Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag

Diskutiere Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag im 5F - Allgemein Forum im Bereich Der Leon 3; Ich habe meinen Cupra SC 280 Anfang März bestellt !!! Liefertermin Juni / Juli ! Erste Einplanung PW soll frühestens ab KW 18 sein !!! :)
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.541
Ich habe meinen Cupra SC 280 Anfang März bestellt !!!

Liefertermin Juni / Juli !

Erste Einplanung PW soll frühestens ab KW 18 sein !!!

:)
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.542
Macberg

Ich habe auch am 27.02 bestellt :D
Aber ich hole ihn in Wolfsburg ab.
Produziert wurde er schon, am 08.04 hat die Disposition gesagt er wartet auf Abholung im Hafen.
Weiß nur Net wie lange er schon da stand..
Mag nicht mehr warten :-(
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.543
keviin_:

Durchhalten - kann ja nicht mehr lange dauern. Also 8.4., dann sollte er doch allmählich in WOB sein, oder? Ich schätze, dass da wahrscheinlich täglich die Auto-Züge vom Hafen nach Wolfsburg fahren.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.544
Ich hab davor einfach gefragt. Wie lange er vor dem 08.04 schon da stand, Weiß nicht. Wie viele Schiffe fahren denn bis Emden? Von da muss er ja noch mit dem Lkw nach Wolfsburg :D
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.545
keviin_ Ich hoffe da is meiner auch dabei:loveyou: Hab grade nochmal ne Anfrage gestartet wie de Status ist. Wenn er in WOB ist dauert es ja auch noch mal 2 Wochen für nen Termin.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.546
Ja, wenn du ne antwort hast, sag bescheid :eek:
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.547
Dann will ich auch mal: Leon ST Cupra 280 DSG, alor blue, "volle Hütte", bestellt am 23.03., bisher noch keine PW/Lieferdatum bekannt. ?( Als unverbindliche Lieferfrist wurden 12-13 Wochen angegeben.
Ich hoffe mal, demnächst was vom Autohaus zu hören.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.548
Ich hab gerade die Auftragsbestätigung bekommen für meinen Leon ST FR 2.0 TDI mit 135KW, DSG.

Bestellung war am 19.03. (KW12)
AB am 14.04. (KW16)

Und nun kommt's. Die gerade erfragte Produktionswoche ist auch die gleiche (KW16) wie auf der Auftragsbestätigung? o_O Ich dachte immer, mit der Auftragsbestätigung sei der eigentliche Vertrag erst rechtskräftig und hätte jetzt nicht gedacht, dass die ihn schon so unmittelbar eingetaktet haben?!
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.549
Xaron, 4 Wochen nach meiner Bestellung war meiner produziert :D
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.550
keviin_, sauber! Geht ja dann echt flott. Unverbindlich stand da was von 07/2015 für die Auslieferung. Mich hat nur überrascht, dass die AB in der gleichen Woche wie die Produktion liegt. ;)
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.551
Adelheid, es ist so weit :).
Mein neuer FR ist abholbereit und wird heute von mir um 17.30 in sein neues zu hause "getragen" :D
Fotos folgen dann.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.552
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit mit der Fahrgestellnummer das Fahrzeug auf seiner Reise zu verfolgen? Bzw. wie macht das der Händler?!

Das Autohaus Bayram aus Alsbach konnte mir zwar die Fahrgestellnummer mitteilen aber keinen Liefertermin nach Wolfsburg - Sehr schwach, wie war das bei euch?!
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.553
Leon FR 2.0 TDI 135KW

Bestellt 15.03.2015 (KW11)
Heute per Mail bestätigte Produktionswoche ist die KW 17 :prost:
Abholung KW 20 oder KW 21

Das ging mal flott :very_hap:
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.554
Xaron

Ich dachte immer, mit der Auftragsbestätigung sei der eigentliche Vertrag erst rechtskräftig

Nein, das war ja auch falsch gedacht. Wenn ich einen Auftrag erteile, also einen Kaufvertrag unterschreibe und dieser angenommen wird, ist der Vertrag rechtskräftig. Beide Parteien haben ihren Willen bereits dokumentiert, eine Auftragsbestätigung ist nicht nötig gehört aber zum guten Ton. Sobald ein Fernabsatzgeschäft getätigt wird, also Bestellungen per Fax, Brief, E-Mail oder Internet getätigt werden, wird dem Verbraucher laut § 312d i. V. m. 355 BGB ein vierzehntägiges Widerrufsrecht eingeräumt. Diese Widerrufsbelehrung muss dem Verbraucher vor Vertragsabschluss erläutert werden.

