war am 09.09.16
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #9.637
Mal eine Frage: habt Ihr alle einen unverbindlichen Liefertermin genannt bekommen?
Bei mir steht "Unverbindlicher Liefertermin: schnellstens".
Wie ist das auszulegen? Die AGB im Kaufvertrage beziehen sich auf konkrete Lieferdaten (verbindlicher und unverbindlicher Liefertermin). Kein anderer Termin wurde mir mündlich oder schriftlich genannt.
Darf ich dann 6 Wochen nach "schnellstens" aus dem Kaufvertrag zurücktreten? In einer Vorlesung würde man jetzt nach dem Datum gefragt, wann man zurücktreten darf...

Meine Timeline ist zwar noch "normal" (obwohl ich keinen Cupra bestellt habe), würd mich trozdem interessieren.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #9.638
Bei mir stand unverbindlicher Liefertermin: Juli 2015
Abholung war: Juni 2015

Der Händler kommt gegenüber dem Käufer erst sechs Wochen nach Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins in Verzug.
Nach Eintritt des Lieferverzugs kann der Käufer nicht "schnellstens" und ohne Weiteres vom Vertrag zurück treten, sondern der Käufer muss dem Händler vorher erst eine "angemessene Nachfrist" zur Lieferung setzen.
Erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist kommt ein Rücktrittsrecht überhaupt in Betracht.

Dass in deinem Fall "schnellstens" dort steht würde ich so auslegen: Es ist überhaupt kein Liefertermin vereinbart (weder verbindlich noch unverbindlich)
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #9.639
[...]

Darf ich dann 6 Wochen nach "schnellstens" aus dem Kaufvertrag zurücktreten?

[...]

Wie lange ist bei dir schnellstens? Wann ist schnellstens abgelaufen, sodass du von 6 Wochen nach schnellstens reden kannst? "Schnellstens" ist kein klar definierter Zeitrahmen, so wie AR377 schon schrieb. Theoretisch könnte die Lieferung jetzt auch 5 Jahre dauern. Rechtlich hättest du dann keine Handhabe.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #9.640
Mein Cupra ist am Montag eingetroffen und wird am Freitag zugelassen und abgeholt ;-) *freu*
 
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