BLÖDSINN!
auf öffentlichem verkehrsgrund dürfen diese lampen auf keinen fall in betrieb genommen werden! egal, bei welcher geschwindigkeit oder ob im stand oder sonstwas. es ist einfach n i c h t e r l a u b t !
die stvzo sagt, dass nur die beleuchtungseinrichtungen verbaut sein dürfen, die im weiteren verlauf der verordnung ausdrücklich genannt sind, das steht doch schon oben! und in der stvzo ist keine unterbodenbeleuchtung vorgesehen, das könnt ihr mir glauben. und genau da liegt der unterschied zwischen der unterbodenbeleuchtung und "irgendeiner birne", die man natürlcih nicht eintragen lässt!
man könnte sich natürlich mit gelehrten darüber streiten, ob es sich um eine beleuchtungseinrichtung im rechtssinne handlet, wenn das teil zweifach geschaltet ist und man es vom innenraum aus nicht schalten kann während der fahrt. so dass es wirklich nur im stand brennen KANN, aber NUR außerhalb öffentlichen verkehrsgrunds.
fakt ist, dass die dinger auf öffentlichem verkehrsgrund und erst recht während der fahrt auf selbigem verboten sind.
und wenn ich schon höre, dass einer, der schrittgeschwindigkeit fährt, nicht am straßenverkehr teilnimmt, meine fresse... :astonished:
sogar ein fußgänger ist verkehrsteilnehmer!!! was ist denn, wenn du mit schrittgeschwindigkeit stockbesoffen heimfährst??? darf man ja, "ich hab nicht am verkehr teilgenommen, herr offizier..." dass du dich nicht anschnallen musst, heißt doch nicht automatisch, dass du von allen anderen verkehrsregeln befreit bist. habe kürzlich auch drei rechtsexpertinnen angehalten, die hinten in einem golf saßen, ohne angeschnallt zu sein. und dann mit 50 durch die stadt... ihr argument (in gebrochenem deutsch): "ey, mann, isch muss misch in der stadt doch gar net anschnallen, ey!". DA KÖNNT ICH WAHNSINNIG WERDEN. also bitte: ein blick ins gesetz erleichtert die rechtsfindung, hat unser dozent im studium immer gesagt...
und die o. g. tüv-papiere hätte ich schon gern mal gesehen!
sorry für das aufgebrachte posting, möchte auch niemanden angreifen! aber wenn im brustton der überzeugung solche rechtlichen halb- und unwahrheiten verbreitet werden, das macht mich total verrückt... :tongue: