Unterbodenlicht verboten oder nicht?

Diskutiere Unterbodenlicht verboten oder nicht? im 1M - Tuning Forum im Bereich Der Leon 1; was mich die ganze Zeit irritiert ist die Geschichte mit dem "Anbau verboten" ... ich dachte immer, man darf Leuchten nur nicht anschalten, aber...
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #61
was mich die ganze Zeit irritiert ist die Geschichte mit dem "Anbau verboten" ... ich dachte immer, man darf Leuchten nur nicht anschalten, aber schon am Auto dranhaben. Wie war das z.Bsp. mit den ganzen Ami-Autos, die zu der Zeit, als die dritte Bremsleuchte noch verboten war, mit abgeklemmter Leuchte durch die Gegend fuhren ?!
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #62
@ ToledoV5

Dachte ich auch! Aber scheint wohl nicht so!
Ich finde das auch recht schwachsinnig, aber das werden wir wohl leider nicht ändern können !!! :angry:
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #63
...dann werd ich wohl doch meinen Knight-Rider-Scanner in Zukunft lieber hinter einer schwarz-getönten Blende verstecken :D
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #64
Original von toker
Original von DrDebian
In dem Fall muss Porsche alle Cayenne S zurückrufen, die haben sowas nämlich serienmässig.
Aber nur im Stand bei geöffneten Türen, ähnlich wie das Licht oben am Himmel!
Und ich es sind auch keine flureszierenden (oder wie man das schreibt) Farben wie die Neonstrings!
Sorry, aber beim Cayenne S wird der Fußraum beleuchtet, wenn man z. B. durch einen Tunnel fährt. Während der Fahrt mit geschlossenen Türen.
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #65
Zum einen Blendet das Licht definitiv nicht!
@ toker du irrst dich gewaltig Ich habe vor 2 Jahre bei der Dekra Praktikum gemacht und da bei einer Studie mitgearbeitet es ging um Underglow. Das Testergebnis war leider das die Teile sogar EXTREM Blenden die Fahrbahn muss nur etwas feucht sein. Andere Ergebnisse möchte ich nicht posten da der Bericht 32 Seiten lang war und nur negatives drin stand
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #66
@ ToledoV5

oh man, das dachte ich bis eben auch, genauso wie du. Aber nach meinem Gespräch mit Heiko jetzt, ist die Sache wohl gegessen. Toll, echt! Hätt ich net gedacht!

Na ja
LG
Moni :(
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #67
@ heiko

hmmm du hast die dran mit stempelchen vom tüv

:D freu dich du brauchst nun nur den zusatz

... nur zu showzwecke der betrieb wärhrend der
fahrt darf nicht von statten gehen

also auf gt deutsch nen relei rein und fertig wenn
motor an dann nix licht und somit auch wieder erlaubt :)


gruß
torsten
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #68
@Heiko
Also...dat wars! Ausbau ist angesagt! zum Glück haben wir zu Ostern noch Fotos gemacht.
Mal erlich. Lässt du dich jetzt davon so beeindrucken?
Da von einer Nachuntersuchung abgesehen wurde und man das eh nicht von außen sieht, dazumal du es nicht anschaltest im Bereich der STVO, kannst du es doch drinnenlassen ?(
Wird bei keiner Verkehrskontrolle der Welt auffallen.
Ich denk ich lass es drinn, werd halt bloß jetzt vorsichtig sein wann ichs anmache!

@Marcocool
toker du irrst dich gewaltig Ich habe vor 2 Jahre bei der Dekra Praktikum gemacht und da bei einer Studie mitgearbeitet es ging um Underglow. Das Testergebnis war leider das die Teile sogar EXTREM Blenden die Fahrbahn muss nur etwas feucht sein
Muss ich dir trotzdem widersprechen. Ich möchte nochmal betonen das es sich bei mir nicht um solche Tuning-Neon-Röhren oder Strings handelt, die es zu kaufen gibt.
Glaub mir, kann das ganz gut beurteilen. Es blendet nicht und "EXTREM" schon garnicht.
Sicherlich reflektiert es bei nasser Fahrbahn mehr als bei trockener, logisch. Aber das tun die normalen Scheinwerfer und Bremslichter auch! Und nachts irritieren Wassertropfen auf der Windschutzscheibe bei Gegenverkehr 100mal mehr!
Dagegen kann man auch nicht sonderlich viel tun.
Soviel zum Thema Blenden !
Aber das würde jetzt wieder zu weit und im Endeffekt zu nix führen.

