hatte lange vor, mich zu enthalten, aber jetzt muss ich meinen "kollegen" bidoG schon mal unterstützen:
erstens: ist unterbodenbeleuchtung, genau wie alle anderen beleuchtungseinrichtungen, die in der stvzo nicht erlaubt sind, verboten. untersagt ist hier bereits die montage, nicht nur der betrieb. man will mit dieser regelung eben eurer vorgehensweise vorbeugen ("naja, wenn die bullen kommen schalt ich das eben schnell mal aus"). übrigens ist auch die polizei nicht blöd! (man denke nur an das plötzliche auftachen eines streifenwagens hinter einer ecke. oder eine zivilstreife! :astonished: 8o wahnsinn, was? na, wer da noch rechtzeitig alle schalter drückt...)
zweitens: wer wegen nicht genehmigten umbauten in IRGENDEINER weise (und glaubt mir, verkehrsrichter sind da sehr sehr flexibel) eine theoretische gefährdung sich oder anderer verursacht, fährt mit erloschener betriebserlaubnis. das heißt, dass der, der mit dem mängelbericht davonkommt, einfach glück gehabt hat, weil der beamte gerade keine lust hatte, eine anzeige zu schreiben in der er die gefährdung kurz begründet. normalerweise kostet die erloschene BE 50,- € und drei punkte. für inhaber eines führerscheins auf probe, sobald es punkte gibt: nachschulung, kostenpunkt bei der fahrschule etwa 300,- €. und, wenn man glück hat, hat einen der gesetzeshüter, der sich auf sowas spezialisiert hat, in zukunft besser "Im auge"...
drittens: ihr macht euch gedanken über die falschen leute! nicht die polizei ist euer wahres problem, sondern die versicherung. denn bei der o. g. erloschenen BE zahlen die erstmal GAR NIX! dann bist du an der reihe: beweise doch mal (in einem kostspieligen gerichtsverfahren, in dem DU der bittsteller bist), dass der unfall aber auch rein gar nix mit deinem umbau (welcher art auch immer) zu tun hatte. denk nur mal an den fall, dass dir ein kleines kind plötzlich und unerwartet vors auto rennt, es bleibt für immer behindert. das kann jedem passieren, man muss ja gar nix dazu können. trotzdem haftet normalerweise die versicherung (sogenannte "gefährdungshaftung"). NORMALERWEISE: nicht bei erloschener BE. natürlich ist es ein konstruiertes beispiel. aber ich finde es nicht sonderlich realitätsfremd, und für so einen fall zahlst du ein leben lang deine unterbodenbeluchtung ab!
viertens: kurz noch zur anschnallpflicht.
"§ 21a StVO Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. (...)"
und ich sag dir auch warum: nicht etwa, weil der staat sich sorgen um dich persönlich macht. in einem freien land hat prinzipiell jeder das recht, sich umzubringen, weshalb selbstmord auch net strafbar ist. aber: wir leben in einer sogenannten "solidargemeinschaft". im klartext ist hier unser sozialsystem, in diesem speziellen fall die krankenversciherung gemeint. und die funktioniert nunmal so, dass viele gesunde für die schweren krankheiten und verletzungen der anderen mitbezahlen. und das ist auch in ordnung, solange diese anderen nix für ihre krankheit können. da es aber aufgabe des staates ist, diese solidargemeinschaft vor unnötigem schaden zu bewahren, gibt es die o. g. vorschrift. denn: wenn du schwerer verletzt bist, als es (mit gurt) hätte sein müssen, zahlen wir alle für dich mit!
versteht mich bitte nicht falsch: möchte nur einige hier mal zum nachdenken animieren. mir persönlcih ist wurscht, was ihr in und mit euren autos macht, nur muss dann eben auch jeder zu den o. g. konsequenzen stehen und nicht rumflennen, wenn er "erwischt" wurde. aber ich denke, ihr fasst das schon richtig auf...

:]