Unterbodenlicht verboten oder nicht?

Diskutiere Unterbodenlicht verboten oder nicht? im 1M - Tuning Forum im Bereich Der Leon 1; Jaja, die bösen Amerikanischen Filme ;) siehe mein letztes Post. Back to Topic :D
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #21
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #22
Äh....wozu braucht ihr denn die Fußraumbeleuchtung? Das is für mich nu wirklich unütz. Findet ihr die Pedale sonst nicht? ?( :D 8)

Das würd mich ja tierisch nervern wenn da nachts immer so ein Licht hochscheint beim Fahren.
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #23
Original von LastOne
Äh....wozu braucht ihr denn die Fußraumbeleuchtung? Das is für mich nu wirklich unütz. Findet ihr die Pedale sonst nicht? ?( :D 8)

Das würd mich ja tierisch nervern wenn da nachts immer so ein Licht hochscheint beim Fahren.

Also solche Fragen finde ich in diesem Thread Sinnlos!

Sonst gehts hier noch los mit:
Für was braucht man 210 PS?
Für was barcht man überhaupt ein Auto?
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #24
Sorry konnt's mir einfach nich verkneifen. :rolleyes:

War halt nur meine Meinung. Aber jedem wie ers mag. :))
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #25
Also ich verstehe manche Leute wirklich nicht, es ist doch wohl klar, dass die Außenbeleuchtung eines Fahrzeuges im Dunkeln das einzige ist, was man erkennt und ich finde es nur richtig, dass es dafür genau Vorschriften gibt. So ist es für jeden eindeutig was für eine Art Fahrzeug (also Motorad, PWK, LWK) auf einen zukommt oder vor jemandem fährt, sowas muss einfach einheitlich geregelt sein, damit man nicht bei jedem anderen Verkehrteilnehmer erst identifizieren muss was es ist. Genauso ist es mit farbigen Leuchten, wenn man z.B. vorne rotes Licht verbauen würde, wie sollte man aus der Entfernung feststellen in welche Richtung der Wagen fährt?

Und wenn wir hier schon den Vergleich mit den ach so liberalen Straßnverkehrvorschriften in den USA suchen, dann sollten wir auch das generelle Tempoloimit von 55 Meilen im Land der unbegrenzten Freiheit nicht vergessen, oder sollten wir das auch übernehmen?

Ich bin froh, dass es in D ziemlich genaue Vorschriften gibt, wie ein Auto auszusehen hat und was man verändern darf, wenn nämlich jeder an seiner Karre machen dürfte was er wollte hätten wir garantiert sehr viel mehr grausige Unfälle gerade unter jungen Verkehrteilnehmern und die Leute die über die Vorschriften meckern, sollten sich vielleicht mal überlegen, dass einige (nicht alle) ihr Leben retten könnten. Ich hab z.B. nur den Kopf geschüttelt als
toker über das Anschnallen geredet hat.

Genauso wie das Anschnallen, wieso das Pflicht ist, versteh ich net!

Ganz einfach: der Gesetzgeber will dich und deine Lieben vor Schaden schützen, schon schlimm, dass man nicht selbst so weit denkt.
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #26
@ HotCurl...

Ganz deiner Meinung.. !
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #27
Original von toker
....also ich hab seit einiger Zeit ein Unterbodenlicht zusammen- und eingebaut und hab mich eigentlich damit abgefunden,
dass sowas in D eh nicht erlaubt ist, wie so einiges! :( ?(
Aber manchmal denk ich, dass es doch net ganz so aussieht. :holy:
Und genau damit liegst Du falsch ;)
Guck einfach mal in den § 49a StVZO - da dürfte es Dir eigentlich schon auffallen

§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die
vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen
Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen
gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die
lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest
angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. Lichttechnische
Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die
Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung
der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der
Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und
Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert
durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember
1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht,
müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und
unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.
Und glaub mir, Unterbodenlicht ist keine zulässige Beleuchtungseinrichtung nach § 49a StVZO - kenne mich beruflich ein bißchen damit aus :rolleyes:

Original von toker
Vieleicht gibt es ja doch ne Möglichkeit mit TÜV, sowas wie ne Unbedenklichkeitsbescheinigung oder so :dontknow:
Dazu kann ich Dir einen interessanten Link der DEKRA bieten -->
Also auch damit wirst Du kein Glück haben.