Fakt ist jetzt eins. Es ist halt verboten PUNKT :(
Damit muss man leben. :vomit:
Das sind aber die Meisten offenen Lufi oder Auspuffanlagen auch und sind trotzdem oft verbaut!
Ich für mein teil werde das Licht trotzdem nicht ausbauen. Werd aber definitiv darauf achten wann und wo ich es einschalte.
Zum glück sind nachts die Grünen hier in der Kleinstadt nicht lässtig und stark frequentiert :D nicht wahr Heiko 8)
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #69
was mich die ganze Zeit irritiert ist die Geschichte mit dem "Anbau verboten" ... ich dachte immer, man darf Leuchten nur nicht anschalten, aber schon am Auto dranhaben. Wie war das z.Bsp. mit den ganzen Ami-Autos, die zu der Zeit, als die dritte Bremsleuchte noch verboten war, mit abgeklemmter Leuchte durch die Gegend fuhren ?!


wie schon gesagt!:


ihr habt leider nicht ganz recht!!!!!!!!!!!!!!!! es ist nicht 100% verboten!!! ihr könnt die lichter nämlich ganz offiziel z.b als hilfs-lichter beim einsteigen deklarieren und das ist ganz legal!!!

müssen eben mit dem türkontaktschalter schaltbar sein!!!

(ausschnitt autobild)
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #70
Wenn das geht, wäre es ja kein Akt das umzubauen...

Wo kann man denn die Innenraumleuchte am besten anzapfen?
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #71
Original von daily driver
müssen eben mit dem türkontaktschalter schaltbar sein!!!
Ich glaub da trotzdem nicht mehr dran. Wenn man sich das ganze durchließt, auch die §, dann denk ich, das es unter keinen Umständen erlaubt ist!
Auch Heikos Telephonat mit der DEKRA sagt ja alles aus. :(
Weil, wenn selbst der Einbau verboten ist, nütz das rein garnix, wenn es nur mit dem Türkontaktschalter geschaltet ist.
Ich würde sage, spart euch die Mühe, lasst es so wie es ist!
Was bringt der fummeligste Einbau, wenn es so oder so nicht erlaubt ist! :angry:

@Heiko
PS: Deins sieht ja och enial aus, hast wo rundrum was? Ich habs ja nur vorne, bis jetzt.
Kannst du mal ein großes Photo it hier rein posten
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #72
Ich hatte vier Röhren. 2x 60cm und 2x 110 cm.

Das Licht erscheint durch die Fotoaufnahme heller, ganz so extrem ist es in Wirklichkeit nicht.
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #73
hatte lange vor, mich zu enthalten, aber jetzt muss ich meinen "kollegen" bidoG schon mal unterstützen:

erstens: ist unterbodenbeleuchtung, genau wie alle anderen beleuchtungseinrichtungen, die in der stvzo nicht erlaubt sind, verboten. untersagt ist hier bereits die montage, nicht nur der betrieb. man will mit dieser regelung eben eurer vorgehensweise vorbeugen ("naja, wenn die bullen kommen schalt ich das eben schnell mal aus"). übrigens ist auch die polizei nicht blöd! (man denke nur an das plötzliche auftachen eines streifenwagens hinter einer ecke. oder eine zivilstreife! :astonished: 8o wahnsinn, was? na, wer da noch rechtzeitig alle schalter drückt...)

