Xaron
Ich dachte immer, mit der Auftragsbestätigung sei der eigentliche Vertrag erst rechtskräftig
Nein, das war ja auch falsch gedacht. Wenn ich einen Auftrag erteile, also einen Kaufvertrag unterschreibe und dieser angenommen wird, ist der Vertrag rechtskräftig. Beide Parteien haben ihren Willen bereits dokumentiert, eine Auftragsbestätigung ist nicht nötig gehört aber zum guten Ton. Sobald ein Fernabsatzgeschäft getätigt wird, also Bestellungen per Fax, Brief, E-Mail oder Internet getätigt werden, wird dem Verbraucher laut § 312d i. V. m. 355 BGB ein vierzehntägiges Widerrufsrecht eingeräumt. Diese Widerrufsbelehrung muss dem Verbraucher vor Vertragsabschluss erläutert werden.
Alle anderen Kaufverträge sind mit Vertragsunterschrift verbindlich. Ausnahmen gelten allerdings auch bei Kreditverträgen, was ja beim Autokauf auch nicht selten ist.