Original von toker
....das sowas dann Konfesziert wird und ein Bußgeld erhoben wird (wenns weiter nix is)
Dann lass Dir sagen, dass im Zweifelsfall die Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug erlischt und Du dann ein Verfahren wegen "Führen eines Kfz. ohne Betriebserlaubnis" angehängt bekommst. Und ob es das wert ist, wage ich zu bezweifeln.

Bleibt also nur zu sagen, dass Du es Dir solange "zulässig" reden kannst, wie Du willst - Fakt bleibt : Unterbodenlicht ist unzulässig und es gibt KEINE Möglichkeit es zulässig zu machen.

Sorry für das lange Posting, aber kürzer ging es nicht :baby:

Gruß
BidoG
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #28
nicht
Original von Hotcurl
Ich hab z.B. nur den Kopf geschüttelt als toker über das Anschnallen geredet hat.

Genauso wie das Anschnallen, wieso das Pflicht ist, versteh ich net!

Ganz einfach: der Gesetzgeber will dich und deine Lieben vor Schaden schützen, schon schlimm, dass man nicht selbst so weit denkt.

Da hast du leider nicht richtig/alles gelesen oder mich misverstanden ?(
Wie ich bereits erwähnt habe, schnalle ich mich freiwilleig an, selbst wenn es keine Pflicht wäre (allein schon wegen Airbag! :astonished: ).
Das der Gesetzgeber mich schüten will halte ich für quatsch und wäre auch Bevormundung! Darauf wollte ich hinaus. ;)
Wenn es darum ginge müsste der Gestzgeber so ziemlich alles verbieten, weil es risikobehaftet ist (Bungee, Fallschirmsprngen usw.)
Wollte nur sagen das es für die Anschnallpflicht keine gesetzl. Grundlage gibt (könnt mich auch eines besseren belehren falls jemand einen § kennt (nat. nicht aus der STV(Z)O)) denn ich gefährte keine anderen Dritten damit!
Außerdem gibt es auch Beispiele (nat. stat. ganz geringer Prozentsatz) wo Autofahre nur überlebt haben, weil sie nicht angeschnallt gewesen waren!


@BidoG

Danke,
das ist doch mal ne Aussage, da haben die im ADAC wohl einen falschen § herangezogen.
Der Link ist auch recht interessant, wobei ich der argumentation der "Fachgremiums" nicht 100%ig folgen kann, aber kann man wohl doch nix machen.
Kann mir gut vorstellen, das ist genauso ein Fachgremium wie solche, die Spiele auf Alterseinstufungen bewerten, intollerant und vorurteilsbehaftet.
Naja, im endeffekt fahr ich ja nicht dauern mit dem Licht draußen rum, ist halt nur für Show.
Dennnoch ist es nicht fair. Auch wenn die Lichter in den LKW verboten sind, dort machen die kein Hermann draus, glaub nicht das die Fahrer ihren FS oder die Betriebserlaubnis so aufs Spiel setzten wenn bekannt ist, das es geahndet wird.
Da heißt es wohl aufpassen :cry:
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #29
Werde Erwachsen..., mach das ,was Du meinst , es ist dein Geschmack und Leben.. und wenn Du das schön findest, Bitte... Aber die Leute haben sich bestimmt schon bei der Begründug gegen diese Neons , gedacht... wobei ich manche Endscheidungen auch nicht nachvollziehen kann.

zB die dritte Bremsleuchte , in Deutschland ewig verboten , höchste paarweise , aber jetzt , Pflicht bei Neuwagen ! .. ebenso , Blinker mit Standlichtfunktion & Seitenmarkierungsleuchten... Dieses sehe ich als Sinnvolle Extras.... Aber was sollen ,diese beleuchteten Scheibenwaschdüsen (Kirmeskram!)