zweitens: wer wegen nicht genehmigten umbauten in IRGENDEINER weise (und glaubt mir, verkehrsrichter sind da sehr sehr flexibel) eine theoretische gefährdung sich oder anderer verursacht, fährt mit erloschener betriebserlaubnis. das heißt, dass der, der mit dem mängelbericht davonkommt, einfach glück gehabt hat, weil der beamte gerade keine lust hatte, eine anzeige zu schreiben in der er die gefährdung kurz begründet. normalerweise kostet die erloschene BE 50,- € und drei punkte. für inhaber eines führerscheins auf probe, sobald es punkte gibt: nachschulung, kostenpunkt bei der fahrschule etwa 300,- €. und, wenn man glück hat, hat einen der gesetzeshüter, der sich auf sowas spezialisiert hat, in zukunft besser "Im auge"... :rolleyes:

drittens: ihr macht euch gedanken über die falschen leute! nicht die polizei ist euer wahres problem, sondern die versicherung. denn bei der o. g. erloschenen BE zahlen die erstmal GAR NIX! dann bist du an der reihe: beweise doch mal (in einem kostspieligen gerichtsverfahren, in dem DU der bittsteller bist), dass der unfall aber auch rein gar nix mit deinem umbau (welcher art auch immer) zu tun hatte. denk nur mal an den fall, dass dir ein kleines kind plötzlich und unerwartet vors auto rennt, es bleibt für immer behindert. das kann jedem passieren, man muss ja gar nix dazu können. trotzdem haftet normalerweise die versicherung (sogenannte "gefährdungshaftung"). NORMALERWEISE: nicht bei erloschener BE. natürlich ist es ein konstruiertes beispiel. aber ich finde es nicht sonderlich realitätsfremd, und für so einen fall zahlst du ein leben lang deine unterbodenbeluchtung ab!

viertens: kurz noch zur anschnallpflicht.

"§ 21a StVO Sicherheitsgurte, Schutzhelme

(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. (...)"

und ich sag dir auch warum: nicht etwa, weil der staat sich sorgen um dich persönlich macht. in einem freien land hat prinzipiell jeder das recht, sich umzubringen, weshalb selbstmord auch net strafbar ist. aber: wir leben in einer sogenannten "solidargemeinschaft". im klartext ist hier unser sozialsystem, in diesem speziellen fall die krankenversciherung gemeint. und die funktioniert nunmal so, dass viele gesunde für die schweren krankheiten und verletzungen der anderen mitbezahlen. und das ist auch in ordnung, solange diese anderen nix für ihre krankheit können. da es aber aufgabe des staates ist, diese solidargemeinschaft vor unnötigem schaden zu bewahren, gibt es die o. g. vorschrift. denn: wenn du schwerer verletzt bist, als es (mit gurt) hätte sein müssen, zahlen wir alle für dich mit!

versteht mich bitte nicht falsch: möchte nur einige hier mal zum nachdenken animieren. mir persönlcih ist wurscht, was ihr in und mit euren autos macht, nur muss dann eben auch jeder zu den o. g. konsequenzen stehen und nicht rumflennen, wenn er "erwischt" wurde. aber ich denke, ihr fasst das schon richtig auf... ;) :]
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #74
Sieht saugeil aus Heiko, muss man sagen. Würde ich auch gerne machen, TÜV wär mir eigentlich wurscht! Aber jetz kommt erst mal die neue Front und dann später das Gewindefahrwerk :]
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #75
hätte wohl doch besser nix dazu sagen sollen, hm? jetzt mag keiner mehr was schreiben! :( es war doch nur gut gemeint... ;(
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #76
@Michel...

so siehts aus....ist doch ein gutes Statemend ...

