- Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #24.181
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Das Thema Lieferungsverzug wegen Überschreitung des ULT, hier insbesondere der verlinkte Beitrag des Anwalts, ist in diesem Fall aber nicht anwendbar, da durch Corona höhere Gewalt vorliegt und somit dem Händler 4 Monate statt sechs Wochen Überschreitung einzuräumen sind. Nach Ablauf der 4 Monate kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung für möglicherweise entstandenen Schaden wird wohl der Händler übernehmen müssen, da im Fall von @six2010 das Fahrzeug gebaut ist und der Transport unzweifelhaft möglich ist und dies wohl innerhalb der 4-Monats-Frist. Das bedeutet, dass er vom Vertrag zurücktreten und ein anderes Fahrzeug kaufen kann. Es würde dann eine Aufrechnung stattfinden, um den tatsächlichen Schaden zu ermitteln. Da der Händler in jedem Fall bei Rücktritt und der Geltendmachung von Schadenersatz einen Anwalt beauftragen wird, sollte man natürlich entsprechend eine Rechtsschutzversicherung haben.Kann ich voll verstehen, dass einem da die Lust vergeht.. Das ist trotz Corona einfach eine schlechte Leistung seitens des Herstellers.
Es ist absolut legitim den Händler (Vertragspartner) anzumahnen. Das würde ich auch tun, um deinem Frust Nachdruck zu verleihen. Es gibt vertagliche Vereinabrungen, an denen sich beide Parteien richten.
Ggf. kannst du auch auch einen Verzögerungsschaden geltend machen, falls du davon einen Schaden trägst.
"Probleme beim Kauf eines Neuwagens wegen Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins
Im Regelfall hat der Käufer eines Neufahrzeuges bei Überschreitung des als unverbindlichen vertraglich vereinbarten Liefertermins (meist Wartezeit von sechs Wochen) den Verkäufer gem. Abschn. IV, Ziff. 2 NWVB zur Lieferung des Fahrzeugs aufzufordern, da ansonsten der Verkäufer jederzeit noch später liefern kann. Erst wenn der Käufer die Lieferung nach Fristablauf diese sechs Wochen anmahnt, kommt der Verkäufer in Verzug. Nach Eintritt des Verzuges kann der Käufer außer der Lieferung den Verzögerungsschaden, der ihm aus der Spätlieferung entstanden ist geltend machen."
Neuner-Jehle, T.: "Lieferverzug beim Neuwagenkauf" unter Lieferverzug beim Fahrzeugkauf: Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo Neuner-Jehle (abgerufen am 29.06.2020)
Ich würde empfehlen, mit dem Händler für den Fall, dass die Lieferung erst im August erfolgt, eine Übergangslösung zur Mobilhaltung zu verhandeln. So weit ich weiß, ist es ein größerer Händler in Düsseldorf, mit dem sich auf jeden Fall reden lässt und der sich nicht auf stur stellt.
Nachtrag: Seat kann den Wagen priorisiert in den Transport geben. Dann kommt er mit der Bahn bzw. mit dem LKW. Auch hier wird der Verkäufer mit Hilfe einer Rücktrittsankündigung Druck auf die Dispo bzw. Seat Deutschland machen können.
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Zu 99,999% kommen die morgen nicht mehr. Na super. 
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