und Überdenke doch mal deine Signatur....
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #30
Original von Markus
Werde Erwachsen...
Bleiben Sie ruhig, :evil:
ich glaub das bin ich trotzdem!
Es sind halt Tuningmaßnahmen wie Tieferlegen, Umbauten mit Spoiler und Schürzen oder eben extreme Leistungssteigerung wie Cupra-Turbo mit 410PS.
Es dient halt alles der Differenzierung und Individualisierung, jeder was er für richtig emfindet, nicht war!
... gegen diese Neons [...] beleuchteten Scheibenwaschdüsen (Kirmeskram!)
Damit habe ich ja auch nix am Hut. Habe weder Neons noch beleuchteten Scheibenwaschdüsen
und Überdenke doch mal deine Signatur....
wieso sollte ich, hat schon seinen Grund
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #31
no Commend.... :(
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #32
@ toker

also ich muss dir schon zustimmen, ich find Unterbodenbeleuchtung echt geil. Ein guter Bekannter von mir hat unter seinem schwarzen Geschoss eine rote Unterbodenbeleuchtung (na ..... fühlst dich angesprochen??? :D ) und das sieht echt geil aus. Und soweit ich weiß ist es nicht verboten, solang du es nicht im Straßenverkehr an hast, sonder aufm Parkplatz oder so, also net andere Verkehrsteilnehmer behinderst. Ich spiele auch mit dem Gedanken mir sowas einzubauen, ist halt einfach geil!!!! Also viel Spaß damit ;)

@ Hanny

Da bei mir im Auto alles blaurot ist und ich es schon oft gesehen hab, finde ich eine Fußraumbeleuchtung ehrlich gesagt nicht schlecht. Besorg dir einfach zwei Röhren mit der Farbe deiner Wahl und bau es ein! :D Ich mein klar ist es nicht erlaubt (es sei denn du hast ein Fahrschulauto :D ), aber 1. sieht das keiner und 2. kann ich dir nen guten tipp geben. Hat auch ein Freund von mir gemacht. Wenn du die Lichtröhren einbaust, baust einfach noch ne Plexischeibe davor! Falls dich die Bullen dann mal kontrolliere und unters Armaturenbrett langen, mekren die nix, weiß das aus Erfahrung ;)

LG
Moni :))
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #33
Original von toker
Fußraumbeleuchtungen sind, soviel ich weis auch verboten, weil sie ja dem Fahrer ablenken könnten :hammer:
Ist halt typisch D, *PIEP* Bevormundung.

In dem Fall muss Porsche alle Cayenne S zurückrufen, die haben sowas nämlich serienmässig.
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #34
@ Moniga

Kannst Du Deinen guten Bekannte mal fragen was so ein Spass kostet!???

Ich würde mir das auch gerne machen lassen und mit der Innenbeleuchtung irgendwie kombinieren!
Hoffe das funktioniert!?

:D :D :D :D ?(
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #35
@ lokiw

für die Unterbodenbeleuchtung musst so ca. mit 100€ rechnen, und bei den Fußraumbeleuchtung hängts davon ab was du für Röhren kaufst, das Einbauen kannst ja selber machen, oder lässt es von nem kumpel oder so machen, auf alle Fälle ist es gar net mal so teuer. Ich war selbst überrascht! Deswegen spiele ich ja auch mit dem Gedaken mir das anzuschaffen :D :D

LG
Moni
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #36
@ Moniga

Dann schon mal " T H A N K S " für die Info !!!!

Have a nice weekend !
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #37
Original von DrDebian
In dem Fall muss Porsche alle Cayenne S zurückrufen, die haben sowas nämlich serienmässig.
Aber nur im Stand bei geöffneten Türen, ähnlich wie das Licht oben am Himmel!
Und ich es sind auch keine flureszierenden (oder wie man das schreibt) Farben wie die Neonstrings!
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #38
@ lokiw

Mach ich doch gern :] ;)
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #39
Da ja der Innenraum etwas anderes ist...Nehmt Kaltkahtodenröhren... gibs in allen Farben und billig bei Conrad...
 
  • Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #40
Original von Moniga
für die Unterbodenbeleuchtung musst so ca. mit 100€ rechnen
Dank eigenkreation und -bau kam ich mit weniger als die Hälfte aus :]
 
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