Ich fahre , aber auch zB. mit LED Standlicht rum... ist auch verboten , aber in weiss ..da immer mehr Hersteller auf LED setzten , wir es Zwangsweise auch in Nachrüst & Tuning Bereich erlaubt erden.. siehe jetzt schon Rückleuchten , mit LED Technik.. beim neuen 3ér Carbio Serie , bei Mercedes usw....
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #77
Ach was.
Wurde nur vieles schon gesagt und eingesehen (das es verboten ist).
Jedoch lassen wir uns nicht von Staat beugen :tongue:
Aber mit den Begründungen kann und will ich mich nicht anfreunden.
Es wir dda einfach mit kanonen auf Spatzen geschossen. Das bissl Leuchten unterm Auto rechtfertigt wie ich finde nicht das Erlöschen von Betriebserlaubnissen!
Wie ich schon sagte, ähnlich wie bei Indizierungsverfahren für PC-Spiele, werden solche Entscheidungen von konservativen, voruteilsbeladenen Spießern gefällt. Das ist halt typisch Deutschland! :angry:
Und das mit der Anschnallpföicht klingt einleuchtend.
Aber hier mal ein Gegenbeispiel. Von entferneten Bekantenkreis überschlug sich mal einer mehrmals mit seinem Auto auf einem Feld und wurde durch die Rotation aus dem Geschlossenem!!! Fenster geschleudert! Später sagte ihm die Feuerwehr, das wenn er angeschnallt gewesen wäre, den Unfall nicht überlebt hätte.
Tolle Pflicht die es da gibt! Mal überspitzt ausgedrück, der Staat hätte hier gemordet! :tongue:
Und der Bekannte bekam auch kein Ersatz dafür das er keine Krankenheitskosten verursacht hatte, hatte tatsächlich nur paar Kratzer und 1,2 Prellungen!
Ich will jetzt auch eigentlich das Thema (zumindest die Frage nach dem Verbot) abhaken, da meine Frage mittlerweile beantwortet ist!
Im endeffekt kann ich damit gut Leben und lass mich auch nicht einschüchtern. Andere Tuningmaßnahmen sind auch verboten und meiner meinung nach viel gefährlicher. Zum Beispiel extremtieflegungen, sodass die Antriebswelle am Rahmen schleift :astonished: (gibts hier irgendwo ein Thread)

Ich danke trotzdem nochmal allen, die vor allem zur Erfahrungs und Wahrheitsfindung beigetragen haben :D
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #78
Noch nen kurzer Kommentar zur Beleuchtung des Cayenne: Achtet mal drauf, die Vorderradkästen sind beleuchtet! Da die Seitenbegrenzungsleuchte direkt vor den Radkästen am Stoßfänger sitzt und nach Innen zum Radkasten hin lichtdurchlässig ist. Natürlich sieht man das nur wenn der Radkasten sauber ist. :)
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #79
@michel

:respekt: besser hätte man es nicht auf den Punkt bringen können.

Andererseits haben die Argumente z.B. von toker natürlich auch ihre Berechtigung.

Bei regennasser Fahrbahn werde ich so oder so auch von den Reflektionen von Scheinwerfern auf der Gegenfahrbahn sehr irritiert (ist mir gerade gestern auf der AB erxtrem aufgefallen).

Aber: wenn man sich relativ "lasche" Staaten wie z.B. die USA anschaut und dann die Zahl der Verkehrsunfälle und der Toten und Verletzten anschaut, relativiert sich wieder das Bild. :rolleyes:

Wir reden hier in diesem konkreten Beispiel über Beleuchtungseinheiten, die für uns als Fahrer während der Fahrt oder im Stand absolut keinen Nutzen ergeben außer der Optik des Fahrzeugs (z.B. wie bei LM-Felgen).

Also ich kann mit den Gesetzen absolut leben, auch wenn sie manchen Menschen natürlich spießig oder realitätsfern erscheinen.

Darum meine Bitte um gegenseitige Toleranz. Wer weiß, ob nicht einer von Euch mal zufällig diese Lichter im Gegenverkehr bestaunt, nicht aufpasst und dadurch beinahe ein Kind vorm Leon über den Haufen fährt.....
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #80
Darum meine Bitte um gegenseitige Toleranz. Wer weiß, ob nicht einer von Euch mal zufällig diese Lichter im Gegenverkehr bestaunt, nicht aufpasst und dadurch beinahe ein Kind vorm Leon über den Haufen fährt.....


amen reverent!! ;) :D :D
 
Thema:

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