Alle anderen Kaufverträge sind mit Vertragsunterschrift verbindlich. Ausnahmen gelten allerdings auch bei Kreditverträgen, was ja beim Autokauf auch nicht selten ist.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.555
Xaron

Ich dachte immer, mit der Auftragsbestätigung sei der eigentliche Vertrag erst rechtskräftig

Nein, das war ja auch falsch gedacht. Wenn ich einen Auftrag erteile, also einen Kaufvertrag unterschreibe und dieser angenommen wird, ist der Vertrag rechtskräftig. Beide Parteien haben ihren Willen bereits dokumentiert, eine Auftragsbestätigung ist nicht nötig gehört aber zum guten Ton. Sobald ein Fernabsatzgeschäft getätigt wird, also Bestellungen per Fax, Brief, E-Mail oder Internet getätigt werden, wird dem Verbraucher laut § 312d i. V. m. 355 BGB ein vierzehntägiges Widerrufsrecht eingeräumt. Diese Widerrufsbelehrung muss dem Verbraucher vor Vertragsabschluss erläutert werden.

Alle anderen Kaufverträge sind mit Vertragsunterschrift verbindlich. Ausnahmen gelten allerdings auch bei Kreditverträgen, was ja beim Autokauf auch nicht selten ist.
Möchte dich nicht korrigieren, aber als ich bei einem EU Importeur Bestellt hatte, wurde der Vertrag erst verbindlich mit Zustellung der Auftragsbestätigung.

Stand da halt auch so in den AGB.

Und ich meine gelesen zu haben, das es bei meinem jetzigen deutschen Händler auch so ist. Deshalb war die Auftragsbestätigung auch nur 2 oder 3 Tage später schon da.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.556
Es kann gut sein, dass beide Parteien vereinbaren, dass der Vertrag erst mit Erhalt der Auftragsbestätigung verbindlich wird. Inwieweit dies sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Es kann ja sein, dass der Händler erst den Auftragseingang beim Hersteller oder Zwischenhändler abwarten will und deshalb gerne diese Zwischenlösung wählt. Das Vertragsrecht an sich gibt eine solche Rechtsprechung allerdings nicht her. Solche Dinge müssen dann vereinbart werden oder in den AGB des Händlers stehen und vom Käufer akzeptiert werden. Ja, dann geht sowas sicherlich.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.557
Ich schätze der Importeuer läßt den unterschriebenen Kaufvertrag erstmal 14 Tage bis Ende der Widerrufsfrist liegen und bestellt dann erst beim ausländischen Vertragshändler, und schickt dann gleich die AB an seinen Kunden.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.558
Dann will ich auch mal: Leon ST Cupra 280 DSG, alor blue, "volle Hütte", bestellt am 23.03., bisher noch keine PW/Lieferdatum bekannt.

Habe heute auch nochmal nachgefragt, bei mir ist auch keine Schauglaswoche im System... heisst weiter warten...
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.559
Dann will ich auch mal: Leon ST Cupra 280 DSG, alor blue, "volle Hütte", bestellt am 23.03., bisher noch keine PW/Lieferdatum bekannt.

Habe heute auch nochmal nachgefragt, bei mir ist auch keine Schauglaswoche im System... heisst weiter warten...
Ich hab eine Woche später Bestellt, also 30.03. Und mein Händler hat gleich auf dir erste Frage nach Produktionswoche etc., geblockt und gesagt vor der 22. KW bräuchte ich garnicht nochmal fragen.

Hoffe mal das er nur kein Bock auf ständige nachfragen hat. [emoji35]
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #3.560
Ich schätze der Importeuer läßt den unterschriebenen Kaufvertrag erstmal 14 Tage bis Ende der Widerrufsfrist liegen und bestellt dann erst beim ausländischen Vertragshändler, und schickt dann gleich die AB an seinen Kunden.

Das wird wohl der Grund in den meisten Fällen sein. Ist ja auch verständlich. Bestellt er vorzeitig, riskiert er, dass der Käufer widerruft und er auf dem Auto sitzen bleibt, wenn er selbst nicht mehr stornieren kann.
 
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